Segeberger Kreisverwaltung kritisiert Seniorenblocks-Pläne

Behördlicher Widerstand gegen den Bau von Seniorenblocks an der Schulstraße im Ortsteil Ulzburg. Wie berichtet, gibt es massive Kritik an dem Bauvorhaben vom Henstedt-Ulzburger Ordnungsamt. Nach Einschätzung der gemeindlichen Verkehrsexperten sind dort viel zuwenig Parkflächen vorgesehen. Es drohe deswegen eine erhebliche Belastung der Schulstraße durch parkende Fahrzeuge. Der Rendsburger Bauunternehmer Michael Demandt hatte in der Mai-Sitzung der Gemeindevertretung von 26 Stellplätzen für 54 Wohnungen gesprochen.

Kritik an den Seniorenblocks kommt auch von der Segeberger Kreisverwaltung. Die bemängelt die Höhe der Gebäude: Das werde wahrscheinlich zu einer Verschattung von Wohnungen im Winterhalbjahr führen. Der Rat des Amtes für räumliche Planung und Entwicklung aus der Kreisstadt Bad Segeberg an die Henstedt-Ulzburger Baubehörde sollte eigentlich selbstverständlich sein: Es empfiehlt, „die Planung nicht an bauordnungsrechtlichen Mindestmaßen, sondern an städtebaulichen Kriterien wie zum Beispiel einer guten Wohnqualität zu orientieren.“

Genau das hatten offenbar die gemeindlichen Planer in den 90-er Jahren im Sinn. Damals wurde nämlich der aktuell immer noch rechtsgültige Bebauungsplan beschlossen. Danach ist auch jetzt schon der Bau von Seniorenwohnungen möglich, allerdings in deutlich geringerem Umfang. Neben einer Begrenzung auf zwei Vollgeschosse ist dort auch eine langgestreckte Grünzone festgesetzt. Beides allerdings Vorgaben, die die Rendite des Bauprojekts schmälern würden. Am Montag müssen nun Henstedt-Ulzburgs Freizeitpolitiker im Umwelt- und Planungsausschuss über die mögliche vorläufige Änderung des Bebauungsplans entscheiden. Der endgültige Satzungsbeschluss ist der Gemeindevertretung vorbehalten. Die tagt am Dienstag, 20. August, ab 19.30 Uhr im Ratssaal.

Christian Meeder

7. August 2013

 

One thought on "Segeberger Kreisverwaltung kritisiert Seniorenblocks-Pläne"

  1. Interessanterweise hat die Verwaltung den Politikern vorgeschlagen, diesen B-Plan zu beschließen. Und sie schlägt zugleich vor, wichtige Details – wie die Stellplatzfrage – in einem städtebaulichen Vertrag mit dem Investor zu regeln.
    Nur wird kein Investor sich durch einen städtebaulichen Vertrag binden lassen wollen, wenn er bereits den B-Plan „im Sack hat“.

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