Steuererhöhung jetzt amtlich

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Der Chef des Finanz- und Wirtschaftsausschusses Folker Brocks

Wie erwartet hat am Dienstag auch das Gemeindeparlament einer Erhöhung der Gewerbesteuer zugestimmt. Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hatte einen Tag zuvor bereits die Anhebung empfohlen. Damit ist die Steuererhöhung jetzt amtlich und tritt zum Jahreswechsel in Kraft. CDU, SPD und BFB setzten die Anhebung gegen die Stimmen von WHU und FDP durch. Die ‚Bürger für Bürger‘ plädierten dafür, auch die Grundsteuer mit anzuheben. Ansonsten würden Henstedt-Ulzburg 160.000 Euro verloren gehen, argumentierte BFB-Gemeinderat Carsten Schäfer. Die Gegenrede von CDU-Fraktionschef Dietmar Kahle: „Das Geld bleibt in jedem Fall in Henstedt-Ulzburg, die Frage ist nur wo, in der Gemeindekasse, oder in den Taschen der Bürger.“

Klartext auch von CDU-Schwergewicht Folker Brocks. Der Chef des Finanz- und Wirtschaftsauschusses räumte mit dem Irrglauben auf, auf die Gemeinde kämen irgendwelche Strafzahlungen zu, wenn sie mit ihren Steuersätzen unter den landesweiten Nivellierungssätzen bliebe. Brocks: „Wir zahlen nicht einen Cent mehr oder weniger nach Kiel.“

Der Hebesatz für die Grundsteuer bleibt also im kommenden Jahr gleich, der Hebesatz für die Gewerbesteuer steigt von derzeit 322 Prozent auf 336 Prozent. Er war bereits vor zwei Jahren zum Stopfen von Haushaltslöchern angehoben worden. FDP-Chef Klaus-Peter Eberhard fehlt für die Erhöhung jedes Verständnis: „Schauen Sie sich die Entwicklung der Gewerbesteuer in den letzten Jahren an. Die Unternehmen waren fleißig, haben für eine schöne Steigerung der Steuereinnahmen gesorgt, und zum Dank will man von den Firmen noch mehr haben.“

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14. Dezember 2016

4 thoughts on "Steuererhöhung jetzt amtlich"

  1. Herr Volker Brooks hat Recht, dass es für die Gemeinde keine „Strafzahlungen“ geben wird, wenn sie hinsichtlich der Abgaben unter den Nivellierungssätzen bleibt. Aber das ist nur die Hälfte der Wahrheit; denn bei Zuschussanträgen schaut das Land sehr wohl auf die Einhaltung der Nivellierungssätze. Kommunen, die unterhalb der Nivellierungssätze bleiben, gelten natürlich nicht als finanzschwach und müssen mit der Ablehnung von Förderung bzw. verminderter Förderung rechnen.

    1. Herr Borchert: Als jemand, der sich in den Zusammenhängen der Abläufe öffentlicher Einrichtungen überhaupt nicht auskennt, erscheinen mir die Feststellungen in Ihren Beiträge nachvollziehbar, meistens sogar logisch. Da stellt sich einem aber auch die Frage, was hier nicht stimmt. Ist es gewollt, inakkurat, inkompetent – von allem etwas oder vielleicht doch das Gegenteil?
      Man hat den Eindruck, dass viele Dinge nicht optimal ablaufen. Wenngleich ich sagen muss, dass das Leben in unserem Ort für unsere Familie alles andere als unerträglich ist, sehe ich gewisse Entwicklungen in anderen Orten teilweise mit ein Neid.
      Mich stört persönlich am meisten, dass wir das, meiner Einschätzung nach, wirklich gute Potenzial unseres Ortes einfach nicht sinnvoll ausschöpfen. Wir liegen vor den Toren Hamburgs, einer der wichtigsten Metropolen Europas. Wir haben eine der wichtigsten Autobahnen Europas direkt am Ort, und leben dennoch umrahmt von grünen Flächen fast schon idyllisch. Der Durchschnittsbürger hat ein hohes Einkommen, der SVHU ist einer (oder der?) größten Vereine in S-H, wir haben eine gute Infrastruktur inkl. Krankenhaus etc. etc. Warum bitte bekommen wir die Bewältigung der Aufgaben nicht besser hin?
      Ich denke, es fehlt „der Lead“, gepaart mit einer gut aufeinander abgestimmten Funktionsweise verschiedener Organe und Einrichtungen. Erst dann kann man sauber Ziele-Strategie-Taktik aufbauen. Es fehlt einem aber die Hoffnung, dass wir das kurz- oder mittelfristig erleben werden. Und damit brauchen wir über langfristige positive Entwicklungen leider gar nicht erst nachdenken. Heutiger Stillstand wird bei der rasanten Entwicklung des gesellschaftlichen und privaten Lebens mit hoher Geschwindigkeit zum Rückschritt, das ist allemal sicher.
      Ich freue mich über Ihre weiteren Kommentare jetzt schon.

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