Voreilig – Kahlschlag an der Schulstraße!

Auf dem Gelände zwischen der Kreuzkirche und den AKN-Bahngleisen, südlich der Schulstraße, ist ein nach aktuell rechtsgültigem Bebauungsplan geschützter Gehölzstreifen abgeholzt worden. Wie im vergangenen Jahr mehrfach berichtet, will ein Investor die Flächen mit Seniorenwohnungen bebauen. Allerdings: Das Bauvorhaben ist rechtlich noch längst nicht in trockenen Tüchern, derzeit läuft das öffentliche Beteiligungsverfahren.

Der Entwurf des Bebauungsplanes ist im Rathaus noch bis zum 1. März öffentlich ausgelegt. In der von der stellvertretenden Bürgermeisterin Elisabeth von Bressensdorf (CDU) unterschriebenen amtlichen Bekanntmachung heißt es: „Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.“

Die HU-Nachrichten gehen selbstverständlich davon aus, dass die Verwaltung keine Genehmigung für die Fällaktion südlich der Schulstraße erteilt hat. Welchen Sinn macht schließlich sonst die Bürgerbeteiligung, wenn vorher schon Fakten geschaffen werden…

Am Montag mehr dazu bei den Henstedt-Ulzburger Nachrichten.

Christian Meeder

23.Februar 2013

Schon vergessen? Dornquast beurkundete 1996 neben der Kreuzkirche „wertvollen Baumbestand“

6 thoughts on "Voreilig – Kahlschlag an der Schulstraße!"

  1. Es ist immer wieder das gleiche. Zur zeit läuft gerade ganz aktuell eine Abholzung in der Feldstraße, Kaltenkirchen. Genehmigt wurde eine Knickpflege -abgeholzt werden alte Eichen, radikal – ist es dem neuen Bauherrn zu anstrengend darum herum zu bauen?

  2. Die vergangene Zeit hat gezeigt was Bürgerbeteiligung in dieser Gemeinde bedeutet. Die Frage nach der Zustimmung stellt sich mir auch. Die Anzeige vom Nabu wäre mal ein gutes Zeichen.

  3. Der NABU Kisdorfer Wohld verurteilt diese voreilige Baumfällaktion, die
    ohne die laufende Bürgerbeteiligung und sehr wahrscheinlich auch gesetzwidrig erfolgt ist. Es bleibt zu hoffen, daß das alte Spritzenhaus so
    lange stehen bleibt, bis die vom NABU beantragte Prüfung auf Fledermausvorkommen in diesem Gebäude abgeschlossen ist.

    1. Guten Tag Herr Moeckelmann.
      Kann die Nabu hier nicht Anzeige erstatten? Auch wenn es bei einer
      Ordnungswidrigkeit bleibt waere es symbolisch wichtig denke ich.
      Danke Hochachtungsvoll

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