Wilstedter Straße – Anwohner holen sich Anwalt

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Anwohner der Wilstedter Straße protestieren gegen möglichen Umbau der Straße zu einer Rennstrecke

Mahnung an Henstedt-Ulzburgs Entscheider im Rathaus. Die Wilstedter Straße darf nicht zu einer Rennstrecke ausgebaut werden. Das fordern Anwohner der Wilstedter Straße und Nebenstraßen in Henstedt-Rhen. Die Bürgerinitiative ‚Wilstedter Straße‘ in einer Mitteilung an die HU-Nachrichten: „Erst kürzlich wurde im Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Henstedt-Ulzburg mit nur einer Stimme Mehrheit verhindert, dass die Straße, noch vor Vorlage sämtlicher Informationen und Gutachten, zu einer Rennstrecke ausgebaut wird.“

Tatsächlich sah ein jüngst im Ratssaal abgelehnter Vorschlag vor, die Grüninseln zu entfernen und die 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung aufzuheben.

Die Initiative will gegen den möglichen Rennstreckenumbau Widerstand leisten, hat dafür einen Rechtsanwalt engagiert.

H-UN

25. April 2016

12 thoughts on "Wilstedter Straße – Anwohner holen sich Anwalt"

  1. Ich kann den Frust der Anlieger in der Wilstedter Straße gut verstehen. Ja, diese „Abkürzung“ ist kein Geheimnis mehr. Sie rentiert sich eigentlich auch nicht, weil man zeitweise nur im Stop and Go weiterkommt aufgrund der einseitigen Verkehrsinseln. Wartende Fahrzeuge groß und klein, Benzin und Diesel, stoßen im Stand auch viel Abgase aus.
    Im 3-Schichten-Betrieb fahren das Personal die Strecke, die Ver- und Entsorgungsfahrzeuge, die Tagespatienten, Besucher sowei der Rettungsdienst. Die Anbindung durch den HVV ist schlichtweg unantraktiv hinsichtlich einer kurzen Anbindung an die S-H-Straße Richtung Noderstedt oder HH-Ochsenzoll, quasi als Expresslinie.
    Auf dem Gelände von Henstedt-Ulzburg befindet sich nach Krankenhausbedarfsplan für Norderstedt die Klinik. Vor mehr als 80 Jahren gab es die Idee, die jetzige S-H-Straße bei der Einmündung in die Oststraße nicht zu veschwenken nach rechts Richtung Quickborn, sondern geradeaus weiterzuführen. Das hätte aus heutiger Sicht eine Ostumgehung von Ulzburg werden können. Das wäre heute schwierig aber bestimmt von Vorteil, um den Verkehr für Kisdorf, Kaltenkirchen und natürlich OT Henstedt abzuleiten. Den hier sind die Bewohner auch nicht unerheblich mehr geworden.
    Angeblich geht ja keine direkte Anbindung des Krankenhaus an die S-H-Straße. Dafür sollte man politisch Norderstedt „überreden“ für ihr zuständiges Krankenhaus, neben der Asklepios-Klinik Nord.
    Abends staut sich der Berufsverkehr Richtung Norden fast bis zur Abzweigung Tangstedt-Wilstedt. Da nutzen viele Richtung Henstedt gern die „Abkürzung“.
    Aber die Anwohner in der Hamburger Straße ab Penny-Markt bis Ortszentrum leiden im Stop and Go. Linksabbieger aus Alter Burgwall, An der Pinnau und Penny-Markt haben es auch nicht leicht.
    In den späten Abendstunden weden hier viele Staustrecken dann zur Rennstrecke, also nicht nur der Wilstedter Weg.
    Es fehlt hier ein überregionales Verkehrskonzept zwischen Norderstedt und Henstedt-Ulzburg.
    An den beiden Ampeln beim SOS-Kinderdorf staut es sich. Ob hier ein Kreisverkehr besser wäre hat noch niemand untersucht.
    Radarkontrollen seitens der Polizei sollen ja vor einiger Zeit nicht sehr ergiebitg gewesen sein.
    Abhilfe könnten Radarsäulen schaffen, die nur punktuell mit Kamera bestück werden, wie teilweise auch in Hamburg.

  2. Was genau soll jetzt mit dem Anwalt erreicht werden? Habe es so verstanden, dass das Vorhaben jetzt abgelehnt wurde.
    Ich persönlich fahre höchst ungern durch die Wilstedter Straße, eben wegen der Verkehrinseln, und dem „Draufhalten“ verschiedener Autofahrer. Ist das so wie heute gelöst unbedingt gut für die Anwohner?
    Aber es ist mit Sicherheit ein zunehmender Verkehr zu erwarten in der Straße, und beileibe heute schon kein Geheimtipp mehr.
    Ich kann jeden Anwohner verstehen, der nicht die Zeche für das Wohl der Allgemeinheit zahlen will: Erhöhtes Verkehrsaufkommen, neue Stromleitungen, zunehmender Flugverkehr: Das alles passiert ja nicht wegen „den anderen“, sondern wegen uns allen. Es hat damit zu tun, wie wir alle uns und unser Leben entwickeln. Pendlerwege haben sich durchschnittlich verlängert, wir vereisen mehr, die Energiewende hat zum Zeitpunkt der Enstcheidung breitflächig Zustimmung gefunden.
    Der Staat wird nie funktionieren, wenn alle alles wollen, nur keine Konsequenzen tragen. Es gibt keine „anderen“, wir sind es selbst.

    1. Hallo Herr Blau,

      die Sanierung der Wilstedter Straße steht seit Jahren an. Nach Gesprächen mit den Anwohnern im Jahr 2013 wurde vereinbart das Verkehrsstrukturkonzept abzuwarten. Die Verwaltung steht bisher auf dem Standpunkt, dass der Verkehr so stark ist, dass Tempo 30 wie es bisher gilt, deshalb nicht eingerichtet werden kann. Auch sieht man die Wilstedter Straße als Entlastungsstrecke zur Schleswig-Holstein-Straße die als Umgehungsstraße konzipiert wurde. Das Ergebnis des Verkehrsstrukturkonzeptes sieht zwei Möglichkeiten vor: 1. Ausbau zu einer Sammelstraße mit Tempo 50 km/h oder 2. Ausbau zu einer Wohnstraße mit Tempo 30 km/h. Der zweite Vorschlag ist damit verbunden, dass der Verkehr zur Paracelsusklinik über die Schleswig-Holstein-Straße abgewickelt wird. Damit ist aber wiederum das Land nicht einverstanden, da Umgehungsstraßen möglichst wenig Zu- und Abfahrten und Kreuzungen haben sollten. Deshalb fordert Kiel ein Gutachten welches aussagt, inwieweit der Verkehr auf der Schleswig-Holstein-Straße durch eine Zufahrt zur Paracelsusklinik behindert wird. Dieses Gutachten wurde in Auftrag gegeben und im Sommer 2016 wird mit dem Ergebnis gerechnet. Unabhängig davon hat die CDU-Fraktion in der März-Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses den Antrag gestellt, mit dem Ausbau der Wilstedter Straße sofort zu beginnen. Dieser Antrag wurde mit nur einer Stimme Mehrheit abgelehnt.

      Uns Anliegern geht es um folgendes: Seit 1988 gilt in der Wilstedter Straße mit einer kurzen Unterbrechung Tempo 30. Die Bebauung, auch von der Gemeinde aufgrund der Bebauungspläne gefördert, entspricht der Bebauung einer Wohnstraße. Parallel zur Wilstedter Straße verläuft eine Umgehungsstraße. Wir können nicht begreifen weshalb der Verkehr nicht aktiv über diese Umgehungsstraße geleitet wird, sondern die Durchfahrt durch die Wilstedter Straße durch den Abbau von Schikanen und Aufhebung von Tempo 30 gefördert werden soll. Schon jetzt ist es für uns schwierig im Berufsverkehr unsere Grundstücke zu verlassen und die Lärmbelastung (auch durch die Flugzeuge die über unseren Häusern starten und den starken LKW-Verkehr auf der Schleswig-Holstein-Straße) nimmt zu. Sollte die Wilstedter Straße jetzt zur „Rennstrecke“ ohne Schikanen mit erlaubtem Tempo 50 km/h ausgebaut werden, wird die Wohnqualität sinken und aufgrund der relativ geringen Breite der Straße mit Fahrradverkehr sehen wir Gefährdungspotential für unsere Kinder, da die Wilstedter Straße ein stark frequentierter Schulweg ist. Für uns Grund genug sich mit einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zusammen zu setzen der durchaus Möglichkeiten sieht, dem entgegenzuwirken.

      1. Bin halt armselig informiert gewesen, danke für Ihre ausführliche Beschreibung der Situation. Mit einer breiten Tempo-50-Straße würden Sie selbstverständlich eine Rennstrecke vor der Haustür haben. Das wäre Wahnsinn! Da würden viele sicher über 50 km/h fahren. Bis die Verkehrsdichte so hoch würde, dass es sich darüber reduziert, welch ein Trost! Wünsche Ihnen viel Erfolg!

      2. Hallo Herr Pemöller, bei dem Anschluss der Klinik an die Schleswig-Holstein-Str. würde leider nur ein Teil des Ziel-und Quellverkehrs zur Klinik auf die Schleswig-Holstein Straße verlagert werden. An dem Durchgangsverkehr in der Wilstedter Str. würde sich nichts ändern. Der Durchgangsverkehr war und ist das Hauptproblem weshalb das Landesamt für Straßen und Verkehr die Gemeinde angewiesen hat, die Tempo-30-Zonen-Regelung aufzuheben. Die Analyse des Verkehrs in der Wilstedter Str. hat ergeben, dass der Durchgangsverkehr ca. 30% beträgt und daher nach Auffassung des Landesamtes die Einrichtung einer Tempo-30-Zonen-Regelung nicht zulässig ist, denn die Gleichrangigkeit des Verkehrs mit den Nebenstraßen der Zonen-Regelung ist nicht gegeben. Auch der Einbau der Enpässe hat den Durchgangsverkehr leider nicht reduziert.
        Die Gemeinde behilft sich jetzt mit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h wegen der massiven Fahrbahnschäden.
        Ich denke, dass die Engpässe für die Anlieger aufgrund erhöhter Abgasbelastung und Verkehrslärm durch das ständige Abbremsen und Anfahren der Kfz eher nachteilig sind, als eine Tempo-50-Regelung ohne Engpässe.
        Zu beachten ist außerdem, dass die Wistedter Str. eine Gemeindestraße 1.Klasse ist, die eine verbindende Funktion zur Nachbargemeinde Tangstedt-Wilstedt hat. Absurd wird diese Klassifizierung allerdings dadurch, dass außerhalb der Ortsdurchfahrt Rhen im Norderstedter Bereich die Fahrbahn nur noch 4m breit , also eigentlich nur ein „besserer Wirtschaftsweg“ ist. Nach der Anschlussstrecke zur Schleswig-Holstein-Str. beginnt der Bereich Kr. Stormarn, Gemeinde Tangstedt-Wilstedt und die Fahrbahn wird ca 1m breiter und ist baulich in einem guten Zustand. Das passt also eigentlich alles nicht so recht zusammen.
        Für die Wilstedter Str. als Gemeindestraße 1.Klasse erhält die Gemeinde Zuschüsse für den Ausbau nur dann, wenn eine Tempo 50-Regelung ohne Engpässe erfolgt. Für die Anlieger werden dann die Ausbaubeiträge geringer. Bei einem verkehrsberuhigten Ausbau erhält die Gemeinde keine Zuschüsse und die Anlieger müssten für den Ausbau wesentlich mehr bezahlen.
        Der Tempo-30-Ausbau dürfte aber illusorisch sein, wenn der Durchgangsverkehr, was bisher auch nicht geklappt hat, nicht wesentlich reduziert wird.
        Für Radfahrer ist der jetzige Zustand zwischen dem Tennisplatz und dem Heidelweg katastrophal schlecht, da der kombinierte Geh-und Radweg aufgehoben wurde, man auf der Fahrbahn fahren muss und insbesondere im Bereich der Engpässe sein Leben durch noch schnell „durchhuschende“ Kfz riskiert.
        Die Wilstedter Str. ist nicht von einem Reinen Wohngebiet umgeben, denn die Klinik mit externen Facharztpraxen, Reha-Zentrum, Tennisplätze und -halle, Reithalle, Wohneinrichtungen Raues Haus, Kulturzentrum und nicht zuletzt das Einkaufszentrum Rhen mit einer Parkplatzanlage entsprechen eher einem Mischgebiet mit entsprechender Verkehrsgenerierung.
        Die Klinik besteht bereits seit 1974, -damals als Investoren-Anlageobjekt Nordlandklinik-, wie auch der Durchgangsverkehr, ein nicht unwesentlicher Teil der Wohnbebauung ist unter diesen Gegebenheiten später errichtet worden.
        Die Wilstedter Str. ist für den Durchgangsverkehr überhaupt nicht erforderlich, denn ca. parallel besteht die Hauptverkehrsstraßen-Verbindung nach Tangstedt-Wilstedt über die Schleswig-Holstein-Str. und die Harksheider Str. in Wilstedt.
        Um den Durchgangsverkehr in der Wilstedter Str. zum Erliegen zu bringen, sollte man „Nägel mit Köpfen“ machen und die Straße in Höhe Heidelweg schließen. Rettungs- und Betriebsfahrzeuge sowie Busse könnten über eine automatische Funkschranke passieren und für die Kfz wären beiderseits Kehren zu errichten. Norderstedt sowie die Kreise Segeberg und Stormarn müssten allerdings zustimmen. Die Anlieger hätten dann den Nachteil von Umwegen und höhere Anliegerbeiträge für den auf jeden Fall erforderlichen Ausbau.
        Wenn der auch vom Land S.-H. in den Bundesrat eingebrachte Vorschlag, vor Schulen, Kitas, Krankenhäusern etc. generell die Möglichkeit von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30km/h seinen Niederschlag in einer novellierten Straßenverkehrsordnung bis Ende 2016 finden sollte, ergäbe sich für die Wilstedter Str. straßenverkehrsrechtlich eine neue Situation. Tempo 30 wäre dann sicher kein Problem mehr. Zusammen mit der Vorlage der Verkehrsuntersuchung Klinikanschluss Schleswig-Holstein Str. sollte dann ein für die Anlieger befriedigender Weg gefunden werden können, hoffe ich.

        1. Herr Borchert: Wieder sehr schön nachvollziehbar. Aber mir stellen sich dann doch noch Fragen. Zum Beispiel die nach der Anweisung des Landesamts, die 30er Zone aufzuheben. Kann die Gemeinde sich dem entziehen, oder ist das verbindlich? Wenn es verbindlich ist, wofür wurde dann noch in unserer Gemeinde abgestimmt? Das es eine Sackgasse wird, lässt sich wohl nur über ein gutes Beziehungsmanagement Richtung Norderstedt/Kreis Stormarn lösen. Schwierig zu beurteilen, deshalb vermutlich fragwürdig.
          Die von Ihnen angesprochene Kostenbeteiligung der Anwohner am Umbau der Straße wäre für mich als Anwohner eine entscheidende Frage. Kennen die Bewohner die verschiedenen Summen, die je nach Alternative des Umbaus auf sie zukämen? Wenn nicht, wäre es meiner Meinung nach nicht in Ordnung.

          1. Hallo Herr Blau,
            leider irrt Herr Borchert. Die Anliegerbeiträge für die Anwohner sind in jedem Fall gleich. Die Gemeinde allerdings müsste weniger zahlen wenn die Wilstedter Straße als Durchgangsstraße ausgebaut wird. Das wurde ganz klar auf einer Einwohnerversammlung im Rathaus kommuniziert.

            1. Hallo Frau Dosdahl, ihre Aussage, dass die „Anliegerbeiträge in jedem Fall gleich seien“, ist grundsätzlich unzutreffend. Die Wilstedter Straße (Ostteil) ist in der Anlage zur Ausbaubeitragssatzung von 2008 der Gemeinde als Straße für den innerörtlichen Verkehr (Haupterschließungsstraße) eingestuft. Das ist unter den derzeit gegebenen Rahmenbedingungen richtig. Wenn aber bei den von mir beschriebenen intensiven Verkehrs-Beruhigungs- und Verlagerungsmaßnahmen in der Wilstedter Str. von Immbarg bis Heidelweg der Durchgangs- und innerörtliche Verkehr wesentlich reduziert werden kann, verbliebe nur der Anliegerverkehr als wesentliches Veranlagungskriterium für die Anliegerbeiträge. Auch die Klinik erzeugt beitragsrechtlich betrachtet nur Anliegerverkehr, denn sie ist Anliegerin. Dann würde der Beitragsatz für die Fahrbahn z.B. 75% statt 40% betragen. Für die Gehwege etc. gilt ein analoges Verhältnis. Außerdem ist ein verkehrsberuhigter Ausbau aufgrund straßenbautechnischer Erschwernisse durch den Einbau von Inseln und Engpässen ohnehin teurer als ein geradliniger Standardausbau ohne Inseln wie aktuell in der Theodor-Storm-Str. geschehen. Offensichtlich haben dort die Anlieger sich auch nur für das Billigste entschieden, ohne verkehrsberuhigende Elemente.Verkehrstechnisch ist das sicher nicht sinnvoll.
              Mit der Einstufung der Wilstedter Str. als Haupterschließungsstraße zeigt sich das Absurde der ehemaligen Tempo-30-Zonen-Regelung, die für Haupterschließungsstraßen aufgrund der gegenüber den angeschlossenen Querstraßen herausgehobenen Verkehrsbedeutung straßenverkehrsrechtlich nie zulässig war. Nun ja, das Landesamt hat das korrigiert.
              Die Frage der Einstufung einer Straße und damit des Beitragssatzes ist ein ergiebiges Betätigungsfeld für kompetente Rechtsanwälte. Man darf gespannt sein, ob die Anlieger mit der Einschaltung eines Anwaltes Erfolg haben werden.

            2. Hallo Frau Dosdahl, ich muss noch einmal auf den von Ihnen verwendeten Begriff der „Durchgangsstraße“ zurückkommen. Ich muss schon sagen, das verwirrt mich sehr. „Durchgangsstraße“ impliziert doch wohl semantisch, dass es sich um eine Straße mit überwiegend Durchgangsverkehr handelt. Das ist bei der Wilstedter Str. gar nicht der Fall und das will mit Sicherheit auch niemand anstreben!
              Haben Sie das wirklich so von der Verwaltung gesagt bekommen? Ich denke, Sie müssen in dieser Hinsicht jetzt für Klarheit sorgen, das gilt insbesondere für Sie aufgrund Ihrer Funktion als Gemeindevertreterin, sonst verlieren Sie an Glaubwürdigkeit.
              Das Beitragsrecht ist eine hochkomplexe Materie, da sollte man als „Ehrenbeamtin“ mit öffentlichen Erklärungen sehr vorsichtig sein, wenn man in diesem Metier nicht einigermaßen sattelfest ist. Wenn geklagt wird, und das passiert bei Veranlagungen zu Anliegerbeiträgen recht häufig, entscheiden letztlich das VG oder OVG.
              Wie ein Verkehrsplaner z.B. den Begriff „überwiegend innerörtlicher Verkehr“ definiert, kann ein im Beitragsrecht kompetenter Anwalt anders sehen, zumal diese planerischen Begriffe eine nicht unerhebliche Bandbreite der Definition zulassen. In vielen Kommunen haben die Anlagen der Satzungen hinsichtlich der unterschiedlichen beitragsrechtlichen Einstufungen der Straßen gar keine fundierte, nachvollziehbare verkehrsplanerische Grundlage. Auch das ist ein Ansatzpunkt für Anwälte.
              Sind die Anlieger bzw. deren Grundsücke überhaupt schon einmal mit Erschließungsbeiträgen belastet worden? Wenn nicht, greift das Ausbaubeitragsrecht gar nicht.
              Nebenbei, gemäß Ausbaubeitragssatzung sind bei einer Straße mit überwiegend Durchgangsverkehr (Hauptverkehrsstraßen) die Anliegerbeiträge am Niedrigsten, nämlich nur 25% für die Fahrbahn. Eine Definition einer Durchgangsstraße passt auch sehr gut zu der Einstufung der Wilstedter Str. als Gemeindestraße 1. Klasse, die eine wesentliche Verbindungsfunktion zur Nachbargemeinde haben soll……
              Wie ich bereits ausgeführt hatte, das passt alles nicht zusammen und sollte einmal grundlegend auf eine klare, logische Linie gebracht werden.

          2. Hallo Herr Blau, die Anordnung des Landes ist verbindlich, wenn der Durchgangsverkehr nicht erheblich reduziert werden kann.
            Eine vergleichbare Sackgassenlösung wurde übrigens in Norderstedt mit der Quickborner Str., der ehemaligen Landesstraße 76 praktiziert, denn sie wurde nicht an den Autobahnzubringer K113-Kohtla-Järve-Str- angebunden. Eine einvernehmliche Lösung der Städte Quickborn, Norderstedt und der Kr. PI und SE mit Zustimmung des Landes nach dem „Bohren von dicken Brettern“ durch Bürgermeister Grote.
            Alternativ könnte die Wilstedter Str. auch als sogenannte unechte Einbahnstraße eingerichtet werden. Z.B. nur Ausfahrt Richtung Norderstedt-Wilstedt. Der Durchgangsverkehr wäre dann halbiert. Allerdings muss man bei der Sackgassen- und Einbahnregelung immer an den verlagerten Verkehr in der Norderstedter Str. zwischen Wilstedter Str. und Schleswig-Holstein -Str. denken und entsprechend abwägen.
            Eine entsprechende unechte Einbahnregelung ist in Norderstedt im Henstedter Weg (SOS-Kinderdorf), das ist die Verlängerung der Norderstedter Str., gegeben und funktioniert einwandfrei. Vom Rhen aus darf man dort nicht einfahren.
            Die Abstimmung der Anlieger über die Ausbauform erfolgte, nehme ich an, unter bestimmten Rahmenbedingungen. Ob den Anliegern Kosten, differenziert nach Ausbauform genannt wurden, kann ich nicht beurteilen.
            Wenn die Klinik an die S.-H.-Str. angebunden werden sollte, würde das die Attraktivität dieser Umgehungsstraße zusätzlich mindern und weiteren Durchgangsverkehr auf die Wilstedter Str. lenken. Auch von daher sollte man sehr weitgehende Beruhigungsmaßnahmen in der Wilstedter Str. durchführen.
            Ich habe an dieser Stelle ohne Anspruch auf Vollständigkeit aufzeigen wollen, dass die Komplexität der Zusammenhänge und Wechselwirkungen der relevanten Fakten und Aspekte in einem umfänglichen Gesamtabwägungsprozess nur sehr schwierig zu einer einvernehmlichen Lösung führen kann.

            1. Hallo Herr Borchert,

              genau da liegt das Problem, dass wir nicht ausreichend sachkundige Bürger + Anwohner in diesem Feld auf professionelle Hilfe angewiesen sind. Würden wir uns nur auf die Aussagen der Verwaltung verlassen- die ja nicht immer umfassend und korrekt sind- wären bereits Fakten geschaffen, die nicht zwingend die Bürgerinteressen beinhalten. Selbst auf den bisherigen Einwohnerversammlungen- und Informationen waren keine vollständigen und transparenten Informationen durch die Gemeinde zu bekommen. Auch wissen wir nicht, was aus den vielen Anträgen und Vorschlägen aus diesen Versammlungen geworden ist. Ein Profi kann da anders agieren und uns ins rechte Licht setzen.

            2. Die Komplexität ist von Ihnen hervorragend transparent dargestellt. Damit sind zwei Worte in einem Satz, die sich fast auf natürliche Weise widersprechen.

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