Wie kreditwürdig sind Sie?

Welche persönlichen Daten von mir sind bei Auskunfteien gespeichert und wie stufen diese meine Zahlungsfähigkeit ein? Informationen dazu können Verbraucherinnen und Verbraucher laut Gesetz einmal jährlich kostenlos verlangen. Im Rahmen einer bundesweiten Aktion wollen die Verbraucherzentralen wissen, wie gut dieses gesetzliche Auskunftsrecht funktioniert, wie es in der Praxis umgesetzt wird und wie zuverlässig die gespeicherten Daten sind. Sie rufen Verbraucher auf, das Auskunftsrecht aktiv wahrzunehmen und ihre Erfahrungen zu schildern. Eine Verbraucherinformation zum Thema Scoring, ein Musterschreiben zum Auskunftsrecht und ein Erhebungsformular stehen unter: www.vzsh.de zum Download bereit.

Alter, Job, Wohngegend, und, und, und: Auskunfteien wie die SCHUFA sammeln Daten von Millionen Deutschen und ermitteln daraus einen so genannten Scorewert. Dieser prognostiziert die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern. Anhand des Scorewertes prüfen beispielsweise Kreditinstitute, Energieversorger, Handy-Anbieter oder Versandhändler, ob neugewonnene Kunden ein Sicherheitsrisiko darstellen und sie möglicherweise ihre Rechnungen nicht zahlen oder einen Kredit nicht bedienen können.

Die automatische Bonitätsprüfung erfolgt auf Basis gesammelter Daten mit Hilfe eines ausgeklügelten Punkte- und Bewertungssystems. Dabei sammeln Firmen und spezielle Auskunfteien nicht nur aussagekräftige Angaben über offene Rechnungen, Arbeitgeber oder Zahlungsverhalten. Zum Teil fließen auch Merkmale wie Umzugshäufigkeit, Staatsangehörigkeit oder Wohnumfeld in die Kundenprofile mit ein. Wenn mit der Bewertung etwas nicht stimmt, merken Betroffene dies erst, wenn der Handy-Vertrag abgelehnt wurde oder ein Versandhändler nur gegen Vorkasse liefern will.

Kunden haben ein Recht zu wissen, welche Daten über sie bei Auskunfteien gespeichert sind und welcher Score-Wert hinsichtlich ihrer Verhältnisse ermittelt wurde. Sie sollten prüfen, ob die gespeicherten Daten korrekt oder fehlerhaft sind, so der Rat der Verbraucherzentralen. Wer das kostenfreie Auskunftsrecht aktiv nutzt, kann fehlerhafte Bewertungen leichter aufdecken und Korrekturen verlangen. Entsprechende Informationen und Hilfe gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Jörg Schlömann

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