Rathaus: So wird richtig Schnee geschippt

Mitteilung aus dem Rathaus

Bürgermeisterin Ulrike Schmidt bittet alle Henstedt-Ulzburger*innen mitzuhelfen, dass auf den Gehwegen niemand durch Schnee- und Eisglätte zu Schaden kommt.

Aufgrund der aktuellen Witterungslage wird noch einmal auf die geltenden Regelungen für den Winterdienst hingewiesen:

Nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg sind die Grundstückseigentümer*innen verpflichtet, den Winterdienst an ihren Grundstücken zu erledigen oder erledigen zu lassen.

Der Winterdienst umfasst das Schneeräumen auf den Gehwegen sowie bei Schnee- und Eisglätte das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der Mischverkehrsflächen bis zu einer Breite von 1,50 m. Dies gilt auch für die Mischverkehrsflächen der verkehrsberuhigten Bereiche.

Die Gehwege sind bei Glatteis mit abstumpfenden Stoffen ohne Salzzusatz zu bestreuen. Die Verwendung von Tausalzbeimengungen ist nur zulässig bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung erzielt werden kann, sowie an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie zum Beispiel Treppen, Rampen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Geh- und Radwegabschnitten.

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigem auftauenden Material bestreut werden.

Schnee und Eis sind auf dem an die Fahrbahn grenzenden Drittel des Gehweges oder einem Seitenstreifen zu lagern. Wo dies nicht möglich ist, können Schnee und Eis auch auf dem Fahrbahnrand gelagert werden. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf hierdurch nicht gefährdet werden. Von anliegenden Grundstücken darf Schnee und Eis nicht auf die Fahrbahn geschafft werden.

In der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr, sonn- und feiertags von 9.00 bis 20.00 Uhr, gefallener Schnee und entstehende Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen.

Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstehende Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Diese Regelungen gelten nicht nur für private Wohngrundstücke, sondern auch für Gewerbebetreibende, Wohnungsgesellschaften, Eigentümer unbebauter Grundstücke und Eigentümergemeinschaften.

Wo ein Gehweg nicht vorhanden ist, gilt als Gehweg ein begehbarer Seitenstreifen oder ein den Bedürfnissen der Fußgänger entsprechender Streifen der Fahrbahn.

Die Durchführung der notwendigen Arbeiten liegt in Eigenverantwortung des jeweiligen Grundstückseigentümers, ohne eine Aufforderung der örtlichen Ordnungsbehörde abzuwarten.

Die Verletzung der Räum- und Streupflichten kann neben der Einleitung eines Bußgeldverfahrens auch zu eventuellen Schadenersatzansprüchen von Verunglückten führen.

Die Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg kann auch im Internet eingesehen werden unter www.henstedt-ulzburg.de/Rathaus/Satzungen & Richtlinien/Reinigung der öffentlichen Straßen.

Ansprechpartnerin im Rathaus ist Frau Marquis, Tel. 04193/ 963 312, E-Mail: ordnungsamt@h-u.de.

pm

5. Februar 2021

10 thoughts on "Rathaus: So wird richtig Schnee geschippt"

  1. Aktuelles Beispiel, wo es heute Morgen nicht geklappt hat ist Hamburger Straße Ecke Mauerpass Straße. Trotz Winterreifen spiegelglatt. Mal sehen, wie lange dieses Jahr die Schnee auf der Hamburger Straße liegen bleibt. Letztes Jahr hat es mehrere Tage gedauert…!

  2. Hallo, Herr Barckmann!
    Wann und wo wird denn, oder wurde, nicht richtig geschippt? Nennen Sie doch für die Gemeinde Orte und Uhrzeiten! Nur dann kann die Gemeinde doch auch reagieren und besser werden. Ich bleibe dabei, pauschales nörgeln und meckern!
    m.f.g., wk.

  3. Es ist einfach schade, daß immer irgendeiner nörgeln und meckern muss. Und nur pauschal und oberflächlich. Können wir in dieser Scheiss-Zeit nicht auch mal was Gutes loben? Gründe dafür gibt doch wohl genug, Feuerwehr, neuer Mann im Ordnungsamt usw.?
    m.f.g. wk

    1. Gutes loben? Gerne! Es geht jetzt aber nunmal um die Schneebeseitung und die ist nunmal nicht gut (wenn er denn mal liegt). Immer nur Appelle und Verweise auf Verordnungen, Anordnungen usw. usw…. Dann muss es auch vor der eigenen (Rathaus-)Tür funktionieren.

    2. Ich wollte nicht nörgeln, sondern nur darstellen, wie schnell starre Gesetze an Grenzen stoßen, bzw es eben einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt.

      1. Hallo, Herr Kirmse!
        Wenn Sie nicht wissen, wohin mit der weissen Pracht, hat doch die Gemeinde ggf, Fehler bei der Planung Häuser und Strasse gemacht, oder nicht? Es bietet sich eine umweltfreundliche Alternative an. !!! Drücken Sie den Stöpsel in Ihre Badewanne, holen Sie mit Eimern o.ä. Schnee …….—er wird tauen- bitte ohne Salz,……..-und Sie gewinnen edles Brauchwasser. Die Idee ist sportlich und nicht ganz ernst zu nehmen.
        m.f.g.wk.

  4. Graue Theorie. Ich wohne in einem verkehrsberuhigten Bereich, der so gestaltet ist, daß nirgends Platz für Schnee ist (man könnte natürlich argumentieren, daß wenn vorm Haus nur EIN Auto stünde, auch noch Platz für Schnee wäre, aber außerhalb des Winters argumentiert man ja bereits, daß auf dem eigenen Grundstück geparkt werden soll, und damit entfällt bei zwei Autos dann hier jeglicher Platz). Außerdem fahren zwei Autos über den Schnee und dann ist er fest, da ist mit ner Schneeschaufel dann nichts mehr zu machen. Oftmals fährt ein Schneepflug durch, der könnte theoretisch den festgefahrenen Schnee lösen, aber die fahren nur durch und senken den Pflug erst am Ende des verkehrsberuhigten Bereiches wieder ab. Rechtlich natürlich richtig, aber schon sehr albern. Oder um mal direkt die Aussage von Herrn Barckmann aufzugreifen: Am Bahnbogen, zwischen Kirchweg und Tiedenkamp, wurde nur auf einer Seite der öffentliche Weg geräumt. 😉

  5. Mag alles grundsätzlich richtig sein… Hauptsache die Gemeinde denkt genauso daran, klappt ja oft genug auch nicht.

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