Balanceakt von Bürgermeister Stefan Bauer. Die Kindergarten-Bürgerentscheid-Initiatorinnen haben am Vormittag dem Verwaltungschef 2.768 Unterstützer-Unterschriften überreicht. Das sind deutlich mehr als allgemein erwartet worden war. Bauer hatte Mühe, die in bunten Kisten verpackten Listen in den Händen zu halten. 1803 gültige Unterschriften sind für einen Bürgerentscheid notwendig, das Einwohnermeldeamt prüft nun die Signaturen, leitet sie anschließend an die Kommunalaufsicht weiter.
Initiatorin Sylvie Manke strahlte heute bei der Übergabe über beide Wangen, sagte: „Wir sind unheimlich stolz auf das, was wir auf die Beine gestellt haben.“
Die Anzahl der Unterschriften ist riesig, auf die Ortspolitiker steigt damit der Druck, den Widerstand gegen die Volksbefragung aufzugeben. Wie berichtet bezweifeln Karin Honerlah, Dietmar Kahle und Co, ob die Henstedt-Ulzburger überhaupt zur Frage der Kindergartenstruktur an die Wahlurnen gerufen werden dürfen.
Die formulierten Bedenken sind der Kreisaufsicht zugeleitet worden, aber die ist, so der Bürgermeister und Sylvie Manke heute, bei ihrer Auffassung geblieben, hat weiterhin keine Probleme damit, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Gleichwohl wird nun – so sieht es das grundsätzliche Procedere eines Bürgerbegehrens vor – von der Kommunalaufsicht noch einmal die Zulässigkeit des Bürgerentscheids geprüft. Sechs Wochen haben die Beamten der Behörde dafür Zeit. Geben die nun grünes Licht, stellt der Bürgermeister auf der letzten Sitzung vor der Sommerpause den Antrag, den Bürgerentscheid am Tag der Bundestagswahl, am 24. September also, durchzuführen.
Ob Bauer dafür eine Mehrheit bekommen würde, ist unklar, denkbar wäre auch, dass die Gemeindevertreter gegen eine Zulässigkeit des Bürgerentscheids Widerspruch einlegen, der 24. September wäre dann als Wahltermin kaum zu halten. Bürgermeister Bauer empfiehlt den Ortspolitikern allerdings eine Entscheidung der obersten Juristen des Kreises zu akzeptieren. Der Rathauschef: „Für mich stellt sich die Frage, ob die Politik gut beraten wäre, gegen das Votum der Kommunalaufsicht vorzugehen und das Verfahren zu blockieren.“
Und für alle die vergessen haben, um was es geht beim Kindergarten-Bürgerbegehren: Die Mehrheit der Ortspolitiker möchte die gemeindlichen Kindergärten in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) ausgliedern, die Bürgerentscheid-Initiatorinnen fordern die Ausgliederung in einen Eigenbetrieb. Der zentrale Unterschied von Eigenbetrieb und AöR-Anstalt: Bei einer Ausgliederung in eine AöR, sind die etwa 200-Kita-Beschäftigten zwar weiterhin Beschäftigte im öffentlichen Dienst, aber nicht länger Angestellte der Gemeinde. Die Initiatorinnen erklärten heute, dass die Kindergärtnerinnen mit Kündigungen auf eine Ausgliederung zu einer AöR-Anstalt reagieren könnten.
cm
- Mai 2017