Verwaltung legt Baumschutzsatzung vor

Angesichts der rücksichtslosen Baum-Abholzaktion an der Olivastraße wurde in der Öffentlichkeit der Ruf nach einer neuen Baumschutzsatzung immer lauter. Das spürten auch die politisch Verantwortlichen in Henstedt-Ulzburg. Da waren mehr als 100 Jahre alte Eichen geopfert worden, um zusätzlichem Wohnraum Platz zu machen. Die Henstedt-Ulzburger Nachrichten griffen den Fall auf. Als erste forderte die WHU einen besseren Schutz alter Bäume.

Auch der CDU-Ortsverband sprang auf den ins Rollen gekommenen Zug auf, sprach sich für den Schutz ortsbildprägender Bäume aus, wollte aber den „mündigen Bürger“ nicht bevormunden, vom Baumkataster war die Rede. Klare Kante zeigte die SPD. Ihr Fraktionschef Horst Ostwald, zugleich Vorsitzender des Umwelt- und Planungsausschusses: „Die Baumschutzsatzung ist das einzige Instrument, das einen umfassenden Schutz der Bäume in der Gemeinde liefert.“

Die Mitglieder des Gremiums kamen im März schließlich überein: Die Verwaltung erarbeitet einen Satzungsentwurf zum Schutz der Bäume. Der liegt jetzt vor. Über ihn berät der Ausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am kommenden Montag, 9. Mai, ab 18.30 Uhr im Ratssaal. Danach sind Bäume geschützt, die in einem Meter Höhe einen Stammumfang von 100 Zentimetern und mehr haben – egal ob sie auf öffentlichem oder privatem Grundstück stehen. Die Bestimmung gilt für Ahorn, Buche, Eberesche, Mehlbeere, Eibe, Eiche, Esche, Ginkgobaum, Hainbuche, Kastanie, Lärche, Linde, Platane, Robinie, Ulme, Walnuss und Weißdorn.

Was diese Bäume für die Allgemeinheit bedeuten, läßt sich unschwer an einer „Baum-Vita“ erkennen, die im „Haus des Gartens“ auf der Landesgartenschau in Norderstedt zu sehen ist. Sie gilt für alle Bäume ähnlichen Umfangs. Bäume sind nicht nur ein Jungbrunnen für die Umwelt, sondern ein ganzes Kraftwerk, das sich aus sich selbst speist – mit eigener Energie. Und damit für den Menschen von unschätzbarem Wert. Bäume zu fällen, würde im weitesten Sinne an Körperverletzung grenzen. Vielleicht lesen einige Kommunalpolitiker ja die „Baum-Vita“, bevor sie über den Satzungsentwurf abstimmen.

Gabriele David

3 thoughts on "Verwaltung legt Baumschutzsatzung vor"

  1. Vllt. sollte man noch einmal genau nachmessen.

    Den Umfang von 1m auf 100 cm Höhe vorzugeben , hört sich gut an.
    Aber wer hat mal bei den “ ortsprägenden “ Bäume nachgemessen um festzustellen welche Bäume von der neuen Satzung betroffen sind und welche eben nicht ?
    Ich habe das Gefühl, dass einige Bäume , die wir heute als schützenswert ansehen und glauben sie würden durch die neue Regelung geschützt, nicht geschützt werden.
    Besser wären 8o cm Umfang.
    Eine Eiche mit dem Umfang von 80 cm hat schon ca. 65 Jahre Wachstum auf dem „Buckel“, eine eiche mit 1 m ist schon ca. 80 Jahre alt.
    Bäume sind auch wichtig für die Sauerstoffproduktion
    Bei einer 100-jährigen Buche treten zum Beispiel pro Stunde 1,7 Kilogramm Sauerstoff aus den Spaltöffnungen der Blätter. Das ist so viel Sauerstoff, wie 50 Menschen benötigen, um eine Stunde zu atmen.

    War mir auch neu.

  2. „…Danach sind Bäume geschützt, die in einem Meter Höhe einen Stammumfang von 100 Zentimetern und mehr haben – egal ob sie auf öffentlichem oder privatem Grundstück stehen. Die Bestimmung gilt für Ahorn, Buche, Eberesche, Mehlbeere, Eibe, Eiche, Esche, Ginkgobaum, Hainbuche, Kastanie, Lärche, Linde, Platane, Robinie, Ulme, Walnuss und Weißdorn….“
    BRAVO ! Endlich ! DANKE !

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert