Politik will auf Planungsrechte verzichten und sie auf die Verwaltung übertragen!

Angesichts der bevorstehenden Kommunalwahl ist bei den Politikern viel von mehr Mitbestimmung der Bürger die Rede. Aber Henstedt-Ulzburgs Volksvertreter, von eben diesen Bürgern gewählt, wollen jetzt sogar freiwillig ein planungsrechtliches Instrument aus der Hand geben und es der Verwaltung übertragen – den „Bürgermeister“ also mit noch mehr Macht ausstatten.

Eine entsprechende Empfehlung hat der Umwelt- und Planungsausschuss gestern Abend mit den Stimmen von CDU, SPD und BFB gefasst – gegen die Stimmen der WHU. Die FDP hat im Ausschuss kein Stimmrecht.

Konkret soll die Befugnis zur Erteilung des sogenannten gemeindlichen Einvernehmens auf die Gemeindeverwaltung übertragen werden. Damit würde diese zukünftig auf Gemeindeseite alleine bei der Erteilung von Baugenehmigungen mitwirken, der Ausschuss würde auf ein wesentliches Instrument zur Ortsgestaltung verzichten. Nur wenn es um grünplanerische Festsetzungen in Bebauungsplänen geht, beispielsweise also jemand nachträglich weniger Bäume oder Sträucher anpflanzen beziehungsweise stehen lassen will als ursprünglich festgelegt, soll weiterhin die Politik entscheiden.

Der Ausschussvorsitzende Horst Ostwald (SPD) begründete die Zuständigkeitsübertragung an die Verwaltung damit, dass die Gemeinde in vielen Fällen gar kein wirkliches Mitspracherecht habe, weil kein Ermessensspielraum bestünde. Die Politik sollte zudem nicht zu viel Kontrollwut ausüben. Und Ortsplaner Volker Duda betonte, dass in den nächsten Tagen und Wochen mindestens sechs Bauanträge unbearbeitet bleiben müssten, weil sich die Politik in die Sommerpause verabschiede.

Kritik kam von der WHU: Zwar habe es viele verzichtbare Fälle gegeben, wie etwa zahlreiche zu genehmigende Terrassenüberdachungen – eine pauschale Befugnisabtretung an die Bürgermeisterin lehne die Wählervereinigung aber ab, so deren Fraktionsvorsitzende Karin Honerlah. Sie forderte einen Kriterienkatalog, in dem die Zuständigkeiten genau festgelegt werden sollten. Außerdem hätten gerade die letzten Sitzungen gezeigt, dass neue innerörtliche Bauvorhaben durch Diskussion im Ausschuss nachfolgend Änderungen erfahren hätten. Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen der Bebauungspläne  sollten ebenfalls weiterhin von der Politik entschieden werden, hier bestehe ein Ermessensspielraum.

Zweifelnde Töne gab es auch von der Wählergemeinschaft Bürger für Bürger. BFB-Vorsitzender Jens Iversen erklärte, dass so ein Beschluss kurz vor dem Ende der Wahlperiode nicht sinnvoll sei, denn vielleicht sehe das die neue Gemeindevertretung ja ganz anders. Seine Fraktion stimme dem Beschluss aber zu, damit die von der Verwaltung genannten sechs Fälle schnell bearbeitet werden könnten.

Da wusste der vormalige Bürgermeisterkandidat allerdings noch nicht, dass es vor der Sommerpause doch noch eine Extra-Schicht für das Gremium geben wird. Denn genau einen Tagesordnungspunkt später wurde auf Initiative der Christdemokraten eine Extra-Sitzung beschlossen – als es um die Erneuerung von Kirchweg und Heinrich Sebelien-Straße im Gewerbegebiet ging. Angesichts einer vorgelegten Kostenschätzung von über 500.000 Euro für Kanalsanierung und Fahrbahnerneuerung der beiden Straßen soll nun noch ein weiteres Ingenieurbüro dem Ausschuss ein möglicherweise kostengünstigeres Straßensanierungsverfahren vorstellen.

Heute Abend tagt nun die Gemeindevertretung: Die entscheidet abschließend über die Änderung der Hauptsatzung, in der die Befugnisse für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens geregelt ist. Der neue Text muss dann kostenpflichtig im Anzeigenblatt Umschau bekannt gemacht werden. Aber schon jetzt kündigte BFB-Chef Iversen an, dass die Satzung nach der Wahl noch einmal überarbeitet werden soll. Dafür müsste dann aber noch einmal in die Gemeindekasse gegriffen werden. WHU-Fraktionsvorsitzende Karin Honerlah appelliert denn auch an ihre Politikerkollegen, den Beschluss nicht übers Knie zu brechen: „Nach dem nun vor der Sommerpause eine weitere Extra-Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses anberaumt ist, sehe ich überhaupt keine Eilbedürftigkeit mehr. Darüber hinaus findet im Juni noch eine Gemeindevertretersitzung statt, in der ganz eilige Fälle auch noch besprochen werden könnten.“

Christian Meeder

16. April 2013

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