Mitteilung aus dem Rathaus
Henstedt-Ulzburg ist dem Ziel, ein Feuerwehrgerätehaus auf dem Rhen zu errichten, einen bedeutenden Schritt näher gekommen. Die Mitglieder des Hauptausschusses haben in der Sitzung vom 12. November 2019 dem Ankauf einer geeigneten Fläche durch die Verwaltung zugestimmt. Bei einem gemeinsamen Termin haben Bürgermeister Stefan Bauer, die Gemeindewehrführung und Mitglieder des Feuerwehrausschusses die Fläche in Augenschein genommen.
„In den vergangenen Monaten konnten wir die Verhandlungen mit dem Eigentümer erfolgreich abschließen“, freut sich Bürgermeister Stefan Bauer. „Mit dem zusätzlichen Feuerwehrgerätehaus auf dem Rhen versetzen wir unsere Freiwillige Feuerwehr in die Lage auch im Süden unserer Gemeinde, im Brand- bzw. Einsatzfall schneller vor Ort zu sein.“
Die erworbene Fläche befindet sich im Bereich des Bebauungsplans Nr. 53 „Kiefernweg“ im Kreuzungsbereich Kiefernweg / Norderstedter Straße und ist etwa 4.400 Quadratmeter groß. Als nächste Schritte stehen die Aufstellung und Anpassung des Bebauungsplans sowie die Planung für das Feuerwehrgebäude an. Mit einer Inbetriebnahme des neuen Feuerwehrgerätehauses rechnet die Gemeindeverwaltung in ca. drei Jahren.
Bisher gibt es in Henstedt-Ulzburg zwei Feuerwehrgerätehäuser: eins in der Maurepasstraße im Ortsteil Ulzburg, in dem die beiden Ortswehren Henstedt und Ulzburg ihren Dienst gemeinsam verrichten, und ein weiteres im Ortsteil Götzberg. Aktuell rückt bei größeren Feuerwehreinsätzen im Ortsteil Rhen die Norderstedter Stadtfeuerwehr, aufgrund ihrer örtlichen Nähe zum Rhen, mit aus. Hierzu hat die Gemeinde Henstedt-Ulzburg im April 2019 mit der Stadt Norderstedt einen öffentlich-rechtlichen Vertrag für drei Jahre geschlossen.
pm
26. November 2019
„Dennoch erschließt es sich mir nicht, dass nicht andere Lösungen betrachtet werden.“
= sh. Niederschriften des Feuerwehrausschusses (Gemeinde-Internetseite).
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„Es geht ja nicht um die volle Versorgung sondern um den Rhen als südlicher Teil der Gemeinde.“
= Eben doch, gesamter Rhen und Ulzburg-Sūd!
Auf unsere Freiwillige Feuerwehr ist Verlass. Wenn es brennt, bei Unfällen und ähnlichen Ereignissen, immer wenn sie gebraucht werden, sind sie zur Stelle .Sie riskieren bei jedem Einsatz ihre Gesundheit / ihr Leben für die Allgemeinheit.
Unsere FFW leistet eine ausgezeichnete Arbeit. – Danke!
…..und auch die ehrenamtlichen Kräfte z.B. seitens der DRK, Johanniter, Malteser und anderen Hilfsorganisationen, die bei zahlreichen Sportveranstaltungen etc. brav und zuverlässig den Dienst versehen…..bei Wind und Wetter und nicht immer mit nettem Service vom Veranstalter in Sachen Getränke…..auch denen sollte man dafür danken, dass sie ihre Freizeit opfern um zu helfen….und die Familien das akzeptieren.
…..und auch die ehrenamtlichen Kräfte z.B. seitens der Politik, die bei zahlreichen Abend- und Tagesveranstaltungen etc. brav und zuverlässig den Dienst versehen…..bei Wind und Wetter und nicht immer mit nettem Kommentaren vom Bürger in den HUN…..auch denen sollte man dafür danken, dass sie ihre Freizeit opfern um zu helfen….und die Familien das akzeptieren.
Herr Michelsens, immerhin bleiben Sie ihrer verbitterten Linie treu….selbst (ist ja auch nichts Neues) bei völliger Ahnungslosigkeit. Aber wenn Sie wissen wo man die von Ihnen zitierten ehrenamtlichen Sanitäter für Sportveranstaltungen (etc. nicht zu vergessen) herbekommt, dann teilen Sie uns das gerne mit. Dann sparen wir uns Jahr für Jahr mehrere tausend Euro für die Kinder und Jugendlichen im Sport. Lassen Sie doch die Anerkennung für die freiwillige Feuerwehr einfach mal so stehen. Wenigstens mal versuchen.
Die Frage, die sich mir generell stellt ist, ob es nicht sinnvoller wäre, wenn die temporäre Lösung mit der Wehr in Norderstedt für den Rhen nicht als Dauerlösung etabliert wird. Manchmal sollten Egoismen praktischen Erwägungen weichen.
Hallo Herr Kubath, es ist schon super,dass Norderstedt uns hier temporär unterstützt. Auf Dauer geht das nicht und erst recht nicht qua Kostenersatz pro Einsatz.
Nach § 2 BrandSchutzGesetz haben die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, die nach § 6 Abs. 3 BrSchG eine ausreichende persönliche und sächliche Leistungsfähigkeit besitzen müssen…. Weiteres ist nachlesbar im Organisationserlass der freiwilligen Wehren.
(http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVSH-2135.27-0001&max=true&psml=bsshoprod.psml) Die WHU ist froh, dass endlich dieser Schritt hin zur besseren Versorgung der südlichen Ortsteile gegangen wird. Schon seit Jahren konnten Ulzburg-Süd und der Rhen aufgrund der großen Entfernungen nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit verlässlich erreicht werden und der Bürgermeister hatte erkannt, dass er mit einem Körperteil an der Wand steht.
Das stimmt sicherlich – aber es ist ja nirgendwo geschrieben, dass nicht andere Lösungen denkbar sind. Ich zolle unserer FFW in HU volle Anerkennung, da wir selber schon einmal vor vielen Jahren betroffen waren. Dennoch erschließt es sich mir nicht, dass nicht andere Lösungen betrachtet werden. Es geht ja nicht um die volle Versorgung sondern um den Rhen als südlicher Teil der Gemeinde.
Das Feuerwehrgerätehaus in der Maurepasstrasse steht im Ortsteil Henstedt und nicht wie oben beschrieben im Ortsteil Ulzburg