WHU: Ja zum Städtebaulichen Vertrag bedeutet nicht auch Zustimmung zum CCU

Die zweite Auslegung des Bebauungsplanes Ulzburg-Center wurde von CDU und SPD im Umwelt- und Planungsausschuss beschlossen. „Alle vier Mitglieder der Wählergemeinschaft stimmten jedoch dagegen. Sie hatten gute Gründe“, erläutert dazu Fraktionsvorsitzende Karin Honerlah. Die Planung für das Einkaufscenter sei vor zwei Jahren einvernehmlich unter der Prämisse auf den Weg gebracht worden, das CCU solle das Ortszentrum durch seine Aufenthaltsqualität aufwerten, keine Konkurrenz zum Gewerbepark sein und ein hochwertiges Warensortiment anbieten.

„Dies war für alle Parteien eine wichtige Bedingung“, stellt die Kommunalpolitikerin fest. Die zuletzt von den Projektentwicklern vorgestellten Skizzen des Centers mit nach wie vor nur bruchstückhaft genannten Mietern, das nicht maßstabsgerechte Modell sowie die perspektivisch fragwürdige neue Fotomontage hätten die WHU-Vertreter nicht überzeugen können. Um keine „Kaltenkirchener Verhältnisse“ zu kreieren, wo man seit Jahren auf den Bau eines Einkaufscenters am Bahnhof warte, habe sich die WHU parallel zum Bebauungsplan-Verfahren in den laufenden Verhandlungen über den Städtebaulichen Vertrag erfolgreich für ordentliche finanzielle Absicherung und klare Finanzierungsregelungen eingesetzt.

„Eine Reihe von wichtigen Forderungen und Formulierungen konnte so eingebracht werden“, ist sich Karin Honerlah sicher. Dieser Vertrag regele in erster Linie das Wie der Planung, nicht was gebaut werde. „Außerdem regelt er die Lastenverteilung bei der Umsetzung, also beispielsweise die vom CCU verursachten und deshalb zu erstattenden Kosten des Straßenausbaus“, erklärt die WHU-Fraktionschefin. „Eine Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag bedeutet somit keineswegs eine Zustimmung auch zur Änderung des Bebauungsplans und ein Ja zum CCU, wie es uns von den Projektentwicklern derzeit vorgestellt wird.“

Die Kommunalpolitikerin kritisiert  vor allem: „Außerdem ist die verkehrliche Abwicklung nach wie vor fehlerhaft dargestellt, beziehungsweise schlicht als mangelhaft zu bezeichnen.“ Sie nennt Beispiele: Nach den aktuellen Plänen könne nur ein Fahrzeug zum Edekaparkplatz aus Richtung Norden abbiegen. Schon ein zweites blockiere die Hauptfahrspur; denn es sei kein weiterer Platz auf dem Abbiegestreifen vorhanden. Die Hauptfahrspur der Hamburger Straße habe in Richtung Süden bei der Planung zunächst nur eine Breite von drei Metern gehabt. Da das für Linienbusverkehr und ähnliches nicht ausreiche, habe der Verkehrsplaner die Zeichnung auf WHU-Hinweis hin kurzerhand umgeändert. „Nun hat die Fahrspur zwar die ausreichende Breite von 3,50 Meter, aber es ist mitten auf der Fahrbahn eine Verkehrsinsel dargestellt und außerdem ist den Plänen nach ein Verschwenken des Rad- und Fußweges erforderlich, was bisher kostenmäßig auch nicht berücksichtigt wurde“, beanstandet Karin Honerlah.

Ihre weitere Kritik: „In der Bahnhofstraße wird ohne Ausbauarbeiten keine Anlieferung zum CCU stattfinden können; denn dafür müssen sich Lastwagen begegnen können, was eine Fahrbahnbreite von mindestens 5,90 Meter erforderlich macht. Der Verkehrsplaner hatte behauptet, es reiche die vorhandene Breite von 5,30 Meter aus. Weiterhin unrichtig ist, dass vor dem geplanten Geschäftshaus in der Bahnhofstraße Parkplätze senkrecht angeordnet werden können. Hierfür verlangen die Vorschriften eine Fahrbahnbreite von sechs Metern.“ Abschließend stellt Karin Honerlah fest: „So sollte man politisch ehrenamtlich tätigen Bürgern, die sich für ihren Ort stark machen, nicht begegnen!“

Jörg Schlömann

2 thoughts on "WHU: Ja zum Städtebaulichen Vertrag bedeutet nicht auch Zustimmung zum CCU"

  1. Dann schreiben sie doch bitte warum sie sich freuen und was sie erwarten. Vielleicht haben sie von einem einkaufscenter ja eine ganz andere Erwartung?

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