Maske jetzt auch in Fußgängerzonen

Mitteilung der Segeberger Kreisverwaltung

Neue Allgemeinverfügung des Kreises weist Bereiche aus, in denen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss
Kreis Segeberg. Die Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein gilt ab dem morgigen Montag, 2. November. Sie regelt alle wesentlichen Dinge, die in den kommenden vier Wochen erlaubt bzw. nicht mehr erlaubt sind, und wird unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse.de veröffentlicht. Danach gilt: „In Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in denen typischerweise das Abstandgebot nicht eingehalten werden kann, müssen Fußgängerinnen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.“ Grundsätzlich gilt also die Faustformel: Bei Unterschreitung des Mindestabstandes, Alltagsmaske auf! Parallel dazu legt der Kreis Segeberg in einer Allgemeinverfügung Orte fest, wo die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit im Kreisgebiet immer gilt – entsprechend erfolgt das in anderen Kreisen und kreisfreien Städten. Diese Gebiete finden Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Allgemeines/allgemeines_node.html In Absprache mit den örtlichen Ordnungsbehörden müssen Passantinnen im Innenstadtbereich in Bad Bramstedt, in der Fußgängerzone in Bad Segeberg (mit innenliegender Fläche des Wochenmarktes) sowie auf dem Holstenplatz in Kaltenkirchen montags bis sonnabends von 6 bis 18 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Es besteht die Möglichkeit, dass weitere Bereiche in anderen Gemeinden oder Städten hinzukommen. Diese Erweiterungen gibt der Kreis dann gesondert bekannt.
Die Allgemeinverfügung tritt am morgigen Montag, 2. November, in Kraft und gilt bis einschließlich Sonntag, 29. November.

pm

  1. November 2020

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