Die Wählervereinigung in Henstedt-Ulzburg – regelmäßig kritisiert sie die gemeindliche Haushaltsführung und fordert mehr Transparenz, Kontrolle und Wettbewerb bei Auftragsvergaben. Bis jetzt ohne durchschlagenden Erfolg. Erst Anfang Mai wurde der jüngste Vorstoß der WHU von den anderen Fraktionen abgelehnt, den Grundsatzbeschluss für ein gemeindliches Rechnungsprüfungsamt zu fassen.
Auch die von der Gemeindeverwaltung auf WHU-Wunsch veröffentlichte Vergabeliste, die alle gemeindlichen Aufträge an Planungs- und Ingenieurbüros der vergangenen fünf Jahre auflistet, wurde von den anderen Parteien eher zurückhaltend kommentiert. Dabei lässt die Erteilung von Aufträgen an immer dieselben Büros für die Gemeindekasse nichts Gutes erahnen. Denn welche Mondpreise schließlich bei ausgeschaltetem Wettbewerb auftreten können, sollte den Politikern noch durch die Diskussion um die Neugestaltung des Vorplatzes an der Olzeborchschule in Erinnerung sein.
Jetzt allerdings haben Karin Honerlah, Wilhelm Dahmen und Co. einen Hebel gefunden, der das Zeug dazu hat, die bisherige, jahrelang von CDU und SPD tolerierte, Vergabepraxis der Verwaltung grundlegend zu verändern. Der WHU-Coup versteckt sich unter dem Tagesordnungspunkt fünf der nächsten Hauptausschusssitzung am Dienstag kommender Woche.
Darin heißt es unter anderem: „…der Hauptausschuss möge beschließen, die Richtlinie des Innenministeriums (Amtsblatt SH 2008, S. 414) für gemeindliche Aufträge anzuwenden.“ Unter der Überschrift „ Die Wählergemeinschaft erhöht den Druck“ haben wir am Montagabend schon über den WHU-Antrag berichtet. Schaut man sich allerdings einmal Name und Inhalt der Richtlinie genauer an, kommt man zu dem Schluss, dass die WHU nicht nur den Druck erhöht, sondern die übrigen Fraktionen und die Verwaltung gleichsam schachmatt setzt: CDU und SPD werden überhaupt nicht umhin können, als beim Antrag der Wählergemeinschaft brav die Hände zu heben. Denn dass, was im Amtsblatt des Jahres 2008 auf Seite 414 steht, ist die Korruptionsrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein. Diese ist zwar nur bindend für die Landesbehörden, gleichzeitig legt das Innenministerium aber auch allen sonstigen Verwaltungen in Schleswig-Holstein ans Herz, die Richtlinie anzuwenden.
Angesichts eines hauptamtlichen Bürgermeisters, der wegen Korruptionsverdachts seine Amtsgeschäfte derzeit nicht ausüben darf, wäre eine Ablehnung des WHU-Antrags wohl gleichbedeutend mit politischem Selbstmord. Und so wird allein die Wortkeule Korruption das herbeiführen, was Argumente nie vermocht haben: Bewegung in die Vergabepraxis bringen. Gleich nach Verabschiedung des WHU-Antrags wird das Bauamt den Anfang machen müssen. Und den Zustand beenden, dass ein von der Gemeinde beauftragter Architekt bei gemeindlichen Bauprojekten die Ausschreibungen vornimmt und zugleich auch für die Bauplanung zuständig ist. Denn das ist dann zukünftig untersagt: Die Korruptionsrichtlinie schreibt unter Punkt 4.3 die grundsätzliche Trennung von Planung, Vergabe und Abrechnung von Aufträgen vor.
Christian Meeder
6. Juni 2012
Die Korruptionsrichtlinie gibt es hier Korruptionsrichtlinie Schl.-H.
Siehe hierzu auch den treffenden Artikel in der Norderstedter Zeitung vom 8. Juni 2012 nebst Kommentar von Herrn Knittermeier.