Anwohner halten nichts von Tempo 50 in der Wilstedter Straße

Zahlreiche Grüninseln verlangsamen den Verkehr in der Wilstedter Straße
Zahlreiche Grüninseln verlangsamen den Verkehr in der Wilstedter Straße

Das ist nachvollziehbar. Die Anwohner der Wilstedter Straße haben keinen Bock auf Tempo 50 vor ihren Haustüren. Das haben die Bewohner, die sich in einer Bürgerinitiative organisiert haben, jetzt noch einmal bekräftigt.

Anlass dafür: Bürgermeister Bauer hatte sich zuletzt für Tempo 50 in der Wilstedter Straße ausgesprochen. Derzeit gilt wegen Straßenschäden ein Tempolimit von 30 km/h. Die Gemeinde will die Straße aber sanieren und die Verkehrsnasen abbauen. Anschließend soll nach Meinung der Rathausführung Tempo 50 erlaubt sein – nur unmittelbar vor der Klinik soll weiterhin Tempo 30 gelten.

Die Anwohner hatten zuletzt vor zwei Jahren gegen einen Umbau der Straße zu einer „Rennstrecke“ protestiert, warnen nun erneut vor Tempo 50 und einem Ende der Verkehrsberuhigung. Ihr Argument: Das würde weiteren Verkehr anziehen, die Verkehrsbelastung würde noch weiter steigen. Die Initiative im O-Ton: „Der stetig zunehmende Berufsverkehr hindert die Anwohner schon jetzt jeden Morgen daran, ihre Grundstücke mit dem Pkw zügig zu verlassen. Ein weiterer wichtiger Grund für die Verkehrsberuhigung in der Wilstedter Straße sind die vielen Kinder, für die diese Straße der Schulweg ist.“

Die Bürgerinitiative im Internet: http://www.wilstedter-strasse.de

cm

4. März 2018

17 thoughts on "Anwohner halten nichts von Tempo 50 in der Wilstedter Straße"

  1. Herr Kubath,
    dass man Sie nicht erreicht oder überzeugt ist schon klar, als Befürworter der Gewerbeansiedlung und Unterzeichner der Petition „Rewe soll sich in Henstedt-Ulzburg ansiedeln.“
    Noch haben wir in HU freie Meinungsäußerung; Ihr Beitrag gleicht da einer „Zensur“.
    Die „Wilstedter Straße“ ist auch durch den zunehmenden Verkehr betroffen. Daher macht es Sinn, auch darauf einzugehen.
    Interessant auch Ihre Meinung, die so zu verstehen ist, dass nicht der, der die StVO nicht beachtet verantwortlich gemacht wird, sondern der, der darauf hinweist.

    1. Ihre Interpretationen sind ja schon sehr besonders, aber das ist mir bekannt. Natürlich ist eine StVO zu beachten, das stelle ich doch gar nicht in Frage. Dass die Wilstedter Str. natürlich nie isoliert betrachtet werden darf, ist auch klar. Also zensiere ich nicht, sondern verweise nur auf die dauernde Vermischung von Themen. Im übrigen ist meine Meinung nicht parteipolitisch zu sehen und letztlich für ihre Argumentation irrelevant.

  2. Die Verkehrssituation in Henstedt-Ulzburg (sh. Video auf der Gemeinde-Seite: HU in Bild & Ton – Video-Archiv)
    – – – –
    Schon damals konnte Horst Ostwald (SPD) den Bürger/innen keine Hoffnung auf eine kurzfristige Lösung der Verkehrsprobleme machen.
    Nun rd. zehn Jahre später muss man feststellen, dass sich die angespannte Verkehrs-Situation zunehmend verschlechtert hat.
    Und damit nicht genug, werden nun mit Zustimmung der SPD weitere verkehrsreiche Betriebe angesiedelt (Logistik: LKW + Pendler).
    Dazu einmal das Motto der SPD:
    „Unser Auftrag: Die Zukunft kommt! Wir gestalten sie mit.“

    1. Herr Finsterbusch,

      hier ist das Thema Wilstedter Str. angesprochen und wieder wird es für Parteipolitische Auseinandersetzungen verwendet. Wie bereits bei fast jedem Thema bei den HUN wird geprägt durch die kommende Kommunalwahl keine inhaltliche Diskussion geführt sondern Parteipolitik betrieben. Setzen Sie sich mit Herrn Bittner oder anderen Politikern an anderer Stelle auseinander. Mich erreichen und überzeugen Sie damit nicht.

  3. Hallo, ich unterstütze Anwohner der Wilstedter Str..

    Die „Bau und Stauparteien“ (CDU, SPD, FDP, teilweise BfB) erzeugen im Ort durch ungehemmte Ausweisung von neuen Baugebieten immer mehr Verkehr.

    Die Folgen tragen dann die heutigen Einwohner von HU den Vorteil haben die Investoren.

    Nur bei der nächsten Kommunalwahl im Mai lässt sich etwas ändern!

    1. Herr Grützbach,

      Ihre Ausführungen hauen doch glatt dem Fass den Boden raus.

      Überlegen Sie mal in Ruhe wo Sie wohnen, führen Sie dann mal den Gedanken weiter…,
      da kommen Sie ganz schnell auf ihren so dargestellten und gelebten Egoismus pur !
      So sieht jedenfalls die Welt für Sie aus.(mein Eindruck)
      Die SPD als“ Bau-u. Stau – Partei “ zu bezeichnen ist nicht nur sehr dreist, sondern auch
      noch total falsch.
      Sie sollten sich mal mit dem Buch „Leben in Suburbia“ von Marcus Menzel gründlich be-
      fassen u. auseinander setzen. Da kommen Sie zu ganz anderen Erkenntnissen.
      Dort können Sie die Entwicklung von H-U, die dafür maßgeblich Verantwortlichen, die
      so produzierte Verkehrsproblematik ( hauptsächlich Umgehungsstraße ) im Detail nach-
      lesen bzw. aufspüren.!!
      Im übrigen gibt es auch in ihrer Wählergemeinschaft bis zum heutigen Tage Profiteure von dieser jahrzehntelangen Entwicklung in Henstedt – Ulzburg-

      Dietmar Bittner

      1. Wenn man bei jedem Projekt, das Gemeindegebiet fröhlich weiter zuzubauen, zunächst zustimmt, dann muss man sich auch die Einordnung als Baupartei gefallen lassen. Und weil dies bislang zu immer mehr Stau führt, wird man infolge seines Tuns auch zur Staupartei. Es drückt schlicht einen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang aus.
        —-
        Bei Beckershof war zu lesen, die SPD nehmen aus Kostengründen (nicht wegen der Massivität des Vorhabens) davon Abstand (die WHU hat dann aber die Wählerschaft wirklich überzeugt, sonst hätte ja die SPD den Erdrutsch-Wahlsieg eingefahren)
        Pinnauwiesen: SPD stimmt zunächst für die Manke-Massivbebauung. Erst der Bürgerentscheid hat hier gerettet,was zu retten war
        Rewe: Kurz vor Unterschrift des städtebaulichen Vertrags wird klar: Nur Teile des Verkehrs sollen vom Durchfahrtverbot erfasst sein. SPD kommt weiterhin nicht zur Besinnung und winkt durch
        Wagenhuber: Lustiges Reinwink-Verkehrskonzept statt Verhinderung Mehrverkehr
        Rhen: Rennstreckenbau mit Anliegerbeiträgen?
        Widersprich den Zielsetzungen von 2013 dann doch etwas: http://ulzburger-nachrichten.de/?p=15787
        „[SPD:] den Rhen will sie vom Durchgangsverkehr befreien – über den Kiefernweg zur Hamburger Straße. Das Wagenhuber-Gelände wollen die Sozialdemokraten nur bebauen, wenn der „Rhen verkehrlich nicht zusätzlich belastet“ wird.“

        1. Hallo Herr Schneider, zu Ihrem letzten Absatz mit dem „schönen“ Satz der SPD den Rhen vom Durchgangsverkehr zu befreien, fühlt man sich als Rhener total verar…., wenn man sich die aktuelle Entwicklungspolitik des Bauens für Gewerbe und Wohnen betrachtet und die daraus resultierende Verkehrszunahme sowie Lärm- und Abgasbelastung insbesondere durch den IV-Verkehrs
          Wer als Rhener die weitere bauliche Verdichtung in Ulzburg-Süd, Ulzburg und Henstedt befürwortet oder wem das egal ist, der vermag nicht den Zusammenhang des Hauptverkehrsstromes Richtung Norderstedt/HH zu erkennen und die daraus resultierende Belastung insbesondere der Hamburger Str., Norderstedter Str und auch der Wilstedter Str. Da helfen dann auch keine zum Teil aus der Not nicht existierender
          rationaler Überlegungen geborene Politik-Placebos wie Schaltung von Ampelblockaden, Verkehrskreiseln und shared-space-Maßnahmen, wie von einem CDU-Gemeindevertretern in der Diskussion mit Anliegern der Wilstedter .Str 2016 vorgeschlagen. Nachzulesen auf der Homepage der Anliegerinitiative.

    2. War es nicht eine Vertreterin der WHU, die vor einigen Jahren den Landesbetrieb darauf aufmerksam machte, dass die damalige Beschilderung in der Wilstedter Str. (30er Zone und rechts vor links) nicht rechtens sei und dann die Gemeinde aufgefordert wurde in einen Schilderaktionismus (alle Seitenstraßen erhielten neue Schilder, 50 wurde als Regelgeschwindigkeit festgelegt…..) einzutreten ? Wenn hier bereits damals im Interesse der Anwohner agiert worden wäre, dann wäre kein Anschwärzen erfolgt, sondern die Diskussion geführt worden. So klingt das Statement nicht glaubwürdig.

  4. @Herr Borchert: Sie schreiben von einer notwendigen Entlastung der S-H-Straße durch den Ausbau der Wilstedter Straße. Am Kiefernweg soll eine Ampelblockade wiederum der Berufs-Durchgangsverkehr durch den Rhen mutwillig blockieren. Das würde dann dazu führen, dass diejenigen, die sich tatsächlich durch längere Rot-Phasen bis zur Hamburger Straße umleiten lassen, diese sofort wieder an der Wilstedter Straße verlassen, und gleich bis zur S-H-Straße hinter dem Krankenhaus durchfahren. Das wird garantiert zügiger gehen, als die Hamburger Straße bis zur Kreuzung S-H-Straße zu befahren. Dort steht man sehr, sehr lange (warum da kein Kreisverkehr ist …?). Zum einen soll der Ortsteil entlastet werden, zum anderen geht man die erhöhte Belastung durch den Berufsverkehr bewusst ein?
    Das ist doch alles kein schlüssiges Verkehrskonzept! Das ist absolut schlechtes Management, das einzelne Bürger nicht nur mit einer Verschlimmerung ihrer Wohnbedingungen ausbaden dürfen, nein, sie dürfen dafür auch noch zahlen!
    Ich kann dem nicht mehr folgen. Egal, wie gut es begründet scheint.

    1. Hallo Herr Blau, Sie stellen den von mir dargestellten Kontext umgekehrt dar und kritisieren unter „@Herr Borchert“ Überlegungen von Gemeindevertretern, die ich nicht teile. Was soll das?
      Ich habe nicht „von einer notwendigen Entlastung der Schleswig-Holstein-Str. durch den Ausbau der Wilstedter Str. geschrieben“, sondern, dass durch die bereits bestehende Überlastung der S.-H.-Str. kein Verkehr von der Wilstedter Str. auf die S.-H.-Str. verlagert werden kann.
      Die „Ampelblockade“ Kiefernweg/Norderstedter Str. ist eine Überlegung aus dem Verkehrsstrukturplan, die von Gemeindevertretern und der Gemeindeverwaltung übernommen wurde. Da auch die Hamburger Str. gemäß Verkehrsstrukturplan in HU und Norderstedt einschl. der Kreuzung Kohtla-Järve-Str. bereits überlastet ist, sind Überlegungen noch einige tausend KFZ über den Kiefernweg auf die Hamburger Str. zu leiten völlig abwegig. Das hatte ich bereits in den öffentlichen Diskussionen zum Verkehrsstrukturplan zum Ausdruck gebracht.
      Ich stimme Ihnen zu, dass es kein tragfähiges und nachhaltiges Verkehrskonzept in HU gibt. Der Verkehrsstrukturplan hat ca. €200.000 gekostet und ist im Aktenschrank der Verwaltung „schlafend“ versenkt worden. Das bestätigen die ganzen „Schönredereien“ über verkehrliche Auswirkungen der Ansiedlung von Logistik-Centern und die Neuausweisung/ Nachverdichtung von Baugebieten mit und ohne B-Plan wie Wagenhuber etc.

  5. Auch der ADFC hält nichts von Tempo 50 in der Willstedterstraße .Es gibt keinerlei Radwege (und Gehwege sind Gehwege und keine Fahrwege) die Führung des Radfahrers im Mischverkehr wird deutlich sicherer .Auch hier zählt die vom Bürgermeister viel beschworene Leichtigkeit des Verkehrs gilt auch für Radfahrer soll heißen die Leichtigkeit heißt nicht hohe Geschwindigkeit sondern ein stetiger Verkehrsfluss .Bei einem Ausbau dieser Straße sollten aus unserer Sicht protectet bike lanes entstehen.Das sind Radwege auf der Fahrbahn die durch bauliche Maßnahmen vom KFZ Verkehr getrennt sind.
    Beispielfoto http://itstartedwithafight.de/wp-content/uploads/2017/11/gesch%C3%BCtzter-Radweg-Berlin-1.jpg

    1. Hallo Herr Daberkow, ihre Darstellungen sind grundsätzlich richtig, aber bei den örtlichen Bedingungen der Wilstedter Str. zwischen Immbarg und Heidelweg ohne Grunderwerb von den privaten Grundstücken nicht zu realisieren, das gilt insbesondere für die Reihenhauszeile, wo die von den sehr kleinen Grundstücken rückwärts ausfahrenden PKW Radfahrer und Fußgänger gefährden.

  6. Die Gemeinde hat seit Jahren die Auflage des Landesamtes für Straßenbau- und Verkehr zu erfüllen, die Tempo-30-Zonen Regelung aufzuheben und die versetzten Verkehrsinseln zu beseitigen.
    Der Bürgermeister hat nur das wiedergegeben, was ihm das Landesamt für Straßenbau und Verkehr auferlegt hat. Hintergrund ist die nach dem Straßenverkehrsrecht nicht gegebene (Zonen-) Gleichrangigkeit der Wilstedter Straße mit den übrigen Straßen der Zonenregelung, da der Durchgangsverkehr (so das Landesamt) zu hoch ist.
    Die Gemeinde hat die Zonenregelung aufgehoben und durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h wegen Straßenschäden eingeführt und außerdem die Rechts-vor-Links-Regelung mit den Querstraßen aufgehoben, die nur im Rahmen der (unzulässigen) Zonenregelung zulässig war.
    Im Rahmen eines Ausbaus könnte nach dem novellierten Verkehrsrecht eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30km/h im Bereich des Krankenhauses mit großzügiger Ausweitung beiderseits der Klinik beibehalten werden.
    Die Wilstedter Straße ist eine Gemeindestraße 1. Klasse, also eine Hauptverkehrsstraße der Gemeinde, für die es Ausbauzuschüsse des Bundes (GVFG) und evtl. auch vom Kreis und Land für einen Tempo-50-Ausbau (einschl. 30km/h vor der Klinik) geben würde, also auch eine Beitragsreduzierung für die Anlieger. Bei einem verkehrsberuhigtem Ausbau gibt es keine Zuschüsse, die Anlieger müssten also wesentlich mehr bezahlen. Beides (Verkehrsberuhigung und wenig bezahlen) kann man nicht bekommen.
    Insbesondere unter Berücksichtigung des Busverkehrs(!) und der Rettungsfahrten müssen die Verkehrsinseln ohnehin entfernt werden.
    Eine Verkehrsverlagerung auf die Schleswig-Holstein-Str- ist nicht möglich, da diese bereits überlastet ist und die Überlastung durch die extrem massive Wagenhuber-Bebauung und weitere bauliche Entwicklungen in HU noch zunehmen wird.

    1. Hallo Herr Borchert,

      leider stimmt es nicht ganz. Die Anwohnerbeiträge würden nicht dadurch reduziert werden, wenn die Zuschüsse durch andere Träger höher würden. Der Einspareffekt liegt nur bei den Ausgaben der Gemeinde (wiederholte Aussagen bei den Anhörungen der Anwohner zum Ausbau der Wilstedter Str. in der Vergangenheit). An diesem Prinzip hat sich sicher nichts geändert. Die übrigen „Fakten“ sind nicht eindeutig, aber das klärt der Anwalt der Bürgerinitiative.

      1. Hallo Herr Kubath, ich habe den Sachverhalt der Anliegerbeiträge wohl nicht eindeutig genug dargestellt. Gemeint war die Beitragsreduzierung im Verhältnis zum verkehrsberuhigtem Ausbau.
        Also, bei einem verkehrsberuhigtem Ausbau gibt es gar keine Zuschüsse, die Anlieger zahlen daher für Fahrbahn, Gehwege etc. den satzungsgemäßen Beitrag.
        Bei einer Fördermaßnahme für einen 50km/h-Ausbau sind oder waren bisher vorrangig die Anlieger satzungsgemäß zum Beitrag heranzuziehen, der Rest wurde/wird dann gefördert und entlastet damit die Gemeinde. Ob sich das jetzt ändert, weil die Kommunen nicht mehr zur Beitragserhebung verpflichtet sind, bleibt abzuwarten. Da die Kommunen aber allein die Möglichkeit der Erhebung behalten , kann ich mir vorstellen, dass das für den Zuschussgeber (Bund) Grund genug sein kann, die Gemeinde als finanzstark zu beurteilen und daher keine Notwendigkeit einer Förderung anzuerkennen.
        Noch komplexer wird das Thema Anliegerbeiträge, wenn es zu einem verkehrsberuhigtem Ausbau kommen sollte, weil dann die grundsätzliche beitragsrechtliche Satzungseinstufung als Haupterschließungsstraße (das ist nicht zu verwechseln mit einer verkehrstechnischen Bewertung der GIK als Hauptverkehrsstraße mit hohem Durchgangsverkehr) nicht mehr gegeben wäre. Bei einer Einstufung als Haupterschließungsstraße wären 40% der Fahrbahnkosten beitragsfähig, bei einer Einstufung als Anliegerstraße immerhin satzungsgemäß 75%. Wie gesagt, dieses Thema ist sehr komplex und kann hier nicht abschließend dargelegt werden.

        1. Stimmt, der Sachverhalt ist sehr komplex und daher ist es ja wichtig einen kompetenten Anwalt an der Seite zu haben, der genau diese Themen kennt und uns Anwohner ein weiser Ratgeber ist.

          Besten Dank Herr Borchert 🙂

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert