Hamburger Straße in Ulzburg-Süd – Ortsentscheider beenden Rotlichtspuk!

Hamburger Straße in Ulzburg-Süd
Hamburger Straße in Ulzburg-Süd

Ende einer frivolen Idee. An der Hamburger Straße in Ulzburg-Süd kann nun doch keine Rotlichtzone entstehen. Im jüngsten Umwelt- und Planungsausschuss wurde ein Bebauungsplanentwurf, der ausdrücklich Bordelle, bordellartige Betriebe, Sex-Shops und Pornokinos auf 500 Metern Länge erlaubt hätte. entsprechend geändert. Neben dem schon jetzt vorhandenen Bordell über der Spielhalle neben der Bäckerei Rathjen, hätten sich ansonsten bei Inkrafttreten des Papiers noch weitere Etablissements ansiedeln dürfen. Während Ortsplaner Volker Duda den Sex-Passus bisher damit gerechtfertigt hatte, dass „solche Betriebe ihre Berechtigung haben“, heißt es nun, dass durch Prostitution an der Ecke eine Abwärtsspirale drohe: „Es ist zu befürchten, dass es durch die Ansiedlung dieser Nutzungen zu städtebaulich negativen Auswirkungen kommen könnte. Diese Nutzungen führen aufgrund ihres Images zu einem Abwertungsprozess des Gebietes bzw. verstärken dieses“, ist im neuen Entwurf zu lesen.

Der Hamburger Straße in Ulzburg-Süd bleibt aufgrund des Erkenntnisgewinns der Ortsentscheider noch mehr Prostitution erspart, weiterhin gewünscht ist allerdings, dass sich langfristig eine Bebauung entwickelt, welche die dahinterliegende Wohnbebauung vor Lärmimmissionen der Hamburger Straße schützt. Die WHU konnte sich mit einem Vorschlag, die möglichen Gebäudelängen an der Hamburger Straße auf 30 Meter zu begrenzen, nicht durchsetzen. Er würde es begrüßen, wenn dort 50 Meter lange Gebäude entstehen, sagte Ortsplaner Duda. Im Bebauungsplanentwurf ist die Rede davon, dass langfristig längere Gebäude parallel zur Hamburger Straße lärmschützende Wirkung für die westlich angrenzende Wohnbebauung entfalten könnten.

Der neue Bebauungsplanentwurf, der wegen des Rotlichtspuks über ein halbes Jahr auf Eis gelegt worden war, wird demnächst abermals zur Einsichtnahme für jedermann im Rathaus ausliegen. Erneut besteht dann die Möglichkeit Einwendungen abzugeben, mit denen sich die Ortsentscheider auseinandersetzen müssen.

cm

  1. September 2018

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