Den Rasern auf der Wilstedter Straße drohen Konsequenzen. Die Polizei will dort im Juli Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Das kündigte eine Sprecherin der Polizeistation Henstedt-Ulzburg am Montag gegenüber den HU-Nachrichten an. Zum Einsatz komme dabei ein Laveg-Laser-Messgerät. „Wir nennen das unsere Geschwindigkeitspistole“, so die Beamtin. Anders als bei herkömmlichen „Blitzern“ werden zu schnell fahrende Autofahrer direkt vor Ort angehalten. Extremrasern kann so sofort der Führerschein abgenommen werden.
Wie berichtet hatte Henstedt-Ulzburgs Ordnungsamt bei Messungen in der Wilstedter Straße heftige Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Von täglich 6.000 Fahrzeugen waren durchschnittlich knapp 1.000 mit über 50 k/mh unterwegs gewesen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 30 k/mh. Die Messungen hatten Anfang Februar über zwei Wochen stattgefunden, der Bürgermeister gab Anfang Juni die Ergebnisse bekannt. Die HU-Nachrichten hatten die Wilstedter Straße daraufhin als schlimmste Raserstrecke Henstedt-Ulzburgs bezeichnet.
Wie kommt es zu der angekündigten Geschwindigkeitskontrolle?
Nachdem Bürgermeister Bauer vor zwei Wochen erklärt hatte, wenig Hoffnung zu haben, dass die Polizei aktiv wird, hatten die HU-Nachrichten den Beamten die Geschwindigkeitsmessdaten mitgeteilt und um eine Stellungnahme gebeten. Gestern dann der Rückruf aus der Henstedt-Ulzburger Polizeiwache mit der Ankündigung die Geschwindigkeitspistole loszuschicken. Die Messwerte seien sehr ungewöhnlich, hieß es.
Christian Meeder
23. Juni 2015
Nach erneuter Fahrt muss ich die Strasse Imbarg im vorigen Kommentar durch Lessingstraße ersetzen.
Nach erneuter Fahrt muss ich die Strasse Immbarg im vorigen Kommentar durch Lessingstraße ersetzen.
Die 30er Beschränkung im 1. Teil der Wilstedter Straße ab ca Bäckerei Nitt in Richtung Para generiert übrigens eine von mir mehrfach erlebte Verkehrsproblematik.
Die nach einigen hundert Meter rechts vorhandenen gekennzeichneten Parkräume zwingen den Autofahrer auf die linke Seite zum Überholen des dort ruhenden Verkehrs.
Wenn man nun links ist, biegen häufig die Rechtsabbieger vom Immbarg einem exakt vor die “ Schnauze“, Diese wissen überwiegend nicht, dass auch ein sich auf der linken Seite der Fahrbahn befindendes Fahrzeug dort die Vorfahrt hat. Sie also nicht rechts abbiegen dürfen, bevor der Verkehr dort von Rechts passiert hat.
Man wird also – sich auf der linken Seite der Strasse befindlich – gewissermaßen gezwungen, Tempo 30 deutlich zu steigern, um rechtzeitig vor dem rechtswidrig vom Immbarg einbiegenden Fahrzeug wieder auf die rechte Fahrbahnseite zu gelangen.
Hallo Herr Borchert, mein Familienmitglied wird jetzt sicherlich lesen “ wer den nicht gesehen hat ? Ich freue mich bereits auf die Reaktion – kann mir leider hin und wieder nicht die schlechte Eigenschaft verkneifen, einfach schadenfroh zu sein.
Übrigens: Mal sehen, was ein Richter sagt, wenn ich/wir einen gegen einen Bußgeldbescheid wegen Rechtsmissbrauch Widerspruch einlegen.
Hallo Herr Winkelmann, die Geschwindigkeitskontolle hat gestern in Höhe des Parkplatzes der Tennishalle stattgefunden als ich mit dem Fahrrad dort ca. 11.30 Uhr entlang fuhr. Der Polizist stand mit seinem Messgerät w e i t h i n sichtbar auf dem Gehweg. Wer den nicht gesehen hat, der….(?), ich verbiete mir jetzt einen kritischen Kommentar. Sie hatten hinsichtlich möglicher Geschwindigkeitsbegrenzungen bzw Nichtzulässigkeiten die StVO §45 (9) zitiert, lesen Sie bitte auch §45 (1a) 5 nach, danach ist sehr wohl vor Krankenhäusern etc. eine restriktive Maßnahme zur Beschränkung des Verkehrs möglich. Das gilt natürlich nicht für den Bereich von der Norderstedter Str. bis Immbarg oder Tannenweg. Dort müsste Tempo 50 gelten. Ich hatte diesbezüglich in öffentlicher Sitzung des UPA schon vor ca 2 Jahren eine Anfrage gestellt, die abschlägig ohne Begründung mit sachlichen Argumenten abgewiesen wurde.
Wenn Sie Ihre Vorstellung durchsetzen wollen, sollten Sie sich an die Aufsichtsbehörde Landesamt für Straßenbau und -verkehr in Kiel wenden.
Dass die Wilstedter Straße als Gemeindestraße 1.Klasse eingestuft ist, dürfte ein Kuriosum sein; denn im weiteren Verlauf auf Norderstedter Gebiet ab Heidelweg ist die Straße beim Brüderhof nur eine einfache Gemeindestraße, die nur ca. 4,5m breit ist (Ausbauform Wirtschaftsweg) und für die die Stadt Norderstedt keinen Ausbau vorgesehen hat. Das habe ich mir gestern von der Tiefbauabteilung Norderstedts bestätigen lassen. In Wilstedt, wie Sie sicher wissen, bestehen die gleichen verkehrlichen Beschränkungen mit Tempo 30 und Fahrbahneinengungen mit Pflanzkübeln. Dort ist aber kein Krankenhaus, aber eine anderer Kreis und eine andere Verkehrsaufsicht. Rational nachvollziehbar ist das alles nicht.
Wieder einmal bedauere ich die nicht vorhandene Korrekturfunktion, Man kann die nach späterem nochmaligen Lesen auffallenden Schreib- und Artikulationsfehler nicht korrigieren.
Ein Familienmitglied von uns wurde mit 40 geblitzt.
Weil es nicht – wie , die HU-Nachrichten gelesen hat.
Ich werde den möglichen Bussgeldbescheid dazu nutzen, die Rechtsmissbräuchlichkeit der Tempo 30-Begrenzung richterlich feststellen zu lassen. Diese Begrenzung wegen Straßenschäden erfolgt m.W. seit 5 Jahren oder mehr. Diese langjährige Unterlassung der Behebung von Strassenschäden, nur um eine Tempo- 30 Beschränkung zu erzielen ist, ebenfalls unrechtens, da damit langjährig mögliche Schäden an Verkehrsmittel billigend in Kauf genommen werden. Die Langjährigkeit dieses Vorgehens macht diese Handlung zu einer vorsätzlichen Handlung.
Keine Behörde kann exakt wissen, bei welchen Geschwindigkeiten etwaige Fahrzeugschäden auftreten. Das rechtfertigt eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Sollten jedoch – trotz Beschilderung – de facto keine tatsächlichen Straßenschäden vorhanden sein, die eine 30er- Begrenzung sachlich rechtfertigen, stellt das ebenfalls einen Rechtsmissbrauch dar. Das, was man eigentlich nicht tun darf, mit einer Fiktion zu rechtfertigen, ist eine behördliche Unrechtsmaßnahme.
Nur der guten Ordnung halber möchte ich erwähnen, dass – nach meiner Einschätzung – die Wilstedter Straße aufgrund der völlig normalen Bebauung – ohne Kitas, Altersheime – eigentlich keine Vekehrsbeschränkung benötigt, zumal sie eine Ortsverbindung mit Tangstedt darstellt. Eine Verkehrsbeschränkung ist m. E. ebenfalls wegen der Krankenhaus-Notfallbedienung kontraproduktiv. Diese Strasse verdient bzw benötigt eine Gleichbehandlung mit vielen ( tatsächlich vergleichbaren ) Gemeindestraßen in HU.
So, verehrte Bewohner der Wilstedter Strasse.
Holt die verbalen Prügel heraus,
Ich kann es ab !
Wir sehen & hören jeden Tag die Verbiegung des Rechtes in Griechenland
Leben dagegen in Rechtsbereichen überwiegend in sanften Komfortzonen. Wir sollten
uns als Staatsbürger jedoch frühzeitg gegen aufkeimende Anfänge von Rechtsbeugung/ Rechtsmissbrauch wehren.
Hallo Herr Winkelmann, die Wilstedter Straße ist keine Landestraße und auch keine Kreisstraße, sondern nur eine Gemeindestraße 1.Klasse. Den Rechtsbruch hinsichtlich der seit mehreren Jahren angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h wegen Straßenschäden sehe ich wie Sie, aber nur im Abschnitt Norderstedter Straße bis Immbarg.
Die Wilstedter Straße ist eine Landesstraße:
Nach den Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus sachlichen Gründen beschränken oder verbieten. Gem. § 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen jedoch nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in der StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Ob die Voraussetzungen für Verkehrsbeschränkungen vorliegen, haben die Straßenverkehrsbehörden grundsätzlich in eigener Zuständigkeit zu prüfen und letztlich, auf Basis der vor Ort gewonnenen Erkenntnisse, über die Anordnung von Beschränkungen des fließenden Verkehrs zu entscheiden.
Im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens hat die Verkehrsbehörde die Belange der Wohnbevölkerung mit den Belangen des fließenden Verkehrs und der Verkehrsteilnehmer abzuwägen. Auf Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen hat das Interesse des fließenden Verkehrs besonderes Gewicht, weil diese Straßen ihre Aufgabe, dichten Verkehr auch über längere Entfernungen zügig zu ermöglichen und das übrige Straßennetz zu entlasten, nur erfüllen können, wenn möglichst wenig Verkehrsbeschränkungen vorhanden sind. Nach ihrem Widmungszweck sind die klassifizierten Straßen gerade den überregionalen Verkehrsströmen zu dienen bestimmt.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist bundeseinheitlich durch die StVO für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgelegt. Es steht somit nicht im freien Ermessen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, eine andere Höchstgeschwindigkeit festzusetzen. Verkehrsbeschränkungen sind daher nur zulässig, wenn die sachlichen Gründe der StVO gegeben sind.:
Die dauerhafte Verkehrseinschränkung mit Tempo 30 Schildern wegen Straßenschäden stellt einen Rechtsmissbrauchj dar
Prima, am Besten zu den Stoßzeiten morgens und abends im Berufsverkehr, wenn sich die Kolonnen an einander vorbeischlängeln. Und die LKW-Fahrer werden sich auch freuen…..
Nach der Sommerpause machen dann alle wieder weiter, wie gehabt.
Keiner äußert auch einen Gedanken der Verbesserung der Zufahrt zum regionalen Krankenhaus für Leute hier aus dem Ort, Norderstedt, Kisdorf, Kaltenkrichen u.v.a.m. Manche haben es umständehalber und schmerzverzerrt eilig ins Krankenhaus ohne Rettungsdienst zu kommen um dort erst einmal in Ruhe 2 Stunden und länger auf Behandlung zu warten . wie gewohnt in solchen Fällen. Keine Ausrede von Bestand, aber 30 km/h scheint doch vielen zu langsam.
Mit Kontrollen zur Auffüllung des Staatsäckels schafft man das Problem nicht weg.
Keine Lösung für alle Beteiligten in Sicht, nur Aktionismus – man tut ja immerhin was, auch wenn es nichts Nachhaltiges ist.