Baulöwe Manke zeigt die Krallen: 1,5 Millionen Euro Schadenersatz will das Wohnungsunternehmen von der Gemeinde haben, wenn es die Pinnauwiesen nicht nach seinen Vorstellungen bebauen darf. Das lies Unternehmer Volker Manke durchblicken – in einem Schreiben einer renommierten Hamburger Anwaltskanzlei, die auf Baurecht spezialisiert ist, an die Verwaltung im Henstedt-Ulzburger Rathaus. Begründung der Juristen: Nach den jüngsten Plänen dürften nur 9.600 Quadratmeter bebaut werden statt der ursprünglich angestrebten 29.136 Quadratmeter. Die Gemeinde leitete den Brief umgehend an die Mitglieder des Umwelt- und Planungsausschusses weiter.
Die fast 30.000-Quadratmeter-Fläche resultiert nach Ansicht der Manke-Anwälte aus dem im Umwelt- und Planungsausschuss erzielten „fraktionsübergreifenden Kompromiss“ vom 9. Februar 2015. Von einer Übereinkunft der Kommunalpolitiker aber kann wohl kaum die Rede sein; denn zwei BFB-Ausschussmitglieder enthielten sich bei der Abstimmung über die vierte Änderung des Bebauungsplans 96 (Hofstelle Schacht) der Stimme, zwei WHU-Vertreter votierten sogar dagegen.
Nach Ansicht der WHU-Fraktionsvorsitzenden Karin Honerlah dient das Schreiben der Manke-Anwälte dazu, „die Politiker und die Bürger vor dem anstehenden Bürgerentscheid am Sonntag, 11. Oktober, zu beeindrucken.“ Nicht von ungefähr sei in dem Brief „von drohenden finanziellen Belastungen der Gemeinde“ die Rede.
Ungeachtet dessen schreibt Karin Honerlah in einer Presseerklärung: „Die Politiker in der Gemeinde haben nun Klarheit: Die von der Gemeinde beauftragte Professorin Leppin erläuterte überzeugend im öffentlichen Teil der jüngsten Ausschusssitzung, dass die Firma Manke keinen riesigen Schadenersatz beanspruchen kann. Die hierfür massgebliche sieben-Jahres-Frist ist abgelaufen, der Bebauungsplan 96 zur Bebauung der Pinnauwiesen kann geändert oder aufgehoben werden. Manke kann lediglich Ersatz der Planungs- und Vermessungskosten und ähnliches verlangen. Mehr nicht.“
Karin Honerlah stellt nach dem Auftritt der Professorin im Ausschuss fest: „Damit ist nun für beide Wählergemeinschaften des Ortes klar, dass sie das Bürgerbegehren unterstützen. Beide Wählergemeinschaften, WHU und BFB, sind für die Reduzierung der Bebauung auf den Pinnauwiesen und sagen JA – für eine Gemeinde im Grünen.“
„Erstaunlich“ allerdings findet die WHU-Fraktionsvorsitzende, dass in dem Schreiben der Manke-Anwälte an die Gemeinde „viele Details aus dem nicht-öffentlichen Gutachten der Professorin zitiert“ werden.
Jörg Schlömann
17. September 2015
So wie ich das verstanden habe, sind viele Bürger hier der Meinung, noch ein wenig Grün in der Gemeinde zu erhalten und nicht jede Fläche auf der ein Baum steht als Bauland freizugeben. Bzw. wenn gebaut wird, dann verhaltend und nicht überdimensional, ich finde das in Ordnung, wenn ich mir Hamburg anschaue, gibt es da bald mehr Grün als hier im Gemeinde Zentrum. Und diese Wahl wird ja zeigen, wie das Meinungsbild aussieht, allerdings muss ich auch sagen, dass ich es gestern Abend nicht richtig fand, jetzt an diesen “ basisch-demokratischen Punkt“ die Wähler mit dem Argument zu kommen, welches fast wie eine Drohung von einigen Politikern klang es werde eine Schadensersatzklage geben, darum stimmen Sie mit NEIN! Das heißt für mich, ich bin käuflich, dies hat für mich nichts mit Demokratie zu tun! Ein Politiker sagte auch, man könne dies alles verhindern, wenn es richtig ist, die Politik müsste nur der Antrag stellen, die 3 Änderung aufzuheben, wenn ich das richtig verstanden habe. Ich denke es ist ein schwieriges Thema, aber die Demokratie verkaufen?
Hallo Herr Gollub,
keiner will Ihnen Ihren Stolz – dass Sie Familien in die eigenen vier Wände begleitet haben – absprechen.
Ihren Beitrag kann man aber auch so verstehen, dass Sie die Bürger für unmündig erklären und die Gemeindevertreter überflüssig sind und nur der Investor alleine bestimmen sollte, wo, wie, und was gebaut werden sollte.
Auf die Abstimmung schaue ich mit Spannung! Mich wird sehr interessieren, auf welche Resonanz das Thema bei unseren Mitbürgern stößt. Während hier die zugesendeten Unterlagen von insgesamt 10 bedruckten DIN-A4-Seiten inhaltlich gelobt werden, habe ich soeben an einem Kaffeetisch neben mir das ausdrückliche Kopfschütteln dazu vernommen. Als ich mit den fünf Personen über die Sache sprach, wurde deutlich, dass keiner der Anwesenden (auch am weiteren Nebentisch schalteten sich zwei weitere ein) den losgetretenen Prozess verstehen will. Da nitzten auch die ausführlichsten Argumente nichts. Auch noch auf den neuen Mehrfamilienblock im Kronskamp angesprochen, wurde das Gebäude als „sehr hübsch“ und attraktiv beschrieben. Und, na ja, die Nachbarn sind doch gar nicht so sehr benachteiligt, das wird schon … Okay, jetzt sind wir mit dieser Abstimmung an einem basisdemokratischen Punkt angekommen. Mal sehen, wie viele mitmachen. Ich hoffe, dass es viele sind, selbst wenn mutwillig ungültige Stimmen abgegeben würden, wäre es zumindesten ein Ausdruck der eigenen Meinung. Und wie viele der Wahlteilnehmer schließlich für was stimmen, wird letztlich ein Abbild der Meinungslage in unserer Gemeinde sein. Für Bürger, die sich mit der Materie bisher nicht auseinander gesetzt haben, wird bei der Durchsicht der Stellungnahmen der verschiedenen Parteien eines deutlich: Wir haben ganz schön viele Meinungen in unserem Ort. Für mich ist diese Abstimmung ein echtes Messeisen im Verhältnis zu Meinungsäusserungen in Foren wie diesem. .
Wie Sie schon schreiben, Herr Blau, es gibt im Ort sehr viele verschiedene Meinungen, ich finde das hat bereits die letzte Kommunalwahl deutlich gemacht. Und somit auch, daß die Kommentare hier nun wirklich alles andere als repräsentativ sind.
Der Satz
„Daher besteht kein Grund, es dem Investor vorzuenthalten “
in der Stellungsnahme unseres Bürgermeisters stört und irritiert mich, macht
nachdenklich. Welchen Grund gibt es dem Investor vor dem Bürgerentscheid
diese Information zugänglich zu machen ?
Ich habe gestern an diesem Infoabend teilgenommen, zwar nur als stiller Zuhörer und war doch ein wenig erstaunt: Als zugezogener konnte ich mir bis jetzt noch keine richtige Meinung bilden, wie es in dieser Gemeinde so abläuft, wer die Weichen stellt und welche Fraktionen welche Meinung vertreten. Der gestrige Abend hat mir aber geholfen, die Augen zu öffnen und kritischer zu hinterfragen. So viel mir auf, dass ein Redner, zur Sprache brachte, das hier das Vertrauen in die Politik fehlt und dies müsse zurück gewonnen werden… dem kann ich eigentlich nur zu stimmen, aber es wird sicherlich auch seinen Grund haben, warum dieses verloren gegangen ist… ein Politiker Sprach von Bierkrugpolitik, nun gut, dies gibt es sicherlich überall, wo es darum geht, Vorteile zu nutzen.
Positiv gefiel mir persönlich der Einsatz der Bürgerinitiative, die wohl wirklich versucht, ohne das sie einen Vorteil durch ihr Handeln bekommt, sich für die Wünsche vieler Bürger einsetzt. Ein wenig mehr bin ich allerdings auch darüber erstaunt, wieso man sich von einem eventuell späteren Gegner im Rechtsstreit in die Karten gucken lässt.
Ähnliches passiert wie man lesen kann auch woanders:
Hamburger Abendblatt v. 23.09.06 Kreis Stormarn:
Baugebiet Bachstraße: Politiker werfen Bürgermeister erneute Amtspflichtverletzung vor. Der Barsbütteler Finanzausschuss empfiehlt jetzt die Einschaltung der Kommunalaufsicht des Kreises.
Barsbüttel. Rund 30 Einfamilienhäuser sollen an der Bachstraße in Stemwarde gebaut werden. Schon vor Monaten hätte Baubeginn sein können. Doch auch nach der jüngsten Sitzung des Finanzausschusses sieht es nicht danach aus, dass bald die Bagger anrücken können. Grund: Auch diesmal hat die Verwaltung keinen unterschriftsreifen Vertrag mit den derzeitigen Eigentümern der Grundstücke, an deren Spitze der Stemwarder Werner Krogmann steht, vorlegen können. Ganz im Gegenteil: Barsbüttels Bürgermeister Arno Kowalski, der Verhandlungsführer der Gemeinde, hat die Ergebnisse eines Rechtsgutachtens und seine Überlegung zur Verhandlungsposition der Gemeinde auch der anderen Vertragsseite zugestellt. Dies hat der Finanzausschuss festgestellt.
„Das fehlen mir die Worte“, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende Harald Fritze. „Wir geben Geld für ein Rechtsgutachten aus, und die Erkenntnisse werden dann dem Verhandlungspartner zur Verfügung gestellt, damit auch jeder weiß, wo die Gemeinde Spielraum hat und wo nicht. So etwas nennt man Parteienverrat.“
Kowalski hat das 24-seitige Gutachten und seine Empfehlungen für einen Beschluss der Gemeindevertretung am vergangenen Mittwoch per Mail verschickt – an die Fraktionsvorsitzenden und an Werner Krogmann, wie die Anrede zeigt („Sehr geehrter Herr Krogmann“). Auch die Mitglieder des Finanzausschusses, die am Donnerstag tagten und sich mit dem Baugebiet befassen sollten, bekamen die Unterlagen – aber nicht von Kowalski. Der Bürgermeister erschien auch nicht zur Sitzung – er ist erkrankt. Das gleiche gilt für Jürgen Erdmann, Leiter des Fachdienstes Finanzen, und für Michael Hambeck, den Leiter des Fachbereichs Bau und Finanzen. Als Protokollführer war ein Mitarbeiter des Fachbereichs Bau erschienen, der aber keine Fachauskünfte zum Thema Finanzen geben konnte.
Da die Verwaltung ohnehin zu vielen Tagesordnungspunkten und gerade zu den wichtigsten keine Beschlussvorlagen lieferte, setzte der Ausschussvorsitzende Alexander Perske (CDU) kurzerhand die Tagesordnung ab. Stattdessen debattierten die Mitglieder darüber, wie man den Bürgermeister dazu bringen kann, einen solchen Kardinalfehler wie die Weiterleitung von vertraulichen Unterlagen nicht zu wiederholen. Die Gemeindevertreter werden in ihrer Sitzung am kommenden Donnerstag (19 Uhr, Rathaussaal) darüber entscheiden, ob die Kommunalaufsicht das Verhalten des Bürgermeisters überprüfen soll. Unter anderem geht es um den Verdacht der Amtspflichtverletzung und um die Frage, ob Kowalski in Sachen Baugebiet noch weiter Verhandlungsführer der Gemeinde sein kann. Der Bürgermeister hatte erst unlängst einen Verweis wegen Amtspflichtverletzung bekommen.
zu der Info an Herrn Manke durch Herrn Bauer
Ich hätte mir gewünscht, das Herr Bauer, bevor er Internas weiter gibt, dieses mit der Politik abspricht.
Denn es wurde nicht öffentlich, gemeinsam beschlossen!
Ergo darf auch nur gemeinsam etwas anderes beschlossen werden!
So ist es für mich ein klarer Verstoss gegen den Bürger!
Außerdem sind bei dem Bebauungsplan zuviele „kann“ Bestimmungen. Wir wissen alle was daraus wird. z.B. Lühmann Park, dort sollte auch ein Park entstehen, doch selbst mit Lupe findet man dort keinen Park!
Und die Aussage, es werden ja Ausgleichsflächen bepflanzt, in Götzberg!!!
Das ist dann wie mit dem Auto ins Fitnessstudio um dort Fahrrad zu fahren…
Hallo Herr Borchert! Stimme Ihnen inhaltlich zu. Wir, also das Wahlvolk, sollen abstimmen. Aber in Unkenntnis der Tatsachen, die hinter dem Begriff „Persönlichkeitsschutz“ verborgen bleiben. Stattdessen eine „Steilvorlage“ des Bgm. Taktisch halte ich das für unklug. So kann die Anwaltskanzlei in Ruhe überlegen, wo es einen Ansatzpunkt geben könnte. Und wenn der später vor Gericht im Sinne der Fa. Manke entschieden werden sollte, dann war die Bürgerbefragung für die Katz ! Wußte die Gemeindevertretung, daß der Bgm. die Fa. Manke informieren wird ? Nach meiner Ansicht ist der Bgm. für alle Bürger da, sie zu informieren und nicht zu selektieren, wen er über was informieren möchte oder wen nicht.
Hallo Herr Michelsen,
Zu der Frage ob die Gemeindevertretung hat Herr Bauer etwas unter Punkt 4 geschrieben, falls die Teilnehmer des Ausschusses also ihre Arbeit gemacht haben waren alle informiert.
Ansonsten denke ich nicht dass der Bgm entscheidet wen er informieren MÖCHTE, sondern dass er prüft wen er informieren DARF. Wenn Herr Bauer, wie hier gefordert, das Gutachten öffentlich gemacht und daraufhin die Gemeinde daraufhin juristisch wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Herrn Mahnke belangt worden wäre, wären Sie dann zufriedener gewesen? Oder hätten Sie das amateurhafte Verhalten der Politik angeprangert?
PS: Ich warte übrigens immer noch auf Ihre Idee wie 18 Parteien ohne „Betonburg“ auf dem Gelände des Billard-Cafes untergebracht werden können. Ich habe mich immer für mathematisch begabt gehalten, aber ich komme einfach nicht von selbst auf Ihre Lösung und würde mich freuen wenn Sie die noch ergänzen würden.
Ups, es muss natürlich „ob die Gemeindevertretung informiert war“ heißen 🙂
Welch Scheinheiligkeit der Gutbürger. Wohnraum , auch im Hinblick auf die Flüchtlingssituation, fehlt – ist denke ich unstrittig – nur bitte nicht in meiner Nähe. Wer schafft denn Wohnraum? Der Staat , die Gutbürger oder Investoren? Das die bösen Investoren damit auch Geld verdienen wollen ist natürlich verwerflich – arbeitet doch sonst jeder nur für das Gemeinwohl in unserer Gesellschaft. Und ja, ich arbeite bei Manke und das schon seit über 10 Jahren und bin stolz darauf, wieviele Familien und Menschen ich auf den Weg in die eigenen Wände begleiten durfte.
Das Persönlichkeitsrechte, wenn es die tatsächlich geben sollte, was ich als Uninformierter nicht beurteilen kann, beachtet werden müssen, ist unstrittig. Aber darum geht es hier eigentlich gar nicht. Wir befinden uns in der Phase der vorbereitenden Verfahrensgegnerschaft Gemeinde – Fa. Manke. Nach positivem Bürgerentscheid wird die Verfahrensgegnerschaft zementiert und im Vorwege „verschießt man sein Pulver“ mit der Preisgabe seiner rechtlichen Beurteilung doch nicht unnötig. Außerdem hat die Gemeinde als Auftraggeberin das Gutachten bezahlt und nicht Fa. Manke.
Den Widerspruch in der Stellungnahme des Bürgermeisters zwischen den Ziffern 2 und 3 verstehe ich auch nicht:
In Ziff.2 wird ausgeführt: „Der Grund der Nicht-Öffentlichkeit des Gutachtens ist, dass es Informationen enthält, welche Persönlichkeitsrechte des Investors betreffen.“
In Ziff. 3 wird ausgeführt: „Inhaltlich stellt das Gutachten nichts anderes dar, als die Subsumtion der besonderen Situation des B-Plan 96…..“
Daher „inhaltlich“ doch keine Persönlichkeitsrechte?
Also, warum dann diese Geheimniskrämerei? Dadurch wird doch Misstrauen geweckt. Die Passagen mit den Persönlichkeitsrechten, wenn es die tatsächlich geben sollte, hätte man auch schwärzen können.
Oder werden hier die Begriffe „nichtöffentliche Sitzung“ und „Gutachten“ verwechselt?.
Der Standpunkt unseres Bgm ist mir unverständlich. Wir leben in einer Demokratie. Die Gemeindevertreter sind die gewählen Stimmen der Bürger / Wähler. Es mag sein, daß es juristisch korrekt ist die Öffentlichkeit auszuschliessen, wenn es um Persönlichkeitsrechte des Investors geht. Der Investor selbst ist auch Bürger – warum wird das „Wahlvolk“ ausgeschlossen, aber ein Wähler / Bürger bekomt die Informationen frei Haus ? Gibt es hier verschiedene Wählerklassen ? Entweder sind alle ausgeschlossen oder keiner ! Das Recht auf Klage steht der Fa. Manke zu. Ob dann die Gerichtsserhandlung auch unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden wird (also auch ohne Presse) weiß man nicht. Ich halte die Klagedrohung für „Gewittergrollen“. Die Entscheidung wird eine längere Zeit in Anspruch nehmen. Dann wird das Pinnau-Gras längst zu Heu verfüttert worden sein. Ich halte die Klage der Fa. Manke für nicht aussichtsreich. Eine Juristin aus Kiel darf man wohl als kompetente Referentin ansehen. Ein Anwalt der Fa. Manke muß ja auch die Chance haben zu leben und zu verdienen. Mitarbeiter der Fa. Manke – also auch Bürger – dürften die Stellungnahme ja auch lesen -müssen von berufswegen. Ob da etwas „durchsickert“…….? Firmengeheimhaltungspflicht hin oder her…..Irgendwie verlaufen dann die Spuren im Sand und keiner will es gewesen sein…..
Das „Wahlvolk“ wird nur deshalb ausgeschlossen weil mit der Freigabe Persönlichkeitsrechte verletzt werden würden. Würden sie nicht verletzt werden würden wir also alle Einblick erhalten – jetzt erhalten diejenigen Einblick bei denen eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Herrn Mahnke nicht zu erwarten ist. Herr Mahnke zum Beispiel. Das finde jetzt weder unlogisch noch unvernünftig.
Außerdem gilt es für fast jede personenbezogene Information die der Staat besitzt. Haben Sie schonmal versucht den Flensburger Punktestand Ihres Nachbarn abzufragen? Es geht nicht? Ich verrate Ihnen was: Ihr Nachbar kann es. Unfair, was?
Die Unterlagen sind wirklich gut, aus den Grafiken geht visuell gut hervor: Wenige Häuser=JA.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier ist wohl ein wenig Aufklärung notwendig:
1. Das besagte Gutachten wurde auf meine Veranlassung an den Investor übersandt.
2. Der Grund für die Nicht-Öffentlichkeit des Gutachtens ist, dass es Informationen enthält, welche Persönlichkeitsrechte des Investors betreffen. Daher besteht kein Grund, es dem Investor vorzuenthalten, wohl aber es als nicht öffentlich zu kennzeichnen.
3. Inhaltlich stellt das Gutachten nichts anderes dar, als die Subsumtion der besonderen Situation des B-Plan 96 mit den bereits diskutierten Fragestellungen unter das Baugesetzbuch.
4. Dieser Umstand wurde von mir auch im vergangenen Umwelt- und Planungsausschuss allen anwesenden Gemeindevertretern kommuniziert, von daher sind mir die aufgeworfenen Spekulationen nicht nachvollziehbar.
Es ist schade, dass durch die Aussage einer Gemeindevertreterin und der Art und Weise der hier kommunizierten Kommentare suggeriert wird, dass aus dem Rathaus unlautere Informationspolitik betrieben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Bauer
Bürgermeister
Danke für diese kurze und sachliche Klarstellung 🙂
Vielen Dank für die Klarstellung Herr Bauer.
Wir freuen uns auf heute Abend im Bürgerhaus 🙂
Zu
Zitat-Beginn:
„Erstaunlich“ allerdings findet die WHU-Fraktionsvorsitzende, dass in dem Schreiben der Manke-Anwälte an die Gemeinde „viele Details aus dem nicht-öffentlichen Gutachten der Professorin zitiert“ werden.
Zitat-Ende
Bedeutet dies, dass es im Rathaus eine „undichte“ Stelle gibt ?
Hallo Herr Grützbach, im Rathaus könnte man eine undichte Stelle vermuten, aber dieser bedarf es gar nicht; denn im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, in welchem die Rechtsprofessorin referierte, waren alle Fraktionen für und gegen die Manke-Bebauung anwesend. Naiv, wer denkt, dass aus dieser Sitzung keine Infos von der einen oder anderen Fraktion an Fa. Manke gegeben wurden…. Der „doofe“ Bürger , der von diesem Teil der Beratungen ausgeschlossen wird, muss sich somit doppelt verar… vorkommen. Mit Transparenz hat das alles weing zu tun.
Naja, „nicht öffentlich“ ist doch etwas anderes als „geheim“, oder nicht?
Gab es in Henstedt-Ulzburg eigentlich schon mal einen Untersuchungsausschuss so wie in der „großen Politik“?
Hat vor Gericht nicht jede Seite einen Anwalt, der der Meinung ist, im Recht zu sein und den Prozeß zu gewinnen?! Wie will man sich denn da nun im Vorwege sicher sein, daß die Aussage der einen Anwältin stimmt, die des anderen Anwalts aber nicht? Aber anscheinend hat auch niemand direkt behauptet, daß der Manke-Anwalt Unrecht hat. Könnte man also genauso gut behaupten, daß die Wählergemeinschaften mit der Leichtgläubigkeit der Wähler spielen, im Vorwege einer von zwei Anwaltsaussagen zu vertrauen. Eher sollte man vielleicht vermitteln, daß das Ganze nach wie vor so unsicher ist, daß man seine Entscheidung nicht an möglichen Schadensersatzforderungen fest machen sollte, sondern an den sonstigen Argumentationen der Parteien, Wählergemeinschaften und der Bürgerinitiative. Denn wie Herr Meissner schon einmal schrieb: die Gemeinde hat wirklich großartige Unterlagen an die Bürger geschickt, da sollte für jeden Interessierten genug zur persönlichen Meinungsfindung drin stehen.
Na, denn hätte ich auch doch noch erwähnen sollen, dass das Innenministerium nach rechtlicher Prüfung auch zu der Überzeugung gekommen ist, dass kein Schadensersatz wegen des Fristablaufes zu zahlen ist. Vielleicht überzeugt dies dann noch stärker. Steht auch nachzulesen in einem Protokoll des Umwelt- und Planungsausschusses. Wen’s interessiert, dem suche ich gern morgen mal die Fundstelle raus.
Wen wollen Sie denn damit überzeugen? Einen Richter oder die Bürger? Deswegen ja die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, abseits der Schadensersatzfrage zu diskutieren. Ist doch logisch, was Manke sich erhofft, würde ich an deren Stelle genauso machen (und Sie, als Juristin, vermutlich erst recht). Wer für die 4. Änderung des B-Plans ist, dem kann es doch auch egal sein und wer dagegen ist, wird Manke vermutlich eh nicht glauben, also kann man doch gleich bei den eigentlichen Argumenten bleiben.
Weil man Beckershof nicht bekommen hat will man jetzt hier hin langen.
Es ist schon zu viel zu gepflastert. Ob die Fa.Manke auch bauen würde wenn sie 60 Flüchtlingswohnungen mit errichten müsste? Sollte die Gemeinde zum Schadensersatz verpflichtet werden, sollte ein intaktes Biotop uns dies wert sein. Ich werden mit JA stimmen.
Wenn dieses Schreiben der Anwälte,Teile aus dem nicht-öffentlichem Gutachten enthalten….
frage ich mich doch, wie kamen die daran ? Ich finde es einfach nur “ uuuuuuaaaaargghhh“ ….. wie hier die Bälle zugeworfen werden…