Thormählen-Abwahl: CDU sagt ja, aber…

Die Henstedt-Ulzburger Christdemokraten werden der Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen Bürgermeister Torsten Thormählen mit hoher Wahrscheinlichkeit zustimmen. Nachfolgend die vollständige Stellungnahme der CDU zum FDP-Abwahlantrag:

Von Michael Meschede, CDU-Ortsvorsitzender

Die CDU Henstedt-Ulzburg hat sich am 1. Mai in einer Sitzung mit dem anstehenden Thema Abwahlverfahren gegen Herrn Thormählen intensiv beschäftigt. Nach Abwägung aller Gegebenheiten und unter Einbeziehung aller uns zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen wird die CDU vorbehaltlich weiterer Erkenntnisse aus dem am 14. Mai stattfindenden Hauptausschuss – insbesondere dem Bericht des beauftragten Anwalts der Gemeinde – diesem Antrag in der Gemeindevertretung zustimmen. Bei dieser Entscheidung wurde die möglicherweise zu erwartende lange Verfahrensdauer, die ein möglicher Prozess noch einnehmen kann, zum Wohle für Henstedt-Ulzburg berücksichtigt. Die CDU möchte mit dieser Entscheidung der Bevölkerung von Henstedt-Ulzburg die Möglichkeit einräumen, nach einem Meinungsbildungsprozess über die persönliche Zukunft von Herrn Thormählen als Bürgermeister zu entscheiden.

Gleichwohl sind wir der Meinung, dass dieser Antrag zur falschen Zeit kommt. Aus unserer Sicht hat die FDP diesen Antrag als reines Wahlkampfmanöver vor die Kommunalwahl gezogen, obwohl bisher noch keine richterliche Entscheidung getroffen wurde. Wir halten daher als Demokraten bis zur Entscheidung des Amtsgerichts oder einem Urteil, an dem rechtsstaatlichen Prinzip der Unschuldsvermutung fest.

Die CDU erwartet von der zukünftig gewählten Gemeindevertretung die sofortige Beendigung des dann laufenden Abwahlverfahrens, wenn sich bis zur Abstimmung eine positive Entscheidung des Gerichts für Herrn Thormählen ergeben sollte und damit die Anschuldigungen gegen ihn zurückgenommen werden müssen.

Die CDU fragt sich, warum zum jetzigen Zeitpunkt, an dem das Gericht noch keine Entscheidung gefällt hat, dieser vorschnelle Antrag von der FDP gestellt wurde. Wir werden im weiteren Verlauf des Verfahrens den handelnden Personen, insbesondere denen der FDP und der WHU, die überraschend schnell die Abwahl von Herrn Thormählen öffentlich gefordert haben, die Frage nach der eigenen Motivation auf das Bürgermeisteramt stellen.

H-UN

2.5.2013

7 thoughts on "Thormählen-Abwahl: CDU sagt ja, aber…"

  1. Schuldig in allen Punkten….super….eigentlich ist doch jeder erst nach einem Urteil schuldig….ihr seid wirklich alle super

  2. Was die Rotbuche für die WHU/Grünen, ist Thormählen für die CDU.
    Erhaltenswert ! ?

    Alternativlos fühlt man sich noch zu der einen Seite hingezogen.
    Sind wir eigentliche eine vollständige politische Spießer-Gemeinde ?

    Wo bleibt eigentlich der massive Empörungssturm der Bürger auf dem richtigen Schlachtfeld.

  3. War denn eine andere Reaktion der CDU zu erwarten? Statt einer klaren Position wieder einmal nur eine Wischi-Waschi-Erklärung, die alle Hintertüren offen lässt. So kann man natürlich auch Wahlkampf machen…

  4. Was für eine Lachnummer! Herr Meschede teilt im Auftrag der CDU mit, dass man sich frage, warum der Antrag der FDP jetzt komme, stellt zugleich aber in Aussicht, dass die CDU dem Antrag „wohl zustimmen“ werde.
    Ja, was denn nun?
    Jeder Bürger des Ortes Henstedt-Ulzburg schüttelt den Kopf über die abstrusen Vorgänge um eines Bürgermeisters, der nun schon seit vielen Monaten sein Amt nicht mehr ausübt, aber weiterhin das Geld der Steuerzahler kassiert. Die CDU ist nicht verantwortlich für die Verfehlungen dieses Amtsträgers, doch der Mann war nach meiner Kenntnis ihr Kandidat.. Vergleichbare Verfehlungen (so sie zutreffen) führen in der Privatwirtschaft zur fristlosen Kündigung. Ein Kerl mit Anstand hätte seinen Posten sofort geräumt, sich zu den Vorwürfen erklärt, und ohne Fortzahlung seines Gehaltes für die Wiederherstellung seiner Ehre gekämpft.
    Im vorliegenden Fall aber wurde entweder geschwiegen oder beschönigt. Wer andere Menschen führen will, wer erwartet, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Steuern und Gebühren bezahlen, der sollte Vorbild sein, ob als einzelner Verantwortlicher in einer öffentlichen Funktion oder als Mitglied einer wertkonservativen Partei, die Ehrlichkeit und Gemeinsinn für erstrebenswerte Tugenden hält.
    Jedes Zaudern und Beschwichtigen in dieser Angelegenheit bestätigt nur das allgemeine Unwohlsein der unzähligen Nicht- und Protestwähler in unserem Lande. Im vorliegenden Fall aber werden die noch verbliebenen Wählerinnen und Wähler bei der nächsten Kommunalwahl zumindest wissen, welche Partei sie in Henstedt-Ulzburg nicht wählen sollten.

  5. Kleines Rechenspielchen:

    Die Gemeindevertretung hat 32 Mitglieder.

    Für die Einleitung des Abwahlverfahrens ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich – diese ist bei 22 Stimmen für den FDP-Antrag erreicht.

    Die CDU hat 10 Stimmen und kündigte ihre Zustimmung ausdrücklich lediglich „vorbehaltlich weiterer Erkenntnisse“ an.

    Diese 10 Stimmen würde also alleine nicht ausreichen, um den Antrag zu blockieren … es sei denn, EIN anderer Gemeindevertreter ist krank, abwesend, enthält sich, stimmt gegen die Einleitung des Verfahrens …

    Es verspricht also spannend zu bleiben.

  6. Der Antrag kommt, nach Meinung der CDU, zur falschen Zeit. Trotzdem soll dem Antrag zugestimmt werden. Das habe ich nicht verstanden. Ich würde dann nicht zustimmen und auf einen späteren Zeitpunkt hinwirken oder mich enthalten. Trotzdem freue mich über die Entscheidung der CDU.

    Wie schon in einem anderen Kommentar erwähnt halte ich es für gut und richtig, wenn die Gemeindevertreter entscheiden, die mit dem „Fall Thormählen“ die ganze letzte Zeit beschäftigt waren.

  7. Der Hinweis von Herrn Meschede auf die „eigene Motivation“ wirkt doch vollkommen unverständlich, gar niederträchtig. Viel besser wäre es, jetzt gemeinsam den Blick nach vorne zu richten und weiteren Schaden von der Gemeinde abzuwenden.

    Die FDP hat schon vor langer Zeit ganz klar gesagt: ein Antrag auf Einleitung eines Abwahlverfahrens wird dann kommen, wenn die Staatsanwaltschaft zum Schluß kommen sollte, daß ein strafbares Verhalten von Herrn Thormählen vorliegt – nicht vorher, nicht später. Egal, ob dies lange vor der Wahl, kurz vor der Wahl oder nach der Wahl sei.

    Diese Feststellung der Staatsanwaltschaft ist nun mal jetzt geschehen.

    Sollte der Abwahlantrag erst in der Gemeindevertretung und dann bei den Bürgern eine ausreichende Mehrheit finden (oder Herr Thormählen von sich aus die Konsequenzen ziehen), wird eine freie Wahl des Bürgermeisters stattfinden.

    Es ist sicher davon auszugehen, daß neben der CDU auch andere Parteien Kandidaten ggf vorschlagen und unterstützen werden. Daß Herr Meschede für die CDU schon mal „vorsorglich“ implizit anderen Parteien das Vorschlagsrecht abzusprechen versucht, ist ein ziemliches Unding. Das Bürgermeisteramt „gehört“ nicht der CDU, sondern dieses Amt wird in einer freien Wahl besetzt.

    Übrigens halte ich nicht die CDU als Partei für die möglichen Verfehlungen von Herrn Thormählen für verantwortlich – davon wußte die weder die CDU, deren Kandidat Herr Thormählen war, noch die Mehrheit der Wähler, die Herrn Thormählen gewählt haben, etwas.

    Aber die CDU ist sehr wohl dafür verantwortlich, wie sie mit dieser Situation umgeht und wie sie sich daran beteiligt, weiteren Schaden zu verhindern. Da wäre mehr „Vorwärtschauen“ und weniger „Hinterhertreten“ sicher hilfreicher.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert