Nix da mit Korruptionsrichtlinie – Arbeitsgruppe soll es richten!

Die politischen Sitzungen im Rathaus sind immer wieder für eine Überraschung gut. Eigentlich schien vor der gestrigen Sitzung alles klar. Die Parteien werden gar nicht anders können, als dem WHU-Antrag zuzustimmen, das bei gemeindlichen Auftragsvergaben zukünftig die Korruptions-Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein anzuwenden sei, hatten wir geschrieben und getitelt: WHU setzt CDU und SPD schachmatt. Schließlich empfiehlt das Innenministerium des Landes allen Verwaltungen in Schleswig-Holstein die Richtlinie anzuwenden.

Doch es kam dann doch alles anders. Zunächst durch ein Eigentor der Wählergemeinschaft. Denn der WHU-Antrag sah zugleich vor, dass bei Auftragsvergaben zukünftig neben der Korruptionsrichtlinie auch ein „Leitfaden zur Vergabe öffentlicher Aufträge“ berücksichtigt werden sollte. Doch der von der WHU benannte Leitfaden ist offenbar veraltet. Amtsleiter Richter erklärte jedenfalls, dass der Leitfaden nicht mehr gültig sei.

Und so sah es fast so aus, als wäre der Antrag allein aus formalen Gründen zum Scheitern verurteilt. Bis Antragssteller Wilhelm Dahmen noch einmal tief Luft holte und erklärte, er ziehe den ersten Teil des Antrags zurück, nur über die Anwendung der Korruptionsrichtlinie solle entschieden werden. Doch es schien so, als wollten die übrigen Fraktionen der WHU unter keinen Umständen einen politischen Erfolg gönnen.

SPD-Fraktionschef Ostwald argumentierte denn auch, die Richtlinie sei nicht so ohne weiteres auf die Kommune übertragbar. So seien einige Punkte der Richtlinie für die Verwaltung nur schwer umsetzbar. Beispielsweise die Rotationsempfehlung beim Personal: Damit ist gemeint, dass Mitarbeiter in korruptionsgefährdeten Bereichen nach einer bestimmten Zeit ihren Schreibtisch wechseln und andere Aufgaben übernehmen sollen. “Das würde die Verwaltung arbeitsunfähig machen“, so Ostwald.

CDU-Ausschussmitglied Dietmar Kahle griff Ostwalds Argumentation auf, erklärte, die Korruptionsrichtlinie passe nicht, sah aber offenbar dennoch Diskussionsbedarf, was die gemeindliche Vergabepraxis betrifft und empfahl, erst einmal einen interfraktionellen Arbeitskreis einzurichten, der die gemeindlichen Vergaberegeln unter die Lupe nehmen soll.

Ein Vorschlag, auf den sich alle Fraktionen verständigen konnten, mit der Aussicht, dass die Vergabedebatte zukünftig immerhin nicht nur in den Medien geführt werden wird.

Christian Meeder

13. Juni 2012

5 thoughts on "Nix da mit Korruptionsrichtlinie – Arbeitsgruppe soll es richten!"

  1. Hallo Frau Grützbach,
    bestimmt die WHU jetzt wer sich in der HUN zu Wort melden darf? Oder hat Ihre Sensibilität etwas mit mangelnder Kritikfähigkeit zu tun? Kritisieren ist ja auch einfacher als kritisiert zu werden, oder?

  2. Liebe WHU
    Brüderle, Petzerei, Leitfaden zur Korruptionsbekämpfung der keine
    Gültigkeit hat
    Man sucht wohl nach Themen fürs nächste Jahr. Wer suchet, der findet… aber
    nicht immer, glaube ich…oder so.
    Unsere Gemeinde ist cool und sexy.
    Ihr seid es beides nicht. .

    1. Die Zustände in Verwaltung und Selbstverwaltung in Henstedt-Ulzburg sind nicht „sexy“, sondern von Strukturen beherrscht, die seit mehr als 30 Jahren und länger bestehen. Beispiel hierfür ist die überwiegend von einem Gerontologentrio vertretende Fraktion der CDU im Hauptausschuss, für die der § 45 der Gemeindeordnung (Kontrolle der Gemeindeverwaltung) schon immer Teufelszeug war. Übrigens gibt es für die Kontrolle keine Einschränkung etwa nach einfachen Geschäften der laufenden Verwaltung bzw. Selbstverwaltungsaufgaben. (Ausnahmen sind nur Steuerangelegenheiten etc.) Dass bei einem Gesamtvolumen des aktuellen Haushaltes von z. Z. EUR 58.255.100, Henstedt-Ulzburg immer noch Gemeinde ist und kein Rechnungsprüfungsamt hat, stärkt die Strukturen, die den Ort immer schon zur Selbstbedienung mißbrauchten und eine enge Symbiose zwischen Planern, Politikern der CDU, Bauträgern und hauptamtlichen Bürgermeistern (ebenfalls der CDU) herbeiführten und über die Jahrzehnte pflegten.
      Strukturen kann man nur aufbrechen, wenn man diese beim Namen nennt, ihre Machenschaften kontrolliert und öffentlich macht. Die GemeindevertreterInnen, die diesem Ziel folgen sind keine Nestbeschmutzer oder ähnliches, sondern kommen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach und stärken die Demokratie in ihrem Bestand. Hierzu wurden sie zu Beginn ihrer Amtszeit verpflichtet, wer jedoch glaubt ohne diese Kontrolle auszukommen ist in der Gemeindevertretung fehl am Platz und sollte privatisieren. Der Streit um die Vergabeleitlinie und usw. ist im Übrigen müßig, denn die Gesetze und Verordnungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge gelten auch in Henstedt-Ulzburg, ohne dass es hierzu eines besonderen Beschlusses bedarf, entscheidend ist jedoch, dass sie auch angewandt werden, denn nur so kann Vetternwirtschaft und Korruption vermieden werden. Hier einige wichtige Auszüge aus der Richtlinie: „Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung: Diese Richtlinie gilt für die Landesbehörden. Den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, die Richtlinie entsprechend anzuwenden. „Korruption“ beinhaltet insbesondere folgende Kriterien: – Missbrauch einer amtlichen Funktion, einer vergleichbaren Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats – auf Veranlassung oder eigeninitiativ – Eintritt eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (in amtlicher oder politischer Funktion) – Geheimhaltung bzw. Verschleierung dieser Machenschaften“
      Das „Verschleiern von Machenschaften“ ist auch Korruption! Capito?

      Link zu dem Dokument:
      http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=vvsh-4532.2-0001&max=true&psml=bsshoprod.psml

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