Jetzt schaltet sich auch die Kirche in die Diskussion um die Bebauung von Flächen am Henstedter Friedhof ein. Mit einer Klarstellung, dass sie kein „Friedhofsland“ zum bebauen hergibt. Die Henstedter Erlöserkirche in einer Mitteilung an die HU-Nachrichten:
„Aufgrund mehrerer Berichte zu diesem Thema, denen ein Foto vom Friedhof beigefügt war, ist bei einigen Bürgerinnen und Bürgern nun der Eindruck entstanden, dass das zur Bebauung anstehende Land am Henstedter Friedhof auch dem Friedhof bzw. der Kirchengemeinde gehört.
Das ist jedoch nicht so. Es handelt sich bei den Flächen um bisher private, landwirtschaftlich genutzte Flächen. Möglicherweise kam es zu Fehlinterpretationen, da die Flächen im Flächennutzungsplan als Friedhofserweiterungsflächen dargestellt, so in der Presse bezeichnet und zusammen mit Fotos von Grabstellen veröffentlicht wurden.
Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Henstedt-Ulzburg als Träger des Henstedter Friedhofes hat kein Land an einen Bauträger veräußert. Es wird mit dieser Planung kein bestehendes Friedhofsland in Bauland umgewandelt. Auch zukünftig besteht keine Möglichkeit, Friedhofsland, welches mit Ruhestätten belegt ist, zu verkaufen und als Bauland zu nutzen.“
H-UN
9. September 2018