Ganz einfach: So melden Sie die Kleinen in Hort oder Krippe an

Kinder in der Kita Kranichstraße
Kinder in der Kita Kranichstraße

Das neue Kindergartenjahr beginnt am 1. August. Die Aufnahme in die Kindertagesstätten der Gemeinde beginnt nach dem Ende der Sommerferien, in diesem Jahr also Anfang September. Die konkreten Aufnahmetermine werden mit den Eltern abgestimmt.

Die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertagesstätte ist von den Erziehungsberechtigten mit einem Vordruck bei der Leitung einer Einrichtung schriftlich zu beantragen. Die Anmeldung darf nur in einer gemeindlichen Einrichtung erfolgen, bei der Anmeldung können zwei Alternativwünsche genannt werden. Für die U3-Krippenplätze kann die Anmeldung ab der Geburt des Kindes, für die Kindergartenplätze (drei Jahre bis Schuleintritt) ab Vollendung des zweiten Lebensjahres erfolgen. Für die Hortplätze (Schulkindbetreuung) ist bei Bedarf die Anmeldung parallel zur Schulanmeldung sinnvoll.

U3-Krippenbetreuung
Die U3-Krippenplätze (auch die Plätze in den Einrichtungen freier Träger) werden ganzjährig zentral aus dem Sachgebiet „Kinder und Jugend“ im Rathaus vergeben. Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes wird den Erziehungsberechtigten – zunächst telefonisch – in der Regel etwa zwei bis drei Monate vorher mitgeteilt.
Parallel zum Antrag auf eine U3-Krippenbetreuung in einer Kindertageseinrichtung müssen Eltern sich deshalb auch um eine Tagespflegebetreuung bemühen. Diese Plätze werden vom Verein Tagespflege Norderstedt e.V., Telefon: 040/52110118, Mail: info@tagespflege﷓norderstedt.de, vermittelt.

Kindergartenbetreuung (Elementarbereich)
Alle Kinder, die bis August 2016 das dritte Lebensjahr vollenden und nach den Sommerferien in eine Kindertagesstätte der Gemeinde Henstedt-Ulzburg aufgenommen werden sollen, müssen für die Berücksichtigung im zentralen Platzvergabeverfahren (erste Vergaberunde) bis spätestens Freitag, 8. April, in einer Einrichtung angemeldet worden sein.
Darüber hinaus sind Anmeldungen jederzeit (auch bei den freien Trägern – Kirchen, DRK, Lebenshilfe) möglich; sie können dann jedoch nur nachrangig berücksichtigt werden. Wichtig ist, dass die Eltern den Bedarf für den beantragten zeitlichen Betreuungsumfang nachweisen. Das maßgebliche Kriterium für die Platzvergabe ist das Alter der Kinder. Die Platzzusagen sollen Ende April/Anfang Mai versandt werden. Nach Ablauf der Zusagefrist (17. Mai) für die Eltern, wird die Belegungssituation in allen Einrichtungen überprüft, und es werden weitere Platzvergaben vorgenommen.

Hortbetreuung
Da alle Hortgruppen sehr voll sind, ist der Nachweis über die erforderlichen Betreuungstage und -zeiten besonders wichtig. Die Platzzusagen werden Ende Mai/Anfang Juni versandt. Bisher konnten alle Eltern, die einen Betreuungsbedarf nachgewiesen haben, bedient werden.
Auskünfte zum Anmelde- und Vergabeverfahren
Auskünfte zum Anmelde- und Vergabeverfahren erteilen die Kita-Leiterinnen sowie die Mitarbeiterinnen des Sachgebietes „Kinder und Jugend“ im Rathaus, vorrangig Frau Zeidler (Telefon: 963-221) und Frau Schaefer (963-224).

Kita-Software
Die Gemeinde ist als sogenannte Pilotgemeinde an der Einführung einer landesweiten Kita-Datenbank (Kita-DB) beteiligt. In Kürze soll die Testphase für diese Software beginnen, dauerhaft soll diese dann ab Sommer/Herbst in Betrieb gehen. Diese soll zukünftig zum einerseits Eltern helfen, den richtigen Platz zu finden, und zum anderen Kommunen bei der passgenauen Bedarfsplanung unterstützen. Zum Start der Kita-Software wird es noch gesonderte Informationen geben. Bis dahin läuft das Anmelde- und Vergabeverfahren so, wie für die verschiedenen Altersgruppen beschrieben.

Jörg Schlömann
5. Februar 2016

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert