Neuer Hingucker im Kirchweg? – Behörde will Fußgänger vor gefährlicher Tiefgaragenausfahrt warnen

Bekommt womöglich ein Warnhinweis verpasst – diese Tiefgaragenausfahrt im Kirchweg

Bekommt die Großgemeinde das erste amtliche Schild, das Fußgänger vor einer gefährlichen Tiefgaragenausfahrt warnt? Darüber zerbrechen sich gerade Beamte in der Segeberger Kreisbehörde den Kopf. Das Problem: Der Tiefgarage eines neuen mehrstöckigen Wohnblocks fehlt am Ende der Ausfahrrampe eine vernünftige Anhaltefläche vor dem Fußweg. Ein Beobachter schildert den Henstedt-Ulzburger-Nachrichten das Problem so: „Da fährt man aus der Tiefgaragre raus und kommt erst auf dem Bürgersteig zum Stehen.“

Dazu muss man wissen: Normalerweise hat eine Tiefgarage nach einer steilen Ausfahrt eine Art Plateau, damit dort ein Auto halten und der Fahrer in Ruhe nach rechts und links schauen kann, bevor der Gehweg gequert und auf die Straße gefahren wird. In der Tiefgaragenverordnung ist von drei Metern die Rede.

Das zuständige Amt in Segeberg kennt das Problem, sucht jetzt, wegen der Gefahren für Fußgänger und radfahrende Kinder, nach einer Lösung. Aus dem Henstedt-Ulzburger Rathaus heißt es dazu: „Die zuständige Bau- und Umweltverwaltung des Kreises Segeberg hat am 29.04.2021 mitgeteilt, dass für das Grundstück Kirchweg 55 ein bauordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet und festgestellt wurde, dass eine Beseitigung der bestehenden Tiefgaragenzufahrt und die Herstellung der Zufahrt gemäß der eingereichten und genehmigten Bauvorlagen aller Voraussicht nach nicht verhältnismäßig wäre. Es wird derzeit geprüft, wie die Verkehrssicherheit der Fußgänger auf andere Weise, wie z.B. durch Maßnahmen zur besseren Einsichtnahme und geeignete Hinweise auf die Gefahrenstelle, gewährleistet werden kann.“ Im Klartext: Die Behörde verzichtet darauf anzuordnen, dass die Tiergaragenzufahrt baulich nachgebessert werden muss, liebäugelt stattdessen damit, ein Warnschild aufzustellen.

Eigenartig allerdings: Das Problem ist den Behörden seit Wochen bekannt, passiert ist aber nichts. Die Henstedt-Ulzburger-Nachrichten sagen: Jetzt aber mal ganz schnell handeln, bevor der erste Rollator-Opa oder das erste Dreiradkind auf dem Gehweg von einem Auto überrascht wird.

cm

25. Mai 2021

24 thoughts on "Neuer Hingucker im Kirchweg? – Behörde will Fußgänger vor gefährlicher Tiefgaragenausfahrt warnen"

  1. Ales sehr traurig, aber absehbyar!!
    Das Problem der Bebauung „Kirchweg“ ist schon durch die Satzung zum B-Plan (am 21.01.1998 durch die Gemeindevertretung beschlossen ) entstanden.

    Ich habe mich über ( nicht nur ) diesen B-Plan sehr gewundert.. So viele Mängel und Unklarheiten, abgesehen von Fehlern, die mögliche unbeabsichtigte Bebauungen nach sich ziehen werden.

    Als damaliges Mitglied der WHU Fraktion habe ich in Absprache mit der Fraktion folgenden Antrag gestellt, um die diversen Bebauungspläne an dem Straßenzug anzupassen.

    Der Antrag an den damaligen Vorsitzenden des Ausschusses lautet :

    Sehr geehrter Herr Ostwald,
    die WHU bittet den folgenden Antrag zur Abstimmung auf die nächste Sitzung des UPA am
    18.01.2016 zu setzen.
    Antrag der WHU
    Bebauungspläne Nr. 100 „Kammerloh-Ostteil“, Nr. 74 „Bahnhof“, Nr. 63 „Ulzburg-Mitte“ und Nr.37 „Radeland“

    Die WHU beantragt die Neufassung verschiedener Festsetzungen in den genannten Bebauungsplänen.

    a. In den genannten B-Plänen wird eine maximale Gebäudehöhe von 9 m festgesetzt, die
    max. Höhe wird gemessen ab Straßenoberkante. Davon unberührt bleibt die Gebäudehöhe
    des CCU im B-Plan 63 direkt am Kirchweg.
    b. Es sind ausschließlich Wohngebäude in offener Bauweise mit max. 2 Geschossen und
    höchstens einem Staffelgeschoss vorzusehen.
    c. 30 % je Gebäude sind bei Bauten mit mehr als 4 Wohneinheiten als öffentlich geförderter
    Wohnraum zu erstellen.
    d. Je Wohneinheit sind zwei Parkplätze auf dem Grundstück zu erstellen. Tiefgaragen sind
    möglich. Im Übrigen sind je Wohneinheit 2 Stellplätze für Fahrräder nachzuweisen.
    e. Links und rechts vom Kirchweg sind eigene von den Gehwegen getrennte Fahrradwege
    vorzusehen.
    f. Im Abstand von jeweils 10 m ist auf den Grundstücken entlang des Gehweges je ein Baum
    festzusetzen, der den Kirchweg als Allee ausweisen soll.
    .
    Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis die Entwürfe für die Aufstellung der Bebauungsplänevorzubereiten, damit der UPA entsprechende Beschlüsse fassen kann.
    Weitere Bauanträge werden unter Hinweis auf die Neuordnung der B-Pläne zurückgestellt, es seidenn, sie entsprechen den vorgenannten Grundsätzen. Darüber hat der UPA jeweils gesondert zu entscheiden.

    Mit freundlichem
    Kurt Göttsch

    Zur der Sitzung am 29.02.2016 hat die Verwaltung dann eine Stellungnahme abgegeben, die die von mir vorhergesehenen Probleme – und real eingetretenen – ignoriert: .

    Bedenken wir die Verkehrsprobleme, mangelnde Breite der Fusswege, mangelnde Fahrradwege, nicht gewollte Bauhöhen, ich vermisse auch alle Maße zu/ in den Baufeldern, Abstand zu den Straßen etc fehlen . – auch ein nachhaltiges Problem in vielen B-Plänen der Gemeinde -. man hat auf Bau von öffentlich geförderten Wohnraum verzichtert.

    Das auch EFH neben MFH neu erstellt werden, ist nach den B -Plan auch möglich, wurde aber schon kritisiert, man verschenkt Boden für eine Wohneinheit , anstatt ggf. 4-8 Wohnungen zu bauen.

    Meine Haltung wird sicher von einigen Lesern jetzt kritisiert, die aber die Verschattung ansprechen und beklagen. Mein Lieblinksthema aber von der Politik oft belächelt.


    Wo ist das städtebauliche Konzept unserer Ortsplanung zu unserem Antrag ?
    Was schrieb die Verwaltung weniger zukunfstorientiert ?:

    „ Die Plangebiete sind insgesamt ca. 14,6 ha groß. Die Flächen die z.Z. nicht für eine
    Überplanung in Frage kommen, wie z.B. CCU, Rathaus, neuere Gebäude sind in dieser
    Flächenzusammenstellung herausgerechnet. Die Planungskosten für die
    Bebauungsplanänderungen, ohne Artenschutzuntersuchung, Lärm etc. belaufen sich, unter
    der Voraussetzung, dass diese Verfahren vereinfacht nach § 13 BauGB durchgeführt werden können, auf ca. 50.000,- €.

    Die Verwaltung erkennt gegenwärtig keine Notwendigkeit zu Bebauungsplanänderungen aus
    STÄDTEBAULICHEN (!!! ) Gründen. Sofern für diese Gebiete im Rahmen eines noch zu
    beauftragenden ISEK andere Entwicklungsmöglichkeiten definiert werden, wäre die Situation
    neu zu bewerten. “

    Es war erkennbar, dass der WHU Antrag keine Mehrheit bekommen wird.
    Nach eingehender Erörterung hat die WHU-Fraktion ihre Anträge mit dem Hinweis zurückgezogen ,dass die Problematik im Rahmen der Erstellung des ISEK erneut thematisiert werden soll. Eine Beschlussfassung erfolgte daher nicht.

    Leider hat weder die Verwaltung ,noch die Mehrheit der Parteien das Thema erneut aufgegriffen.

    Jetzt jammern ist von Verwaltung und Politik nicht aufrichtig, man hätte es ändern können, wollte es aber nicht. So einfach ist es und jetzt bitte nicht rausreden.

    Warum die Verwaltung zu den angesprochenen Problem nicht Stellung bezieht ist mir auch nicht klar, wenn hier gegen die Bauauflagen verstoßen worden ist, dann ist sofort ein Baustopp auszusprechen. Warum wurde das nicht gemacht ? Liegt das auch an dem Zuständigkeits-Wirrwarr zwischen Kreis und Gemeinde. Gemeinde beschließt den B-Plan , Kreis erteilt die Baugenehmigung, ein Umstand, den ich seit Jahren beklage, der aber nicht ernsthaft von Politik und Verwaltung aufgegriffen wird und auch schon bei vielen anderen Themen zu umfangreichen und unbefriedigenden Diskussionen geführt hat. Wer hat sich dann die Baustelle angesehen und welche Konsequenzen wurden von wem gezogen ? Leider alles undurchschaubar im Gestrüpp der (Un-) Zuständigkeiten.
    Ich hoffe, dass eine Partei sich am Montag mit dem Thema nachdrücklich durch Fragen um Aufklärung bemüht.

  2. Hallo Frau Honerlah, es ist richtig, dass die Kommunalpolitiker eigentlich machtlos sind. Die Verantwortung liegt beim Kreis. Jedoch erwarte ich als Bürger der Gemeinde, dass die Kommunalpolitiker aktiv werden und beim Kreis vorstellig werden, wenn das Bauamt nicht bereits von sich aus
    aktiv gegenüber dem Kreis eingeschritten ist. Auch erwarte ich von der Bürgermeisterin, dass sie das Bauamt in einem solchen Fall “ anfeuert „.

    1. ….ob nun in Quickborn, wo in einer Nebenaktion Bäume gefällt wurden, in Nützen, wo mehr Bäume gefällt wurden als zulässig….oder in Henstedt, wo die Linde fiel – außer der Zeit.
      Was das an finanziellen Dingen folgt zahlen die Investoren aus der Portokasse.
      Hier sird das Thema auch nur „versanden“…….verschwinden in den Schubladen im Kampf um Zuständigkeiten….
      Ich beoabachte die drei Neubauten Dammstücken, Hamburger Straße an der Ampel. Bin gespannt wie das läuft mit dem Individualverkehr und Lieferdiensten aller Arten…..trotz TG-Einfahrt.

  3. Das Haus muss ja nicht abgerissen werden, nur die Ausfahrt nachgebessert oder stillgelegt werden. Vielleicht gibt es auch noch andere Lösungen (auf Kosten des Bauherren).. . Unverhältnismäßig wäre es, wenn man Fußgänger auf dem kleinen Stück öffentlichen Raums der ihnen zugewiesen ist, zusätzlich gefährdet. Hier fehlt eh eine Lobby.

    Bedenklich würde ich es finden, wenn der Bauherr damit einfach durchkommt. Wie sollen andere das für die Zukunft deuten?

    1. Hallo Herr Becker,
      die Ausfahrt ‚nachzubessern‘ wird ohne Weiters nicht so schnell möglich sein. Um eine dauerhafte und auch gefahrlose Lösung herbeizuführen, wird nicht nur viel Kreativität erforderlich sein, sondern auch Zeit.
      Bis dahin wäre Ihr Vorschlag der Stilllegung der Auffahrt m.E. sogar zwingend. Man bedenke: der Fußweg ist extrem schmal und wird auch als Schulweg von Kindern genutzt, die im Zweifelsfall nur auf die gut befahrene Straße ausweichen müssten.
      .
      Nun zu Ihrer Aussage: „Hier fehlt eine Lobby“.
      Nein, Herr Becker, hier fehlt keine Lobby! Hier fehlt nur eines: der Wille zur Umsetzung. Denn die Probleme, die entstehen, wenn man erlaubt, auf engstem Raum zu bauen, dürfte jeder gute Politiker Henstedt-Ulzburgs aus dem Sündenfall Hamburger Straße 45 bereits kennen. Denn die mit diesem Bau verbundenen Problematiken, finden sich heute in aller Deutlichkeit auch im Kirchweg wieder.
      Dass nun die Verwaltung offensichtlich nicht dazu lernt, liegt auf der Hand. Doch sind es nicht vielmehr die Politiker, die einen B-Plan, und das damit verbundene ‚Maß der baulichen Nutzung‘ (Grundstücksausnutzung) über mehrheitlichen Beschluss genehmigen und ggf. auch verändern können?
      Ich frage SIE als aktiven Politiker Henstedt-Ulzburgs, warum nicht aus den Erfahrungen der Vergangenheit aus den politischen Lagern heraus entsprechend reagiert wird? Warum werden trotz aller kritischen Stimmen keine Notbremsen gezogen?
      Oder sollte ich lieber fragen, welche Lobby im Ratssaal tatsächlich Gehör findet, und welche nicht?
      Mich beschleicht seit mehreren Jahren das untrügliche Gefühl, das der Bürger in seinen Bedürfnissen und Ansichten schlichtweg als Belanglosigkeit abgetan wird. Oder um es mit den gelangweilten und zugleich negierenden Worten aus dem Bauamt zu sagen: „Wir haben es zur Kenntnis genommen“. Auf gut Deutsch: einmal träge aufgeschaut und wie bisher weiter gemacht.

      1. Müsste nicht das ganze Haus stillgelegt werden?war da nicht was, ohne Stellplatz kein Bau……um solche Fälle nicht zu wiederholen, wäre doch die Gemeinde zuständig, B-Plan und ein Veto zur Baugenehmigung bzw. bei nicht korrekter Bauausführung zu Lasten Dritter, hier die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer, wäre schon ein einmischen der Gemeinde notwendig….in diesem Fall ist man so flexibel….beim anzetteln eher nicht so…. fragt sich nur warum??? Liebe Gemeinde und Vertreter: fangt endlich mal an, miteinander für die Bürger zu arbeiten… und nicht die Partei oder was man persönlich gut findet, durchzusetzen! Versucht es doch einfach mal und springt über den eigenen Schatten…die Bürger werden es euch allen danken, davon bin ich überzeugt, nicht jeder…aber es werden immer mehr !

      2. Moin Gernot,
        mir ist kein aktiver Politker namens Martin Becker bekannt. Vielleicht verwechselst du jemanden oder etwas.
        Der von dir postulierter Wille zur Umsetzung kann nur bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Segeberg eingefordert werden. Die Probleme entstehen nicht selbstverständlich, wenn verdichtet gebaut wird, sondern wenn aus Profitgier bestehende Vorschriften und Festesetzungen des Bebauungsplanes beiseite geräumt werden. Dafür haften nicht die Kommunalpolitiker von vorgestern, die dem Vorschlag des damaligen Bürgermeisters gefolgt sind, auf der westlichen Seite des Kirchweges unverständlicherweise 3-geschossig bauen zu können, also drei Vollgeschosse zuzüglich Staffelgeschoss. Das erregt heute die Gemüter der Bürger-Innen, jedoch ist ein Reparieren dieses planerischen Fehlers für die „Bürgerversteher“ von heute nicht ohne erheblichen finanziellen Ausgleich möglich auch wenn einigen Fraktionen ja auch leider nicht hoch genug und verdichtet genug bebaut werden kann. Das jedoch trifft für meine WHU-Fraktion nicht zu. Jedoch bleibt es bei allen unterschiedlichen Sehweisen bei der Zuständigkeit des Kreises, diese Bau-Anarchie in den Griff zu kriegen.

      3. Hallo Herr Becker,
        ich habe Sie mit dem Ortspolitiker Herrn Thomas Becker von der BFB verwechselt. Bitte entschuldigen Sie meinen Irrtum.

  4. …..tja, unsere gewählten Bürgerversteher halten sicjh in dieserThematik ja wieder mal zurück….
    Ist – leider – auch kein Thema auf der TOP der nächsten Ausschußsitzung am Montag 31.05.2021 ab 18.30 h….

    1. Lieber Herr Michelsen,
      das ist überhaupt nicht das Spielfeld der Kommunalpolitik (= Bürgerversteher, wie von Ihnen genannt).
      Der Kreis Segeberg hat als untere Bauaufsicht alleinig das Heft des Handelns in der Hand.
      Der leitende Bauingenieur hat die Tiefgarage nicht wie in den Antragsunterlagen dargestellt umgesetzt, sondern sich über die Vorschriften der sh Garagenverordnung hinweggesetzt. Hier hätte wie auch bei der Tiefgarage einige Häuser weiter ebenfalls nicht geschehen, eine ebenerdige Stellfläche geschaffen werden müssen, auf der man anhalten und die Situation prüfen kann. Jetzt fährt man kamikaze-ähnlich direkt auf den Gehweg. Es gibt eigentlich keine Alternative zur sofortigen Sperrung der Ausfahrt. Das macht weder die Politik noch die Gemeindeverwaltung, sondern hoffentlich schnell der Kreis Segeberg.

      1. ….ach so….kein Spielfeld ! Das Haus brauchte seine Zeit bis zur Fertigstellung. Das die Fläche fürdie TG-Ausfahrt an der Straße zu klein ist…..sah seitens der Verwaltung insbesondere Bauamt, die mit PKW in die TG der Verwaltung fuhren. und der Politik wohl keiner….. obwohl fast gegenüber.
        Da hätte man viel zeitiger einschreiten müssen….im Interesse der Bürger.
        Ja, typisch deutsch. Schuld haben immer die anderen……

  5. Wofür einen Bauantrag, wenn dieser nicht abgenommen wird, sondern nur eine Fertigkeitsanzeige geschrieben werden muss.
    Richtig wäre, wenn der Bauantrag nicht eingehalten wird, folgt die Stilllegung. Aber soweit sind wir nicht. Bei einem normalen Bürger kann man sich austoben, warum mit einem grösseren Investor anlegen.

  6. Wie wäre es wenn alle Beteiligten, die die Ausfahrt versaubeutelt haben, zusammenlegen und einen Fahrstuhl für PKW einbauen lassen.

  7. Die Ausfahrt ist nicht das Problem. Das Problem ist der für den Kirchweg bestehende Bebauungsplan. Über kurz oder lang wird es im Kirchweg wohl überall so aussehen. Die Alteinwohner werden vertrieben, haben aber gleichzeitig keine Chance in der Gemeinde Bauland zu erwerben.
    Das was die ortsansässigen Parteien in dieser Gemeinde machen vernachlässigt die Bürger in jeder Beziehung.

  8. Die Lösung ist ganz einfach. Fußweg sperren mit einem Zaun. Vorzugsweise mit Natostacheldraht, damit wirklich keiner von einem Auto angefahren werden kann. 🙂

  9. Es ist doch wie immer, ein Grundstück wird bis auf den letzten Quadratmillimeter genutzt, dann wird überlegt – geht noch was, noch mehr Nutzen und Geld? Und dann die Idee!: Tiefgaragenausfahrt! Wird so (vermutlich bewusst) gebaut und dann ??? stellt man fest, ist nicht richtig. Wer hat hier mitgespielt? Ein Bauherr/Investor oder Eigentümer oder alle? Frage: Wer hat den Bau abgenommen und muss der überhaupt vom Bauamt abgenommen werden? Wenn muss, ist die Sache doch klar. Nachbessern! Einfacher ist natürlich der Schildbürger/beamtenstreich zu Lasten der Bürger, insbesondere der KINDER in der Dämmerung/Dunkelheit, man denke an Herbst-Winter. Wichtig nur: Alle Akteure kommen ungeschoren aus der Sache raus. Ergänzende Idee, ergänzende Möglichkeit: Eine mit dem Garagentor gekoppelte Ampel, hält gleichzeitig auch Kirchwegraser etwas zurück! Kosten trägt natürlich der Verursacher, und zwar ein Gebäudeleben lang Nun kommt mir noch ein komischer Gedanke, es gibt da in der Hamburger Strasse ein Mehrfamilienhaus………… welch ein Vergleich, geht gar nicht, oder doch extra?
    Und Nachbesserung sei lt. Behörde ggf nicht verhältnismässig. Na, dann machen wir doch fröhlich weiter so.

    1. Na, warten wir mal auf den ersten Unfall z. B. eines Kleinkindes , das dort mit dem Dreirad abstürzt. Mal sehen wer dann die Verantwortung übernimmt. Das werden dann wohl die Eltern sein…..

  10. Klar doch, dass hier das Klischee vom Rollator – Opa benutzt wird. Das nennt man in der heutigen soziologischen Terminologie „erweiterten Rassismus „. Die Welt in Henstedt-Ulzburg würde untergehen, wenn der Rollator – Opa zufällig noch “ man of color “ wäre. Soll es geben !
    Das gäbe dann wirklich Schlagzeilen in ganz Grünland.

  11. Auf der Seite ist der Gehweg so schmal, daß er eh nicht genutzt wird. 😉
    Mich würde eher interessieren, wie denn die korrekte und genehmigte Zufahrt hätte aussehen sollen! Die Zufahrt ist extrem schmal, steil und hat unten eine sehr enge Kurve. Alles was größer ist als ein Kleinwagen, hat ohnehin kaum Chancen, da rein zu fahren. Kann mir nicht vorstellen, daß das im Bauantrag völlig anders geplant gewesen sein soll, da das Grundstück doch kaum Platz bietet.

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