Anspannung in der Gemeindeverwaltung fünf Wochen vor dem Bürgerentscheid um die Bebauung der Pinnau-Wiesen. Die Rathausführung erwartet, dass Bauunternehmer Volker Manke ein für ihn negativen Ausgang des Bürgervotums nicht akzeptieren wird. Den HU-Nachrichten liegt ein Papier von Rathaus-Amtsleiter Jens Richter vor. Darin heißt es, dass die Firma Manke Schadenersatzforderungen schon angekündigt habe. Hintergrund: Bei einem Erfolg des Bürgerentscheids müssen weite Teile der Pinnauwiesen Natürflächen bleiben, Manke dürfte nur einen kleinen Teil bebauen.
Am Montag (7.9) wird nun eine Juraprofessorin zu möglichen Schadensersatzansprüchen im Ratssaal Stellung nehmen. „Dabei werden nicht nur die Höhe der möglichen Forderungen von Belang sein, sondern auch die Möglichkeiten, wie diese Forderungen ggf. abgewehrt oder minimiert werden können“, schreibt Richter.
Richter will, dass die gemeindliche Gegenwehr-Strategie bei einer Klage von Manke am Montag unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten wird – um den Bauunternehmer im Unklaren über mögliche Maßnahmen zu lassen.
Der Amtsleiter: „Es ist im Interesse der Gemeinde, dass die Aussagen und möglichen Vorgehensweisen demjenigen, der den Schadenersatzanspruch geltend macht bzw. machen könnte, nicht bekannt werden. Er könnte damit für seine eigene Vorgehensweise einen Vorteil gegenüber der Gemeinde erlangen.“
Ob eine Geheimhaltung gelingen kann? Volker Manke gilt als bestens vernetzt in der Gemeinde, ist CDU-Ehrenvorsitzender. Wenn am Montag vielleicht 25 Personen über mögliche Abwehr-Strategien hinter verschlossenen Türen plappern, wäre es mehr als ein Wunder, wenn nichts durchsickert.
Über den Ausschluss der Öffentlichkeit muss am Montag zu Beginn der Sitzung abgestimmt werden, schon jetzt ist klar: Einigkeit darüber wird es nicht geben. FDP-Ausschussmitglied Stephan Holowaty: „Ich werde als FDP-Vertreter im Umwelt- und Planungsausschuß gegen eine nichtöffentliche Behandlung stimmen. “ Der Freidemokrat weiter: „Da über das Thema ein Bürgerentscheid durchgeführt wird und die in dem Rechtsgutachten behandelten Fragen für viele Bürger entscheidend für ihre Willensbildung sein werden, liegt hier ein überragendes öffentliches Interesse an einer öffentlichen Behandlung vor. “
cm
4. September 2015
Gibt es nicht direkt neben der Wiese ein grosses, wunderbares Naherholungsgebiet (Biotop) ?
Befinden sich nicht gegenueber weitere Wiesen ? Wer nutzt denn diese an der Hamburger Strasse (Verkehrslaerm) gelegene Wiese zur Erholung ? Ist es nicht besser, mitten im Ort zu bauen als die Ortsraender immer weiter auszudehnen ? Warum soll nur die eine Wiese bebaut werden, die andere aber nicht ?
Also wie blöde war das denn Gestern Abend stand erstmal der Rauswurf auf der Agenda
Alle Bürger mussten den Saal für geschlagene 45 min .verlassen.
Also in der Gemeinde herrscht fast Goldgräberstimmung der Investoren. Der Bürgerentscheid um die Bebauung der Pinnau-Wiesen ist ein klares Zeichen was sich die Bürger in Ulzburg wünschen. Mehr Häuser für großes Geld oder ein Umfeld mit Naherholungsmöglichkeit.
Muss erst alles Grün aus dem Ort verbannt werden um ins Auto steigen zu müssen zur Erholung und sonstigen Freizeitaktivität?
Das gleiche gilt auch für von Abriss gefährdeten Wohnsiedlungen in denen sich,zum Teil gefährdete, Tierarten angesiedelt haben.Menschen zählen ja nicht für Investoren außer es handelt sich um besser verdienende Klientel.
Da gibt es Wälder, die versorgen uns mit Sauerstoff, es gibt Flüsse und Seen, die Versorgen uns mit Wasser, es gibt Tiere und Natur, die sind uns ausgeliefert….. einiges ist direkt vor unserer Haustür… wer bestimmt, was wie aussieht, was wachsen darf oder sterben muss und warum ? Und wer hat ihnen diese Macht gegeben… Zorro und Robin Hood kommen hier bei uns bestimmt nicht vorbei und schützen, was noch zu schützen ist, dies hat allein Henstedt – Ulzburg in der Hand … also, wohin lässt sich die Gemeinde drängen ?
Hallo Herr Blau. Ihr Statement hört sich an, als ob schon alles entschieden wäre. Zurzeit erwartet man ja noch die rechtlichen Auskünfte.
Informationen werden uns als Bürger auch noch gegeben; der Text hier ist von der HU Homepage:
„Am 17. September 2015 um 19.30 Uhr findet im Bürgerhaus, Beckersbergstraße 34, 24558 Henstedt-Ulzburg eine Informationsveranstaltung zum Bürgerentscheid gegen die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 „Hofstelle Schacht – Kadener Chaussee (L75) / Hamburger Straße (L236), der am 11.Oktober 2015 durchgeführt wird, statt.“
Sicherlich wird es dort möglich sein Fragen zustellen. Interessant ist doch vor allem auch die Frage, welche Kosten kommen auf die Gemeinde zu, wenn das großflächige Bauen mit neuem Strassenzug etc. durchgezogen wird!
Ist ja super, dann hat die Bürgerinitiative am Ende der Gemeinde im „Erfolgsfall“ ja einen richtigen Schaden zugefügt. Mit einem ideellen Ansatz. Ist doch klar, dass die alten Seilschaften weiterhin funktionieren werden. Da mag man ja bald gar nicht mehr zur Abstimmung gehen, weil am Ende definitiv Mist rauskommt: Neubau mit Konsequenzen im Straßenverkehr, oder eben Schadensersatzzahlungen. Das die Fa. Manke darauf bestehen wird, finde ich vor der Rechtsprechung absolut i. O. In einer „perfect world“ würden diejenigen diese Zahlungen leisten müssen, die das alles ermöglicht haben, und zwar persönlich! So ist es aber nicht, also werden Gemeindemittel verbraten, die anderswo für die Bürger nützlich wären.
An die Initiatoren: Bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Sie haben meinen Respekt! Ebenso, wie Herr Rohlfink. Sie alle haben sich mit der Materie tief auseinander gesetzt, ohne Fraktions- oder Parteizwang.
“ … Ob das Gelingen kann? Volker Manke gilt als bestens vernetzt in der Gemeinde, ist CDU-Ehrenvorsitzender. Wenn am Montag vielleicht 25 Personen über mögliche Abwehr-Strategien hinter verschlossenen Türen plappern, wäre es mehr als ein Wunder, wenn nichts durchsickert. … “
Genau so sieht es aus. Niemand, wirklich niemand soll mir was anderes erzählen.