Oberstaatsanwalt: Thormählen kann noch bis Weihnachten Stellungnahme abgeben!

Henstedt-Ulzburg im Ausnahmezustand: Seit Februar ist Bürgermeister Torsten Thormählen wegen schwerer Korruptionsvorwürfe vom Dienst freigestellt, die Großgemeinde muss seitdem ohne hauptamtlichen Verwaltungschef auskommen. Dabei brennt es an allen Ecken, zu kaum einem anderen Zeitpunkt wäre ein Verwaltungsprofi an der Spitze der Gemeinde wohl wertvoller als derzeit.

Doch der Ausnahmezustand wird so schnell nicht zu Ende gehen: Das Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister Thormählen soll erst im nächsten Jahr abgeschlossen sein! Das erklärte Oberstaatsanwalt Manfred Schulze-Ziffer gestern gegenüber den Henstedt-Ulzburger Nachrichten.

Thormählen hat laut Staatsanwaltschaft jetzt noch bis Weihnachten die Möglichkeit, eine Stellungsnahme zu den Beschuldigungen abzugeben. Eine abschließende Entscheidung werde dann sicherlich nicht während der Weihnachtsfeiertage fallen, so Schulze-Ziffer. Ähnlich hatte sich auch Bürgervorsteher Carsten Schäfer (BFB) am Dienstag in der Sitzung der Gemeindevertreter geäußert.

Eine Einschätzung zum wahrscheinlichen Ausgang des Verfahrens wollte der Kieler Ankläger nicht abgeben: „Das verbietet sich aus Fairnessgründen gegenüber den Betroffenen, die sollen erst einmal Gelegenheit haben sich zu äußern.“ Dazu muss man wissen: Zusammen mit Thormählen steht Klaus Lange, vormals Prokurist der Kommunalbetriebe Ellerau, im Visier der Ermittler. Ihn soll Thormählen, damals Bürgermeister Elleraus, mit einem lukrativen Beratervertrag ausgestattet haben, wofür sich Lange wiederum mit regelmäßigen Überweisungen auf Thormählens Privatkonto bedankt haben soll.

Christian Meeder

23. November 2012

7 thoughts on "Oberstaatsanwalt: Thormählen kann noch bis Weihnachten Stellungnahme abgeben!"

  1. Bürgervorsteher missbraucht Neujahrsempfang für Werbung in eigener Sache – da muss man erst mal drauf kommen.

    Mensch, Hans-Jörg Schütt, ein dunkler Gedanke von Dir,
    und eine der üblichen Verdächtigen springt auch sofort drauf an.
    Karin H., die alles weiß, und vor allem alles besser weiß.

    Komm gerne, Hans-Jörg, zum Neujahrsempfang, und bilde Dir vor Ort
    eine Meinung.

    Prosit Neujahr!

  2. Sehr geehrter Herr Schütt,
    die Aufgaben des Bürgervorstehers und seine Rechte sind durchaus begrenzt: Er vertritt nach der Gemeindeordnung die Kommune bei öffentlichen Anlässen, unterrichtet über die Beschlüsse der Gemeindevertretung, lädt zur Einwohnerversammlung ein und einige weitere Dinge gleicher Dimension. Auch die Hauptsatzung unserer Gemeinde räumt ihm keine weitergehenden Rechte ein.
    Eine an die Staatsanwaltschaft in gerichtete Petition der Gemeindevertretung wurde bereits vor Monaten abgelehnt. Weshalb der Bürgervorsteher sich nun – ohne Legitimation, also ohne entsprechenden Beschluss der Gemeindevertretung – erneut aus dem Rahmen bewegt, bleibt ein Rätsel. Vielleicht ist hierfür erneut schon wieder schnell eine Entschuldigung Schäfers vonnöten ist, wie bereits nach der letzten missglückten Pressemitteilung. „Ich war zu naiv“ musste er Mitte November eingestehen, als er für bestimmte Baumaßnahmen zu werben schien.

  3. keine Hektik bitte, alles wird gut! Weil: Unser lieber Bürgervorsteher will ja nun öffentlichen Druck mit einer Unterschriftenliste – zum Neuhjahrsempfang im Rathaus (!) machen. Darf der das? Oder muss das schon als Wahlkampf für die gerade neu gegründete und noch ungewählte Fraktion des Bürgervorstehers – völlig unabhängig von allen Parteien in der Wahrnerhmung seines Amtes – angesehen werden?

  4. Unverständlich ist, dass anscheinend bis zum heutigen Zeitpunkt keine Erklärung unseres Bürgermeisters im „Ruhestand“ erfolgt ist. Warum nunmehr eine Frist bis Weihnachten eingeräumt wird, wo doch das Thema nun schon bald 1 Jahr bei der Staatsanwaltschaft anhängig ist. Unabhänigkeit der Justiz ist ja schön und gut, aber wir Steuerzahler zahlen für einen nicht arbeitenden Bürgermeister und auch diesem müßte eigentlich an einer schnellen Klärung gelegen sein.

  5. Die Justiz ist unabhängig, das ist auch gut so. Bewegung zeigte sie bisher höchsten bei Druck durch die Öffentlichkeit. Wie wäre es also Herr Meeder mit einer öffentlichkeitswirksamen Anfrage bei der Politik, sprich dem Justizminister?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert