„Herzlichen Glückwunsch zum gewonnen Prozess gegen das Joy!“ Diese Email der WHU-Fraktionsvorsitzenden Karin Honerlah erreichte die Redaktion der Henstedt-Ulzburger Nachrichten aus Neuseeland, wo die Kommunalpolitikerin gerade Urlaub macht. Sie hatte einen großen Bericht über den Rechtsstreit in der Segeberger Zeitung gelesen – via Internet. Und auch die Kieler Nachrichten nahmen sich in großer Aufmachung des Themas an.
Wir selbst hatten zunächst gar nicht über den Prozess vor dem Kieler Landgericht berichten wollen. Nachdem das Ereignis aber für andere Medien von großem Interesse zu sein scheint, möchten auch wir unsere Leser darüber informieren. Sie erinnern sich: Die Diskothek Joy veranstaltete am 27. Januar eine sogenannte Pipi-Party. Wir berichteten, dass die Polizei im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung im Umfeld der Disco zahlreiche junge Leute in stark alkoholisiertem Zustand antraf. Die Beamten waren pausenlos im Einsatz.
Die Joy-Betreiber empfanden unsere Berichterstattung als geschäftsschädigend, verlangten über einen Rechtsanwalt eine Gegendarstellung, eine strafbewährte Unterlassungserklärung und den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Obwohl wir an einem Rechtsstreit überhaupt kein Interesse hatten, konnten wir diesen Forderungen der Joy-Betreiber in gar keinem Falle nachkommen. Wir hätten ja eingeräumt, etwas Falsches veröffentlich zu haben. Und das wollten wir um keinen Preis, zumal wir uns auf den offiziellen Polizeibericht stützen konnten.
Ulf Müller, Vorsitzender Richter der ersten Zivilkammer beim Landgericht Kiel, sah das ähnlich, bescheinigte uns eine „eher moderate Berichterstattung“ und unterstrich die Bedeutung der Pressefreiheit, die vom Grundgesetz garantiert werde. Angesichts einer so eindeutigen rechtlichen Würdigung zogen die Joy-Betreiber ohne Aussicht auf Erfolg ihre Anträge zurück. Sie müssen jetzt die Kosten des Verfahrens tragen.
Jörg Schlömann
24. April 2012
Sehr geehrte Herren „Joy-Betreiber“,
was für ein verquertes Rechtsverständnis hat Sie dazu bewegt, mit rechtlichen Schritten gegen Pressefreiheit und objektive Berichterstattung vorzugehen?
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie frei wir ohne eine freie Presse überhaupt noch wären? Wollten Sie diese ureigene und grundgesetzlich geregelte Freiheit tatsächlich mit Rechtsmitteln beugen? Was maßen Sie sich überhaupt an, Recht mit Recht bekämpfen zu wollen?
Bitte tun Sie zukünftig die Arbeit, die Sie können und halten sich von nun an streng an die Ihnen vorgegebenen Parameter. Seien Sie genauer als genau mit dem Jugendschutz. Und wenn Sie was für Ihre Reputation tun wollen, schützen Sie Ihre Gäste vor sich selbst.
Dann kanns auch keine „schlechte Presse“ geben 😉
Glückwunsch, objektive Berichterstattung gegen einstweilige Verfügung .
Bitte auch künftig nicht einschüchtern lassen… ich weiß wovon ich rede.