Verwirrung im Rathaus: Bürgermeisterwahl im März oder Mai?

Henstedt-Ulzburgs Verwaltung ist offenbar nur unzureichend auf die Abwahl von Torsten Thormählen als Verwaltungschef der Großgemeinde vorbereitet. So soll am morgigen Dienstag Jens Richter, büroleitender Beamter, eigentlich die ehrenamtlichen Politiker im gemeindlichen Hauptausschuss über die Folgen der gestern erfolgten Abwahl informieren. Insbesondere darüber, bis wann spätestens die Bürgerinnen und Bürger erneut zu den Wahlurnen gerufen werden müssen, um einen neuen Bürgermeister zu wählen.

Zur Stunde ist allerdings noch fraglich, ob Richter die gewünschten Informationen liefern kann. Das hängt jetzt davon ab, ob er vorher noch den Landeswahlleiter in Kiel erreicht. Der soll klarmachen, wann spätestens gewählt werden muss, so der Amtsleiter heute zu den Henstedt-Ulzburger Nachrichten.

Richter glaubt, dass die in der Gemeindeordnung genannte Frist, spätestens sechs Monate nach Freiwerden der Stelle eine Bürgermeister-Neuwahl abzuhalten, erst dann beginnt, wenn die Gültigkeit der Abwahl nicht mehr anfechtbar ist. Richter ist sich aber nicht ganz sicher. Denn möglich wäre auch, dass die Frist tatsächlich schon morgen beginnt. Ab Dienstag nämlich befindet sich Torsten Thormählen ganz offiziell im einstweiligen Ruhestand. Auch das geht aus der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung hervor.

Nicht mehr anfechtbar und damit rechtskräftig ist die Abstimmung dagegen erst, wenn das Ergebnis amtlich bekannt gemacht wurde und die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Das wäre erst im November der Fall, mit der Bürgermeisterwahl könnte man sich dann statt bis März bis zum Mai Zeit lassen.

Am gestrigen Superwahlsonntag hatten deutliche 77,3 Prozent der Henstedt-Ulzburger für die Amtsenthebung Thormählens votiert, nur 22,7 Prozent der Bürgerinnen und Bürger wollten den Ellerauer als Verwaltungschef der Großgemeinde behalten.

Christian Meeder

23. September 2013

9 thoughts on "Verwirrung im Rathaus: Bürgermeisterwahl im März oder Mai?"

  1. Bleibt zu hoffen, dass die Neuwahl doch erst im Mai erfolgen muss, denn dann könnte eine Kopplung an die Europawahl erfolgen. Dies würde Aufwand und Mehrkosten reduzieren. Auf die 2 Monate kommt es dann auch nicht mehr an.

    Ersteinmal muss jetzt der Ausschreibungsprozess in Gang gesetzt werden.

    1. Bleibt die Einspruchsfrist bei diesem Entscheid bei einem Monat, dann müsste man sich für den Tag der Europawahl mehrere Wochen Zeit nehmen, um das endgültige Ergebnis vom Sonntag festzustellen. Denn die Europawahl ist erst am 25. Mai – über 8 Monate hin.

    2. Vermutlich hätten wir bei der Abstimmung gleich auch noch mitvotieren können, ob wir einverstanden wären, einen ggf. anfallenden Wahltermin mit der Europawahl zusammenzulegen, hätte man so etwas mal vorher geprüft.

        1. „Schon mal Wahlhelfer gewesen?“

          Ja.

          In Hamburg findet parallel zur Europawahl die Wahl der Bezirksversammlungen statt. Das heißt: insgesamt 10 Stimmen für jeden Wähler. Kein Stimmzettel, sondern Stimmhefte. Jeder Kandidat ist einzeln aufgeführt und einzeln wählbar. Mit einer oder zwei oder drei oder vier oder fünf Stimmen. Frei verteilbar. Es kann sein, dass jemand mit zwei Stimmen die CDU, zwei Stimmen die FDP und einer Stimme einen AfD-Hinterbänkler wählt. Gleichzeitig. Würde er irgendwo in diesem Heft aber ein sechstes Kreuz machen, wäre das ganze Teil ungültig.

          In H-U dagegen: Ein Zettel, eine Frage, vielleicht zwei-drei Auswahlmöglichkeiten, maximal ein Kreuz. Flotter von der Hand gehen nur Abstimmungen, bei denen es nur Ja/Nein gibt.

            1. 2011 wurde manuell gezählt. Damals kam noch die Bürgerschaftswahl dazu, das heißt, der Aufwand verdoppelte sich. Insgesamt konnten 4×5 Stimmen vergeben werden.

              Die finale Auszählung dauerte dann aber auch einige Tage. Und den Wahlhelfern wurden für dafür über 100 € gezahlt.

        2. Nein, ich war noch nie Wahlhelfer. Bei den gelegentlichen Aufrufen, sich zur Verfügung zu stellen, wäre ich fast schon schwach geworden, aber zumindest gerüchteweise hört man immer, dass man dann immer wieder rekrutiert wird, weil es für die Verwaltung ja auch schön bequem ist, alte Bekannte zu nutzen, anstatt jedes mal dafür zu werben. Schätze, genau dieser potentielle Zwang (angeblich kann man es nicht ablehnen, wenn man nicht gerade den Kopf unterm Arm belegen kann ?!?) schreckt aber viele ab. Freiwillig (auch fortlaufend) hätte man sich sicher längst mal gemeldet.

          1. „Zwangsrekrutiert“ wird m.W. nur, wenn es gar nicht mehr anders geht. Das kommt sehr selten vor.

            Melden Sie sich doch ruhig zur Europawahl.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert