Die letzte Chance von Torsten Thormählen: Rechtfertigt er sich vor der Gemeinde?

Kommt er, oder kommt er nicht? – Geht er, oder geht er nicht? Zwei zentrale Fragen, mit denen sich am Mittwoch, 15. Mai, ab 20 Uhr die Gemeindevertretung im Ratssaal beschäftigen muss. Es geht dabei um einen Antrag der FDP auf Abwahl des parteilosen Bürgermeisters Torsten Thormählen. Gegen den 49-Jährigen hat die Kieler Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beim Amtsgericht Norderstedt beantragt – wegen des Verdachts auf Betrug sowie auf Vorenthalt und Veruntreuung von Arbeitsentgelt.

Zu der heutigen Sitzung hat auch Thormählen eine Einladung erhalten, um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgeben zu können. Er ist seit Februar vergangenen Jahres auf Beschluss des Hauptausschusses beurlaubt und darf seine Amtsgeschäfte nicht ausüben. Zu den Anschuldigungen hat der einstige Bürgermeister von Ellerau bisher geschwiegen. Es ist damit zu rechnen, dass er das auf Anraten seiner Anwälte auch weiterhin tun und zu der Sitzung der Gemeindevertretung nicht kommen wird.

Dennoch hofft Klaus-Peter Eberhard, Fraktionsvorsitzender der FDP, auf Thormählens Erscheinen: „Ich erwarte, dass er öffentlich zu den Vorwürfen Stellung nimmt. Das ist er den Bürgerinnen und Bürgern von Henstedt-Ulzburg schuldig, die Monat für Monat sein Gehalt bezahlen.“ Thormählen, der von der CDU für das Amt des Bürgermeisters vorgeschlagen worden war, hatte das bei seiner Beurlaubung auch lautstark angekündigt: Er wolle umgehend alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe entkräften. Das unterblieb jedoch.

Die Staatsanwaltschaft wirft Thormählen vor, ab 2007 als Mitarbeiter der Stadt Norderstedt und dann als Bürgermeister in Henstedt-Ulzburg seinen Dienstherren die Nebentätigkeit als Vorstand der Kommunalbetriebe Ellerau nicht in vollem Umfang angezeigt zu haben. Er habe damit die Abführungspflicht für die über die Zuverdienstgrenze hinausgegangenen Summen umgehen wollen. So soll der Gemeinde Henstedt-Ulzburg ein Schaden von 13.800 Euro entstanden sein – Norderstedt sogar ein Schaden in Höhe von 56.000 Euro.

Für den Fall, dass der Norderstedter Amtsrichter dem Antrag der Kieler Staatsanwaltschaft folgt, haben Thormählens Anwälte namens ihres Mandanten bereits wissen lassen, dass der beurlaubte Bürgermeister einen Strafbefehl nicht akzeptieren werde. Damit würde es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommen, das Verfahren könnte mehrere Instanzen durchlaufen und sich noch über einen unabsehbaren Zeitraum hinziehen.

Nicht zuletzt deswegen haben die Freien Demokraten ihren Antrag auf Abwahl des Bürgermeisters gestellt. Um das Verfahren in Gang zu setzen, müssen heute zwei Drittel der 32 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter dem Antrag zustimmen – mindestens also 22. Diese Zahl müsste auch dann erreicht werden, wenn der eine oder andere Platz in der Runde leer bleiben sollte. Neben der FDP (zwei Sitze) hat auch die WHU (sieben Sitze) angekündigt, dass sie auf jeden Fall für ein Abwahlverfahren votieren wollen. Die Fraktionsvorsitzenden von CDU (zehn Sitze) und SPD (acht) haben das angedeutet. Noch kein eindeutiges Signal kam von der BFB (fünf Sitze).

Wenn heute der Abwahlantrag eine Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht, müssen die Bürgerinnen und Bürger über die Zukunft Thormählens entscheiden. Als Termin wird der 22. September genannt, der Sonntag der Bundestagswahl. Mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten müssen sich am Entscheid über Thormählens Verbleib im Amt oder seine Abwahl beteiligen. Gestern unterrichtete der Anwalt der Gemeinde die Mitglieder des Hauptausschusses unter Ausschluss der Öffentlichkeit über den Stand des Verfahrens gegen den beurlaubten Bürgermeister. Die Henstedter-Ulzburger Nachrichten werden Einzelheiten schnellstmöglich mitteilen.

Jörg Schlömann

14. Mai 2013

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