Moderner Zweck-Neubau oder Erhalt einer lieb gewordenen Konstruktion, die das Landschaftsbild prägt? Das ist die Frage, mit der sich der Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeindevertretung am kommenden Montag ab 18.30 Uhr im Ratssaal beschäftigen muss. Es geht um die (historische?) Alsterbrücke Hohnerberg. Eine Interessengemeinschaft (IG) möchte sie in ihrer jetzigen Form erhalten und hatte sie deswegen zum Tag des Denkmahls „verhüllt“. Die Henstedt-Ulzburger Nachrichten berichteten über die Aktion.
Anders hatten die Kommunalpolitiker bereits am 4. Oktober 2010 entschieden: Neubau als Stahlbeton-Konstruktion auf Spundwand-Widerlagern. Die Interessengemeinschaft setzte dann immerhin durch, dass die Umsetzung dieses Votums ausgesetzt wurde; es sollte ein Gegengutachten vorgelegt werden, das aber bis heute nicht präsentiert wurde. Bemerkenswert nennt in diesem Zusammenhang Erika Zarbock, Sprecherin der IG Alsterbrücke, den Vorstoß des CDU-Gemeindevertreters Jens Müller, die Tragfähigkeit des Bauwerks durch einen Belastungstest zu überprüfen. „Grundsätzlich freut sich die IG über jeden Brückenretter“, betont die Interessenvertreterin.
Wie berichtet, hat CDU Gemeindevertreter Jens Müller vorgeschlagen, die Alsterbrücke einem Belastungstest zu unterziehen. Für so eine Maßnahme mit einem Spezialfahrzeug müsste die Gemeinde aber etwa 20 000 Euro lockermachen. Nach Ansicht von Erika Zarbock wäre das Geld jedoch zum Fenster hinaus geworfen. Denn auch wenn die Brücke den Belastungstest besteht, käme man um eine Grundsanierung nicht herum. Die aber wäre auch ohne Belastungstest möglich, wie die Firma Böger & Jäckle, mit der die Gemeinde bereits seit Jahren für den örtlichen „Brücken-TÜV“ zusammenarbeitet, der Verwaltung Ende 2009 attestierte.
Während Brückenretter und Politik offensichtlich noch keinen Konsens gefunden haben, ist die Meinung der Gemeindeverwaltung eindeutig. Sie empfiehlt dem Umwelt- und Planungsausschuss, seinen Beschluss vom 4. Oktober 2010 aufrecht zu erhalten Der Neubau „sollte nunmehr zeitnah umgesetzt werden“.
Christian Meeder
Ländliche Wege und Naturschutzgebiet
… bei der Diskussion darüber,ob und wie die Alsterbrücke erneuert bzw. saniert werden soll,fehlen meiner Meinung nach Aspekte,die bisher in Politik und Verwaltung nicht angemessen miteinbezogen wurden.
1. die Alsterquerung über die Hohnerbergbrücke ist de facto ein ländlicher Weg,der durch ein Naturschutzgebiet führt – die Oberalsterniederung,
immerhin das drittgrößte NSG in Schleswig-Holstein.
Kaum jemandem,der die Aue passiert,ist bewußt,daß sich rechts und links des Weges unter Schutz gestellte südholsteinische Landschaft erstreckt.
Weder Land,Kreis und Gemeinde haben mit ihren jeweiligen Beauftragten
für Naturschutz haben dafür gesorgt, diesen wichtigen Umstand deutlich zu machen.
Helfen könnte kurzfristig z.B. die Umsetzung der Empfehlungen an die Gemeinde nach einer Brückenprüfung, eine Last- u, Geschwindigkeitsbeschränkung anzuordnen.
Das würde der Brücke und der Natur guttun.
2.die ländlichen Wege,zu denen auch o.ä. gehört,sind angelegt worden,
um land-bzw. forstwirtschaftlichen Betrieben Fahrten zu ihren Feldern und Wäldern zu ermöglichen.
Sie wurden weder beim Unterbau noch bei der Fahrbahnbreite- u. decke
so ausgelegt,daß ständig Verkehr fließt.
Der hat sich im Laufe der Jahre schleichend eingestellt und ist mittlerweile so stark,daß auch die seitlichen unbefestigten Banketten mitbenutzt werden.
Auf diese Weise wird das Feldwegenetz rund um H.-U. übermäßig strapaziert
und muß mit erheblichem Aufwand in Stand gehalten werden.
Ich fürchte,das wird sich unsere Gemeinde in absehbarer Zeit nicht mehr leisten können.
Südholstein verfügt über ein vergleichsweise dichtes Netz
von Landes- und Kreisstrassen,das ortsverbindende Funktionen erfüllt.
Es ist an der Zeit,über eine Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs auf ländlichen Wegen nachzudenken.
Das würde die Feldmark bewahren und wäre auch aus wirtschaftlicher Sicht
eine nachhaltige Entscheidung.
Hier irrt der Redakteur! Die Interessengemeinschaft ist zu keiner Zeit die Verpflichtung eingegangen ein Gegengutachten zu beauftragen und zu bezahlen. Das kann man engagierten Bürgern nicht abverlangen und bleibt Angelegenheit der Kommune.
Bevor jetzt über die Sinnhaftigkeit eines Belastungstests hin und her argumentiert wird und ggf. hohe Kosten hierfür anfallen, hätten die bereits Ende November gestellten Fragen beantwortet werden können:
1. Welchen Einfluss hat die Optik des Brückengeländers auf die Bewertungsnote 3,6. Wäre die Wertungsnote 3.0 oder noch besser, wenn der abgeplatze Putz ausgebessert wird? (In NRW gibt es übrigens Autobahnbrücken mit Wertung 4.0 und schlechter.)
2. Wie ändern sich die Brückenbewertung und die Anforderungen an eine Sanierung, wenn die zulässige Tonnage der Brücke von 40 auf 20 Tonnen halbiert wird?
3. Wie ändern sich die Anforderungen, wenn die zulässige Geschwindigkeit auf der Brücke auf z.B. 30 km/h begrenzt wird?
Über eine NUNMEHR ZEITNAHE Beantwortung freut sich die Wählergemeinschaft.
Gestern erläuterte Herr Hartmann von Böger und Jäckle im Umwelt- und Planungsausschuss sein Brückengutachten erneut und beantwortete auch die ausstehenden Fragen. Die „schlechte Optik“ des Brückengeländers sei nicht mitbewertet worden, sonst wäre die Zustandsnote (korrekt 3,3) noch schlechter ausgefallen. Die Tragfähigkeit sei nur „mit Ach und Krach“ gegeben und man habe dringend eine Reduzierung auf 16 Tonnen empfohlen, womit Feuerwehr und Landwirtschaft nicht mehr auskämen.
Der vorgeschlagene Belastungstest fand keine Mehrheit. Stattdessen formulierte Frau Schwarz, WHU, den abschließenden Antrag: Die Brücke wird mit einem der jetzigen Form nachempfundenen Geländer erneuert und ein Antrag auf Fördermittel bei der Aktivregion Alsterland gestellt. So können die Mehrkosten mehr als kompensiert werden.