Strafbefehl gegen Thormählen!

Das Amtsgericht Norderstedt hat einen von der Staatsanwaltschaft Kiel beantragten Strafbefehl gegen Bürgermeister Torsten Thormählen erlassen: Danach verhängte der Richter gegen den beurlaubten Henstedt-Ulzburger Verwaltungschef eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten – auf Bewährung! Diese Nachricht erreichte die Henstedt-Ulzburger Nachrichten heute um 16.04 Uhr.

Damit folgte das Amtsgericht in vollem Umfang dem Antrag der Kieler Staatsanwaltschaft. Der Rechtsstreit zwischen der Gemeinde und ihrem suspendierten Bürgermeister ist jedoch noch nicht zu Ende: Sein Verteidiger hat Einspruch gegen das Urteil angekündigt. In einer Pressemitteilung des Kieler Rechsanwalts Professor Dr. Michael Gubitz heißt es dazu:

„In einer sehr umfangreichen Verteidigungsschrift wurde nachgewiesen, dass die Vorwürfe, sowohl was den unterstellten Sachverhalt als auch was die rechtliche Bewertung betrifft, einer Grundlage entbehren. Das Amtsgericht Norderstedt hat dennoch einen Strafbefehl erlassen. Sowohl die Annahme, Herr Thormählen hätte sich strafbar gemacht als auch das dafür in dem Strafbefehl vorgesehene Strafmaß stößt hier auf völliges Unverständnis.“

Die Verteidigung betont weiter: „Die maßgeblichen Personen kannten die tatsächlichen Verhältnisse. Herr Thormählen hat niemanden getäuscht, also auch keinen Betrug begangen. Der behauptete Schaden, der den Städten Norderstedt und Henstedt-Ulzburg entstanden sein soll, liegt darin, dass diese Kommunen nicht das Einkommen abschöpfen konnten, das Herr Thormählen durch seine zweifache Beanspruchung erzielt hat. Der Vorwurf des Vorenthaltens von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen ist ebenfalls unzutreffend. Er betrifft die Tätigkeiten zweier Personen für die Kommunalbetriebe Ellerau. In einem Fall hat das Arbeitsgericht Neumünster bereits festgestellt, dass eine Selbständigkeit zu Recht angenommen wurde. Damit bestand auch keine Sozialversicherungspflicht.“

Dann der entscheidende Satz: „Die Verteidigung geht weiterhin von der Unschuld des Herrn Thormählen aus. Sie wird daher Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen.

Weitere Erklärungen werden zurzeit nicht abgegeben.“

Damit wird die Gemeinde Henstedt-Ulzburg noch für längere Zeit ohne hauptamtlichen Verwaltungschef bleiben. Bis auf weiteres führt die Amtsgeschäfte die stellvertretende Bürgermeisterin Elisabeth von Bressensdorf (CDU).

Jörg Schlömann

3. Juli 2013

6 thoughts on "Strafbefehl gegen Thormählen!"

  1. …..und im Himmel ist Jahrmarkt-Hallejuljahr!!!
    Wo kämen wir denn da hin,wenn wir auf unsere Staatsanwälte und Richter ver-
    trauten und das ENDE eines schwebenden Verfahrens abwarteten!
    Haben Sie denn Einsicht in die Akten,um zu so einem so salbadernden Statement
    zu verfallen-und überhaupt die Presse,die ist an allem schuld vor allem ,wenn
    Roß und Reiter nicht genannt werden!
    Na,dann fangen Sie schon mal an,Plakate zu kleben!
    Fakten stören da nur!

    1. Noch bleibt doch jeder so lange unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist.
      Herr Thormählen und seine Familie wurden wie durch einen Spiessrutenlauf
      der Presse unglaublich beschädigt.
      Ich wünsche dem Verwaltungschef der Gemeinde Henstedt -Ulzburg, von dessen unfehlbarer Unschuld und Moral ich, und sehr viele andere Henstedt – Uzburger Bürger absolut überzeugt sind, viel Kraft für den Weg durch die Instanzen.
      Das der Verwaltungschef lieber gestern als heute sein Arbeit wieder aufnehmen würde und Ihm Regelung kommender Bezüge nebensächlich ist, wissen die Henstedt – Ulzburger ,die ihn gewählt haben selbstverständlich!

      Pro Thormählen !!!

  2. Dann zahlen wir die nächsten zwei Jahre halt für zwei Bürgermeister, da er weiterhin Anspruch auf volle Bezüge hat.

    1. Aber zumindestens reduziert, wenn der Abwahlantrag durchgeht. Wenn das vom Kreis angestrengte Disziplinarverfahren entschieden werden sollte, dann meine ich entfällt der Fortzahlungsanspruch.

  3. Damit findet der Antrag aller Fraktionen in H-U auf die Abwahl nunmehr auch seine Begründung von unabhängiger Stelle, da erst in einem nunmehr dann anstehenden Gerichtsprozess über Schuld/Unschuld entschieden wird, Eine Gemeinde kann aber mit so einem Verfahren, was über mehrere Instanzen gehen kann, nicht leben- weder moralisch noch aus Kostengründen.

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