Straßenausbaubeibeträge schmerzfrei – Kisdorf führt wiederkehrende Beiträge ein

Ist Kisdorf der Großgemeinde Henstedt-Ulzburg um Meilen voraus?
Ist Kisdorf der Großgemeinde Henstedt-Ulzburg um Meilen voraus?

Henstedt-Ulzburgs Nachbargemeinde Kisdorf fackelt nicht lange und macht es: die Kosten für die in diesem Jahr anstehende Straßenausbaumaßnahme „Etzberg“ werden quasi solidarisch auf alle Grundstückseigentümer der Dorfkommune umgelegt. Die finanzielle Belastung für Einzelne ist dabei vergleichsweise verschwindend gering. Bisher wurden, so wie es auch in Henstedt-Ulzburg noch praktiziert wird, einzelnen Anliegern saftige Summen in bis zu fünfstelliger Höhe in Rechnung gestellt.

Von langer Hand bereitete die Gemeinde Kisdorf zielgerichtet ihr Vorhaben vor: Bereits vor zwei Jahren trat die neue, von der Kisdorfer Gemeindevertretung beschlossene Straßenausbausatzung in Kraft. Auf Basis des in 2012 eingeführten Paragraphen 8a des Kommunalabgabengesetzes schlug die Henstedt-Ulzburger Nachbargemeinde an dieser Stelle den Weg für eine gerechtere Umlage der Straßenausbaubeiträge ein. Das Ergebnis präsentierte Kisdorfs stellvertretender Bürgermeister Michael Hamer nun jüngst in einer Einwohnerversammlung den Kisdorfer Bürgerinnen und Bürgern.

Mit nur etwa zwanzig Cent pro Quadratmeter würden alle Eigentümer der etwa 1.400 Grundstücke in Kisdorf belastet werden. Am Beispiel eines etwa 800 Quadratmeter großen Grundstückes wären das für den Einzelnen 160 Euro Beteiligung an der geplanten Sanierung des Straßenzuges „Etzberg“. Die Gegenrechnung für die bisherige Form der Einmaligen Beiträge eröffnete für betroffene Anlieger hingegen einen Betrag von 11,93 Euro pro Grundstücksquadratmeter. Der beispielhafte Grundstückseigentümer wäre dann mit einer erdrückenden Summe von 9.544 Euro zur Kasse gebeten worden.

Solidarisch mit 0,20 Cent pro Grundstückquadratmeter gegenüber 11,93 Euro - ein Unterschied wie Tag und Nacht
Solidarisch mit 0,20 Cent pro Grundstückquadratmeter gegenüber 11,93 Euro – ein Unterschied wie Tag und Nacht

Nach der Satzungsänderung machte sich die Kisdorfer Verwaltung schnell daran, alle 1.400 Grundstücke im sogenannten Abrechnungsbereich „Kisdorf-West“ zu erfassen. Diese Mammutaufgabe setzte Bauamtsleiter Thomas Struck neben seinen üblichen Aufgaben über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren fast im Alleingang um. Die Früchte seiner Arbeit übergab er anschließend vertrauensvoll in die Hände von Verwaltungsmitarbeiterin Sandra Haecks.

Freundlich und kompetent entgegnete Haecks gegenüber den Henstedt-Ulzburger Nachrichten, dass sie bei der Umsetzung der Neuordnung der Straßenausbaubeiträge auch in Kontakt mit Prof. Dr. Marcus Arndt stehe. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Kommunalabgabenrecht ist vielen Henstedt-Ulzburgern auch bereits bekannt. Er erläuterte Mitte Januar im Henstedt-Ulzburger Bürgerhaus interessierten Einwohnern verschiedene Möglichkeiten, wie Kommunen den Ausbau von Gemeindestraßen finanzieren können. Seinerzeit räumte er allerdings rechtliche Schwierigkeiten ein, die sich aus einer Einführung wiederkehrender Beiträge ergeben könnten.

Angesprochen auf die Bedenken des Fachjuristen, teilte Haecks diese nicht unbedingt. Schliesslich hat das Bundesverfassungsgericht die wiederkehrenden Beiträge mit seinem Beschluss vom 25.06.2014 grundsätzlich für verfassungsrechtlich zulässig erklärt.

In Kisdorf wird offensichtlich nicht lange um den heißen Brei geredet, wenns darum geht, seine Einwohner fair und gerecht zu behandeln.

Gernot Willsch

2. März 2018

11 thoughts on "Straßenausbaubeibeträge schmerzfrei – Kisdorf führt wiederkehrende Beiträge ein"

  1. Natürlich wäre es zu begrüßen, die Ausbaubeiträge zu eliminieren. Wenn es Fördermittel dafür gibt: Immer her damit. Aber wenn sich die Beiträge insgesamt nicht dauerhaft und nachhaltig vermeiden lassen, sollte es zumindest zu einer laufend fortgeschriebenen Schätzung kommen. So kann sich jeder Eigentümer langfristig darauf einstellen. Und auf Nachhaltigkeit käme es ja unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten an, sonst hätte man je nach Kassenlage/Zeitraum Glück oder Pech mit der eigenen Wohnstraße: Mal zahlt eine Straße, etwas später die andere nicht.
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    Aber selbst wenn der Kassenstand wirklich so üppig wäre: Wovon bauen wir dann die Umgehungsstraße (abgesehen davon, das uns Alveslohe dabei doch den vielzitierten Zipfel Bauland dafür abtreten müsste, was nicht als aussichtsreich beurteilt wird)?
    Doch lieber die Umgehung bauen und entsprechend weiterhin Anwohner zur Kasse bitten? Vielleicht sogar irgendwann jene in der Wismarer Str und der südlichen Usedomer Str, die dann den Lärm der Umgehungstrasse nicht nur abbekommen, sondern indirekt auch noch mitfinanzieren dürfen? Das geht doch nicht.
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    Und mal angenommen, wir hätten soviel Geld, dass trotz Verzicht die Umgehung noch gewuppt werden kann: Was ist mit dem Alstergymnasium? Hr. Borchert hatte hier früher schon sinngemäß dargestellt, das dieses Gebäude auf dem letzten Loch pfeife, weil es konzeptionell eigentlich schon „abgewohnt“ ist. Wir müssen hier doch in nicht allzu ferner Zeit einem Neubau ins Auge sehen. Nur, eine Schule ist eine Institution, die wir vorhalten müssen, während die anderen Themen „kann“-Charakter haben. Und Schulden haben wir ja auch noch…
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    Real taugt der Ansatz wohl nur als Wahlkampf-Schubladenthema. Nach der Wahl wandert es wieder in die Schublade „wünschenswert, aber unrealistisch“, wo schon die Umgehungsstraße Spinnweben ansetzt. In der Zwischenzeit kann man schon mal realistische Projekte angehen: Sozialen Wohnungsbau in den Innenverdichtungspotentialgebieten forcieren, Neubau Alstergymasium, Straßenausbaubeiträge-Vorausplanung als Planungshilfe für alle Beteiligten.
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    Wir müssten halt mehr Gewerbesteuern einnehmen, aber es werden ja gerade 30ha rausgegeben, die nur 10% des üblichen Aufkommens einbringen sollen. Statt echte Wertschöpfung zu etablieren, etwa dank Reshoring: https://www.nrz.de/wirtschaft/erlebt-der-produktionsstandort-deutschland-eine-renaissance-id213481405.html
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    Dank Digitalisierung qualifizierte Jobs in deutschen Fabriken, statt einem Heer von Anlernkräften in Fernost. Und wo könnte man solche Standorte wieder in DE ansiedeln? Da wo man dicht an Autobahn, See- und Flughäfen ist und wo man grüne Energie nutzen kann. Bei uns! Und wo man die Fachkräfte findet. Da kommt wieder das Gymnasium ins Spiel. Inhaltlich ist es eine Erfolgsstory (http://www.bosch-stiftung.de/sites/default/files/documents/downloads/documents/downloads/PR_PM_DSP_TOP20_171218.pdf ,ganz unten), aber dafür müssen auch dauerhaft die Rahmenbedingungen stimmen.

  2. Im TV / Schleswig-Holstein-Magazin ab 19.30 h wurde vor einigen Wochen das Beispiel in Husum gezeigt. Bgm. und Anwohner waren zufrieden.
    Es stellt sich für mich die Frage, Herr Holowaty, wo denn gerichtliche Überprüfungen stattgefunden haben mit negativem Ergebnis. Also, bitte „Ross und Reiter“ nennen.
    Im Etat des Landes ist zwar für den Ausbau der Infrastruktur eine nennenswerte Summe genannt. Aber kein Anteil für irgendeine Gemeinde oder Maßnahme.
    Unlängst hat der Bgm. – wie hier zu lesen war – im Zusammenhang mit dem Ausbau der Wilstedter Straße klar und deutlich erklärt, daß die Gemeinde für die Anwohnerbeteiligung nicht verzichten kann mangels freier Etatmittel.
    Es langt ja weder für die Sanierung der Radwege oder den Rückbau der Kopfsteinpflaster-Schwellen „An der Alsterquelle“.
    Es macht sich gut in der Vorstufe des Kommunalwahlkampfes zum 06. Mai 2018 zu propagieren, daß die Gemeinde genügend freie Finanzmitel hat.
    Einsetzen können Sie sich samt Ihrer Partei gerne. Wir Bürger kennen den Satz „wir werden uns für eine Umgehungstraße einsetzen….“ schon seit 40 Jahren. Ergebnis: Null, nur Staus auf den Hauptvekehrsachsen.
    Einst wollte REWE den LKW-Verkehr von den Hauptachsen medienwirksam ausschliessen. Inzwischen konnte man hier lesen, daß das nur für die REWE-Fahrzeuge, aber nicht für die Anlieferer aus nah und fern (nach EU-Recht) gilt. Ursprünglich wolltel REWE auch die Anlieferer verpflichten die beiden Hauptachsen nicht zu benutzen.
    Soweit mal zum Thema Glaubhaftigkeit……
    Sie wollten Sie als MdL dafür einsetzen den Vekehr aus den Dörfern herauszuhalten und haben stolz und glücklich REWE Ja durchgesetzt, unter Ausschaltung einer Bürgerbefragung mit viel Geld (von REWE) und juristischen Tricks. Zum Thema NETTO halten sich die Politiker immer noch zurück. Glauben Sie im Ernst, das merkt hier kein Wähler ?
    Gleichzeitig wird Innenverdichtung beschlossen, Gelände Wagenhuber mit zweifelfafter Einfädelung auf die S-H-Straße und in Bälde neues großes Wohnareal im Beckersbergring, und das alles ohne die bestehende Infrastruktur sichtbar zu verbessern.
    Machen Sie gerne weiter so. Nach dem 6. Mai sprechen wir uns dann wieder !

  3. Die FDP bleibt dabei: Henstedt-Ulzburg kann sich die Abschaffung der Strassenausbaubeiträge leisten und sollte das auch sofort tun. Es kann nicht unser Ziel sein, den Bürger nur „auf andere Weise“ zur Kasse zu bitten – abkassieren bleibt abkassieren, egal ob „ständig“ oder „einmalig“. Die FDP wird weiterhin für die komplette Abschaffung der Strassenausbaubeiträge in Henstedt-Ulzburg kämpfen.
    Abgesehen davon scheinen die Kollegen in Kisdorf nicht zugehört zu sein: es gibt nicht eine einzige Satzung für „wiederkehrende Ausbaubeiträge“, die bisher einer gerichtlichen Überprüfung standgehalten hat.

  4. …und wie oft würde es einen solchen Strassenausbau irgendwo im eigenen Gebiet geben ? Würde man unterm Strich nicht ähnlich viel Geld bezahlen, wenn je eine von zehn Strassen pro Jahr oder die eigene alle 10 Jahre saniert wird ?

    Oder ist der „Trick“, dass auch Anwohner an Strassen zur Kasse gebeten werden die sonst gar keine Beiträge zahlen müssten (z.B. an Landesstrassen) ? Dann wäre natürlich die Anzahl derer, die sich beteiligen müssen wesentlich höher.

    1. Hallo Herr Rothe, HU-Anlieger an Landesstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrt müssen auch künftig ( in 30-40 Jahren?) Ausbaubeiträge für die Fahrbahn bezahlen, da die sogenannte Straßenbaulast seit 2016 auf die Gemeinde übertragen wurde. Die letzte Fahrbahnerneuerung wurde noch vom Land bezahlt. Ausbaubeiträge für den 2. Gehweg (Straßenbaulast Gemeinde) mussten schon immer die Anlieger bezahlen.
      Wenn der wiederholte Ausbaurhythmus nur 10 Jahre betragen würde, hätten Sie Recht und müssten , wenn ihre Straße zum Ausbau am Anfang des Programms stehen würde, auch noch die Preissteigerungen der künftigen Ausbaumaßnahmen tragen. Aber in HU beträgt der Ausbaurhythmus mindestens 40Jahre. Außerdem sind bis 2022 im von der Gemeindevertretung beschlossenem Haushalts- und Finanzplan keine Ausbaumaßnahmen geplant. In HU ist das Thema Ausbaubeiträge somit kein akutes Problem.
      Es gibt aber noch viele andere Probleme bei einer Ausbaubeitragssatzung für wiederkehrende Beiträge. Nur ein Beispiel einer nicht gerechten Kostenverteilung: Wenn man z.B. die „Villenstraßen“ Immbarg und an der Alsterquelle in ein Abrechnungsgebiet mit Straßen mit dicht bebauten Reihenhäusern wie die Mathias-Claudius-Str. oder andere Straßen mit Doppelhäusern, kleinen Einzelhäusern oder auch Mehrfamilienhäusern zusammenfasst, dann reduzieren diese in der Mehrheit befindlichen dicht bebauten Straßen eine Beitragsreduzierung der Straßen wie Immbarg und An der Alsterquelle weil diese Straßen aufgrund der überwiegend sehr großen Grundstücke und sehr großen Häuser eine geringe Anzahl von Anliegern und somit eine lange Streckenlänge der Straße bedingen, die zu hohen absoluten Ausbaukosten und relativen Beitragssätzen führen. Diese werden dann über die Anlieger in den anderen Straßen reduziert, aber im Endeffekt für diese Anlieger erhöht. Unter dem Begriff einer angemessenen Solidarität würde ich dieses Beispiel nicht subsummieren.
      Ich hoffe, dass bei dem Zuschnitt von Abrechnungsgebieten einer neuen Ausbaubeitragssatzung sehr differenziert vorgegangen wird , damit obiges Beispiel nicht zum Tragen kommt.

      1. Die 10 Jahre waren jetzt mehr ein Beispiel. Wir haben ja auch mehr als 10 Strassen 😉

        Dann sehe ich den Mehrwert aber ehrlich gesagt kaum – ausser dass der Beitrag regelmässiger zu zahlen wäre:

        Statt (wieder nur Beispiele) alle 40 Jahre für „meine“ Strasse 10.000 Euro zu zahlen, zahle ich dann alle 4 Jahre für die jeweils „fällige(n)“ Strasse(n) meines Gebietes 1.000 Euro, richtig ? Das macht es planbarer, die Belastung ist aber eigentlich gleich hoch…

        1. Hallo Herr Rothe, das ist mathematisch richtig, Ich halte von einer Satzung mit wiederkehrenden Beiträgen nicht viel. Kisdorf kann auch kein Beispiel für HU sein.
          Mein Beispiel von der Entlastung der Anlieger in „Villenstraßen“ zu Lasten der Anlieger in dicht bebauten „Einfachstraßen“ macht das deutlich, wenn man beim Zuschnitt der Abrechnungsgebiete nicht sozial differenziert vorgeht. Wiedersprüche und Klagen gegen solche Satzungen und Beitragsbescheide wären vorprogrammiert

  5. Im Artikel ist der Sachverhalt wiederkehrender Straßenausbaubeiträge sehr vereinfacht wiedergegeben. Auf der Homepage der Gemeinde Kisdorf ist der Sachverhalt besser und ausführlicher dargestellt.
    Wie ich bereits mehrfach ausgeführt hatte, ist das Gemeindegebiet in mehrere Abrechnungsgebiete, die von der Bebauungs- und Straßenstruktur annähernd gleichwertig sein sollen, aufzuteilen und mehrjährige Bauprogramme zu entwickeln, die jährlich oder je nach Maßnahmenumfang mehrjährig fortzuschreiben sind. Allein auf dem Rhen gibt es mindestens 5 Straßen, die z.B. in einem 10-jährigen Ausbauprogramm aufzunehmen wären. HU hat aber im Haushalt 2018 und Finanzplan bis 2022 weder Programme noch Maßnahmen aufgeführt, die Grundlage einer Ausbaubeitragssatzung mit wiederkehrenden Beiträgen werden könnten.
    HU ist zwar auch nur „Dorf“ wie Kisdorf, aber sehr wesentlich größer und besteht aus 5 Ortsteilen, die auch die künftigen Abrechnungsgebiete bilden könnten (Kisdorf hat 2).Ein Vergleich wegen der unterschiedlichen Strukturen beider Gemeinden und des daraus resultierenden Arbeitsaufwandes für diese Satzung ist nicht angezeigt.

  6. Die Rechtslage und weitere Auswirkungen auf laufende Sanierungsmaßnahmen und noch nicht abgerechneten Sanierungsmaßnahmen ist genau zu bewerten,
    Zur Aussage von Prof. Dr. Marcus Arndt gibt es unterschiedliche Beurteilungen der Fraktionen zu den Aussagen seines Vortrags.
    Es darf keine Lösung geschaffen werden, die die genannten Themen der ausstehenden Abrechnungen unberücksichtigt lässt.
    :.
    Eine Vorarbeit der Verwaltung – wie in Kisdorf – gibt es dazu in der Form für H-U nicht.
    Es ist nicht Aufgabe von ehrenamtlichen Politikern, diese Vorlagen ( eine neue Satzung ) juristisch und verfahrenstechnisch einwandfrei zu erarbeiten .
    Im Moment besteht aus Sicht der Verwaltung weder für die Aufhebung noch die Änderung der Satzung ein dringender Handlungsbedarf. In 2018 werden keine Ausbaumaß­nahmen fertiggestellt, die eine sachliche Beitragspflicht auslösen.
    Es sollte daher abgewartet werden, ob und wenn ja in welcher Form/Höhe sich eine Gegenfinanzierung durch das Land abzeichnet, um dieses in die Entscheidung mit einbeziehen zu können
    ::
    Die Politik hat der Verwaltung die Richtung der weiteren Bearbeitung mitgegeben .
    Auf Vorschlag der Wählergemeinschaften WHU und BFB hat die Gemeindevertretung einstimmig beschlossen:

    1. Eine Sondersitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses zum Thema Straßenausbaubeiträge einzuberufen und hierzu einen Fachreferenten, z.B. Prof. Dr. Arndt, einzuladen.
    2. Die Verwaltung wird beauftragt, sich über Lösungen anderer Kommunen zu erkundigen und diese Informationen an den Finanz- und Wirtschaftsausschuss weiterzureichen.
    3. Die Verwaltung wird beauftragt, zur notwendigen Neuordnung der Straßenausbaubeitragsatzung die Sach- und Rechtslage aufzuzeigen, und wie es erreicht werden kann, dass die Ausbaukosten gerechter verteilt werden können um eine ungerechte Belastung der Bürgerinnen und Bürger und Gewerbebetriebe zu vermeiden.
    4. Gleichzeitig wird die Verwaltung gebeten aufzuzeigen,
    a) wie bei einer Neuordnung der Satzung bei aktuellen Straßenbaumaßnahmen die Belastung der Bürgerinnen und Bürger vermieden werden kann.
    b) wie mit abgeschlossenen und noch nicht abgerechneten Maßnahmen umzugehen ist.
    c) wie ein gerechter Ausgleich für diejenigen Anlieger/innen zu schaffen ist, die in den letzten Jahren zur Zahlung von Ausbaubeiträgen herangezogen worden sind.

  7. Sehr geehrter Herr Harner, sehr geehrte Damen und Herren der Gemeindeberwaltung,
    Ich ziehe den Hut ab vor Ihnen.
    Entlich mal eine Gemeinde, die die Interessen der Bürger berücksichtigt und umsetzt.
    Ich habe noch die Worte eines Kommunalpolitikers von H-U im Kopf, wo es hieß, dann müssen die Bürger eben verkaufen als es um dieses Thema ging.
    Nochmals Danke bon mir an alle ausführenden Kommunalpolitiker Ihrer vorzeigbaren Gemeinde.

  8. Sehr geehrter Herr Harner, sehr geehrte Damen und Herren der Gemeindeberwaltung,
    Ich ziehe den Hut ab vor Ihnen.
    Entlich mal eine Gemeinde, die die Interessen der Bürger berücksichtigt und umsetzt.
    Ich habe noch die Worte eines Kommunalpolitikers

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