Verwaltung genehmigt Spielhalle neben Schauen & Kaufen – Politiker wundern sich

Spielhallen-Durcheinander in der jüngsten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses – nachdem die Verwaltung einen Bericht über von ihr erteilte Baugenehmigungen vorgestellt hatte: Dabei erfuhren Henstedt-Ulzburgs Volksvertreter unter anderem, dass die Baubehörde Bauanträge für Doppelhäuser an der Norderstedter Straße 92, für ein Doppelhaus in der Gartenstraße 13 und ein Einfamilienhaus am Beckershof 15d genehmigt hat. So weit, so gut.

Unruhe kam allerdings auf, als sich Uwe Köhlmann-Thater mit dem Satz: „Ich dachte, wir wollten keine Spielhallen mehr“, zu Wort meldete. Der WHU-Gemeindevertreter wunderte sich über eine ebenfalls im Bericht aufgeführte Genehmigung zur Umwandlung einer Lagerhalle an der Industriestraße 47 zu einer Spielhalle.

Prompt kam Bewegung in den SPD-Fraktionsvorsitzenden Horst Ostwald, der Bauamtsleiter Jörn Mohr kurzerhand verdächtigte, die Politik übergangen zu haben: „Das wäre doch ein Fall für den Ausschuss gewesen.“

Der Angegriffene widersprach allerdings der Behauptung des Ausschussvorsitzenden Ostwald, es gebe vielmehr nur einen Beschluss, entlang der Hamburger Straße keine weiteren Spielhallen mehr zuzulassen.

Die Mohr-Aussage wiederum wollte BFB-Gemeindevertreter Jens Iversen so nicht stehenlassen: Nach seiner Erinnering sei je Ortsteil nur eine Spielhalle gewollt. Um dann etwas ganz grundsätzliches hinzuzufügen: „Für mich ist nicht plausibel, warum wir das nicht wieder selbst entscheiden.“

Was der BFB-Chef damit meinte: Den Verwaltungs-Alleingang in Sachen Spielhallengenehmigung hatte die Politik selbst gerade erst möglich gemacht. Durch die Änderung der gemeindlichen Hauptsatzung im Frühjahr. Im April hatten CDU, SPD, BFB und FDP beschlossen, die Entscheidungsgewalt über Bauanfragen der Verwaltung zu übertragen. Bis dahin war die Politik für das sogenannte gemeindliche Einvernehmen zuständig gewesen. Die Zuständigkeitsverlagerung hatten die Sozialdemokraten beantragt. Damit Bauanträge schneller bearbeitet werden können. Zudem solle die Politik nicht so viel Kontrollwut ausüben, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Horst Ostwald im April im Umwelt- und Planungsausschuss.

Nicht ausgeschlossen, dass die Politik den Frühjahrs-Beschluss nun fix wieder zurückdreht. Horst Ostwald wiederholte sein Kontrollwut-Statement jedenfalls nicht mehr. Stattdessen der Hinweis an Jens Iversen, dass man die Hauptsatzung ja auch wieder ändern könne: „Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, machen Sie das im Hauptausschuss.“

Christian Meeder

16. September 2013

13. Mai. 2013: Zum letzten Mal: Henstedt-Ulzburgs Politiker durften bei Bauanträgen mitreden!

 

5 thoughts on "Verwaltung genehmigt Spielhalle neben Schauen & Kaufen – Politiker wundern sich"

  1. Ich habe ein riesen Fragezeichen im Kopf!!!
    Es sollten sich mal alle Beteiligten das Spielhallengesetz durchlesen und dann noch mal kurz nachdenken, ob es überhaupt zulässig ist dort eine Spielhalle zu eröffnen!!!
    Schon mal den Punkt ‚Jugendschutz‘ überdacht!?!?

  2. So einfach läuft das nicht in einem Rechtsstaat. Wenn man Spielhallen verhindern will, geht das nur über entsprechende Festsetzungen in Bebauungsplänen und Ortssatzungen nach §34 Baugesetzbuch (unbeplanter Innenbereich). Ein ureigenes Instrument der Gemeindevertretung zur Gestaltung der Gemeinde ist diese Bauleitplanung. Wenn man dieses Instrument nicht spielt, sollte man sich über die Misstöne nicht beklagen. Der Antragsteller hat auf der Grundlage der bestehenden Planung einen Rechtsanspruch. Die Gemeinde ist auch keine Genehmigungsbehörde , sondern der Kreis, der bei einer rechtlich unbegründeten Versagung des gemeindlichen Einvernehmens diese Versagung durch eigenen Bescheid ersetzt. Der Gesetzgeber (Bund) hat durch diese Regelung eine gemeindliche Willkür (subjektive Entscheidung) ausgeschlossen. Das gilt natürlich auch gleichermaßen für den kleinen Häuslebauer. Planungssicherheit und Vertrauensschutz sind ein hohes Gut.

    1. Also hat man im Gemeinderat nett geplauscht, was man möchte, aber nicht den nächsten Schritt gemacht. Ich würde mir das dann so vorstellen, dass man in so einem Ausschuß beschließt, die Verwaltung mit der Prüfung von Optionen zu beauftragen, wie man die gewünschten Leitplanken setzen kann. Und die Ergebnisse dann in einer Folgesitzung diskutieren und Variante A, B, C oder D beschliessen.
      Klingt nach Blindflug, schade. Aber dann sind wir (Bürger!) ja selbst schuld. Unschön…

  3. „Nach seiner Erinnering sei je Ortsteil nur eine Spielhalle gewollt.“

    In meiner beruflichen Tätigkeit nutzt man das Hi-Tech-Instrument „Protokoll“, um auf partielle Amnäsie adäquat reagieren zu können.

    Einer schreibt mit (meist derjenige, der es steuern will; denn wer schreibt, der bleibt), fertigt das Protokoll sauber und orthografisch geprüft aus und versendet es unverzüglich. Widerspruchsfrist ist typischerweise 2 Arbeitstage. Danach gilt es und alles was das Protokoll an Beschlüssen und Absprachen dokumentiert.

    Aber die Mäuse tanzen ja seit April 2013 eh auf dem Tisch, auch wenn die Katze im Haus ist. 🙂

  4. Spielhalle neben “ Schauen & Kaufen „?
    Das reicht doch nicht !

    Ich schlage vor, dass die Gemeinde dort zur Erhöhung des kulturellen bzw Freizeit – Angebotes zusätzlich noch einen Bordellbetrieb ( vulgo vocatur: Puff ) genehmigt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert