Mängel beim Kita-Essen noch immer nicht abgestellt

Noch immer gibt es Mängel bei der Versorgung der Henstedt-Ulzburger Kindertagesstätten mit dem Essen. Auch sieben Wochen nach Beginn der Lieferungen durch einen Norderstedter Unternehmer sind die Probleme noch nicht behoben. Das hat jetzt Bürgermeister Stefan Bauer in einer Presseerklärung eingeräumt. Die Henstedt-Ulzburger Nachrichten hatten die mangelhafte Versorgung der Kindergärten als erstes Medium öffentlich gemacht.

Verwaltungschef Bauer teilt jetzt zu dem Thema mit: „Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat die Kitaverpflegung zum 1. August 2016 an den externen Caterer, Firma ULNA Nord GmbH aus Norderstedt, vergeben. Die Veränderung der Mittagsverpflegung hat in den gemeindlichen Kindertagesstätten teilweise zu Schwierigkeiten geführt, welche in diesem Ausmaß nicht zu erwarten waren.

Bemängelt wurden unter anderem die Lieferungstemperaturen, die Lieferzeiten, aber auch die Qualität und Menge des Essens“, gibt Bauer zu und fährt fort: „Dies hat die Verwaltung umgehend mit dem Geschäftsführer der ULNA Nord, Herrn Michael Kaupp, in einem persönlichen Gespräch thematisiert, in dem zugesichert wurde, dass die vorhandenen Mängel kurzfristig abgestellt werden. Die Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses wurden am 13. September 2016 über die aktuellen Schwierigkeiten bei der Mittagsverpflegung informiert.“

Der Bürgermeister weiter: „Seit der Zuschlagserteilung an die Firma ULNA steht die Verwaltung in engem Kontakt mit den Kindertagesstätten und dem Caterer, um eine möglichst reibungslose Essensversorgung zu gewährleisten. Ein Großteil der Anlaufschwierigkeiten konnte bereits gelöst werden. Beispielsweise konnten Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Anlieferung und Unterschreitung der Temperaturgrenzen entgegengewirkt werden. Einige Mängel konnten hingegen noch nicht beseitigt werden.

In gemeinsamen Gesprächen mit den Einrichtungen, der Verwaltung und der ULNA Nord werden kontinuierlich Verbesserungsvorschläge zur Mittagsverpflegung entwickelt. Hierbei wurden die bisher gelieferten Gerichte analysiert und auch bereits Wege identifiziert, um die Akzeptanz bei den Kindern zu verbessern und die Besonderheiten in Bezug auf das Essverhalten der Kinder bei den Gerichten zu berücksichtigen. Um die Portionsgrößen für alle Einrichtungen in Zukunft möglichst zu optimieren, wird über ein Feedbacksystem abgefragt, ob die gelieferte Menge angemessen war.

Wenn gelieferte Gerichte nicht den vertraglich vereinbarten, qualitativen Anforderungen genügen, wird dies vom Personal der Kindertageseinrichtungen beanstandet und der Firma ULNA Nord gemeldet. Beanstandete Gerichte werden bei der monatlichen Kostenabrechnung entsprechend nicht berücksichtigt.“

Der Bürgermeister findet auch Worte, die fast nach einer Entschuldigung des Lieferanten klingen: „Die Verpflegung aller zehn gemeindlichen Kindertagesstätten durch einen gemeinsamen Caterer ist eine große Herausforderung. ULNA Nord liefert derzeit wöchentlich rund 4.100 Gerichte in Henstedt-Ulzburg aus, was durchschnittlich 820 Gerichten pro Tag entspricht. Alle Beteiligten – der Caterer, die Verwaltung und die Kindertagesstätten – arbeiten zusammen daran, die derzeitige Situation der Mittagsverpflegung weiter zu verbessern. Das Thema Mittagsverpflegung wird auch in der nächsten Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses zur Sprache kommen. Michael Kaupp, Geschäftsführer der ULNA Nord, wird dort den Ausschussmitgliedern für Fragen zur Essensversorgung zur Verfügung stehen. Die Sitzung findet am 26. September 2016 ab 18.30 Uhr im Ratssaal des Rathauses statt.“

Die Eltern der betroffenen Kinder hätten statt dieser wortreichen Erklärung wohl lieber den Satz gehört: „Alle Mängel sind behoben.“ Nach sieben Wochen „Anfangsschwierigkeiten“ dürften sie das doch eigentlich erwarten.

Jörg Schlömann

23. September 2016

19 thoughts on "Mängel beim Kita-Essen noch immer nicht abgestellt"

  1. Mein Sohn ist und war immer ein guter Esser. Wenn der schon sagt, ihm schmeckt das nicht,
    na dann hat das schon was zu sagen.

  2. ….wenn man sich schon einen neuen Lieferanten aussucht, dann sollte man ihn auch einmal besuchen und vor Ort unangemeldet prüfen vor Auftragserteilung und während der ersten Lieferphase um sucherzustellenh, daß alles wie angeboten klappen kann soll. Fragen von Kapazitäten und Behältern und Fahrzeugen sind unabdingbar zu klären und sich davon zu überzeugen.
    Wenn nicht genügend Essen geliefert wird, dann ist auch keine Leistung erfolgt und kann ist die Lastschrift zurückzurufen mit entsprechender erklärender Korrespondenz.
    Referenzen sich geben zu lassen und sich dort zu erkundigen gehört auch dazu.
    Ich schließe mich der Meinung an, daß sich der Anbieter übernommen hat und auf Basis von Kampfpreis die Anzahl der Essen und die Rendite möglichst mit wenig mehr Personal zu meistern – was offensichtlich nicht gelappt hat.

  3. So völlig falsch kann der Bestellprozess im Rathaus gar nicht gelaufen sein:
    „Wir achten in unserer Küche nicht nur auf die Empfehlungen der deutschen Gesellschaft für Ernährung, sondern auch auf den ausschließlichen Einsatz biologischer Lebensmittel, wobei wir einen höchstmöglichen Anteil saisonaler und regionaler Produkte einplanen.

    Wir sind natürlich auch in der Lage auf alle Allergien und Unverträglichkeiten einzugehen. Auf Schweinefleisch wird konsequent verzichtet. Bei uns werden keine Instantsoßen mit Geschmacksverstärkern, Stabilisatoren, künstliche Aromen und ähnliches verwendet. Alle Komponenten werden frisch zubereitet.“
    —-
    Das steht auf der ULNA-Website. Somit sehr ich die Eltern im guten Recht, hochwertiges Essen in den Mengen zu erwarten, wie sie von der DGfErnährung für die belieferte Altersgruppe empfohlen werden. Wenn ULNA das zum geforderten Preisniveau nicht kann, hätten sie ja keinen Vertrag abschließen müssen.
    Die Gemeinde sollte hier mit allen rechtlichen Mitteln Erfüllung kurzfristig und vollständig erzwingen. Und notfalls Ersatzvornahme mithilfe von Drittlieferanten durchführen und das von der ULNA-Rechnung runterkürzen, ebenso wie Aufwand für die ganze Bearbeitung von Vorgängen, die bei Erfüllung nicht angefallen wären. Und natürlich Beträge für mangelhafte Leistungen der abgelaufenen Vertragslaufzeit.

    1. „Auf Schweinefleisch wird konsequent verzichtet.“

      Es gehört zu unserer Kultur, dass wir Schwein essen. Wildschein ist besonders lecker und auch gesund.

      Ich möchte, dass meine Kinder auch Schweinefleich in der Kita und Schule bekommen.

      Hier wird doch nur auf andere Bevölkerungsgruppen Rücksicht genommen und dass darf nicht sein.

      1. Das darf nicht sein? Aha?! Rücksichtnahme ist (bzw sollte) ein zentraler Punkt der Erziehung im Kindergarten sein! Wird wohl niemand sterben, wenn er kein Schweinefleisch bekommt. Können Sie ja zu Hause servieren, hindert Sie doch keiner. Außerdem steht da was von „Empfehlungen der deutschen Gesellschaft für Ernährung“ und demnach ist zwar nichts gegen Fleisch einzuwenden, nötig ist es für eine gesunde Ernährung aber nicht.

        1. „Außerdem steht da was von „Empfehlungen der deutschen Gesellschaft für Ernährung“ und demnach ist zwar nichts gegen Fleisch einzuwenden, nötig ist es für eine gesunde Ernährung aber nicht.“

          Ich kenne diese Empfehlung. Fleisch ist für eine gesunde Ernährung für unsere Kinder sehr wichtig. Tierische Eiweiße und Fette sind für wachsende Kinder sehr wichtig.

          Selbstverständlich ist es wichtig, dass das Essen abwechslungsreich ist, dazu gehört aber auch Schwein.

          Und ja, es wird viel zu viel Rücksicht auf andere Kulturen genommen. DIeser Weg ist falsch.
          Wenn ich in ein anderes Land ziehe muss ich mich dieser Kultur anpassen und nicht umgekehrt.

          1. Wenn Ihre persönliche Ernährungsempfehlung von der staatlichen abweicht, sollten Sie in Erwägung ziehen, ihr Kind nicht in den Kindergarten zu geben.

            Wenn Schwein für eine gesunde Ernährung unverzichtbar sein soll, wirft das die Frage auf, warum überhaupt noch Araber und Inder am Leben sind.

            Deutschland rühmt sich so gerne damit, Vorreiter in vielen Dingen zu sein, am liebsten in allen Dingen. Außer bei Toleranz, da möchte man dann doch nicht Vorreiter sein sondern lieber so rückständig, wie in manch anderem Land…

            1. Sie haben wohl keine Kinder, ansonsten kann ich Ihren oberschlauen Vorschlag, die Kinder nicht in die Kita zu geben, nicht so ganz einordnen.
              Also hier nochmal für Kinderlose oder solche, die es vergessen haben: Schweinefleisch gehört zur deutschen Hausmannskost und sollte auch angeboten werden. Das hat etwas mit Kultur und Eßgewohnheiten zu tun.

              1. So ist es Herr AxelG.

                Es gehört zu unserer Kultur, und dass nicht erst seit 50, 60 Jahren, sondern seit Jahrhunderten.
                Ich möchte, dass die Kinder jegliche Art und Form von Fleisch und sonstiger Nahrung in den Kita´s und Schulen kennenlernen, und nicht nur das, was irgendwelche Öko´s gerne hätten.

                Noch was zum Thema Fleisch:
                Ich habe neulich eine Reportage (Spiegel TV Wissen) über den Menschen gesehen, und da haben Professoren wissentschaftlich nachgewiesen, dass der menschliche Organismus noch in der Steinzeit ist und Probleme mit den modernen Speisen (z. B. Vegan) hat.

              2. Ich bin nicht kinderlos, wobei das wohl für die Diskussion ziemlich egal sein dürfte.

                Im Gegensatz zu einer Meinung, die auf überhaupt nichts basieren muß, muß ein Wissenschaftler seine Position wissenschaftlich begründen. Laut DGE sollte ein Erwachsener(!) pro Woche(!) nicht mehr (null wäre also auch in Ordnung) als 300-600g Fleisch und Wurst (ja, auch Salami auf Brot und Speck in den Bratkartoffeln zählen mit) verzehren. Wenn dann also jemand rumjammert, daß es im Kindergarten kein Schweinefleisch gibt, dann ist das einfach lächerlich und zeigt, daß jemand unter dem Deckmantel „Kultur“ und „Gewohnheit“ absolut keine Ahnung hat (haben will?), was gesunde Ernährung überhaupt ist.

                Kultur ist übrigens etwas, was sich im steten Wandel befindet und somit als vermeintliches Argument für Stillstand ziemlich ungeeignet.

      2. Das fiel mir auch auf. Schweinefleisch sei deutlich ungesünder als andere Fleischsorten, abgesehen von Filet ggf. noch. Liest man oft. Aber man liest auch, das dies daran liegt, das es zu den roten Fleischsorten gehört, die anscheinend allesamt nicht übermäßig auf den Teller gehören: http://www.sueddeutsche.de/leben/fleisch-ist-ungesund-die-rote-gefahr-1.389045
        —-
        Das speziell Schweinefleisch für einige religiöse Ausrichtungen problematisch ist, sollte sicherlich nur Anlaß sein, AUCH ein Gericht ‚ohne‘ anzubieten, gar am besten gleich fleischlos, um auch den Vegetariern gerecht zu werden. Und auch den Angehörigen von den Religionen, die überhaupt keine Lebensmittel aus Tötungen essen dürfen, falls sie ganz stringent halten wollen: Hindus und als Ableger davon der Buddhismus (und ggf. weitere).
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        Wäre es allein kulturellen Motiven geschuldet, überhaupt kein Schweinefleisch anzubieten, wäre für mich dann an öfftl. Einrichtungen die weltanschauliche Neutralität untergraben. Dann sollte man sich fragen, warum die Fa. überhaupt an der Ausschreibung teilnehmen durfte.

    2. „…von der ULNA-Rechnung runterkürzen…“
      Das funktioniert m.E. leider nicht, da die ULNA direkt auf dem Konto der Eltern umherbucht…

      1. http://praxistipps.chip.de/lastschrift-zurueckbuchen-geht-das_38534Schrieb hier nicht jemand, es werde zentral über die Gemeinde abgerechnet? Aber wunderbar: 8 Wochen Widerrufsfrist ( http://praxistipps.chip.de/lastschrift-zurueckbuchen-geht-das_38534 ). Da die Fa. dem H-UN-Artikel zufolge schon eingeräumt hat, derzeit nicht in vollem Umfang leistungsfähig zu sein, sollte das wohl Grund genug sein für einen LS-Widerruf. Sollte die Fa. dann noch Chuzpe haben, Mahnungen oder Gebühren haben zu wollen, könnte man n.m. Erwartung auch härteres Geschütz auffahren, wenn man selbst Vertragspartner ist: https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html . Wer schon so eine Kitaspeisung betreibt, kann sich ja schlecht auf Unwissenheit berufen, das es doch so eine unerwartet große organisatorische Herausforderung sei. Dem Gewerbetreibenden wird m. W. unterstellt, er wisse stets, was er tue. Und so einen Vertrag zu schließen und dabei zu wissen, das seine Erfüllung unsicher ist, klingt genau wie die Definition in dem verlinkten Text.

  4. Es ist bestimmt nicht einfach, einen geeigneten Lieferanten zu finden, der zu niedrigen Preisen einen ordentlichen Qualitätsstandard liefern kann. Und die Herren Meissner und Wollweber haben haben mit ihren Feststellungen zu 100% recht. Da scheint ein Lieferant zu testen, was geht, und der Kunde lässt ihn. Nehme an, dass die Eltern der betroffenen Kinder aber kein Geld zurückhaben wollen, sondern stattdessen gutes Essen für ihre Kinder.
    Das Grundproblem ist aber die Bereitschaft, für ordentliches Essen einen höheren Betrag zu akzeptieren. Hier sehe ich die Eltern in der Pflicht, die Ansprüche und Bereitschaft zu formulieren. Bei meinem Arbeitgeber wurde auch immer unterstellt, dass die Mitarbeiter beim Kantinenessen niedrige Preise priorisieren. Das war nachweislich falsch: Das Angebot wurde erweitert und deutlich verbessert, aber auch gleichzeitig signifikant teurer. Folge, wer hätte es gedacht: Die Kantine platzt trotz Kapazitätsaufbau täglich aus allen Nähten!
    Frau Hohnerlah hatte sich ja zu diesem Thema nachvollziehbar geäußert. Bleibt dennoch die Frage, ob man bei der Festlegung des Qualitätsstandards und -Preises auch die eigentlichen Kunden befragt oder abgeholt hat? Oder war das, wie so oft, eine bevormundende Entscheidung?

    1. 3 € für ein Essen. Die Gemeinde zahlt dann insgesamt 7,50 € pro Essen. Jeder Mittagstisch der Restaurants in der Gemeinde ist günstiger ! Fragen ?

  5. 1) die „Ulna-Nord“ ist ein skandinavischer Kita-Träger in Form einer gGmbH (=gemeinnützig), kein „Caterer“. Der Geschäftssitz ist in Hamburg.

    2) dieser Kita-Träger betreibt eine Großküche, die bislang laut deren Internetseite http://ulna-kita.de zwei Ulna-Kitas mit insgesamt 110 KIndern, sowie die benachbarte Grundschule Glashütte mit 183 Kindern (nach deren Webseite) verpflegt.

    3) der Speiseplan ist auf der Ulna-Webseite unter „kueche“ einsehbar.

    4) diese Küche verpflegt nun seit August zusätzlich „ca 820“ Kinder täglich an unterschiedlichen Standorten im weitläufigen Henstedt-Ulzburg lt. obigem Artikel….

    5) die Kapazität einer Küche von 293 Essen/Tag auf 1.113 Essen/Tag aufzustocken ist schon eine „Hausnummer“. Besonders unter der Tatsache, daß erhebliche Lieferfahrten in „geeigneten Fahrzeugen“ dazu notwendig sind.

    Wurde bei der Ausschreibung die Leistungsfähigkeit überprüft oder war „nur“ der Preis ausschlaggebend?

    Bestehen Absichten/Überlegungen die 10 Einrichtungen in Henstedt-Ulzburg auszugliedern (outsourcing)? Möglicherweise an die Ulna-Nord gGmbH?

  6. Man wird denen im Ausschreibungsverfahren aber doch sicherlich gesagt haben, das nicht 10 Kinder zu beliefern sind, sondern 10 Einrichtungen mit offensichtlich durchschnittlich 82 Kindern (pro Einrichtung) ?!? :-/

  7. Da gibt es meiner Meinung nichts zu entschuldigen, auch nichts schön zureden; Anfangsschwierigkeiten… entweder versteht der Caterer seinen Job oder nicht, wenn nicht, hätte er die Finger davon lassen sollen ! Die Menge wusste er, wie es ablaufen muss war auch bekannt… da hat sich wohl jemand übernommen !
    Dann Mahlzeit…

  8. Da gibt es meiner Meinung nichts zu entschuldigen, auch nichts schön zureden; Anfangsschwierigkeiten… entweder versteht der Caterer seinen Job oder nicht, wenn nicht, hätte er die Finger davon lassen sollen ! Die Menge wusste er, wie es ablaufen muss war auch bekannt… da hat sich wohl jemand übernommen !

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