Seit mehr als anderthalb Jahren informieren die Henstedt-Ulzburger Nachrichten die Bürgerinnen und Bürger über die neuesten Ereignisse in der Gemeinde – Tag für Tag, wie eine Tageszeitung. Das aber ist dem CDU-Ortsverband offenbar ein Dorn im Auge. Und nach dem Motto „Was nicht sein kann, das nicht sein darf“ kommt er zu der abenteuerlichen Erkenntnis: Die Henstedt-Ulzburger Nachrichten gibt es eigentlich gar nicht, sie sind reine Privatsache.
Unter der Überschrift „Entlastung der stellvertretenden Bürgermeisterin Elisabeth von Bressensdorf“ ließ CDU-Pressesprecher Frank Bueschler, Mitglied im Ortsvorstand, den Fraktionsvorsitzenden in der Gemeindevertretung folgende Mitteilung zukommen: „Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit leiten wir eine Antwort des Deutschen Presserats weiter, die auf Grund einer Beschwerde gegen die Art und Weise der Berichterstattungen und Stellungnahmen durch die/den
A) Henstedt-Ulzburger Nachrichten
B) Webseite Pressefreiheit in Deutschland
C) DJV Schleswig-Holstein
durch einen Mitbürger vorgetragen und uns zur Verfügung gestellt wurde.
Die Antwort vom 10. Oktober 2012 lautet:
Zu A und B müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass hier eine Zuständigkeit des Deutschen Presserats nicht besteht. Gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung des Trägervereins des Deutschen Presserats hat der Deutsche Presserat seit 01.01.2009 u. a. die Aufgabe, Beschwerden über einzelne Zeitungen, Zeitschriften oder Pressedienste und journalistischredaktionelle Telemedien der Presse sowie sonstige Telemedien mit journalistisch-redaktionellen Inhalten außerhalb des Rundfunks zu prüfen. Da sowohl die Henstedt-Ulzburger Nachrichten als auch Pressefreiheit in Deutschland keine Medien der Presse sind bzw. keine Verbindung zu einem Presseverlag erkennbar ist, können wir hier leider nicht tätig werden.
Zu C müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir auch hier nicht zuständig sind. Beim Deutschen Journalistenverband (Schleswig-Holstein) handelt es sich um eine Gewerkschaft und nicht um ein Presseorgan. Beschwerden gegen Gewerkschaften können wir nicht prüfen.
Diese Antwort wurde übermittelt von Arno H. Weyand, Referent Beschwerdeausschuss, Deutscher Presserat.“
Daraus folgert der CDU-Ortsverband in seinem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden: „Mit dieser Antwort stellt der Deutsche Presserat fest, dass es sich bei den Ulzburger Nachrichten um kein Medium der Presse handelt, sondern vielmehr um eine privat betriebene Webseite von Einzelpersonen. In einem Telefonat bestätigte der Deutsche Presserat, dass auch die Berufsbezeichnung ‚Journalist’ keinen Anspruch darstellt, da es sich bei dieser Bezeichnung um keine geschützte Berufsbezeichnung handelt. Auch habe eine Nichteinladung nichts mit einem Verstoß gegen die Pressefreiheit zu tun.
Von daher hat die stellvertretende Bürgermeisterin Elisabeth von Bressensdorf gegen keine geltenden Gesetze – insbesondere nicht gegen das Grundgesetz – verstoßen. Die stellvertretende Bürgermeisterin Elisabeth von Bressensdorf wird – nach Telefonat – aber weiterhin mit der Verwaltung an einer Optimierung der Pressearbeit (Pressekonzept) arbeiten und an der dem Hauptausschuss zuletzt vorgelegten Art und Weise der Informationspoltik festhalten, d.h. auch wenn die Ulzburger-Nachrichten keinen rechtlichen Anspruch auf Informationen haben, so werden sie bis auf Weiteres relevante Informationen erhalten.“ Unterschrieben hat die Mitteilung Michael Meschede; CDU-Ortsvorsitzender.
Für die Henstedt-Ulzburger Nachrichten war die Auseinandersetzung mit der stellvertretenden Verwaltungschefin Elisabeth von Bressensdorf (CDU) über die Teilnahme an den gemeindlichen Pressekonferenzen eigentlich beendet, nachdem sie unseren Ausschluss zurückgenommen hatte. Jetzt aber müssen wir erneut Stellung nehmen, da die CDU nicht davor zurückschreckt, ihre Parteifreundin in abenteuerlicher Weise reinzuwaschen und die Mitteilung ihres Vorsitzenden inzwischen auch in einem Anzeigen-Onlineblatt erschienen ist. Deshalb veröffentlichen wir ein Schreiben des Landesverbandes Schleswig-Holstein im Deutschen Journalistenverband (DJV) an den CDU-Ortsverband Henstedt-Ulzburg. Darin heißt es zu dem Sachverhalt:
„Unzweifelhaft werden auch elektronische Medien wie die Henstedt-Ulzburger Nachrichten vom Grundrechtsschutz des Art. 5 Abs. 1 GG erfasst. Für die Beurteilung kommt es darauf an, ob im Rahmen des Art. 5 GG gearbeitet wird. Die Henstedt-Ulzburger Nachrichten verbreiten Nachrichten und Meinungen an einen individuell unbestimmten Personenkreis und unterliegen damit dem Grundrechtsschutz. Somit haben die Henstedt-Ulzburger Nachrichten sowohl einen Anspruch auf Information als auch auf Gleichbehandlung.“
Der DJV stellt weiter fest: „Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtssprechung die konstitutive Bedeutung des Grundrechtes auf Pressefreiheit gem. Art 5 GG für unsere demokratische Gesellschaft unterstrichen. Wir würden es vor diesem Hintergrund begrüßen, wenn sich auch die CDU Henstedt-Ulzburg umfassend über die Rechtslage orientieren würde.“
Nach dieser schallenden Ohrfeige für die selbst ernannten örtlichen CDU-Medienrechtsexperten erläutert der DJV abschließend: „Der Deutsche Presserat hat lediglich klargestellt, das er generell zuständig ist für journalistisch-redaktionelle Onlineangebote von Presseverlagen. Für die Henstedt-Ulzburger Nachrichten ist der Deutsche Presserat nicht zuständig, weil diese nicht verlagsgebunden sind.“
Da der CDU-Ortsverband die Fraktionsvorsitzenden über diese DJV-Mitteilung bisher nicht informiert hat, übernehmen wir das gern. Denn umfassende Information haben wir uns schließlich zur Aufgabe gemacht.
Jörg Schlömann
18. Oktober 2012
Ich danke,
ein weiter Schritt meines mühsamen Aufstiegs auf den Unfehlbarkeitsolymp ist getan!
Lieber Herr Sommers,
für die „Volljuristin“ gibt es zwei Definitionen:
(1) In Henstedt-Ulzburg: Immer wieder deutlich wiederholte Eigen-Berufsbezeichnung von Frau von Bressensdorf.
(2) In der Wikipedia: Als Volljuristen gelten Personen, die ihr Studium der Rechtswissenschaften mit einem ersten Staatsexamen beendet und ein anschließendes Referendariat, den juristischen Vorbereitungsdienst (praktische Ausbildung über verschiedene Berufsstationen unter der Ägide eines Oberlandesgerichts bzw. des Kammergerichts in Berlin), mit einem zweiten Staatsexamen abgeschlossen haben. Damit besitzen Juristen in der Bundesrepublik Deutschland auch die Befähigung zum Richteramt.
Ob damit neben dem Papst auch Volljuristinnen als „unfehlbar“ gelten müssen (und ob dies, wenn überhaupt, aus Defintion (1) oder (2) zu folgern ist), bleibe mal dahingestellt.
Ein hervorragender Kommentar – Punktlandung.
Darf ich mal ganz naiv fragen: was ist jetzt eigentlich eine „Volljuristin“?
Kenne nur: da gibt das erste Staatsexamen – Halbjuristin?, zweites Staatsexamen – dreivierteljuristin?, drittes Staatexamen (also die Beurteilung) Volljurist????
Es ist schon merkwürdig wie eine Partei mit Recht und Gesetz umgeht.
Nur wie kommt es? in Henstedt-Ulzburg wundert mich gar nichts.
FR. von B. und Parteimitglieder hören Sie doch endlich mit dieser Posse auf.
Das Wild ist erlegt.
… und ich bin heute schon gespannt auf das Ergebnis der nächsten Gemeindewahl. Die Quittung für diese Politik (?) kommt bestimmt, denn die Bürgerin und der Bürger lassen sich nicht mehr für dumm verkaufen.
Dazu äußere ich mich lieber nicht. Aber es ist ja nicht nur die besagte Dame, die in der letzten Zeit rechtskundliche Hinweise gegeben hat.
Stimmt!
Nicht zum ersten Mal wird die juristische Unkundigkeit besagter Personen der CDU deutlich. Nicht sehr vertrauenserweckend.
Herr Kubath,
wen meinen Sie, wenn Sie von der „juristischen Unkundigkeit besagter Personen der CDU“ sprechen?
Frau von Bressensdorf kann es doch wohl nicht sein, denn sie ist bekanntlich:
„VOLLjuristin“.VOLLjuristen begehen doch nicht derartige Fehler, ich muß doch bitten.
Ich bin sicher, Herr Meschede wird uns auch gerne darüber informieren, was aus der von seiner Parteifreundin Elisabeth von Bressensdorf angekündigten strafrechtlichen Verfolgung der Henstedt-Ulzburger Nachrichten und des frei gewählten Gemeindevertreters Klaus-Peter Eberhard (FDP-Fraktionsvorsitzender) wegen unbotmäßiger Berichterstattung und Kritik an der Amtsführung wird. Wir sind sehr gespannt.
Was für ein Schmarren,Herr Meschede !
Was eine „objektive Berichterstattung“ist,haben doch Sie nicht zu befinden,sondern der Leser!
Im übrigen liegt es doch an dem procedere der CDU unter Ihrer Führung im
Gemeinderat,wie berichtet wird!
Wie wäre es denn damit ,hier für eine Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit
zu sorgen,statt ständig die Schuld bei der Presse zu suchen?
Kann mir bitte jemand einmal darlegen, was die Voraussetzung aus diesem Satz aus der Stellungnahme des Deutschen Presserats:
„…hat der Deutsche Presserat (…) die Aufgabe, Beschwerden über (…) sonstige Telemedien mit journalistisch-redaktionellen Inhalten außerhalb des Rundfunks zu prüfen.“
mit dem nachfolgenden
„Da (…) die Henstedt-Ulzburger Nachrichten (…) keine Medien der Presse sind bzw. keine Verbindung zu einem Presseverlag erkennbar ist, können wir hier leider nicht tätig werden.“
zu tun hat?
Ich verstehe den ersten Satz des Zitats so, dass der Presserat ausdrücklich sich auch mit Probleme der nicht-pressegebundenen-Medien auseinandersetzen soll. Warum fallen die Ulzburger Nachrichten damit aus dem Raster?
Sehr geehrter Herr Schlömann,
Uns war an einer objektiven Information der Bürger gelegen, darum haben wir das Schreiben des unabhängigen Deutschen Presse Rates zur Klarstellung veröffentlicht . Das von Ihnen zitierte Schreiben der Interessenvertretung/ Gewerkschaft DJV haben wir nicht veröffentlicht, da weder ich persönlich noch unser Pressesprecher Frank Bueschler dieses Schreiben erhalten haben.
Sehr geehrter Herr Meschede,
dies nennen Sie eine objektive Information?
Wie war der Gang der Dinge?
Zuerst versuchte man ohne Erfolg für Frau von Bressendorf zwischen Pressegespräch und Pressekonferenz zu diffenzieren. Dann las die stellv. Bürgermeisterin im Hauptausschuss ihre fachanwaltlich verfasste Stellungnahme vor und trat eine Rolle rückwärts an, indem bekundete die Ulzburger Nachrichten auch weiterhin mit Information zu versorgen wie auch die anderen Presseorgane. Sie wies auch darauf hin, dass der Uzburger Nachrichten ihrer Ansicht nach sämtliche Kommentare mittels Verbreiterhaftung inhaltlich zugerechnet werden – sie habe sich da im Presserecht schlau gemacht – , und nun handelt es sich nicht um Presse, vielmehr schrieben Privatpersonen irgendwas ins weltweite Netz. Das, Herr Meschede, ist doch Ihre Botschaft: Es läge kein Gesetzesverstoß vor, erstrecht kein Grundgesetzverstoß.
Sie ziehen aus der Definition des Presserates, wann dieser tätig wird und wann nicht, unberechtigt Schlüsse statt ins Gesetz zu sehen. Das macht alles noch schlimmer.