Erster Bauabschnitt – Kirchweg 62 feiert Richtfest zum Frühlingsanfang

Rohbau
Der Rohbau im Kirchweg

Die Kirchweg 62 GmbH & Co.KG mit der Architektin Beata Trzcinski hat am vergangenen Freitag, das bisher wohl ungewöhnlichste Richtfest gefeiert: Wegen der aktuellen Lage haben die fleißigen Handwerker den üblichen Brauch ganz alleine zelebriert. Auch aus dem Architekturbüro war niemand anwesend, denn alle Büro-Mitarbeiterinnen arbeiten im Homeoffice und sind angehalten, zu Hause zu bleiben.

Um 14:30 Uhr wurden also die drei Richtkronen angebracht, um 15:00 Uhr wurde der Richtspruch gesprochen und anschließend auf das Wohl der Bauwerke und der neuen Eigentümer angestoßen. Dies wurde bildlich festgehalten und danach mit einem Rundschreiben an die Eigentümer versandt. „Wir wollen den Eigentümern ein positives Zeichen senden, dass es weiter geht bei uns auf dem Bau und sie sich keine Sorgen machen müssen“, so Beata Trzcinski. Die Feier selber soll später nachgeholt werden.

Das Richtfest jetzt galt für den ersten Bauabschnitt mit insgesamt 37 Eigentumswohnungen. Die sind bereits alle veräußert. Der Verkauf des 2.Bauabschnitts mit dann noch einmal über 70 Wohnungen beginnt voraussichtlich im Mai. Es gibt eine Website: www.kirchweg-62.de, dort kann man aktuelle Informationen bekommen.

H-UN

24. März 2020

8 thoughts on "Erster Bauabschnitt – Kirchweg 62 feiert Richtfest zum Frühlingsanfang"

  1. Es ist ein wenig schade, Herr Blau, dass Sie so anmaßend urteilen und leider nicht wissen, wie der Hase läuft und welche Kategorie von Investoren sich in HU tummelt. Wie bitte schön sollte bei uns in Bebauungsplänen festgelegt werden, dass Firmenwohnungen zu bauen seien oder mietpreisgünstige Wohungen für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe (einfache Arbeiter junge Familien) zu errichten sind?
    Die Investoren schaffen ihr Betongold und errichten Wohnungen, die derzeit Mangelware sind; dabei müssen sie ab jetzt in neuen Bebauungsplänen 30 % der Wohnraumfläche kostengünstig zur Verfügung stellen. Das ist in den Augen wohl aller Fraktionen das Höchstmaß des Verträglichen für Investoren und keine „einfach leicht verkäufliche Größenordnung“. Wer den Bogen überspannt, scheitert meist. Wie in Norderstedt die vereinbarten 50 % gerade krachend verhagelt sind.
    Übrigens mussten die gemeindlichen Gremien den „City-Terassen“ am Bahnhof nicht zustimmen, da dort B-Plan-konform gebaut wurde. Damit entfiel auch die Möglicheit hier im Nachgang noch „Sozial-Wohnungsbau“ einzufordern.

  2. Sozialer Wohnungsbau in DE wird meiner Meinung nach vorwiegend plakativ genutzt, insbesondere von der Politik. 30% also? Eine feste Größe, aha. Ist damit akademisch umgegangen worden, und weder Leerstände, noch jedwede Unterkapazitäß gewährleistet? Pfff, das ist einfach ein leicht verkäufliche Größenordnung. Und mir viel zu wenig auf die breite Palette Wohnungsraumsuchender ausgelegt. Was ist z. B. mit den Leuten, die früher mal als einfache Arbeiter bezeichnet wurden? Was mit jungen Familien, die die schwierigen Jahre ihrer gemeinsamen Existenzgründungen innerhalb eigener vier Wände durchstehen wollen? Früher gab es Firmenwohnungen, oder Konstrukte wie die Saga, die von Parteien (SPD) und Gewerkschaften plattgehauen wurden. Wo ist der Vertretung dieser zahlreich vertretenen Mitbürger in der örtlichen Politik? Ich sehe nur noch äußere Enden, aber kein wirkungsvolles Belegen der mittleren Kategorien. Echt beschämend!

  3. Eine Quote für Sozialwohnungen mit 30 % wurde erst vor wenigen Wochen im Gemeinderat beschlossen. Seltsame Einigkeit zum Zeitpunkt der Bürgermeisterwahl. Abweichend vom Thema BBR.
    Die erwähnten BV wurden zeitlich weit vorher im Gemeinderat gemäß B-Plan durchgewunken.
    Die Mehrheiten sind ja klar.
    Ob zukünftig die Quote eingehalten wird – abwarten
    Auf den Pinnau-Wiesen regt sich auch noch immer nichts. Die Aktion mit dem Bürgerbegehren war ca. 2015. Dem dann korrigierten B-Plan in reduzierter Form entstanden aber sichtbar keine Wohnungen. Warum wohl ?
    So ca. 2022/23 könnte dann das Thema wieder aktuell werden. Dann gilt die reduzierte Regelung nämlich nicht mehr. Dann kann der Investor die Karten noch mal neu mischen lassen….. Die GV müsste dann neu beschliessen aif Antrag
    Wie schnell man dann Bürgerbegehren abwürgt hat man ja geübt im Rathaus in Sachen REWE. Allerdings, neue Kommunalwahlen sind dann in Sichtnähe.

  4. Ich stellte „Verständnisfragen“ und schrieb weiterhin dazu ….
    „Lösung der – relevanten -Verkehrsfragen sind m. E. nach wie vor offen und aktuell sowie auch die von mir gestellten Fragen zum sozialen / bezahlbaren Wohnungsbau.“
    Ihre Ausführungen sind für mich weder hilfreich noch beantworten sie meine Fragen (die im übrigen keinem „Verfallsdatum“ unterliegen). Daher waren / sind Sie auch nicht mein Ansprechpartner, was Sie mir nachsehen mögen. 🙂

    Gerade lief die „Bürgerbeteiligung am regionalen Verkehrskonzept“. Und ja, dort habe ich meine Vorschläge eingebracht und schaue jetzt dem offiziellen Ergebnis entgegen.

  5. Bitte beachten: Bezug nehme ich auf ein „Expose´ des Bauherrn“ und nicht auf einen HUN-Bericht.

    Lösung der – relevanten – Verkehrsfragen sind m. E. nach wie vor offen und aktuell sowie auch die von mir gestellten Fragen zum sozialen / bezahlbaren Wohnungsbau.

    1. Läßt sich denn jetzt, im Nachhinein, noch etwas am geförderten Anteil ändern? Kann ich mir nicht vorstellen. Und die verkehrliche Anbindung läßt sich doch ohnehin nicht anders lösen, schon gar nicht besser. Oder haben Sie Vorschläge?

      Daß Sie sich auf das Exposé beziehen, hatte ich schon verstanden. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, daß (gemessen an den Beiträgen zu den Artikeln der HU-Nachrichten) sich zum entsprechenden Zeitpunkt kaum jemand für die Pläne „Stadtquartier“ oder „Kirchweg 62“ interessiert hat. Als gemeldet wurde, daß für das „Stadtquartier“ 5 Geschosse plus 2 Staffelgeschosse genehmigt wurden, gab es dazu so ziemlich gar keine Kommentare, während zur gleichen Zeit über Bauten an anderen Stellen heiß diskutiert wurde.

  6. Lt. Expose´ entstehen hier über 100 Eigentumswohnungen in 6 Mehrfamilienhäusern
    angrenzend an die Grundstücke der „Emma-Gärtner-Straße“ bzw. angrenzend an die Häuser des „1.Bauabschnittes“ und der Straße „Am Bahnbogen“.

    Geförderter – anteiliger – Wohnungsbau ist hier offensichtlich nicht vorgesehen? – Warum eigentlich nicht?

    Auch beim kürzlich fertig gestellten „Stadtquartier“ in der „Lühmannstraße“ ist davon nichts zu vernehmen. Oder?

    Alle Parteien / Wählervereinigungen haben sich bei der Kommunalwahl 2018 für die Schaffung von „bezahlbaren Wohnraums“ ausgesprochen. – Bezahlbar – Fragt sich nur für wen?
    = = =
    Und was ist mit der „Verkehrsführung“?
    > sämtliche „Ableitung“ über den „Kirchweg“, wo jetzt bereits auch noch weitere Mehrfamilienhäuser „hochgezogen“ werden?

    Der „Kirchweg“ der schmale Fußwege und keinen „Fahrradweg“ aufweist und bereits – vermehrt – als Ausweichstrecke für die überlaste „Hamburger Straße“ dient.

    > Gibt es hierzu überhaupt eine ganzheitliche Planung?
    > Ein „Verkehrskonzept“ für dieses „Wohnquartier“?
    > Eine „Verkehrsplanung“ für den „Kirchweg“
    = Und wenn ja, wie sieht diese/s aus?

    1. Herr Finsterbusch, Sie kommen zu spät. Siehe:
      http://ulzburger-nachrichten.de/wohnraum-fuer-200-menschen-am-bahnbogen/
      http://ulzburger-nachrichten.de/henstedt-ulzburg-105-neue-wohneinheiten/
      Klingt mir nicht danach, als wenn Ihre Fragen „damals“ relevant waren. Ebenso hat sich in der Bevölkerung scheinbar niemand großartig für das Projekt interessiert. Was übrigens bei dem von Ihnen angesprochenen Projekt „Stadtquartier Lühmannstraße“ ganz genauso war (die Links suche ich jetzt nicht raus).

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