Rewe-Bürgerentscheid nicht zulässig? Einspruch, Euer Ehren

Das hohe Haus in Schleswig, Foto: Wikipedia
Das hohe Haus in Schleswig, Foto: Wikipedia

Sie haben es noch einmal spannend gemacht, aber jetzt ist klar: der Rechtskampf um den Rewe-Bürgerentscheid geht in die nächste Runde: „Wir werden heute über einen Kieler Rechtsanwalt Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichtes in Schleswig einreichen“, mailte Benno Colmorgen am Vormittag an die örtlichen Medien. Den Beschluss, Beschwerde einzulegen, fasste die Initiative offenbar nach reiflicher Überlegung – denn am heutigen Freitag lief die Widerspruchsfrist gegen den Richterspruch ab. Zur Erinnerung: Drei Richter des Schleswiger Verwaltungsgerichts hatten vor 14 Tagen die Fragestellung des Bürgerbegehrens  für unzulässig erklärt, weil es bauplanungsrechtlich nicht zulässig sei, Höchstmaße für Baugrundstücke für gewerbliche Betriebe festzusetzen. Laut dem Bürgerbegehren sollten am Autobahnzubringer nur Gewerbebetriebe angesiedelt werden dürfen, die eine Fläche von maximal 10 Hektar beanspruchen.

Die große Frage lautet jetzt natürlich: Wie groß sind die Chancen, dass die nächste Instanz – das Oberverwaltungsgericht wird sich mit der Beschwerde auseinandersetzen – die Sache anders beurteilt und den Weg doch wieder frei macht für einen Bürgerentscheid über die Ansiedlung des Rewe-Logistikzentrums?

Dem gesunden Menschenverstand nach gar nicht mal so schlecht. Denn die Referenzkommune dafür, dass es eben doch möglich ist, Gewerbefläche ausschließlich für kleinere Unternehmen auszuweisen, befindet sich gleich nebenan – in Kaltenkirchen. Um die Ansiedlung explizit kleinerer Betriebe zu ermöglichen, fasste Kakis Stadtrat im Januar 2016 den Plan „gewerbliche Flächen mit Grundstückszuschnitten zwischen 2.000 bis 3.000 m², max. 5.000 m² zu entwickeln“. Und mittlerweile ist der Beschluss mit dem Titel „Bebauungsplan Nr. 80 westlich Grashofstraße“ auch umgesetzt worden – und auf einem rund 50.000 Quadratmeter großen Areal nördlich des Autobahnzubringers dürfen sich tatsächlich nur Betriebe niederlassen, die maximal 5.000 Quadratmeter Fläche benötigen. Und auch die Gebäudehöhe ist limitiert: Gebäude dürfen dort maximal 14 Meter hoch sein.

Wer sich diesen Bebauungsplan der Nachbarkommune einmal anschauen möchte: bitte hier klicken

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  1. Dezember 2017

26 thoughts on "Rewe-Bürgerentscheid nicht zulässig? Einspruch, Euer Ehren"

  1. Zum Thema REWE einige Gedanken. Mehrmals wöchentlich ist die A 7 morgens wegen LKW-Unfällen komplett gesperrt. Das Ende der Großbaustelle liegt noch in unbestimmter Ferne. Frage: Wohin soll der Zubringer- und Verteilerverkehr der REWE-LKWs dann abfließen??? Die Mitarbeiter fahren ebenfalls mit dem Auto zu ihrem Arbeitsplatz.
    Sollte REWE die Verteilerlogistik an Fremdunternehmen abgeben, bleibt es dann bei den 2 (zwei) innerörtlichen REWE-LKWS??

    K. Rasehorn

    1. Sie denken viel zu kompliziert. Rewe hat ja nun mehr als deutlich signalisiert, dass ALLE Mittel recht sind, um die konzerneigenen Interessen durchzusetzen. Also wird man dann nach Abschluss des städtebaulichen Vertrags alle Rechtsmittel nutzen, um die „Selbstverpflichtung zur Umfahrt von Henstedt-Ulzburg“ für ungültig zu erklären. Und die Chancen dafür stehen jawohl nicht schlecht, da Netto diese Vereinbarung nicht hat. Und dann können die REWE-LKW mit den NETTO-LKW durch den Ort rollen wann immer sie wollen…

      1. Exakt. Wenn man ein Risiko nicht eliminieren kann, muss man es managen. Wir haben dafür gekämpft, das wir uns all die Risiken schlicht von Hals halten können. Aber die Möglichkeiten sind nun ausgeschöpft. Jetzt müssen wir dafür sorgen, das die schmalen Chancen wenigstens zum Tragen kommen. Bin schon auf das Bauschild gespannt, da werden ja lauter Firmen aus Henstedt-Ulzburg und näherer Umgebung draufstehen 😉 …
        Und dafür sorgen, das die bereitzustellenden GPS-Daten auch ausgewertet werden. Solange keine Ausflüchte ziehen, wie Outsourcing der LKW. Denn nun werden wir Rewe nicht mehr los, schade um unsere Gemeinde. Man erinnere sich bei der Kommunalwahl, wer uns das eingebrockt hat.

  2. Eine allgemein gehaltene Frage zur Ausweisung eines Gewerbegeietes wäre nicht statthaft gewesen. Die Frage stellt sich hier auch nicht, denn die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerbefläche sollen ja bestimmungsgemäß genutzt, jedoch an solche Unternehmen verkauft werden, die zumindest die bereits aufgestellten und einstimmig beschlossenen Kriterien erfüllen.
    Die Alternativbetrachtung wie im „Gutachten“ bzw. der Powerpointpräsentation vorgenommen zeigt, wozu ein zu hoher Logistikanteil führt, nämlich auch zu hoher Verkehrsbelastung. Wir sollten deshalb davon abkehren, 41 % der Flächen an Logistikunternehmen verkaufen zu wollen. Mittlerweile ist doch durch die Verkehrsuntersuchungen auch bekannt, welche Branchen viel Verkehr und welche eher weniger Verkehr erzeugen.
    Und wer die Mittelständler entlang der Gutenbergstraße und Heidekoppel ansieht, blickt auf gute Gewerbesteuerzahler. Betriebe dieser Art anzusiedeln macht Sinn. Das ist auch kein Lotteriespiel, sondern gute Wirtschaftsförderung. Andere Kommunen, z.B. Uetersen und Bargteheide machen es uns vor.

    1. Danke Frau Honerlah ! So sehe ich es auch. Aber auch Kaki (Industriegebiet Süd rund um die Carl-Zeiss-Straße u.a. sowie das neue geplante Gebiet) zeigen das es anders besser geht für die Gemeindekassen.
      Norderstedt rund um „Am Umspannwerk“ funktioniert es auch bestens, nicht nur weil man TESA-Verwaltung in der Niendorfer Straße jetzt hat.
      Unser Bgm war angetreten weil „unabhängig“ und hatte eine Abkehr von Logistik propagiert.
      Wieviele Stimmen hat unser Bgm.bekommen – und wieviele wollten ein Bürgerbegehren ? Die Zahlen liegen nicht weit auseinander – nach mehr als 6 Wochen wären bestimmt noch mehr Unterzeichner dazugekommen und die Differenz wäre min. kleiner geworden, evtl. auch größer. Man wird es nie erfahren, solange die von den Parteien selbst angeschobene Bürgerbefragung schnell wieder in der Schublade mit Siegerlaune über die BI verschwunden ist, schneller als sie ausgearbeitet wurde.
      FDP-Landesminister hatte ihr anläßlich eines Vortrages sich u.a. geäußert: keine Angst vor Bürgerbegehren. Das verhallte schnell, weil man das hier nicht hören wollte.
      Ich hoffe im Mai 2018 beklagt man sich nicht über Politikverdrossenheit oder Protestwähler. Verstehen könnte ich es, aber ich möchte es nicht erleben.

  3. Hallo Frau Honerlah,
    selbstverständlich ist es wie immer im Leben eine Abwägung der Vor- und Nachteile, die am Ende zu einem persönlichem Votum führt. Das erleben wir ja aktuell. Und natürlich geht es dann am Ende auch darum welche Entscheidung die verantwortungsvollere ist. Und es wird dann immer noch Menschen geben, die das anders sehen. Man wird schließlich abwarten müssen, wie das Gericht entscheidet. Ich gehe davon aus, dass alle politischen Vertreter ihre Abwägung verantwortungsvoll vornehmen. Unabhängig vom Ergebnis. Schließlich gibt es ja auch nachvollziehbare Argumente, die für eine Ansiedlung von REWE sprechen. Sollten Verkehrsproblem hauptsächlich entscheidungsrelevant sein wäre es vielleicht das Beste das Gewerbegebiet wieder einzukassieren und überhaupt keine Ansiedlungen mehr zuzulassen. Da fragt man sich dann, warum erst ein Gewerbegebiet erschlossen wurde. Denn alternative Ansiedlungen werden die Verkehrssituation nicht verbessern. Selbst Gewerbesteuereinnahmen können doch nicht vorausgesagt werden. Gleiches gilt sicherlich für Arbeits- und Ausbildungsplätze. sofern noch gar keine Projekte alternativ zur Verfügung stehen. Und erst recht über die Nachhaltigkeit einer Ansiedlung kann niemand eine verlässliche Aussage treffen. Bei dem nun vorliegenden Projekt kann man das schon. Ich finde es schade, dass die Entscheidungskompetenz aus der sachlichen politischen Ebene nun eher auf der emotional geführten Ebene angekommen ist. Damit möchte ich nicht das demokratische Mittel eines Bürgerentscheides in Frage stellen. Bei der Frage: „Wollen wir ein neues Gewerbegebiet ausweisen?“, wäre der Bürgerentscheid vielleicht besser platziert gewesen, meine ich.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Wulf Winterhoff

    1. Angesichts der zu unterdimensionierten Straßenkapazitäten ist der Ausbau des Gewerbegebiet m.e. Der zweite Schritt und nicht der erste. Wenn die Verkehrs Situation geklärt ist und es entsprechende Umgehungsstraßen gibt, kann man mit der Bebauung der ausgewiesenen gewerbeflächen beginnen. Anders rum wird es zu. einer Zumutung für die Bürger und Autofahrer im Ort. Nur seitens der Politik gibt es ja noch nichtmal eine Idee, wie man die aktuelle Verkehrssituation entschärfen will

  4. Und wenn sich zeigt, dass die Erträge insbesondere aus großen Gewerbeflächen gering sind und sie als Logistikzentren mit Hochregallagern zudem hauptsächlich Verkehrsprobleme erzeugen, so müssten verantwortungsvolle Poltiker dem Rechnung tragen und derartige Ansiedlungen nicht befürworten. Flächen lassen sich nicht vermehren, weitere Gewerbeflächenausweisungen finden sicherlich die Bürger auch nicht witzig und sie verursachen weitere von der Allgemeinheit zu tragenden Kosten (siehe z.B. Grünflächenmanager).

  5. Wurden die Bürger/innen umfassend aufgeklärt, was sie mit der „Petition“ unterschreiben?
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    Was ist mit den Arbeitsplätzen für Henstedt-Ulzburger/innen bei REWE?
    Hat man aufgeklärt, wie viele Bürger/innen aus Henstedt-Ulzburg bei REWE einen neuen Arbeitsplatz bis 2025 finden könnten? (Annahme lt. „Gutachten GGR“ doch wohl nur rd. 3 Henstedt-Ulzburger/innen durchschnittlich pro Jahr, oder nicht?).
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    Was ist mit der wohl werktäglichen, tausendfachen Verkehrs-Mehrbelastung durch die Pendler?
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    Hat man auch auf die wohl „marginale“ Gewerbesteuer-Einnahme hingewiesen?
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    Was bedeutet die große versiegelte Fläche für Umwelt … Natur … Tierwelt? – Gemeinde im Grünen?
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    Wurde aufgeklärt, dass mit Netto schon ein „Mega-Projekt“ im Bau ist, deren Auswirkungen noch gar nicht bekannt sind?
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    Um nur einmal einige Fragen zu stellen.
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    Mit dem angestrebten „Petition-Quorum“ liegt man wohl bei rd. 2,4 % der wahlberechtigten Henstedt-Ulzburger/innen (und da sind dann bereits die „Nicht-Wahlberechtigten“ enthalten).
    Welche Aussage ergibt das?
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    Strebt man mit der „Petition“ einen Bürgerentscheid an?
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    Und kann man eigentlich seine Unterschrift hier auch zurückziehen, wie beim Bürgerbegehren?

  6. Es geht doch nicht um konkrete Lage und konkrete Größe oder Äpfel und Birnen, sondern um das Verfahren wie B-Pläne entstehen. In Kaki wurden deutlich im Aufstellungsverfahren des B-Planes Wunschgrößenordnungen der Gewerbeflächen für die Ansiedlung kleinerer Unternehmen genannt. Dies wurde anschließend im B-Plan von den Planern durch entsprechende Erschließung etc. wunschgemäß (ohne Festsetzung von Höchstgrungstücksgrößen) umgesetzt. Geht also.

    1. Hallo Frau Honerlah,
      das ist sicherlich grundsätzlich richtig. Dennoch gehe ich davon aus, dass es schon durch Lage und Gesamtgröße eines Gewerbegebietes Unterschiede gibt, die sich dann auch auf die entsprechenden (Zweck)Bestimmungen und Wunschgrößenordnungen in einem B-Plan niederschlagen. Zumindest wäre das für mein Verständnis logisch und nachvollziehbar. Und zwischen den beiden genannten Gebieten gibt es da erhebliche Unterschiede. Bei dem Gebiet in Kaltenkirchen, in direkter Nachbarschaft zur Schule und ohne direkte Anbindung ein die A7, sind die Größenordnung deshalb nachvollziehbar. Der B-Plan für das Gewerbegebiet, um das es in Henstedt-Ulzburg geht, wurde doch bereits verabschiedet. Warum hat man dann nicht gleich eine solche Begrenzungen in Flächen und Höhen eingebaut wie sie jetzt gewünscht wird? Möglicherweise wollte man auch großen Projekten einen Raum bieten und mit dem attraktiven Gewerbegebiet mit bester Anbindung an die bald dreispurige A7 auf dem Markt interessant bleiben, was nachvollziehbar und richtig wäre, wie ich finde. Jetzt ist jemand da und es ist auch wieder nicht richtig. Henstedt-Ulzburg braucht vieles, ob ein Verkehrskonzept zur Beruhigung der Ortskerne, Wohnraum (unabhängig ob REWE oder nicht) oder (natürlich 🙂 ) auch moderne, zentrale Sportstätten und einiges mehr. Aber eben auch Verlässlichkeit für Investoren.

      Besten Gruß,
      Wulf Winterhoff

      1. Ich sehe es auch so, dass Verlässlichkeit wichtig ist. Aber genauso für die Bürger und nicht nur für die Wirtschaft. Wie lange werden den Bürgern denn schon verkehsentlastungen durch Umgehungsstraßen von Seiten der Politik versprochen? Wo bleibt denn da die Verlässlichkeit der Politik gegenüber dem Bürger? Familien werden gelockt mit dem Slogan Gemeinde im Grünen. Wo bleibt denn da die Verlässlichkeit das die Gemeinde grün bleibt? Die Bürger wollen keine Stadt, sondern eine Gemeinde. Die Politik macht aber eine Stadt Politik und verdichtet den Ort in wohn und Gewerbegebieten. Wo ist die Politik denn hier verlässlich??? Ich denke daher, die Politik sollte erstmal die ersten Schritte vor dem zweiten machen und erstmal den Bürgern gegenüber verlässlich werden!

  7. Allein schon der Vergleich der Gewerbeflächen miteinander im Bezug auf Gesamtgröße und Lage ist wie ein Vergleich von Äpfel und Birnen. Das Gebiet liegt zwar geografisch nördlich des Autobahnzubringers aber eine Verkehrsanbindung kann ich nicht erkennen. Komplett anderer Charakter. Zudem eingebettet zwischen Biotopen, Schul- und Wohngelände. Vermutlich wären größere Zuschnitte baurechtlich gar nicht möglich und ganz sicher auch nicht sinnvoll auf einem Gelände, das gerade einmal 5 ha groß ist. Es bleibt einfach nur abzuwarten was das Gericht entscheiden wird.

  8. Herr Kirmse,
    der Gutachter selbst hatte vorgeschlagen N I C H T alternativ mit 41 % Logistik-Anteil zu rechnen. Das wurde von der Gemeindevertretung mehrheitlich abgelehnt.
    Und unterlassen Sie die ewigen Unterstellungen, wenn Sie nicht wissen wofür ich eintrete oder was ich ablehne.
    Mit Ihnen zu diskutieren, ist, wie mit einer Taube Schach zu spielen: „Die wirft erst einmal alle Spielerfiguren um und kackt einem dann anschließend noch auf das Brett.“

    1. Herr Finsterbusch, lenken Sie nicht ab! Es geht darum, daß Sie von mir keinerlei Fakten akzeptieren, die auf dem Alternativszenario des Gutachtens basieren. Da können Sie doch jetzt nicht plötzlich behaupten, man solle sich irgendetwas aus dem Alternativszenario des Gutachtens angucken, wenn Sie da sonst nichts von wissen wollen!

  9. Arbeitsplätze ist doch auch ein Hauptthema der Pro-Seite:
    Wer meint, in HU gäbe es keine – ausreichenden – JOB-Angebote, der schaue einmal hier, was alles angeboten wird:
    http://www.kn-jobs.de/jobs-in-henstedt-ulzburg
    – – – – –
    Und deckt die Ansiedlung von „Mischgewerbe“ nicht eine weit aus größere Anzahl von Berufszweigen ab?
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    Heißt es im „Gutachten GGR – Folie 101“ nicht zur REWE-Ansiedlung, dass – nur – eine Stellen-Neubesetzung mit 15 – 25 Bürger/innen aus Henstedt-Ulzburg zwischen 2019 – 2025 angenommen wird? Also im Schnitt rd. 3 pro Jahr, oder?
    – – – – –
    Und man schaue sich im gleichen Gutachten einmal die – langfristige – Prognose zum Mischgewerbe an!

    1. Herr Finsterbusch, wann immer ich mich in meiner Argumentation auf das Gutachten berufen habe, haben Sie mir erzählt, das Gutachten sei nichts wert, weil die Annahmen zu Mischgewerbe einen zu hohen Logistikanteil haben. Und jetzt argumentieren Sie plötzlich selbst mit dem Gutachten, sogar mit dem von Ihnen abgelehnten Alternativszenario. 😀

    1. Tja, wenn es so einfach wäre, hätten wir natürlich nicht bei Schlechtwetter auf Marktplätzen gestanden und Flyer gedruckt. Aber der Haken ist ja offensichtlich:
      Man kann nur Ihre Fragestellung (hier eine Pro-Formulierung) unterstützen, oder es lassen. Selbst wenn das so viele täten, das der Anzahl nach eine Mehrheit der Wahlberechtigten in H-U dahinter stehen könnte, ist das ja nicht gegen das Wählerverzeichnis geprüft. Das Meinungsbild lässt sich also nur mit einem Bürgerentscheid solide ermitteln. Oder bei der Kommunalwahl 2018, dort aber vermischen sich alle möglichen Erwartungen des Wählers, so das wir danach weiter trefflich streiten können, wieviel Rewe im Ergebnis drinsteckt.

      1. Herr Schneider, Sie und Ihre Mitstreiter rühmen sich mit 2100 gesammelten Unterschriften. Diese Unterschriften sind, unabhängig davon wie Sie es gerne darstellen, Unterschriften gegen Rewe. Denn wer für Rewe ist, braucht bei Ihnen nicht unterschreiben. Und geprüft werden mußten die Unterschriften auch, selbiges läßt sich bei Bedarf bei der Onlinepetition tun.

        1. Sie sind sicherlich ganz überwiegend „gegen“, davon ist auszugehen. Aber es gab auch pfiffige Leute, die im Gespräch verstanden haben: Mit diesem Bürgerentscheid kann ich mitentscheiden. Und auch für Rewe stimmen (also Nein ankreuzen, sollte es noch zustande kommen mit beibehalter Fragestellung).
          Der Showdown käme halt erst mit der eigentlichen Abstimmung. Wenn dann nur 9% für kleine Hallen (gegen Rewe) wären, müßten wir einsehen, das wir unser gesamtes Unterstützungspotential schon beim Sammeln gesehen hätten. Oder da schlummert noch mehr. Ohne Bürgerentscheid werden wir es nie erfahren. Drücken wir die Daumen, das das OVG eine andere Sicht auf die Dinge hat.

  10. Dafür dagegen. Was sind die Vorteile die Ich sehe Arbeitsplätze im Ort,Mehr Steuereinahmen durch die Arbeitnehmer vor Ort.Ausbildungsplätze ,Studienplätze,Aufträge für andere Firmen im Umfeld.Nachteile mehr Verkehr vor allem in West-Ost Richtung.
    Vielleicht wäre eine „Kisdorfer-Umgehungstraße „machbar denn wie Ich bereits einmal schrieb ist auch in Kisdorf der Bauboom angekommen.

    1. Kisdorf soll eine Umgehungsstraße bauen, um die H-U/Rewe-LKW wegzubekommen, die wir Ihnen erst bringen? Sie können sich ja gern da auf den Platz stellen und dafür Werbung machen, freue mich auf Ihr Feedback wegen dem Ergebnis (Tipp: Ältere Klamotten anziehen, faule Tomate geht schlecht raus) 😁

    2. ……..wovon soll den Kisdorf finanziell eine Umgehungsstraße ermöglichen ? Wo steht geschrieben, daß REWE nur aus HU Personal auswählt – Kriterium ist immer die die Qualität der Bewerbung / Bewerber und nicht der Wohnort.
      Die Nachbarorte werden auch Bewerber anbieten können – und damit deren Steuereinnahmen verbessern, wovon HU nichts hat.
      REWE bringt auch Nordersted schon langjährige Geschäftspartner für den Betrieb mit, die den „Laden“ und die Ansprechpartner kennen. Eine „Zollschranke“ gibt es nicht.
      REWE arbeitet wie alle Konzerne bundesweit und kann sich aufgrund der Bedarfsmengen knallharte Konditionen erarbeiten. Die Größe der Betriebe hier im Ort kann wohl kaum die Mengen abdecken, die so ein großes Areal erfordert
      HU hat weder eine Fahrzeugwaschanlage noch einen Betrieb für Gebäude- und Glasreinigung – und viele andere Dinge mehr – mit der passenden Stärke und Größe.

  11. Kaltenkirchen stellt dabei auf die Baunutzungsverordnung ab, die aber recht abstrakt daherkommt. Außer hier:
    „Baunutzungsverordnung
    1. Abschnitt – Art der baulichen Nutzung (§§ 1 – 15)
    Gliederung
    § 15
    Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen

    (1) 1Die in den §§ 2 bis 14 aufgeführten baulichen und sonstigen Anlagen sind im Einzelfall unzulässig, wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen. 2Sie sind auch unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind, oder wenn sie solchen Belästigungen oder Störungen ausgesetzt werden.“

    Störungen, die für die Umgebung unzumutbar sind, können von Rewe definitiv ausgehen. Sonst hätte Rewe nicht eigenständig die Durchfahrtsperre vorschlagen müssen. Und die Vermutung, das dies auch nicht wenige Wahlberechtigte so sehen, ist durch unsere Unterschriftenzahl in der Größenordnung beurkundet, dass ein Bürgerentscheid zulässig war.
    Und möglicherweise auch wieder sein wird. Außer das OVG kickt das Rewe-Vorhaben schon gleich selbst vom Tisch, weil es so offensichtlich ist, dass man die Bürgerbefragung gar nicht dazu braucht. Wobei es schon in jedem Fall wichtig wäre, einfach mal das Meinungsbild zu erheben.

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