„Sehr geehrte Frau Bücker“

Klaus-Peter Eberhard
Klaus-Peter Eberhard

Auch wenn die Bürger am 22. September mehrheitlich für Torsten Thormählens Verbleib im Amt votieren,  wird der unter Betrugsverdacht stehende Bürgermeister nicht wieder auf den Rathauschefsessel zurückkehren. Diese Ankündigung der Gemeindevertreter sorgt  für Irritationen, nicht nur in der Großgemeinde: Von einer Farce schrieb Abendblatt Redakteur Frank Knittermeier, einen Offenbarungseid nannte die Ankündigung Kaltenkirchens früherer Bürgermeister Stefan Sünwoldt und Ramona Bücker, Leiterin des VHS Förderzentrums der Volkshochschule, sieht die Demokratie „mit Füßen getreten“.

Auf Bückers am Freitag bei den Henstedt-Ulzburger Nachrichten erschienenen Leserbrief antwortet nun Klaus Peter Eberhard, der Fraktionsvorsitzende der Henstedt-Ulzburger Freidemokraten.

Sehr geehrte Frau Bücker,

vielen Dank für Ihren Brief und Ihr Interesse an den Belangen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und den Positionen der FDP.

Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen sind zweifellos berechtigt und ich möchte Sie Ihnen gerne nachstehend beantworten:

 „Zu diesem Zeitpunkt lag kein Urteil zu den Ermittlungen vor. Aber alle Gemeindevertreter sprachen ihr Misstrauen aus und beantragten das Abwahlverfahren, das sie mit diesem Misstrauen begründeten.“

Unmittelbar nach bekannt werden der Vorwürfe gegen Herrn Thormählen hat der  Hauptausschuss, als Dienstvorgesetzter von Herrn Torsten Thormählen, einen renommierten Fachanwalt als rechtlichen Berater hinzugezogen. Darüber hinaus hat der Hauptausschuss die Justiziare des Kreises als Diziplinarvorgesetzte von Herrn Thormählen hinzugezogen. Alle sind nach Durchsicht der vorliegenden Unterlagen zum gleichen Schluss gekommen, eine Suspendierung ist unumgänglich. Nach Einsichtnahme in die Ermittlungsergebnisse und der Forderung der Staatsanwaltschaft, einen Strafbefehl sowie eine Geldstrafe gegen Herrn Thormählen zu beantragen gab es keine Basis mehr für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Diese Einschätzung wurde durch den Erlass des Strafbefehls durch das Amtsgericht Norderstedt inzwischen bestätigt.

Die Einlassungen von Herrn Thormählen bei der Einwohnerversammlung waren an vielen Stellen nicht korrekt. Als ich die Fakten benennen wollte, um dafür zu sorgen, dass Sie alle notwendigen Informationen haben, wurde ich durch unseren Bürgervorsteher auf Bitte von Herrn Thormählen gestoppt.

Da es sich hier um eine Personalangelegenheit handelt, sind die Mitglieder des Hauptausschusses zur Verschwiegenheit verpflichtet um die Interessen von Herrn Thormählen zu schützen. Der Hauptausschuss hat, wie aus der Presse bekannt ist, Herrn Thormählen einen Fragenkatalog zu den Vorgängen vorgelegt. Diese Fragen hat Herr Thormählen bis heute nicht beantwortet. Sollte ihm tatsächlich an der Aufklärung der Bürger und der Darstellung der Vorgänge gelegen sein, bräuchte Herr Thormählen nur dem Beispiel unseres Bundespräsidenten a.D. Christian Wulff zu folgen und die Fragen, sowie seine Antworten ins Internet zu stellen.

Die Staatsanwaltschaft Kiel hat die Ermittlungen geführt und einen Strafbefehl gegen Herrn  Thormählen beantragt. Das Amtsgericht Norderstedt hat nach Durchsicht der Akten der  Staatsanwaltschaft und der Verteidigungsschrift von Herrn Thormählens Anwälten einen Strafbefehl mit einer Haftstrafe von 10 Monaten zur Bewährung sowie einer Geldstrafe über € 10.000,– gegen Herrn Thormählen erlassen.

Alle 32 Gemeindevertreter sind in Kenntnis der Unterlagen zu dem Entschluss gekommen, dass das Vertrauen zu Herrn Thormählen vollständig zerstört ist. Deshalb hat die Gemeindevertretung einstimmig den Abwahlprozess angeschoben und alle Parteien haben die Bürger gebeten Herrn Thormählen abzuwählen.

 „Und an dieser Stelle frage ich: Wo bleibt hier die Demokratie? Warum wird sie hier mit Füßen getreten?  Die Bürger, die in dem Fall der Nicht-Abwahl mehrheitlich entscheiden, dass sie Herrn Thormählen weiter vertrauen und ihn als Bürgermeister weiter im Amt haben möchten, werden einfach ignoriert?“

Am 22. September kommt es zu einer Abstimmung/Wahl über die Abwahl von Herrn Thormählen. Diese ist natürlich rechtlich bindend. Sollte es keine Mehrheit für die Abwahl von Herrn Thormählen geben, bliebe dieser Bürgermeister.  Die FDP würde auch in einem solchen Fall, aufgrund der schwerwiegenden Vorwürfe gegen Herrn Thormählen die im Betrug zu Lasten seines Arbeitgebers, der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, gipfeln, dafür stimmen die Suspendierung weiter aufrecht zu erhalten. Ich kann nicht für die anderen Fraktionen sprechen, aber nach meiner Kenntnis sehen das alle Fraktionen genauso. Einen Schiedsrichter, dem vorgeworfen wird Spiele verschoben zu haben, würden Sie auch nicht pfeifen lassen.

 „Dieses Vorgehen finde ich persönlich absolut missachtend und respektlos gegenüber den Bürgern  Henstedt-Ulzburgs. Auch hier darf nicht gegen den Bürgerwillen gehandelt werden!“

Das Vorgehen der Gemeindevertreter ist keinesfalls respektlos. Vielmehr wäre es respektlos gegenüber allen ehrlichen Mitarbeiten des Henstedt-Ulzburger Rathauses von ihnen zu verlangen mit einem Vorgesetzten zusammenzuarbeiten, der des Betruges gegenüber dem gemeinsamen Arbeitgeber beschuldigt wird. Die Gemeindevertreter haben die Anklageschrift studieren können und ein Richter hat, nachdem(!) er die Verteidigungsschriften von Herrn Thormählens Anwälten gelesen hat, den benannten Strafbefehl erlassen. Vor diesem Hintergrund ist es unmöglich, Herrn Thormählen in sein Amt zurückkehren zu lassen. Mit Ihrer Stimme gegen die Abwahl würden Sie also dafür sorgen, dass kein neuer Bürgermeister gewählt werden könnte und die Gemeinde noch auf Jahre hinaus ehrenamtlich geführt werden müsste. Das wäre denkbar schlecht für unsere Gemeinde und deshalb möchte ich Sie bitten, dem einstimmigen Appell der Gemeindevertreter zuzustimmen und im Interesse der Gemeinde, Herrn Thormählen am 22. September abzuwählen.

Sie würden auch Herrn Thormählen die Möglichkeit geben sich beruflich neu zu orientieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Klaus-Peter Eberhard

Fraktionsvorsitzender

FDP-Fraktion

24.8.2013

 

12 thoughts on "„Sehr geehrte Frau Bücker“"

  1. Ich denke die Botschaft ist klar. Wird Herr Thormählen nicht abgewählt bleib die Lebensgefährtin von Herrn Klümper noch 5 Jahre amtierende Bürgermeisterin und der Job scheint ihr viel Freude zu machen.

  2. Leserbrief zum Fall Thormählen.

    Wir Bürger haben den Bürgermeister gewählt, nur wir Bürger sollten auch entscheiden können, ob wir einen neuen Bürgermeister wollen.
    Ich appelliere an alle Wähler bei der Kommunalwahl in Henstedt-Ulzburg:
    Egal ob Sie z. Zt. für oder gegen die Abwahl von Bürgermeister Thormählen sind: schreiben Sie an den/der von Ihnen gewählten Gemeindevertreter/in und teilen Sie ihm/ihr mit, wie er/sie Ihrer Meinung nach bei einem Scheitern des Abwahlverlangens abstimmen sollte und ggf. warum: z.B. weiter Suspendierung und Wahl eines neuen Bürgermeisters (d.h. fast doppelte Kosten) oder Aufhebung der Suspendierung und zumindest Weiterbeschäftigung bis eine ernsthafte Verurteilung und Disziplinarstrafe einen Verbleib unmöglich machen sollte. Nichtwähler können sich an den Bürgervorsteher Schmidt wenden.
    Wie Herr Thormählen als Bürgermeistern war, wissen wir, wie ein neuer/eine neue Bürgermeister/In einschlägt, wissen wir nicht.
    Adressen finden Sie unter http://www.henstedt-ulzburg > Politik > Bürgerinformationssystem > Gemeindevertretung oder Fraktionen.

    Dr. Per Klümper,
    Henstedt-Ulzburg

    1. Hallo Herr Dr. Klümper,
      was wollen Sie den Bürgern Henstedt-Ulzburgs mit Ihrem Beitrag eigentlich sagen? Dass nur die Bürger Henstedt-Ulzburgs Herrn Thormählen abwählen können ist klar. Als Lebensgefährte von Frau von Bressensdorf haben Sie doch die von Ihnen gewählte Gemeindevertreterin im Haus und als amtierende Bürgermeisterin weiß diese doch auch genau weshalb Herr Thormählen suspendiert wurde. Was bezwecken Sie mit Ihrem Ratschlag. Es tut mir leid, aber ich verstehe Ihre Botschaft nicht. 
      Doris Dosdahl
      Gemeindevertreterin
      BFB-Fraktion

      1. Also Doris, die Botschaft ist doch eigentlich klar: Herr Klümper bittet um mehr Briefe. Vielleicht sind solche a la Süme gewünscht, die uns als Gemeindevertreter allesamt und einige besonders diskreditieren und als Kostentreiber dastehen lassen, wie er es auch aktuell tut. Herr Klümper hat uns doch einen tollen Einsparvorschlag offeriert: Da nach seiner Darstellung kein Schaden in Henstedt-Ulzburg durch die Amtsführung seiner Lebensgefährtin eingetreten ist, könnten wir uns nach seiner Argumentation zukünftig das Geld für einen hauptamtlichen Bürgermeister sparen. Henstedt-Ulzburg könnte sich kostengünstig für 36 €/Tag repräsentieren lassen.

        Ob die Bearbeitung wichtiger Projekte in Rathaus auch ohne professionelle Leitung möglich ist, wage ich stark zu bezweifeln, aber in einem Dorf ist ja manches einfach. 🙂

        1. Frau Honerlah, warum immer wieder persönlich und unsachlich werden, wenn ich schreibe und Frau von Bressensdorf mit hineinziehen? Mein Appell berührt doch die Stellvertretung des hauptamtlichen Bgm in keiner Weise. Schon gar nicht habe ich etwas über ihre Amtsführung oder Kosteneinsparungen geschrieben oder gemeint oder dass sie das doch gern weitermachen sollte. Im Gegenteil, beide Beispiele führen zu einem absehbaren Ende der Stellvertretung.
          Zurück zum Inhalt meines Vorschlages. Er basiert auf rein pragmatische und rechtliche Überlegungen und ist neutral gemeint. Das rechtliche Problem entsteht m. E., wenn die Bürger für eine Nicht-Abwahl entscheiden. Nach den Aussagen der Hauptausschussmitgliedern während der Einwohnerversammlung wurde bereits öffentlich vorweggenommen, was nach einem Bürgerentscheid gegen eine Abwahl von Herrn Thormählen – wahrscheinlich nichtöffentlich – erst diskutiert und entschieden werden kann: „wir werden den Bürgerentscheid ignorieren, den Bgm weiter suspendieren und Neuwahlen ausschreiben“. Hiergegen richten sich in erster Linie die emotionalen Leserbriefe (z. B. Frau Brücker, D. Schneider) und viele andere persönliche Meinungen, die ich höre. Meine Bedenken gehen weiter.
          Bei einem Bürgerentscheid wird quasi die Stellvertreterfunktion der Gemeindevertreter aufgehoben. Er ist bindend. Hört mit dem „Nein“ zum Abwahlantrag das Mitspracherecht der Bürger auf und die Gemeindevertretung kann wieder frei entscheiden? Ich und andere meinen nein. Deshalb mein Appell. Die Gemeindevertreter sollten erfahren, nicht nur durch relativ wenige Leserbriefe, die dann auch noch persönlich attackiert werden können, was ihre Wähler wünschen, wenn der Bgm nicht abgewählt wird. Auch die Abwahlbefürworter, die die Begründungen von Herrn Eberhard und Ihnen folgen oder sich sagen, dass Herr Thormählen doch selbst dafür geworben hat, würden sich dann fragen können: will ich eine weitere Suspendierung und einen neuen Bgm oder will ich jetzt doch Herrn Thormählen zurück, zumindest bis zu einer Verurteilung, die eine Neubeurteilung erforderliche machen würde. Eine Beurteilung des Bürgerwillens kann doch erst nach einer solchen Aktion erfolgen. Die Gemeindevertretung ist verpflichet, Schaden für die Gemeinde zu vermeiden. Dann muss sie auch bereit sein, über ihren bisherigen Schatten zu springen und den Bürgerwillen befolgen. Kompromisse sind dann nötig; Argumente für eine Abwahl zählen dann nicht mehr.

  3. Hallo Herr Eberhard,
    auch von mir ein Dankeschön für Ihren Beitrag, beantwortet er mir doch tatsächlich diverse Fragen, die sich mir gestellt haben.

  4. Sehr geehrter Herr Eberhard,

    vielen Dank für Ihren sachlichen Brief.

    Ich habe die Zuschrift von Frau Brücker als aufgeblasen und wichtigtuerisch empfunden.

    Als Leiterin des VHS Förderzentrums der VOLKShochschule, also als Inhaberin eines öffentlichen Amtes, sollte sie sich um mehr Neutralität bemühen.

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