Land unter in Henstedt-Ulzburg

Unterbodenwäsche
Ein Auto plantscht auf der Hamburger Straße

Extremregen heute Vormittag über Henstedt-Ulzburg. Ein Mega-Wolkenbruch sorgte für Überschwemmungen auf den Straßen und Plätzen der Großgemeinde, zahlreiche Gullys waren mit den Wassermassen überfordert. Die Feuerwehr war im Dauereinsatz, pumpte Keller oder Tiefgaragen leer. Der stellvertretende Gemeindewehrführer Dirk Asmus: „Wir haben heute wetterbedingt 11 Einsätze gehabt.“

Besonders betroffen von der Sintflut: die kleinsten Bürger der Großgemeinde, die Kindergartenkinder. In der Kita Schulstraße lief das Wasser durch die Decke bis ins Erdgeschoss, dazu fiel der Strom aus, die Kinder mussten in der Aula der Schule betreut werden. Im Rantzauer Forst hieß es heute: „Raus aus dem Wald, so schnell es geht“. Die Eltern der Waldkita-Sprösslinge wurden angerufen, um ihre klatschnassen Kinder abzuholen.

Ein 15-Minuten-Gewitter reichte heute für ein formidables Chaos aus, insbesondere da, wo das Wasser wegen versiegelter Flächen nicht ablaufen konnte. Immerhin, wer gestern aufmerksam den Wetterbericht studiert hatte, war vorgewarnt. Der deutsche Wetterdienst hatte Starkregen mit Niederschlagsmengen von 20 Litern pro Quadratmeter im Großraum Hamburg angekündigt.

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  1. Juli 2016

4 thoughts on "Land unter in Henstedt-Ulzburg"

  1. Hallo Herr Michelsen, mein Regenmesser zeigte auch 20mm, also 20 litr./m² an, und das in ca. 20 min. Der Berechnungsregen für die Regenwasserkanalisation beträgt in unserer Region für Normalbereiche ohne besondere Schutzwürdigkeit 130 l/s ha (Liter pro Sekunde und Hektar), das sind ca 11 mm in 15 min, also 11 liter/m². Die ältere Kanalisation ist aber nur für 9 liter/m² bei einer Regendauer von 15 min berechnet. Das Regenereignis war also höher als die Berechnungsannahmen, die aber den geltenden Normen entsprechen. Eine Berechnung der Regenwasserkanalisation nach Maximalregenereignissen, die alle 20, 50 oder 100 Jahre vorkommen, ist unrealistisch und nicht finanzierbar. Dieser Grundsatz gilt bundesweit.
    Gegen Rückstau aus der Kanalisation muss sich jeder Grundeigentümer nach einschlägigen DIN und der Satzung der Gemeinde durch Rückstauventile sichern. Das habe ich auch getan. Außerdem sollten die Grundstücke möglichst wenig versiegelte Flächen und Versickerungseinrichtungen aufweisen. Auch das habe ich befolgt. Ich hatte keine Überschwemmungsprobleme, auch nicht mit meiner Kellergarage, wohl aber meine Nachbarn, die diese Grundsätze nicht befolgt haben und denen ich dennoch beim Schöpfen geholfen habe.
    Ich hatte in einer Sitzung des UPA angeregt, dass die Gemeinde hinsichtlich der leider zunehmenden Versiegelung von Baugrundstücken aufklärende Öffentlichkeitsarbeit betreiben sollte, um mehr Sensibilität in dieser Problematik bei den Bürgern zu erzielen. Leider hatte ich keinen Erfolg. In meinem unmittelbaren Umfeld muss ich leider feststellen, dass Nachbarn insbesondere durch intensive Pflasterungen ihre Vorgärten total versiegeln und das Wasser auf die Straße laufen lassen, wo es dann über die Öffnungen der Kanaldeckel der Schmutzwasserkanalisation in diese läuft und dann über den Rückstau in die Häuser. Wer dann kein Rückstauventil hat, erlebt eine „böse Schweinerei“.

    1. Hallo Herr Borchert, liebe Leser,

      vielen Dank für ihren korrekten Kommentar.
      Zusätzlich möchte ich noch anmerken, dass mir bekannte Versicherungen eine vorhandene, zugelassene Rückstauanlage gemäß z. B. DIN EN 12056-4 zur Schadensregulierung voraussetzen.

      Das Rückstau Handbuch:
      http://www.aqua-ing.de/Download/Service/Rueckstau-Handbuch.pdf

      Hier ein Video, das die Funktion zeigt.
      https://www.youtube.com/watch?v=UHMXN7Kqf9U

      Tatsache ist jedoch, dass diese Starkregen zunehmen, von 20 jährigem Auftreten kann leider keine Rede mehr sein. Inzwischen erleben wir diese Überflutungen jedes Jahr und in manchen Jahren auch öfters. Es stellt sich also die berechtigte Frage, ob die Berechnungsannahmen für unsere Regenwasserkanalisation noch zeitgemäß und realistisch sind. Die Neubauten und Versiegelungen erhöhen das Gesamtrisiko, daher wäre es wünschenswert, wenn bei allen Neubauvorhaben eine Regenwasserversickerung vorgeschrieben wird. Die dazu gegebenen baulichen Vorschriften sind dabei zu beachten (Bodengutachten, Abstände zu Gebäuden und Grundstücksgrenzen wg. Selbstüberflutung).
      Das Thema ist einigermaßen komplex und betrifft uns alle.

  2. „…..insbesondere da, wo das Wasser wegen versiegelten Flächen nicht ablaufen konnte….“
    Hat da jemand noch eine Frage zu ? Tiefer gelegene Häuser und Wohnungen hatten den Rückstau der Kanalisation im Keller oder Garage.
    Die Bebauung und damit die Versiegelung sind gewachsen, die Abwasserkanalisation kann das nicht (mehr) schaffen.
    Wozu zahlen wir eigentlich „Regensteuer“, wenn unsere Keller und Garagen unter Wasser stehen ? Eine Zusatzversicherung kann man zwar abschließen, aber oftmals werden Schäden erst ab € 1.000,00 von der Versicherung übernommen. Die „Schöpf- und Feudelarbeit“ darf man dann als Fitness ansehen. Doch Berufstätige entdecken es erst, wenn sie von der Arbeit kommen und der Schaden sicht vergrößert hat.

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