Paukenschlag in Sachen Ortsplanung. Wenn Henstedt-Ulzburgs Kommunalpolitiker einen kühlen Kopf bewahren, werden nicht sie, sondern die Bürger der Großgemeinde entscheiden, in welcher Weise die Wiesen am Pinnau-Biotop bebaut werden dürfen. Mitglieder der Bürgerinitiative HU Transparent haben ein Bürgerbegehren gestartet, das Innenministerium hat das Bürgerbegehren für zulässig erklärt. Rathaus-Amtsleiter Jens Richter bestätigte heute gegenüber den HU-Nachrichten einen entsprechenden Abendblatt-Bericht, die Zeitung hatte heute geschlagzeilt: „Bürger stimmen über Pinnau-Wiesen ab.“
In der Begründung warum die Initiative Verwaltung und Politik das Mandat für die Pinnau-Wiesen-Bebauung entziehen will, heißt es:
„Die Zeiten der maßlosen Bebauung in Henstedt-Ulzburg inkl. des Zupflasterns aller möglichen Grünflächen – speziell an den Ortsrändern oder angrenzend an Biotope – sollten vorbei sein. Gut 80% der Bürger der Großgemeinde haben sich vor 1,5 Jahren im Bürgerentscheid dafür ausgesprochen, dass Henstedt-Ulzburg ein Dorf bleiben solle und damit auch einen gewissen dörflichen Charakter behalten muss. Bebauung ist grundsätzlich richtig und wichtig, aber eine massive und/oder hochverdichtete Bauweise ist in Henstedt-Ulzburg von den Bürgern nicht mehr gewollt und dies sollten unsere Volksvertreter (Politiker) und Verwaltung auch akzeptieren.“
Vertreter von Verwaltung und Bürgerinitiative werden sich in den nächsten Tagen zusammensetzen und die Formalitäten des Bürgerbegehrens besprechen. Dazu gehöre, dass eine Formulierung gefunden werden müsse, die von den Bürgern eindeutig mit Ja oder Nein beantwortet werden könne, ebenfalls müsse die Verwaltung auflisten, welche Folgekosten entstehen könnten, sagte Richter. Dazu könnten z.B. eventuelle Schadensersatz – oder Ausgleichszahlungen an den Grundstückseigentümer gehören. Über den Inhalt eines Gutachtens, dass diese Frage beantworten soll, konnte der Rathaus-Amtsleiter heute keine Angaben machen.
Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren sind circa 1800 Unterstützer-Unterschriften von wahlberechtigten Bürgern notwendig. Schaffen die Initiatoren diese Hürde, werden die Henstedt-Ulzburger an die Wahlurnen gerufen. Am Montag ist das umstrittene Manke-Bauvorhaben Thema im Umwelt- und Planungsauschuss, Richter glaubt nicht, dass die Ortspolitiker das Bürgerbegehren torpedieren werden: „Ich persönlich gehe davon aus, und das halte ich auch für richtig, dass die Politik nichts unternehmen wird, was dieses Bürgerbegehren letztendlich konterkariert.“
Was könnte die Politik denn machen? Richter: „Theoretisch kann sie am Montag den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss fassen, dann könnte am Tag danach sofort für vier Wochen ausgelegt werden, nach Ablauf der einmonatigen Auslegungsfrist wäre das Bürgerbegehren dann nicht mehr zulässig.“
Im Normalfall gibt es für das Unterschriftensammeln sechs Monate Zeit.
cm
4. Februar 2015
Wo muss unterschrieben werden, ich bin dabei