WHU: Sonderprüfung gibt Schützenhilfe für die Stadtwerdung!

Kurz vor der Abstimmung über die Stadtwerdung bekommen die Befürworter indirekte Schützenhilfe aus Segeberg. Dieser Ansicht jedenfalls ist die WHU. Das Prüfungsamt des Kreises bestätige durch eine Sonderprüfung, was die ehrenamtlichen Prüfer des gemeindlichen Ausschusses Ende 2012 wie auch schon zuvor mehrfach in Stichproben angemerkt hätten: Es sei nicht nachzuweisen gewesen, dass im Falle Umbau Olzeborchschule sparsam und wirtschaftlich verfahren worden sei.

Die Kreisprüfer bemängelten, so die WHU in einer Pressemitteilung, nun erneut den erheblichen Umfang der nachträglich vergebenen Aufträge: „Auch waren die Unterlagen wegen mangelnder Dokumentation nur eingeschränkt prüfbar. Daher war nicht ersichtlich, ob nicht auch Leistungen abgerechnet wurden, die nicht ausgeführt worden sind.“ Die Henstedt-Ulzburger Nachrichten hatten über das Ergebnis der Sonderprüfung berichtet.

Dazu merkt die WHU an: „Da mehrfach Nachtragsaufträge in hohem Leistungsvolumen erteilt wurden, ohne zuvor Preise bei anderen Firmen angefragt zu haben, geht das Prüfungsamt davon aus, dass bei einer Vergabe unter Wettbewerbsbedingungen wirtschaftlichere, also niedrigere Preise erzielbar gewesen wären. Das heißt, es wurde offensichtlich zu viel Geld ausgegeben.“

Die WHU habe dies bereits seit 2008 anlässlich der enormen Mehrkosten des Feuerwehranbaus und nachfolgend bei anderen Baumaßnahmen bemängelt, heißt es in der Presseerklärung weiter. Man habe von der Verwaltung mehrfach als Begründung gehört, es sei zeitlich knapp und personell eng gewesen. Eben diese Argumente würden erneut als Erklärung des aktuellen Missstandes vorgebracht.

„Seit mehr als zwei Jahren soll sich die Verwaltung um ein gemeinsames Rechnungsprüfungsamt kümmern, welches alle Baumaßnahmen kontinuierlich fachlich begleiten würde“, berichtet Karin Honerlah, WHU-Fraktionsvorsitzende. „Was ist bisher geschehen?“ fragt die Politikerin und antwortet selbst: „Nichts, außer dass Gespräche mit Kaltenkirchen laufen. Ich habe schlicht den Eindruck, die Verwaltung verzögert die Angelegenheit.“

Karin Honerlah: „Aufgrund der Diskussion über den Sonderprüfungsbericht glauben wir, dass die Notwendigkeit sofortigen Handelns auch bei allen anderen Fraktionen bestehen muss.“ Alle Mitglieder des Finanz- und Wirtschaftsausschuss lehnten am Montagabend einen Beschluss zum Sonderprüfungsbericht ab. Jetzt soll der Bericht von der Verwaltung aufbereitet werden einschließlich der Prüfung rechtlicher Konsequenzen und konkreter Vorschläge über Maßnahmen, die eine Wiederholung solcher Vorgänge ausschließen sollen.

Jörg Schlömann

17. September 2013

 

6 thoughts on "WHU: Sonderprüfung gibt Schützenhilfe für die Stadtwerdung!"

  1. Die Argumente gegen die Stadt sind je meist die Kosten für Briefpapier und Schilderanfertigung, denen kein realer Nutzen gegenüberstehen würde. Aber da der Stadtrat ja anscheinend nicht Pflicht ist, dass Rechnungsprüfungsamt aber schon (wobei ich mich frage, was denn wäre, wenn trotz Stadtwerdung keine Bewegung in die Angelegenheit kommt…? Wer wird dann ab wann von wem wodurch unter Druck gesetzt?), könnte man doch sehr schön die mutmaßlichen Mehrkosten von Feuerwehr und Schule auf die betreffende Zeitspanne aufteilen und hätte mal einen Eindruck von den Ersparnissen, die man gehabt hätte. Das Amt wird ja auch zu Kosten führen, aber die zu akzeptieren war doch schon Konsens. Solange das Amt zumindest schon mal seine eigenen Kosten (bzw. den H-U-Anteil, soweit noch mit Kaki kooperiert wird) wieder einspielt, wäre ja alles gut.
    Warum hat Kaki eigentlich nicht schon ein Rechnungsprüfungsamt? Kaki ist ja schon eine Stadt?! Verstößt Kaki gegen geltendes Recht? Oder gibts da derart lange Fristen, eins einzurichten? Laut Wikipedia hat Kaki seit 1973 Stadtrecht, da wirds doch langsam mal Zeit.

    1. Herr Schneider, H.-U. und Kaki heben beschlossen ein gemeinsames Rechnungsprüfungsamt zu schaffen, unabhängig ob H.-U. nun Stadt wird oder Gemeinde bleibt. Ein Rechnungsprüfungsamt nimmt dem Bauamt leider keine Arbeit ab, sondern prüft lediglich. Das Problem liegt in der Arbeitsüberlastung der Mitarbeiter des Bauamtes. Das können Sie über das Bürgerinformationssystem in den Ausschussvorlagen des Bau-und Planungsausschusses nachlesen. Ein Nachtragsangebot ist grundsätzlich auf die Kalkulationsgrundlage des Hautangebotes zu stellen. Das Hauptangebot war das Preisgünstigste. Die Prüfung der Angemessenheit des Nachtragsangebotes nimmt der Bearbeiter des Bauamtes vor. Preise anderer Unternehmen einzuholen ergibt keinen Sinn, da bereits ein Vertragsverhältnis besteht, dass nicht ohne vertragsverletzende Gründe gekündigt werden kann.

      1. Die Frage ist doch immer: Wofür besteht ein Vertragsverhältnis? Wenn ich „ein Haus“ bestelle, so kann es natürlich leicht sein, dass ich vor meinem geistigen Auge schon die Marmorvilla sehe, der Bauträger mir dann aber nur ein überdachtes Zimmer hinstellen will. Und schon benötige ich ein „Nachtragsangebot“, in dem für weiteres gutes Geld Dinge drinstehen, die eigentlich schon im Hauptangebot enthalten sein sollten, und damit auch im Vertrag, der daraus entsteht.
        „Ein Haus mit 200 m² Wohnfläche und mit Marmorfliesen in den Feuchträumen“ würde mich meinem Ziel somit schon deutlich näher bringen. Ich kenne aus IT-Projektverträgen übrigens die Klausel, die beiden Seiten den Ausstieg erlaubt, wenn x% Mehrkosten (oder notwendige Mehrarbeit seitens Auftragnehmer) gegenüber Fixpreis auftreten. Sowas gibts demnach nicht bei Vater Staat?

        Ich bin in der Tat kein Experte für öffentliche Verwaltung (und muss mir leider dennoch immer wieder ein Bild davon machen, was in H-U so vor sich geht, damit ich bei der nächsten Wahl dann weiss, wofür ich da eigentlich mein Kreuzchen mache). Aber von einer Kontrollinstanz würde ich mir schon erwarten, dass sie mindestens im Nachhinein Ursachen für Fehlentwicklungen offenlegt (idealerweise so offen, dass dies jeder im Bürgerinformationssystem nachlesen kann, mit Nennung von Ross und Reiter). Besser noch, dass sich daraus -nach welchem Verfahren auch immer- ein Steuerungseffekt ergibt, z.B. verfeinerte Richtlinien, wie detailliert eine Aufforderung zur Angebotsabgabe / Ausschreibung zu sein hat und wie man zu der Detailbeschreibung überhaupt kommt (Hr. Kirmse schrieb kürzlich ja schon sehr richtig, dass man meist nicht mit hinreichendem Know-how in ein Projekt hineingeht, was dann aber doch nicht davon entbinden kann, sich adäquat kundig zu machen oder das Wissen eben einzukaufen). Wobei eine Bauabteilung ja bei Bauprojekten durchaus nicht völlig ahnungslos dastehen sollte.
        Mir ist das öffentlich-rechtliche Prozedere nicht bekannt, aber wenn mein Chef mir sensible Projekte überantwortet, und ich erkenne selbst, nicht genug Know-how oder eben nicht genug Zeit dafür zu haben, dann würde ich „die Fahne heben“ und die Übernahme ablehnen bzw. dem Chef darlegen, dass dann ein schon bearbeitetes Projekt pausieren muss und welche Risiken sich dann eben an dieser Stelle ergeben. Wenn dann der Chef dazu nickt: Protokoll, die Dinge nehmen ihren Lauf, und wenns dann später Ärger gibt, kommt das Protokoll mit der bewussten Entscheidung auf den Tisch.
        Ich würde denken, dass entweder genau so eine Risikodarstellung dem Gemeinderat vorgelegt wurde, und dort entschied man sich dann für die Prioritäten, welche zu den nun angeführten Konsequenzen geführt haben (also Feuerwehr und Schule zu teuer), oder die Verwaltung hat einfach alles reingenommen und nicht sorgfältig genug Risikomanagement betrieben. Das dann mit Arbeitsüberlastung zu rechtfertigen, halte ich allerdings für nicht ausreichend. Oder ist es einem Bauamtsmitarbeiter verboten, zu sagen: „Ich stelle dann aufgrund der neuen Lage die veränderten Risiken dar und benötige eine Re-Priorisierung meiner Aufgaben“ ?

        Es gibt übrigens reichlich Methodenframeworks, um genau diese Problematik bestmöglich zu beherrschen:
        Verbreitet in USA und Asien, aber auch in der Schweiz und Skandinavien: PMP
        http://www.pmi.org/en/Certification/Project-Management-Professional-PMP.aspx

        Oder aus Großbritannien: Prince2
        http://www.prince2.com/what-is-prince2.asp

        In DE gängig: IPMA-D
        http://www.gpm-ipma.de/qualifizierung_zertifizierung/ipma_4_l_q_lehrgaenge_fuer_projektmanager/projektmanagement_fachmann_gpm_ipma_level_d.html

        Diese Vorgehensweisen entspringen insbesondere oft öffentlichen Großprojekten wie Rüstung oder Nasa, eignen sich also auch für ein öffentlich-rechtliches Umfeld, wenngleich sicherlich Anpassungen an hiesige Verhältnisse angezeigt sein dürften. Eigentlich sollte das ja irgendwie auch schon mal Eingang in Bauprojekt-Management der öffentlichen Hand gefunden haben, aber angesichts von Eurohwak, Elbphilharmonie oder BER würde ich aber kein Geld drauf wetten.
        Bei der Elbphilharmonie hat anscheinen anfangs die Kultursenatorin die Federführung gehabt, statt die Baubehörde. Und beim BER sind wohl auch erst jetzt Fachleute für Flughafenprojekte einbezogen worden. Naja, dann gibt es eben Spielräume für Nachtragsangebote.

        Die Projektmaterie ist freilich keine triviale, aber nur dann, wenn man sich im Kontext von Zielformulierung, Planung, Risikomanagement, Beschaffung, Controlling und übergreifend auch dem Programm-Management hinreichend versiert, sorgfältig und vor allem verantwortungsvoll bewegt hat, kann man den Rest dann noch den unabwendbaren Umständen zuordnen. Ansonsten hat man es sich evtl. auch nur zu leicht gemacht.
        Ob es hier so war oder nicht, kann ich mangels interner Kenntnisse nicht beurteilen, was durch ein Rechnungsprüfungsamt möglicherweise transparenter werden könnte, und durch die Stadtwerdung insbesondere zügiger.

        Viele Grüße,
        Stefan Schneider (PMP)

    2. Kaltenkirchen hat meines Wissens inzwischen ein eigenes Rechnungsprüfungsamt, und zwar seit 2012. Verpflichtet war KaKi hierzu allerdings nicht. Denn gemäß § 114 Gemeindeordnung für Schl.-H. müssen nur Städte über 20.000 Einwohner ein Rechnungsprüfungsamt einrichten. KaKi hat jedoch anders als H.-U. weniger als 20.000 Einwohner und somit nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

      1. Das ist nicht richtig – Kaltenkirchen hatte zwischenzeitlich amtlich knapp über 20.000 Einwohner. Aktuell ist die Stadt wieder knapp darunter, weil mit den Daten des Zensus die Werte nach unten korrigiert wurden. Absehbar werden es aber in Kürze wieder mehr als 20.000 Einwohner, d.h. das RPA in Kaltenkirchen wird so oder so kommen.

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