Polizei: Verbotene Leuchtmittel im Wert von 75.000 Euro beschlagnahmt

Was auf den ersten Blick ins Internet billig erscheint, kann unter Umständen recht teuer werden, läßt sich aus einem Bericht der Henstedt-Ulzburger Polizei schließen: So haben Beamte des Autobahn- und Polizeibezirksreviers Bad Segeberg die Geschäftsräume eines Internethändlers für Kraftfahrzeugteile in der Großgemeinde durchsucht und unzulässige Leuchtmittel für Personenwagen mit einem Verkaufswert von etwa 75.000 Euro beschlagnahmt.

Die ursprünglich aus dem asiatischen Raum stammende Ware verfügte nicht über die erforderlichen Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamtes, war damit für den deutschen Straßenverkehr nicht zugelassen und hätte auch nicht zum Verkauf angeboten werden dürfen. Wegen dieser Ordnungswidrigkeit hatte das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein im Vorwege einen richterlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss beim Amtsgericht Kiel erwirkt.

Neben der Einziehung der Teile erwartet den Internethändler eine empfindliche Geldbuße.

Die Polizei stellt bei Verkehrskontrollen immer häufiger die Verwendung unzulässiger Fahrzeugteile fest und rät daher insbesondere beim Kauf von Autoteilen aus dem Internet zu erhöhter Vorsicht. Bestehen Zweifel an der Eignung und Zulässigkeit der Produkte, sollte fachkundiger Rat eingeholt werden. Nur so können Bußgelder und Punkte in Flensburg für die Verwendung illegaler Produkte im Straßenverkehr vermieden werden. Und auch die Verkehrssicherheit bleibt dann gewahrt.

Jörg Schlömann

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