Schleswiger Richter: Gemeinde hat Piratenpartei benachteiligt!

Mit Sturheit kommt man nicht immer durch! Das hat am Donnerstag die Gemeindeverwaltung Henstedt-Ulzburg erfahren müssen: Per Beschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig ist es der Piratenpartei nun doch erlaubt, in der Gemeinde 96 Wahlplakate aufzustellen. Das Ordnungsamt hatte den „Freibeutern“ mit Schreiben vom 17. April lediglich 13 Schilder zugebilligt, weil sie ja „nur“ zur Kreistagswahl kandidieren wollten – nicht aber zur Wahl für die Henstedt-Ulzburger Gemeindevertretung.

Die Piraten fühlten sich durch diese Regelung benachteiligt. Sie legt fest: In der Gemeinde dürfen insgesamt 623 Plakate aufgestellt werden. Jeweils 122 davon entfallen auf die Parteien CDU, SPD und FDP, die Kandidaten sowohl in den Kreistag als auch in die Gemeindevertretung entsenden wollen. Je 109 Schilder dürfen die Wählergemeinschaften WHU und BFB zeigen, die sich ausschließlich um Sitze in der Gemeindevertretung bewerben. Je 13 Plakate blieben für Piraten, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, die „nur“ Abgeordnete in den Kreistag schicken wollen.

In einem Schreiben vom 30. April teilten die Piraten der Gemeindeverwaltung mit, dass sie sich durch diese Vorgehensweise benachteiligt fühlten. Eine Antwort vom zuständigen Ordnungsamt erhielten die Piraten nicht, anhaltendes Schweigen seitens der Gemeindeverwaltung. Die Partei wollte sich eine solche Ignoranz nicht bieten lassen und zog vor Gericht. Sie sah Gleichheitssatz und Verhältnismäßigkeit nach dem Grund- und Parteiengesetz verletzt.

Die drei Schleswiger Verwaltungsrichter schlossen sich der Ansicht der „Freibeuter“ an und halten der Gemeindeverwaltung jetzt vor, sie habe „ihr Ermessen bei der Zuteilung der Sondernutzungserlaubnisse rechtsfehlerhaft ausgeübt. Das von ihr festgelegte Verteilungssystem ist nicht sachgerecht… Sowohl hinsichtlich der Aufstellungsorte als auch hinsichtlich der Zahl der Plakate findet eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung der Parteien statt, die – wie die Antragstellerin – ausschließlich zur Kreistagswahl antreten.“

Und so hielten die Piraten am gestrigen Donnerstag, kurz nach 16 Uhr, folgenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig in Händen: Die Gemeinde „wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin die beantragte Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von 96 Einzelplakaten an 48 Standorten für die Wahlwerbung zur Kreistagswahl zu erteilen.“ Außerdem muss die Gemeinde die Kosten des Verfahrens zahlen – aus Steuereinnahmen.

Bereits um 17.45 Uhr versammelten sich noch am Donnerstag mehrere Henstedt-Ulzburger Piraten, unterstützt von Parteifreunden aus Rendsburg und Hamburg, auf dem Penny-Parkplatz an der Hamburger Straße, um ihre Plakate in der Gemeinde zu verteilen. An eine mögliche Anfechtung der Kreistagswahl wegen der festgestellten Benachteiligung denken die Piraten derzeit nicht, teilte Landesvorsitzender Sven Stückelschweiger den Henstedt-Ulzburger Nachrichten auf Anfrage mit. Von der Gemeindeverwaltung war heute keine Stellungnahme zu dem Beschluss der Schleswiger Richter zu erhalten.

Jörg Schlömann

24. Mai 2013

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