Einem Vortrag der besonderen Art lauschten am Donnerstagabend rund 150 interessierte Bürgerinnen und Bürger Henstedt-Ulzburgs im Bürgerhaus. Thema des Referats: Wie könnte es weitergehen mit den von den Bürgern zu zahlenden Straßenausbaubeiträgen. Wie berichtet ist es den Kommunen in Schleswig-Holstein mittlerweile freigestellt, ob sie Beiträge erheben, oder nicht. Bisher waren Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein dazu verpflichtet gewesen. Grundstückseigentümer betroffener Straßen wurden dabei teilweise mit erheblichen fünfstelligen Summen belastet, die so manchen Privatmann an den Rand des Ruins brachten.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Gesetzesnovelle des Landes Schleswig-Holstein Ende Januar ist nun jedoch der Weg für die Kommunen frei, andere Wege zur Straßenausbaufinanzierung zu beschreiten. Das strenge Korsett, in das bisher die Gemeinden und Kommunen gezwängt wurden, wird ersetzt durch im Wesentlichen drei Wahlmöglichkeiten.
Diese erläuterte der Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Kommunalabgabenrecht Prof. Dr. Marcus Arndt auf Einladung der Gemeinde bei einem etwa dreistündigen Vortrag im Bürgerhaus.
Variante 1: Gemeinden können zum einen die bisherige Lösung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen beibehalten. Was natürlich für die verwaltende Stelle unkompliziert ist. Dennoch ein System, das sich, wie sich am Beispiel Wilstedter Straße zeigt, als einseitig und stellenweise ungerecht darstellt: macht schließlich der Verkehr der privaten Anwohner nur einen kleinen Teil der Nutzer aus. Krankenhaus- und besonders der Durchgangsverkehr dürften die Hauptverantwortung für den maroden Zustand der Wilstedter Straße tragen.
Variante 2: Gemeinden können die Straßenausbaubeiträge gänzlich fallen lassen. Das würde allerdings bedeuten, dass Straßensanierungen über beispielsweise die Anhebung von Grundsteuern finanziert werden müssten. Doch die Krux dabei ist, dass es für Einnahmen aus Steuern keine Pflicht gibt, diese einem bestimmten Zweck zuzuführen. Platt gesagt heißt das: mit den Geldern kann man das Dach des Rathauses vergolden, während die Straßen vor sich hin gammeln.
Als zielführender entpuppt sich vielleicht die dritte Variante. Sie bietet die Möglichkeit der Erhebung sogenannter wiederkehrender Beiträge. Grob gesagt, können demnach die jährlich anfallenden Straßenausbaubeiträge auf alle Grundstückseigentümer einer Gemeinde quasi solidarisch umgelegt werden. Im Fallbeispiel Wilstedter Straße wären das ungefähr 800.000 Euro, die auf bis zu 8.000 Grundstücke der Gemeinde aufgeteilt würden. Im Gegensatz zu Steuern, wären Beiträge zweckgebunden. Das heißt, sie müssen dann auch für den genannten Zweck verwendet werden.
Das Problem der wiederkehrenden Beiträge ist allerdings, dass bis zur endgültigen Umsetzung ein erheblicher Vorlauf vonnöten ist. So müssten beispielsweise in Henstedt-Ulzburg alle etwa 8.000 Grundstücke zunächst erfasst werden, wie Bürgermeister Stefan Bauer feststellte.
Wie es nun mit den Ausbaubeiträgen für Henstedt-Ulzburgs Straßen weitergeht, entscheidet letztlich jedoch die Politik. Heiß erwartet wird in diesem Zusammenhang die kommende Sitzung der Finanzausschusses. Dort gilt es unter anderem über einen Antrag der FDP abzustimmen, in dem die Liberalen die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung fordern.
Gernot Willsch
12. Februar 2018
Wie nunmehr aus diversen Presseveröffentlichung zu entnehmen ist, verzichten immer mehr Städte und Gemeinde in Schleswig-Holstein auf die generelle Erhebung dieser Gebühren. Da dies ja auch in anderen Bundesländern funktioniert, sehe ich hier die Kreativität der Gemeinde und der ortsansässigen Politik gefordert.
Kreativität in der Gemende ? Äh ? Thema Branchenbreite neuer Gewerbebetriebe mit Firmenzentrale hier vor Ort und mit realer Lösung das uralte Thema Umgehungstraße (da wird wohl die Fahrt zum Mars mit Menschen an Bord eher erfolgen)…..
Ich möchte mich an dieser Stelle gerne einmal bei Herrn Borchert bedanken, der mir die Hintergründe sehr gut erklären konnte. Selbstverständlich verstehe ich, das ist hier natürlich auch um Politik geht. Ich wollte an dieser Stelle allerdings erst mal nur die Zusammenhänge richtig verstehen.
Hallo Herr Grimm ! Mit Freude habe ich ihren Beitrag gelesen. Es gibt noch mehr Widersprüche: unser Bgm. hat Ende 2017 erklärt – hier in diesem Forum zu lesen – daß für die Sanierung der Wistedter Straße keine ausreichenden Gemeindefinanzmittel zur Verfügung stehen. Die Anwohner müssen beteiligt werden.
Die Gemeinden in S-H sind, bis auf einige Ausnahmen, nicht finanzstark.
Die Parteien – incl. FDP – haben diesen Haushalt für HU genehmigt. Im Haushalt 2018 gibt es für die geplante Sanierung keine Summe im genehmigten Etat, nur eine Null. Obwohl die Sanierung hier für 2018 vorgesehen ist..
Nach meinen Wissensstand „durften“ die Anwohner im Kirchweg für die erfolgte Sanierung zahlen. Wenn lt. Herrn Holowaty die Steuern nur so sprudeln, wieso wurden hier Beiträge erhoben ? Und das über viele Jahre…..Steuereinnahmen „zurückgelegt“ (?).
Die Stadt Husum hat das System der wiederkehrenden Umlage eingeführt. Dazu war im TV NDR 3 – SH-Magazin – ein Interview mit Bürgern und Bgm. zu sehen und zu hören.
Das scheint Herr Holowaty weder zu wissen oder gesehen zu haben.
Ansonsten: langsam beginnt der Kommunalwahlkampf für Mai 2018. Daher ist dieses Thema doch eine gute Ablenkung zum Dauerbrenner „Logistik“, was hier in Zukunft stark die Infrastruktur vieler Straßen – auch über Schleichwege – belasten wird.
Da macht es sich gut, falls das mit der CDU-geführten Regierung nicht klappt, dann die Schuld im Negativfall auf die andere Partei zu lenken gegenüber dem hiesigen Wählern.
Seltsam auch, daß Herr Holowaty – als ein sehr starkter Befürworter von REWE und NETTO hier keine Verbindung in Sachen Finanzen erwähnt.
Und alle Gemeinden aus dem Topf „Infrastruktur“ zu bedienen kann nicht klappen.
Hier vor Ort wird nicht einmal die Strecke Gutenbergstraße Richtung Kaki und A 7 H-U Nord saniert. Das gilt auch für die Strecke H-U Süd bis Richtung S-H-Straße – ein „Flickenteppich, der demnächst stärker strapaziert wird. Weder Kreis noch Land werden hier aktiv. Bin gespannt, wann das dank Straßenschäden zur „Zone 30“ erklärt wird.
Als MdL-er wollte er sich dafür einsetzen (war auch in diesem Forum hier zu lesen), den Verkehr aus den Dörfern (ist ja HU) herauszuhalten.
Ansonsten: auch Rentner bekommen Kredite, eingetragen in das Grundbuch. Bei Verkauf – gleich aus welchem Grunde – bekommt dann die Bank immer ihr Geld. Das vermindert nur die Höhe der Erbschaft. Auch die Kommunen können das so handhaben. Wird auch gemacht, vereinzelt.
Da hier in Zukunft viel Gelände für Logistik verwendet wird dürfte sich die Steuerspirale nach oben wohl demnächst etwas langsamer drehen. Merkliche Erhöhungen bringen nur Gewerbebetriebe im Zentrale im Ort und nicht in mehr oder minder weiter Entfernung.
Die Zusammenhänge sieht aber nicht jeder Politiker. Das fängt mit dem Uralt-Thema Ortsumgehung an, was nie gelöst werden kann. Da waren CDU mit FDP stark beteiligt an der heutigen Situation. Aber es hilft ein wenig das auf die „Vorgänger“ bedauernd zu schieben…..
Auf eine Antwort von Herrn Holowaty und CDU werden Sie wohl vergeblich warten……
Zum Kredit für Rentner eine Anmerkung
Lt. EU Recht ist jede Bank verpflichtet, Kredite nur zu geben, sofern sie auch zurückbezahlt werden können unabhängig von einer Hypothek = Annuitätshypothek. Der hierbei höchste Betrag beträgt 50 %, der wiederum innerhalb der Pfändungsfreigrenze liegen muss.
Hallo Herr Mielenz ! Das mag zwar sein, aber Banken sehen das individuell.
Beispiel: unbelastetes Eigenheim (keine Hypothek oder -Bauspar-/ Kredit mehr lt. Grundbuch), Wert € 250,00,00 – Finanzbedarf € 25.000,00 – für die Bank kein Risiko, sofern ein Teil mtl. abgezahlt werden kann.
Freunde hier im Ort hatten das mal (allerdings wegen Renovierung) angefragt und eine positive Antwort bekomen von der Hausbank.
In der Gemeinde wird immer wieder die Wilstedter Str. als Beispiel herangezogen. Für die Sanierung hat die Gemeinde meines Wissens nach sogar Mittel eingestellt und geht von einem Mitspracherecht aus. Nach Aussage des zuständigen Mitarbeiters im Rathaus liegt die Straßenbaulast jedoch beim Wege-Zweckverband (G1K Straße).
Kann bitte einmal jemand der „Eingeweihten“ erklären, warum die Gemeinde Geld für die Sanierung dieser Straße ausgeben sollte? Mit normalem Menschenverstand würde ich den WZV dringend verpflichten, seinen Pflichten nachzukommen.
Hallo Herr Grimm, im Haushalt der Gemeinde wurden/werden seit mehreren Jahren für den Ausbau (das ist der Satzungsbegriff, nicht Sanierung) der Wilstedter Str. in unterschiedlicher Höhe Mittel eingestellt, die aber nicht in Anspruch genommen wurden, da der Ausbau von Jahr zu Jahr verschoben wurde („never ending Story“). Gründe sind wohl das fehlende Einvernehmen mit den Anliegern und der „ewige Kampf“ um eine Zufahrt für die Para-Klinik von der S.-H.-Str., die das Land S.-H. und die Stadt Norderstedt ablehnen, um die Verkehrsqualität als möglichst schnelle Umgehungsstraße Norderstedts nicht zu reduzieren.
Der Wegezweckverband SE (WZV) ist zuständig für die Unterhaltung der Fahrbahn (Schlaglochflickerei), die Gemeinde für den Ausbau. Außerdem sind je nach Ausbauform Zuschüsse aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG, Bundesmittel vom Land durchgereicht) und evtl. auch vom Kreis SE möglich, aber wohl nur bei Tempo-50-Ausbau, nicht bei verkehrsberuhigtem Ausbau dieser Gemeindestraße 1.Klasse, die eine ortsverbindende (Nachbarorte) Funktion haben soll. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr hat schon vor mehreren Jahren die Tempo-30-Zonen-Regelung aufgrund nicht gegebener verkehrlicher Gleichrangigkeit mit den übrigen Zone-30-Querstraßen wie Immbarg etc. aufgehoben. Die Gemeinde hat dann aufgrund von Straßenschäden 30km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung eingerichtet.
Prof Arndt hat eindrücklich dargestellt, dass wiederkehrende Beiträge schlicht nicht umsetzbar sind und rechtlich auf extrem wackeligen Füssen stehen. Es gibt bislang keine einzige rechtssichere Satzung mit wiederkehrenden Beiträgen.
Dies entspricht auch den Ergebnissen der Anhörung des Landtages. Die Gemeinde Schwentinetal hat zum Beispiel berichtet, dass sie das Projekt „wiederkehrende Beiträge“ nach 3 Jahren Arbeit (!) und erheblichen (!) Ausgaben für die Vorbereitung aufgeben müssen, da es schlicht nicht möglich war, eine rechtssichere Form zu entwickeln. Die Gemeinde hat hierbei sehr viel Geld verloren.
Abgesehen davon: wiederkehrende Beiträge sind für den Bürger am Ende des Tages keine Entlastung, sondern bedeuten mehr Kosten, mehr Bürokratie, mehr Klagen.
Die Finanzlage der Gemeinde gibt die komplette Abschaffung der Strassenausbaubeiträge übrigens locker her. Heute nimmt die Gemeinde 300.000 € pro Jahr (im Schnitt über 10 Jahre) an Strassenausbaubeiträgen ein.
Der Kommunalgipfel vom Januar wird der Gemeinde rund 1,2 Mio € pro Jahr zusätzlich in die Kassen spülen. Zusätzlich wird die Kreisumlage voraussichtlich um 2% gesenkt. Mehrertrag für die Gemeinde: 660.000 € pro Jahr. Die Steuereinnahmen sind auf absolutem Rekordniveau und steigen weiter. Allein in 2018 wird die Gemeinde also rund 2,5 Millionen € mehr einnehmen als geplant.
Dagegen stehen im Schnitt 300.000 € Mindereinnahmen durch Strassenausbaubeiträge. Die geschätzten Kosten von 800.000 € für die Wilstedter Strasse verteilen sich übrigens auf die kommenden 3 Jahre (also rund 270.000 € pro Jahr); schlussabgerechnet wird ganz sicher nicht vor 2020.
Es ist also an der Zeit, den Bürgern nicht noch mehr Geld wegzunehmen.
Die FDP wird dabei bleiben: Strassenausbaubeiträge gehören abgeschafft. Sofort.
Und wenn die Gemeindevertretung das nicht tut, dann können die Bürger bei der Kommunalwahl die Prioritäten entsprechend setzen.
Sehr geehrter Herr Holowaty ,
nach dem gleichlautenden statement von Herrn Eberhardt während der Informationsveranstaltung habe ich Ihnen als Landtagsabgeordneten eine mail geschickt und Sie um Auskunft gebeten , wie Sie sich den Lastenausgleich vorstellen zwischen der Gemeinde und Anliegern , die gerade erst Ausbaubeiträge gezahlt haben .
Das fehlt in Ihrem Konzept !
Sollte Ihnen dazu nichts einfallen , könnte das zumindest meine Prioritäten bei der
Wahl stark beeinflussen .
Mit „dumm gelaufen“ und „Pech gehabt“ kann ich mich nicht abfinden .
Sie sollten dieses Forum für eine öffentliche Antwort nutzen , weil ich mir sicher bin ,
nicht der Einzige zu sein , der eine Abschaffung der Beiträge ohne Ausgleich ablehnt !
Hallo Herr Lembke, die Frage nach einem möglichen Ausgleich für die Anlieger, die aktuell wie in der Theodor-Storm-Str. gerade Beiträge gezahlt haben, hatte ich auch gefragt. Die Antwort von Herrn Holowaty war mehr als sehr schlicht: „Ich würde eine Neiddebatte loslösen!“
Hallo Herr Holowaty, für eine nachhaltige Finanzpolitik, insbesondere für die jüngere Generation, wäre es sicher seriöser, Sie würden auch die Verschuldung der Gemeinde in Höhe von ca. €25Mio und die Verschuldung des Landes S.-H. von ca. €25Milliarden darstellen und einen Weg aufzeichnen wie mit den „sprudelnden“ Steuereinnahmen diese Schuldenberge abgebaut werden können. Auf das Land S.-H. kommen noch ca. €8Milliarden Abschreibungen/Verluste durch Die Pleite-HSH-Bank hinzu.
Die Gesamtkosten für den Ausbau der Wilstedter Str. belaufen sich nach bisherigen Darstellungen der Gemeinde (Haushalt etc.), je nach Ausbaugestaltung auf ca. €1,5Mio, davon wären beitragspflichtig ca. €800.000.
War da nicht noch das Thema „Alstergynmasium“ und lange das Bauwerk noch hält? So eine Schule baut sich ja auch nicht für dreifuffzig neu. Manche (eigentlich alle) wollen die Umgehung bauen (einige akzeptieren aber die Realitäten). Maroder Unterbau der HH-Str plus Flächenlogistik-LKW führen auch zu Risiken… Das wir nun einen Lottogewinn verprassen könnten, scheint mir nicht gegeben.
Ich bin auch gegen Ausbaubeiträge: Bei Erschließung gehört das in den Grundstückspreis integriert, danach durch die Gemeinde aus Steuern instandgehalten. Davon sollte der Bürger finanziell nie wieder was hören. Eine Aufwertung sollte nur mitbezahlen, wer sie auch bestellt hat.
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Aber das kann ja nicht gelten für Gewerbebetriebe und Bauherren, die mit LKW alles kaputtfahren. Das sollte verursachungsgerecht rückbelastet werden. Z.B. in der Bahnhofstraße, haben CCU und Manke schon die Mittel für eine Sanierung eingezahlt?
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Bis wir so eine Ölquelle gefunden haben, werden wir immer irgendwie für Straßensanierungen zahlen müssen. Nur sollte es dann sehr langfristig planbar sein, und gezahlte Beiträge nicht für andere zu stopfende Löcher herhalten oder Verlustrisiken unterliegen. Laufende Zahlungen müssen -wo auch immer- festgelegt werden, so daß nur die langfristigen Instandhaltungspläne erfüllbar sind, aber keine Luxusaufwertungen möglich sind. Nichtmal per GV-Beschluss, absolut zweckgebunden. Und sicher vor Verwertung bei Privatinsolvenz, Hartz4-Bezug usw.
Im Prinzip reicht schon eine so gestrickte Anlagemöglichkeit bei der Raiffeisenbank und ein Instandhaltungsplan für die Wohnstraße, der aufzeigt, wieviel Abnutzung man der Allgemeinheit zuschreibt und wieviel in 20 Jahren an Beitrag pro Anlieger anfällt. Müsste sicherlich zeitweise neu bewertet werden, aber es drohen dann keine großen Überraschungen. Dann kann jeder selbst entscheiden, ob man das anspart oder lieber alles auf einmal später zahlen will.
Die Variante 3 gefällt mir gut, am Beispiel Wilstedter Str.
800.000 € : 8.000 Grundstücke der Gemeinde = 100 € pro Eigentümer im Rahmen der Grundstückssteuer zu zahlen.
Ergebnis: Keine Kredit- oder Hypothekenaufnahme (die ältere Anwohner sowieso nicht mehr erhalten werden) und kein Eigentumsverkauf durch Zwangsmassnahmen der Gemeinde veranlasst.
Ich kann nur hoffen, dass die Entscheider diesbezüglich auch so rechnen können und nach dem Wohle der ansässigen Steuerzahler entscheiden
Aber lieber nicht als Steuer, dann müssten wir den Kreis beteiligen.
Hallo Herr Mielenz, so einfach funktioniert das leider nicht. Die beitragsfähigen Ausbaukosten nur einer Straße kann man nicht auf die Gesamtheit aller Straßenanlieger der Gemeinde umlegen. Es müssen je nach örtlicher Struktur mehrere Abrechnungsgebiete gebildet werden, für die Bauprogramme mit jährlicher Kostenfortschreibung nach Abrechnung die Grundlage bilden. Ob das in der Praxis schon durchgeführt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Herr Michelsen hat die Stadt Husum erwähnt, die eine entsprechende Satzung hat. Diese Satzung ermöglicht aber auch neben den wiederkehrenden Beiträgen auch die hergebrachte Form der Einzelveranlagung.
Bisher galt oder gilt noch(?), dass eine Kommune, die ihre Einnahmemöglichkeiten durch Beitragssatzungen, Hebesätzen von Grund- und Gewerbesteuern etc. nicht ausschöpft, als nicht finanzschwach, also finanzstark beim Land S.-H. eingestuft wird. Das bedeutet, dass die Kommune weniger oder keine Landesförderung z.B. beim Schul- oder Kita-Bau erhalten würde.
Beim Straßenausbau galt oder gilt noch (?), dass primär z.B. bei einer möglichen GVFG-Förderung (Bundesmittel) wie für die Wilstedter Str. angedacht (nur bei Tempo 50-Ausbau) die Kommune zur Finanzierung Anliegerbeiträge erheben müsste/muss(?)
Zu diesem Förderungskomplex gibt es im o.a. Artikel gar keine Ausführungen. Hat der Referent bzw. der Bürgermeister darüber keine Ausführungen getätigt?
Solange Variante 3 nicht noch die Kreisumlage erhöht, wäre das doch eine faire Möglichkeit. Nun müsste man einen Zeitraum in die Vergangenheit definieren, für den gezahlte Ausbaubeiträge als Vorauszahlung verrechnet werden. Wer für den Kirchweg oder nun Wilstedter gezahlt hat, kann ja nun nicht nochmal zur Kasse gebeten werden.
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Liefe Variante 3 jedoch auf einen Anteil für den Kreis hinaus, könnte die Gemeinde zumindest den Beitrag nennen, den sie berechnen würde. Und die ortsansässigen Banken eine Art Kautionskonto anbieten, welches der Gemeinde abgetreten wird. Wer den dicken Brocken vermeiden will, zahlt dort freiwillig ein. Kommt es zu Ausbaubeiträgen, legt der Bürger das angesparte Geld auf den Tisch. Wer nicht vorgespart hat, darf sich nochmal an einer frischen Hypothek erfreuen.
Oder der Kreis stellt Variante3-Beiträge von der Umlage frei, soweit die neue Beinfreiheit aus KI auch für Kreise gilt.