Grüne wollen härtere Regelungen für Ausgleichsflächen – WHU: brauchen wir nicht, Populismus

Die WHU-Fraktion, Archivbild

Wundersame Entwicklung bei der WHU. Die Wählervereinigung hat es vergangene Woche abgelehnt, härtere Regelungen für die Schaffung von Ausgleichsflächen zu fordern. Einen Antrag der Grünen, der von der Verwaltung „rechtlich nicht anfechtbare Regelungen“ verlangte, die sicherstellen sollen, dass beschlossene Ausgleichsmaßnahmen auch umgesetzt werden, nannte Karin Hohnerlah „populistisch“. Die WHU-Fraktionsvorsitzende und ihr WHU-Mitstreiter Jan Schüller-Iwersen lehnten zusammen mit CDU und FDP den entsprechenden Grünen-Antrag ab, er verfehlte damit die nötige Mehrheit. Unterstützt wurden die Grünen von SPD und BFB.

Hintergrund: Die Gemeinde ist bei Ausgleichsflächen teilweise seit 20 Jahren im Verzug, unter anderem weil sie Ausgleichsflächen auf Flächen ausgewiesen hat, die ihr gar nicht gehören. Insgesamt soll es um eine Größenordnung von etwa 20 Hektar gehen. Alles Fälle von anno dazumal, man gehe mittlerweile viel verantwortlicher mit Ausgleichsflächen-Maßnahmen um, sagt die Verwaltung dazu. Bauamtsleiter Mohr am vergangenen Montag im Ratssaal: „Das ist in der Vergangenheit anders gewesen, das räume ich ein“, rechtswidrig habe man aber auch früher nicht gehandelt.

Göttsch wollte nun sichergehen, das sich Vorgänge der Vergangenheit nicht wiederholen. In seinem Antrag heißt es: „Aus den Diskussionen der letzten Monate haben wir gelernt, dass – speziell in älteren Bebauungsplänen – nicht alle Auflagen zu Ausgleichsmaßnahmen aus den Bebauungsplänen zeitnah mit den angedachten Bebauungen umgesetzt werden konnten. Die Gründe sind sehr vielfältig. Wir begrüßen die Initiativen der Verwaltung die Maßnahmen nach und nach umzusetzen. Wir wollen aber für die Zukunft eindeutige Regelungen treffen, um solche Situationen nicht wieder entstehen zu lassen. Wir wollen für die Zukunft festlegen, dass die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auch umsetzbar sind und dies in städtebaulichen Verträgen und/oder Eintragungen in die entsprechenden Grundbücher auch rechtlich absichern.“

Den Missstand bei den gemeindlichen Ausgleichsflächen hatte in der Vergangenheit insbesondere der WHU-Gemeinderat Henning Siemund scharf kritisiert. Er etwa in einem Kommentar bei den HU-Nachrichten zum gemeindlichen Ausgleichsflächenkataster: „Die zahlreichen roten bzw. blauen Felder (umgesetzt bzw. teilweise umgesetzt) in der tabellarischen Übersicht zeigen deutlich, dass man es mit den Ausgleichsmaßnahmen in unserer Gemeinde nicht ganz so genau nimmt. Solange sich an dieser Situation nichts ändert, sehe ich mich als Gemeindevertreter der WHU gezwungen, weiteren Bauvorhaben, die mit Eingriffen in die Natur einhergehen, nicht zuzustimmen, weil ich nicht davon ausgehen kann, dass diese Eingriffe hinterher auch ordnungsgemäß kompensiert werden.“

Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Göttsch hatte in der Sitzung auf die Stimmen seiner ehemaligen Fraktionskollegen gesetzt. Nach dem Nein von Hohnerlah und Iwersen zu seinem Antrag wirkte er kurzzeitig etwas instabil: „Ich bin fertig“, seufzte Göttsch und schüttelte mit dem Kopf.

cm

23. August 2020

14 thoughts on "Grüne wollen härtere Regelungen für Ausgleichsflächen – WHU: brauchen wir nicht, Populismus"

  1. GV: „Wir begrüßen die Initiativen der Verwaltung die Maßnahmen nach und nach umzusetzen.“
    Für mich eine „laxe“ Aussage, da nichts konkretes benannt wird.
    > Es bedarf m. E. eines Umsetzungsplans, um Maßnahmen festzulegen und zu verfolgen.

    Es wird wohl auch angedacht, Ausgleichsflächen außerhalb unseres Gemeindegebietes zu realisieren.
    > Frage: wollen wir das wirklich?

    Mit der Hilfe des Ökokontos werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgezogen, dokumentiert und verwaltet, bis sie einem Eingriff zugeordnet werden können.
    > Frage: wie ist hier der Stand?

  2. • Ausgleichsflächen wurden ausgewiesen, ohne mit Flächeneigentümern hierüber
    eine Einigung erzielt zu haben. (noch heutige Praxis – Beispiel „Wöddel-Wiese“: das
    Grundstück für die ausgewiesene RegenRückhalteFläche steht gar nicht zur
    Verfügung.)
    • Die Verwaltung hat längst eingeräumt, in zurückliegenden Jahren „etwas lax“ mit den
    Ausgleichsflächenregelungen umgegangen zu sein.
    Frage:
    > nur die Verwaltung?
    • Grundsätzliche Frage:
    > muss nicht der „Vorhabenträger“ für die Kosten der von der Gemeinde
    bereitzustellenden Fläche aufkommen?
    > haben sich „Vorhabenträger“ womöglich „freigekauft“?
    • Alle Fraktionen werden sich dafür einsetzen, dass die Versäumnisse der Vergangenheit
    zeitnah nachgeholt werden.
    Frage:
    > und wo bleibt ein „geforderter“ Umsetzungsplan?

    1. Hallo Herr Finsterbusch,

      warum bemüht man sich in der GV das alte Fehler wieder in Ordnung gebracht werden? Es ist gar nicht möglich, die fehlenden 20 ha Fläche anzukaufen!!! keiner wird sie hergeben!!! von den Kosten ganz zu schweigen, wenn sie 200 – 300 Euro per QM bezahlen müssen. Es gibt doch noch andere Dinge, die in der Gemeinde wichtig sind, oder??? Nicht träumen sondern die wichtigen Dinge im Konsens aller Parteien umsetzen!!! Gutachten sind zwar schön, bringen aber NICHT vorwärts!!! nicht warten, Alternativen suchen und umsetzen!!!

      1. …..stimmt, vieles aus den Gutachten und ergänzend Bürgerhaushalt hätten teilweise umgesetzt werden sollen und nun neues IGEK ……Die Wähler hatten viele gute Ideen. Gutachten lesen und nichts daraus umsetzen…..brachte und bringt uns nicht weiter.

  3. Ich habe in meinem Garten zwei 8-jährige Maronenbäume, die ich seinerzeit aus zwei Früchten gezogen habe.
    Gern würde ich diese der Gemeinde anbieten, um sie als Ausgleichspflanzungen nachträglich zu manifestieren. Kommt natürlich auf den Preis, bzw. Gegenleistung an. 😉
    Allerdings unter der Voraussetzung, dass ich Rückschnitte nach meinen Bedürfnissen, wie auch eine Fällung nach meinem Gusto vornehmen kann. Eine Fällung würde ich spätestens dann vornehmen wollen, sobald mir eine entsprechende Untersagung durch die Baumschutzsatzung droht. 😉

  4. Für mich bleibt die Frage offen hinsichtlich der Ausgleichsflächen, wenn es keine vertraglichen Regelungen mit den Eigentümern geschlosen und somit gesichert wurden, ob diese Flächen nicht weil lukrativ „demnächst“ für die Bebauung mit Wohngebäuden oder Gewerbebauten genutzt bzw. verkauft werden kann und wohl wegen fehlender Vertragslage auch wohl nicht zu verhindern wäre. Oder irre ich mich da ?
    Wird dadurch in Zukunft ein „Dunstnebel“ des „Vergessens“ über die Flächen gelegt…..
    Hier ist schon, auch in Randgemeinden, viel neu gebaut worden…..

    1. Es geht ja darum, dass früher Ausgleichsflächen auserkoren wurden, die mangels Verfügbarkeit dafür nie in Frage kommen. Das wäre so, als würden Sie erfahren, dass man einfach mal Ihren Garten dafür eingeplant hat. Wenn Sie nun gar nicht verkaufen wollten: Pustekuchen mit dem Ausgleich. Und das hat Henning Siemund solide herausgearbeitet und dem „Nebel des Vergessens“ gezielt jede Grundlage entzogen.
      Mit einem Regelwerk lässt sich das im Nachhinein nicht mehr heilen, aber es gibt fraktionsübergreifend den Willen, das nachzuholen (wenn Grundstücke dafür zu haben sind).
      In die Zukunft gerichtet gibt es schon harte Regelungen, dafür braucht man es auch nicht mehr. Selbstverständlich ist die inhaltliche Intention des Antrags sinnvoll. Entfaltet aber keine zusätzliche Wirkung mehr. Die Energie dafür kann die Verwaltung nun lieber direkt in die Suche nach Flächen stecken. 20 ha Defizit sind auszuputzen. Innerhalb des Gemeindegebiets, ist jedenfalls die Linie der WHU. Derem Ankauf werden wir dann sicherlich auch alle zustimmen. Dann haben wir praktischen Umweltschutz, der auch der Naherholung und unser aller Lebensqualität dient.

      1. Das ist zwar schön und Gut, das die GV sich drüber unterhält, aber dieses Vorhaben ist ersten nicht finanzierbar und zweitens sind die Flächen nicht vorhanden…in der Zukunft machen wir es besser….

  5. „Vielleicht beantragt jemand demnächst, in den Ortschaften nicht schneller als 50 km/h zu fahren.“

    Ist bereits erfolgt.
    Einfach `mal in den – verwaisten – „Bürgerhaushalt“ schauen.
    „Nächtlichen Verkehrslärm reduzieren durch Tempo 30“.
    Status: offen

    1. …gute Frage ! Div. Gutachten, Bürgerhaushalt nichts umgesetzt.
      Dem IGEK wird es nicht besser gehen…….darüber spricht keiner von den Parteien. Die extra eingestellte Mitarbeiterin hat, wie hier zu lesen war, das Feld geräumt.
      Man kann nicht auf der einen Seite Ideen fordern ( Herr Meschede !!!) von den Bürgern aber nichts sichbar umsetzen.
      Vieles hätte sich hier verändern und ggf. weniger oder mebhr verbessern lassen.
      Aber durch wiederholte Gutachten (Gutachen Thema Radfahrkonzept) verändert man nichts. Dazu bedarf es den Willen der Umsetzung und keine immer wiederkehrenden Sitzung. Als Bürger und Wähler fühlt man sich nicht ernst genommen.
      Viele engagierte Bürger haben hier Vorschläge und Ideen eingebracht – wofür Zeit geopfert ?

  6. In der Tat hatte dieser Antrag bestenfalls symbolischen Charakter, eigentlich war er nun überflüssig. Denn die Verwaltung hat längst eingeräumt, in zurückliegenden Jahren „etwas lax“ mit den Ausgleichsflächenregelungen umgegangen zu sein. Man hatte vor ca. 20 Jahren und mehr für einige B-Pläne Ausgleichsflächen ausgewiesen ohne mit den Flächeneigentümern hierüber eine Einigung erzielt zu haben, was nicht rechtens war. Deswegen waren im Investitionshaushalt immer wieder Mittel für deren Umsetzung eingestellt worden und sie wurden von Jahr zu Jahr geschoben, ohne sie realisieren zu können. Dies rief dann unsere Aufarbeitung der Angelegenheit insbesondere durch WHU-Gemeindevertreter Henning Siemund auf den Plan. Alle Fraktionen werden sich dafür einsetzen, dass die Versäumnisse der Vergangenheit zeitnah nachgeholt werden.
    Aber für die Zukunft gibt es keinen Handlungsbedarf. Denn es ist schon heute gesetzliche Anforderung, dass ein gesicherter Zugriff auf die Ausgleichsflächen besteht, wenn ein B-Plan durch die Politik (!) beschlossen wird; sie hat also die Hand drauf.
    Der gesicherte Zugriff auf die Flächen ist gegeben, wenn der Gemeinde die Flächen gehören oder ein städtebaulicher Vertrag mit einem Investor geschlossen wurde oder sonstige Sicherungsinstrumente wie grundbuchliche Absicherung vorgelegt werden. Das reicht.
    Alles andere wäre unangemessene Einengung der Verwaltung und bedeutet Verfahrenserschwernis. Zu den bestehenden Regelungen gibt es zudem Rechtsprechung, die der Verwaltung Handlungswege vorgeben.
    Populisitisch ist der Antrag deswegen, weil er bestehende Regelungen unter dem Label einer Fraktion öffentlich für sich als Errungenschaft in Anspruch nehmen will.
    Vielleicht beantragt jemand demnächst, in den Ortschaften nicht schneller als 50 km/h zu fahren.

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