FDP: Tun Sie Henstedt-Ulzburg etwas Gutes, Herr Thormählen, und treten Sie zurück!

Das Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Bürgermeister Thormählen, auf das Bürger und Politik ungeduldig gewartet haben, ist nach 14 Monaten endlich da: Strafbefehl wegen Betruges gegen den beurlaubten Henstedt-Ulzburger Verwaltungschef. Über den Antrag der Staatsanwaltschaft entscheidet jetzt das Norderstedter Amtsgericht.

In der Gemeindepolitik hat in Sachen Thormählen sofort nach Bekanntwerden des Antrags der Kieler Strafverfolgungsbehörde die kleinste Fraktion die Regie übernommen: Die Liberalen, die nur zwei Mitglieder in der Gemeindevertretung stellen, blasen zum Halali auf den beurlaubten Verwaltungschef. Keine andere Fraktion hat sich bisher so eindeutig und kompromisslos zum Fall Thormählen geäußert wie die FDP.

Nachdem die Staatsanwaltschaft ihr Ermittlungsergebnis verkündet hatte, brauchten die Liberalen nur eine knappe halbe Stunde, um zu der Überzeugung zu gelangen, dass Thormählen nicht länger Bürgermeister von Henstedt-Ulzburg sein könne – und beantragten folgerichtig die Einleitung eines Abwahlverfahrens. Über den Abwahlantrag entscheidet jetzt die Gemeindevertretung in einer Sondersitzung am Mittwoch, 15. Mai, ab 19.30 Uhr im Ratssaal.

Für FDP-Fraktionschef Klaus-Peter Eberhard, der überzeugt ist, dass das Amtsgericht den Strafbefehl auch erlassen wird, ist eine Abwahl Thormählens alternativlos: „Herr Thormählen kann den Strafbefehl annehmen, damit würde er sich unter anderem wegen Betruges zu Lasten der Gemeinde Henstedt-Ulzburg schuldig bekennen. Er könnte aber auch Einspruch einlegen, was zu einem gerichtlichen Verfahren führen würde, welches sich dann wieder über Monate, wenn nicht Jahre, und vermutlich mehrere Instanzen hinzieht. In beiden Fällen ist ein Verbleib von Torsten Thormählen im Amt nicht möglich und den Bürgern von Henstedt-Ulzburg auch nicht länger zuzumuten.“

Es sei denn, der Noch-Verwaltungschef würde von sich aus den Weg freimachen. Eberhard: „Es gebe natürlich auch noch den Königsweg. Herr Thormählen könnte mal etwas Gutes für die Gemeinde tun und freiwillig zurücktreten, um den Weg zu Neuwahlen frei zu machen und der Gemeinde Kosten zu sparen. Aber damit ist leider nicht zu rechnen.“

Christian Meeder

1. Mai 2013

5 thoughts on "FDP: Tun Sie Henstedt-Ulzburg etwas Gutes, Herr Thormählen, und treten Sie zurück!"

  1. Der Bürgermeister kann zurücktreten.
    Herr Dornquast ist 2009 zurückgetreten, weil er Staatssekretär in Kiel wurde.

  2. Herrn Färber und Herrn Eberhard kann ich nur zustimmen: Herr Thormählen sollte schleunigst zurücktreten. Das gebietet der Anstand. Wie kann jemand in einer solchen Situation die Chuzpe haben, Monat für Monat vom Geld der Steuerzahler zu leben? Man darf sich angesichts der Zauderer und der Unschuldsvermutungsbeschwörer (die ganz offensichtlich alle aus einem ganz bestimmten politischen „Lager“ unserer Gemeinde kommen) nur wundern, dass kein Aufschrei der Entrüstung durch den Ort geht, und die Leute nicht längst vor dem Rathaus demonstrieren. Gegen die Dinge, die hier im Raum stehen, war das, was Christian Wulff sich geleistet hat, eine Petitesse. Jemand , der durch sein Handeln und Verhalten auch nur den Anlass gibt, in einen derartigen Verdacht zu geraten, ist für ein öffentliches Amt ungeeignet. Und ich freue mich darüber, dass zumindest ein Teil der „neuen“ CDU im Ort, das vermutlich genauso sieht. Alles andere sind Spiegelfechtereien. Die Zeit der Seilschaften ist vorbei. Henstedt-Ulzburg braucht einen frischen Wind, auch in der CDU.

  3. Guten Morgen,

    ich glaube, der Bürgermeister kann nicht urücktreten. Er muss abgewählt werden.

    Viele Grüße,
    Maria

    1. Hallo Frau Kaiser,
      dann wäre das also zwar bei einem Bundespräsidenten möglich aber nicht bei einem Bürgermeister einer Gemeinde? Wo ist denn da das Verhältnis? Zudem kann man natürlich von allem und überall zurücktreten, man muss eben nur das Rückgrat dazu haben und die Einsicht, dass es nun endlich einmal genug ist.
      Kann natürlich auch sein, dass Herr Thormählen der Gemeinde Ellerau die Forderungen erstatten möchte und dazu das Gehalt des Bürgermeisters aus HU braucht. Eine neue Art des Gemeindefinanzausgleichs wäre geschaffen.

  4. Die Gemeinde Ellerau hat noch eine Forderung gegenüber Herrn T. von 200 000 Euro, die sie gerne zurück haben möchte.
    Somit ist diese Angelegenheit nicht nur ein Fall für Henstedt-Ulzburg sondern auch für die Gemeinde Ellerau.

    Gruß Wessel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert