Fahrrad-Amtmann – Politik hat noch Beratungsbedarf

Leistet sich die Großgemeinde einen eigenen Rathausmitarbeiter um Radwegepläne zu schmieden? Eine Antwort auf diese Frage gibt es noch nicht, der gemeindliche Hauptausschuss hat die Entscheidung heute vertagt. BFB und WHU äußerten sich am Abend ablehnend, CDU und SPD meldeten Beratungsbedarf an. Er wolle das noch mit seiner Fraktion besprechen, sagte SPD-Fraktionschef Horst Ostwald, CDU-Fraktionschef Dietmar Kahle kündigte ebenfalls noch parteiinterne Beratungen an.

In der vergangenen Woche hatte der Umwelt- und Planungsausschuss auf Betreiben von CDU und SPD beschlossen, neue Fahrradrouten zu planen, Bürgermeister Bauer hatte erklärt, dafür kein Personal zu haben – und kurzerhand beantragt, einen zusätzlichen Radfahr-Sachbearbeiter einzustellen.

Jetzt soll die Entscheidung in der kommenden Woche in der Gemeindevertretersitzung fallen.

cm

  1. März 2017

42 thoughts on "Fahrrad-Amtmann – Politik hat noch Beratungsbedarf"

  1. Moin Herr Michelsen,
    zu ihrer Aussage Justizia sei blind? Ich verstehe den Zusammengang nicht und habe auch kein Interesse an einer theoretischen Kritik.
    – Nur weil etwas nicht öffentlich gemacht ist, bedeutet es nicht, dass nichts geschehen ist.
    – Das Recht nach eigenem Gusto auszulegen, kann man machen, entspricht aber nicht meiner Lebenseinstellung. Darüber hatte ich am 19.03.17 geschrieben (erster Satz)
    – Ihre Ängste kann ihnen keiner nehmen. Das Regelwerk der StVO nach eigenem Gutdünken -gefällt mir -mache ich, gefällt mir nicht- mache ich nicht-, zu nutzen, ist falsch. Auch fehlerhaftes Verhalten wird nachgemacht. Haben Sie mal darüber nachgedacht wieviel Einsatz ein Polizeiverkehrslehrer u.a. in Schulen einbringt, und mit welcher Leichtigkeit/ Ignoranz manche Erwachsene diesen Einsatz zerstören?
    -Die von Ihnen angesprochen Rüttelschwellen wurden zu einer Zeit angelegt, als man es nicht besser wusste. Es gibt keine Haftungsfragen zu beantworten. Ein Blick in die StVO klärt aber auf. Die Schwellen befinden sich in einer „Zone 30 km/h“. Da sich die Verkehrszeichen nicht auf Kraftfahrzeuge., sondern auf Fahrzeuge beziehen, bedeutet es, dass sie mit dem Rad nur maximal 30 km/h fahren dürfen. Ebenfalls in der StVO ist festgelegt, dass die Geschwindigkeit von Fahrzeugen den Straßen-/Witterungsverhältnissen anzupassen ist. Als Fahrzeugführer haben sie auf dem Gehweg dieser Straße nichts zu suchen.
    Was bei diesen Rüttelschwellen stört, ist die Tatsache, dass die zügige Fahrt mit dem Fahrrad erheblich reduziert werden muß. Selbst bei langsamer Fahrt erleidet man einen Schüttelschaden, insbesondere bei beladenem Rad. Allein schon aus diesem Grunde gehören diese Dinger entfernt oder entschärft. Leider ist das Problem „An der Alsterquelle“ nur eines von vielen. Ich gehe aber auf Grund ihrer Ausführungen davon aus, dass sie als Radfahrer aktiv sind. Die von ihnen festgestellten Mängel geben sie bestimmt fleissig an die Gemelndeverwaltung weiter. Das geht auch ohne rechtskundiger Mitbürger zu sein..

    1. Hallo Herr Heinsohn ! Justizia entscheidet nach den Gesetzen wie bekannt. Und das kann, so habe ich praktisch erlebt, sehr wundersam sein aufgrund von sehr alten Vorschriften.
      Mir geht meine persönliche körperliche Unversehrtheit über Gesetze und Vorschriften.
      Es gibt viele gefährliche Stellen hier auf den Rad- und Fußwegen, die Ihnen sicherlich bekannt sind. Ich gehe einmal davon aus, daß Sie die örtlichen Gegebenheiten mindestens genau so gut kennen wie ich als langjähriger Bürger des Ortes. Auch andere Bürger, Mütter Väter etc. gehen auf „Nummer sicher“, ohne zu stören oder sich selbst zu gefährden. Hinweis: § 1 StVo. Mit dem Rad über die Rüttelschwellen „An der Alsterquelle“ kommt man nur als Radler springend mit 30 km/h wie ein Artist. Und 30. km/h auf dem Fahrrad fährt dort auf der Strecke niemand, zumindest habe ich es nie gesehen oder gehört.
      Als Autofahrer überfahre ich natürlich die Rüttelschwellen langsam und bin froh keine Schwangere oder jemanden mit einer Bruchverletzung an Bord zu haben, die zügig in die Klinik oder zum Arzt möchten.
      Das Manko Rüttelschwellen war hier schon Thema – aber die Gemeinde ist nicht bereit mangels Finanzmitteln das zu ändern. Und das in einer Gemeinde, die sich bald fahrradfreundlich nennen will. Mängel an die Gemeinde zu melden, das haben schon einige Bürger erfolgos gemacht.
      In der Schulstraße in Ulzburg vor der Grundschule hat man die Rüttelschwellen entschärft und links bzw. rechts schmale gepflasterte Streifen mit Steinen gebaut.
      Wenn hier erst REWE und Netto über die Straßen rollen werde ich auf keinen Fall auf der Fahrbahn radeln wo die großen LKWs in geringem Abstand an mir vorebeisausen sondern bei den Straßenbreiten hier „auf Nr. sicher gehen“.
      In Norderstedt auf der „Ulze“ hat man auf der Fahrbahn jeweils Fahrradstreifen mit 30 km/h für viel Geld erstellt. Auch sehr viele futoristische und teure Fahrradständer sind zu bestaunen. Ich fahre dort oftmals an verschiedenen Tagen, Zeiten und Jahreszeiten durch. Aber einen Radfahrer aufder Fahrbahn habe ich dort noch nie gesehen. Die Fahrradbügel in großer Zahl – dort stehen max. 2 Räder. Also viel Aufwand für einen minimalen praktischen Bedarf. Die Hamburger haben für viel Geld Fahrradstreifen erbaut und teilweise werden diese jetzt wieder geändert, für nochmal eine stolze Summe.
      Möchten Sie das hier im Ort auch bei den Finanzen der Gemeinde riskieren ?
      Fazit: die Gemeinde kennt die Mängel, tut aber nichts. Das ärgert hier die Bürger gewaltig und beeindruckt weder die Verwaltung geschweige den Bgm. sichtlich. Das Gegenteil wäre mir neu. Aber ich bin lernwillig.
      Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in ihrem Einsatz für Verbesserungen. Gerne höre ich von Ihnen Erfolgsmeldungen – und bitte keine langen juristischen Ausführungen. Mit dem Gesetzbuch unter dem Arm radle ich nicht, sondern nur mit Freude.
      Schon Cäsar hat gesagt: nicht Worte zählen, nur Taten. Und „Taten“ bzw. Verbesserungen hier hat der ADFC noch ncht freundestrahlend verkündet. Oder habe ich da etwas überlesen ? Verkehrslehrer bringen den Kindern Verhalten bei unter der Voraussetzung, daß alles nach optimal Instandgehalten oder nach geänderten Erkenntnisen angepaßt wird. Können Sie mir bitte dafür im Ort min. 1 Beispiel nennen ?
      Haben Sie den Eindruck, daß Ihre Kritik in der Verwaltung angenommen wird und sind Ihnen konkrete Änderungspläne mit Datum bekannt ? Oder nimmt man Ihre Kritik zur Kenntnis und reagiert nicht, weil man den ADFC evtl. nicht ernstnimmt aufgrund der Anzahl der Radler im Verhältnis zu den Autofahrern, egal ob PKW oder LKW allter Arten, Formen und Größen ?
      Ach ja, wenn Sie Klage eingereicht haben, was ja Geld kostet, höre iund lese ich das gerne, damit ich nichts verpasse hier. Denken Sie daran, nicht Worte, sondern……..

  2. ……ja,Justizia ist bekanntlich blind. Und wenn hier Gesetze, Verordnungen und Vorschriften nicht eingehalten wurden in der Gemeinde, warum wurde dann nicht schon zur früher und zur Jahrtausendwende Klage eingereicht von rechtskundigen Mitbürgern ?
    Bekanntlich haben Radfahrer keine Knautschzone. Ich fahre lieber so, daß ich höchstwahrscheinlich gesund und munter zum Ziel und wieder zurückkomme.
    Eine Grabsteininschrift – ….er starb unter Einhaltung der Rechtslage, denn er fuhr vorschriftsmässig auf der Straße ……möchte ich nicht.
    Auf einen langwierigen Klinik- und Reha-Aufenthalt – kein Interesse.
    Und vielleicht ist Herr Heinsohn so nett und sagt mal bitte etwas zum Thema Rüttelschwellen in der Straße „An der Alsterquelle“ – und Haftungsfragen, wenn man dort einen kleinen Unfall erleidet oder absteigen muss, oder lieber über den viel zu schmalen Fußweg fährt….

  3. „Es gibt diverse Verkehrszeichen deren Aufstellung nicht den rechtlichen Forderungen entspricht. Fordern sie aber von unserer Verwaltung nicht alles auf einmal. Die Mitarbeiter der Verwaltung müssen hier nämlich tatsächlich jedes einzelne Schild abarbeiten.“

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    „Die Stellungnahme der Verwaltung aus 2014 im „Bürgerhaushalt“:
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    Die Verkehrsaufsicht beabsichtigt, dieses Thema mittelfristig anzugehen und damit auch den Aufwand für Pflege, Unterhaltung und Ersatzbeschaffung der Verkehrszeichen zu verringern. Da sich die Überprüfungen aber nicht am einzelnen Schild orientieren, sondern die Auswirkung im Umfeld sowie die Schlüssigkeit der Beschilderung insgesamt berücksichtigt werden muss, ist dies ein zeitaufwendiges Unterfangen, das einen längeren, aktuell nicht näher zu bestimmenden Zeitraum in Anspruch nehmen wird.“
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    In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV StVO) zu § 45 Abs. 3 sind regelmäßige Verkehrsschauen zur Überprüfung des Zustands und der Sichtbarkeit der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie zur Beseitigung möglicher Gefahren im öffentlichen Verkehrsraum vorgeschrieben.
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    Der Turnus der Regel-Verkehrsschau liegt bei alle 2 Jahre (Hauptverkehrsstraßen innerorts und Landes- und Kreisstraßen etc.außerorts) und bei Gemeinde- und Nebenstraßen (inner- und außerorts) bei 4 Jahren. – Oder?

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    Gegenstand der Verkehrsschau ist die Überprüfung des Zustands und der Sichtbarkeit der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie die Beseitigung möglicher Gefahren im öffentlichen Verkehrsraum.

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    Das Zeitfenster ist also vorgegeben.

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    Kaltenkirchen war nur ein Beispiel, wie es auch gehen kann (Abarbeitung innerhalb weniger Monate) und ich gehe mal davon aus, dass man hier auch umsichtig vorgegangen ist.

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    Die Frage, die sich stellt:
    – Hat unsere Verwaltung mit der Prüfung und dem Abbau bereits begonnen?
    – Erfolgt eine regelmäßige Verkehrsschau? – Frage wurde bereits gestellt, aber nicht
    beantwortet
    – Wann war die letzte?
    – Wie war das Ergebnis?

    – – –

    In der Kranichstraße z. B. haben wir seit rund 6 Jahren das Schild „Kinder“ zwischen Kita und Spielplatz (siehe Ausführungen zur Verkehrsschau!). Darauf wurde die Verwaltung in 2016 hingewiesen. Ein Prüfung wurde zugesagt. Bislang hängt das Schild noch da, also seit rund 6 Jahren und nicht erst seit 2016.

  4. Zur Klarstellung von Herrn Daberkows Forderung sei noch einmal kurz erläutert, dass 1997 die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben wurde. Bis 1997 war die Regelung recht einfach. Die Straße war aufgeteilt in Fahrbahn, Radweg und Gehweg, sonstige Teile ( z.B. Grünstreifen). Der Radweg war zweifelsfrei als bauliche Einrichtung erkennbar. War kein Radweg vorhanden, mussten Radfahrer auf die Fahrbahn, weil Fahrzeuge auf die Fahrbahn gehören! Wer hier umgangssprachlich Fahrzeug mit Kinderwagen gleichsetzen möchte, kann es gerne, aber er bewegt sich ausserhalb der StVO. Der Gehweg, ebenfalls klar als bauliche Einrichtung erkennbar, war den Fußgängern vorbehalten.
    1997 wurde die StVO insbesondere für den Fahrradradverkehr geändert. Die Aufteilung der Straße blieb erhalten. Allerdings wurde die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben.
    Radfahrer mußten auf die Fahrbahn!
    Es sei denn, die Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 (rundes blaues Schild mit weißem Rand und einem Fahrrad, bzw. blaues Schild, weißer Rand mit Rad/ Fußgänger) waren aufgestellt. Diese Verkehrszeichen sind für Radfahrer bindend.
    Übrigens blieb die Nutzungsmöglichkeit des als bauliche Einrichtung erkennbaren Radweges erhalten
    Mit der Novellierung der StVO wurde auch die VwV-StVO angepaßt. Hierbei handelt es sich um eine Vorschrift für die Verwaltung z.B. über das Aufstellen von Verkehrzeichen, die Beschaffenheit von Radwegen und vieles mehr. Hier möge der ernsthaft interessierte selbst nachlesen. Es ist nicht immer spannend!
    Bis zum jetzigen Stand wurde die StVO immer wieder durch den Bundesminister den Gegebenheiten des öffentlichen Verkehrs angepasst.
    Sehr viele Gemeinden, Städte und auch Landkreise haben die Vorschriften der StVO bzw. die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) nicht umsetzt. So sind für Radfahrer Verkehrszeichen aufgestellt, die unzulässig sind. Die Verkehrszeichen hätten lange abgebaut werden müssen. Die Forderung von Herrn Daberkow stellt also keine Utopie dar, sondern fordert lediglich die Einhaltung bestehender Vorschriften ein.
    Noch ein kleiner Bonbon: Ist ein Radweg nicht benutzbar, darf der Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen, keinesfalls darf er den Gehweg benutzen.
    Das ist im Groben die Vorschriftenlage.

    Die Nutzung der Rades wurde hier in einigen Kommentaren lächerlich oder klein geredet. Aber wer nutzt das Fahrrad wie!
    Es gibt den Spazierradfahrer, die ähnlich einem Wanderer gemächlich von einem Punkt zum anderen fährt; Schüler die in unserer Gemeinde diverse sichere Verbindungen suchen, um zur Schule und nach Haus zu fahren oder in der freien Zeit Freunde besuchen; Menschen die mit dem Rad zielgerichtet zur Arbeit fahren und man glaube es kaum, Freizeitradfahrer die sich u.a. auf den grünen Wegen, z.B. dem historischen „Ochsenweg“, die Landschaft erschließen und dabei auch durch unserer Gemeinde fahren. Diese Fahrer legen Tagesstrecken von 80 bis 120 km zurück und sind oftmals auf mehrere Tage unterwegs. Diese Fakten mögen dem einen oder anderen Mitbürger unverständlich sein, aber es ist so. Und dann haben wir noch die steigende Zahl von Menschen die mit der Rad zum Einkaufen fahren.
    Ich glaube dieser Abriß ist recht umfassend, wenn auch nicht abschließend.
    Alle diese Verkehrsteilnehmer haben das Recht auf einen sicheren Weg.
    Diese Wege gilt es, gemeinsam von uns allen, im Rahmen der rechtlichen Vorgaben, zu finden.
    Dazu bedarf es aber auch Visionen und einer sachlichen Diskussion ob und wo wir in unserer Gemeinde neue Wege für Radfahrer benötigen und wo das Geld dafür herkommen soll. Denken mit dem Bauch reicht nicht.
    Lassen sie uns gemeinsam mit der Gemeinde und den dortigen Sachbearbeitern aber zunächst einmal Straßenzug um Straßenzug abarbeiten. Es gibt diverse Verkehrszeichen deren Aufstellung nicht den rechtlichen Forderungen entspricht. Fordern sie aber von unserer Verwaltung nicht alles auf einmal. Die Mitarbeiter der Verwaltung müssen hier nämlich tatsächlich jedes einzelne Schild abarbeiten.

    Allerdings ist auch meine Geduld begrenzt. Seit nunmehr rund 20 Jahren ist man seitens der Verwaltungen nicht willens odere fähig, bestehende Vorgaben umzusetzen.
    So kamen Sätze in den letzten 10 Jahren wie z.B.,
    „man muß ja nicht alles umsetzen“,
    „klagen sie doch, bis zur zweiten Instanz gehen wir mit“.
    Dem Sachbearbeiter war allerdings bewußt, dass ein Prozeß vor dem Verwaltungsgericht nicht zu gewinnen war ( VGH München. VGH 11 B 08.186- vom 11.08.2009, bestätigt durch Az.: BVerwG 3 C 42.09, 18.11.2010).

    Noch etwas: Ich verwahre mich gegen den pauschalen Vorwurf ein Rechtsbrecher zu sein. Die Behauptung „alle Radfahrer“ oder die „meisten Radfahrer“ verstoßen gegen die Regeln, entzieht einer sachlichen Diskussion den Boden.

    1. @Herr Heinsohn: Ihre umfangreiche Darstellung zeigt mir als Wochenend-Radler wesentliche Probleme auf: Wie darf man wo was? Ich fahre auf dem Rad grundsätzlich schnell, und habe keine Lust a) in Kollisionsgefahr mit Fußgängern zu geraten, oder b) auf unebenen Wegen einen brutalen Rütteltest über Körper und Gerät ergehen zu lassen. Deshalb fahre ich viel Straße, aber nicht bevorzugt. Denn das Fahren auf den gleichen Wegen, wie es KFZ-Nutzer tun, ist hin und wieder schlichtweg gefährlich. Ich habe längst entschieden, keine Schilder mehr zu beachten, die reglementieren, wo ich den Fahrradweg wieder benutzen müsste. Ich möchte es nur genauso einfach haben, wie ich als Autofahrer auch habe. Ohne Benachteiligung oder ständigem Interpretationenszwang von Regelungen. Denn eines ist auch klar: Als Radfahrer braucht man die höchste Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer, weil die Folgen von Unfällen in jedem Fall maximal ausfallen.

      1. Ohje, ALSO -mal ganz pauschal- Regeln sind zum Einhalten da, nicht zum Brechen. Mir passen auch einige Regeln nicht. Ich habe lernen müssen, Regeln zu respektieren. Im Bereich der StVO spricht man von dem sogenannten Vertrauensgrundsatz. Das bedeutet, dass sich andere Verkehrsteilnehmer darauf verlassen können müssen, dass sich der jeweils Andere an die Regeln hält.
        Im übrigen weise ich auf § 1 (1) der StVO hin. Ich finde besser kann man es nicht sagen. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert von jedem eigenveranwortliche ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
        Um im örtlichen Bereich zu bleiben, würde ich im Ortsteil Rhen, Norderstedter Straße, auch lieber auf der Fahrbahn in Richtung Norden fahren. Dort ist aber das Benutzen des Gehwegs für Radfahrer angeordnet. Ich muß mich somit mit den Fußgängern arangieren. Passt mir die Regelung dort nicht, bleibt mir nur der rechtliche Weg, die Straßenverkehrsbehörde aufzufordern, die Beschilderung zu ändern. Die Chancen der Änderungsverpflichtung ist als hoch einzuschätzen. Fahren sie zur Zeit auf der Fahrbahn begehen sie eine Ordnungswidrigkeit die mit Verwarngeld geahndet werden kann. Im Falle eines Unfalls wird, soweit ein anderer Verursacher des Unfalls ist, mit einer erheblichen Kürzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu rechnen sein.
        Zu Fußgängern auf dem gemeinsamen Radweg: hier dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren.
        Oftmals wird vergessen, dass Fußgänger nicht mit Radfahrern rechnen und schon gar nicht mit schnellen Fahrern. Also muß man ständig bremsbereit sein. Die Verantwortung liegt hier nicht nur beim Fußgänger, sondern auch beim Radfahrer. Und klingeln allein ist nicht ausreichend. Noch deutlicher wird es, wenn sie an Kindern, älteren Menschen oder sonstwie hilflosen Personen vorbeifahrern. In der StVO ist die Forderung „bremsbereit“ nicht für Kraftfahrzeugführer, sondern für Fahrzeugführer festgelegt. Die Geschwindigkeit ist zu reduzieren.
        Fahrern sie die Norderstedter Straße im Ortsteil Rhen in Richtung Süden, dürfen Sie auf der Fahrbahn fahren. Auf dem Gehweg ist durch das Zusatzschild 1022-10 (Radfahrer frei) zulässig aber nicht Pflicht.
        Ob ein Radweg für Sie benutzbar ist, müssen sie im Einzelfall mit dem jeweiligen einschreitenden Polizeibeamten oder letzlich mit dem Amtsrichter ausmachen.
        Eindeutig dürfte sein, dass im Winter ein nicht von Eis und Schnee geräumter Radweg unbenutzbar ist. Somit darf die Fahrbahn benutzt werden, nicht der Gehweg. Spannender wird es bei einem Radweg der querlaufend immer wieder von Wurzelaufbrüchen durchzogen ist. Für ein vollgefedertes Mountainbike kein Problem, sondern wohl eher eine Herausforderung an den Fahrer. Anders sieht es hier für einen Rennradfahrer aus. Der dürfte mit dem Argument nicht nutzbarer Radweg wohl glaubhaft wirken.
        Interessant hier das gerne aufgestellte Zusatzschild „schlechter Radweg“. Ist der Radweg unbenutzbar? Eintscheidend dürfte hier die Art des Rades sein.
        Ich glaube dieser kurze Abriss, zeigt einige Probleme auf. Die Novellierung der StVO hat nicht nur alles leichter gemacht. Manches ist auch komplizierter geworden, manches vielleicht sogar unverständlicher.
        Soweit ich informiert bin, gibt es keine Fortbildungsmaßnahmen für Radfahrer. Die einzige Beschulung findet in diesem Bereich für Kinder an den Schulen durch die Polizeiverkehrslehrer statt. Es bleibt nur die Eigeninformation oder ein Verein, der sich um eine entsprechende Weiterbildung bemüht. Ob ADAC, ACE oder andere Fahrervereinigungen sich entsprechend bemühen, kann ich nicht sagen. Beim ADFC habe ich einige Artikel zu den Fragen gefunden. Ansonsten kann ich nur daraufhinweisen, dass es einen ADFC Stammtisch in Henstedt-Ulzburg und in Norderstedt gibt. Fragen sie doch bitte dort nach, ob jemand über das Thema referiert. Die ADFC-Stammtische sind nicht an eine Mitgliedschaft gebunden.
        Ich habe es bewußt vermieden, hier auf die einzelnen für Radfahrer gültigen Verkehrszeichen hinzuweisen. Es wäre einfach zu Umfangreich.
        Ich hoffe ich habe sie mit meiner Antwort nicht zu sehr im Regen stehen gelassen.

        1. @Wie kommen Sie darauf, dass ich durch Ihre Antwort im Regen stehen könnte? Ich könnte mich höchstens daran stören, dass Ihre Antwort voller Unterstellungen ist, denen ich im einzelnen entgegnen mag, weil sie auf mich und mein Verhalten als Radfahrer bezogen zu 100% falsch sind. Lohnt sich meiner Meinung deshalb nicht.
          Deshalb: Her mit dem Fahrrad-Amtmann, der sich um eine echte Nutzeransprüche kümmert. Damit hier nicht anderen Experten theoretische, oder über Ideologien getriebene Auslebungsmöglichkeiten geboten werden.

  5. „Was sollen dann Klagen bringen für eine Minderheit von Bedürfnissen relativ weniger
    Bürger ?“
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    Das kann doch wohl nicht eine ernst gemeinte Frage sein?

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    „Die Haushaltslage in Kaki ist angespannter als in HU, da die Verschuldung ca. €10 Mio. höher ist.“
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    Die neue Feuerwache von Kaltenkirchen hat alleine fast 10 Mio. Euro gekostet.

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    Und Investitionen in die Zukunft wird man auch in HU nicht zum „Null-Tarif“ bekommen.
    Wie viele Millionen werden denn alleine die in HU geplanten Projekte kosten?

    1. Sehr gute Frage, Herr Finsterbusch ! Konkrete Pläne für große Zukunftsinvestitionen hier im Ort kenne ich nur in Form von Gutachten auf Gutachten (meist 5- oder oftmals 6-stellige Summen) und viel Gerede mit Widerrede, teils mir haarsträubenden Argumenten. Und immer wieder Kämpfe um Macht und Kompetenzen. Was haben die Gutachten sichtbar gebracht ? Den Verfassern viel Geld und dem Archiv viel Papier, den GVler viel Zeit zum Lesen und Diskutieren und dann schnell nach Monaten des Stillstands vertagen, weil bald wieder überholt mangels Enwicklungsplänen..

  6. Kaltenkirchen, ist offiziell Stadt und hat weniger Einwohner wie H-U. Kaki ist Stadt und hat einen ersten Stadtrat. Die Verwaltung ist nach meiner Meinung und Informationen von Freunden (aus H-U umgezogen) besser aufgestellt.
    Die Finanzmittel in H-U sind knapp, Sonst wären Rad- (z.B. An der Alsterquelle – Nahausflugziel für Familen per Rad und Attraktion der Gemeinde – reicht flächenmässig bis Hamhurg) ) und Fußwege und zahlreiche Straßen (.z.B. Bahnhofstraße Nähe H-U-Center) nicht in einem teils erbärmlichen Zustand. Da müssen zwangsläufig Prioritäten gesetzt werden für die Bedürfnisse und Interssen der Bürger, geordnet nach Mehrheiten und MInderheiten..
    Die Idee die Gemeinde jetzt mit vermeintlich berechtigten Klagen zu überschütten ändert hier nichts am Saldo der Probleme und macht den Berg der vielen ungelösten Probleme nur noch größer. Seitens der GV wird bemängelt, daß viele Fragen noch nicht verwaltungsintern bearbeitet oder beantwortet wurden.
    Es gibt zahlreiche und damit teuere Gutachten – doch was wurde davon zeitnah umgesetzt ?
    Vielleicht kann mir einmal jemand Beispiele liefern, die ich nicht gesehen habe.
    Und mir doch endlich einmal erklären, warum das Thema Ortsumgeheung seit ca. 40 Jahren und mehr nicht gelöst wurde, zuindest planerisch. Und warum wurde „Am Bahnbogen“ nicht verlängert, obwohl schon lange im Ortsplan zu lesen.
    Und so ganz nebenbei: das „Arbeitsklima“ zwischen GV und Gemeinde – da habe Jubel und Begeisterung wohl bisher überlesen, oder ? Gefühl thabe ich meist nur Grabenkämpfe und Kompetenzgerangel auf der Tanzfläche.
    Was sollen dann Klagen bringen für eine Minderheit von Bedürfnissen relativ weniger Bürger ?

    1. @Rolf Michelsen, dass Kaki Ihrer Meinung nach einen 1.Stadtrat (hauptamtlich) haben soll, kann ich nicht bestätigen. Eine Stadt wie Kaki mit ca. 20.000 Eiw. muss nicht gemäß Gemeindeordnung, sondern kann einen Stadtrat haben. Die Stadtvertretung ist in ihrer Entscheidung frei, sich in der Hauptsatzung und dem Stellenplan für eine Stadtratsstelle zu entscheiden.
      Die Haushaltslage in Kaki ist angespannter als in HU, da die Verschuldung ca. €10Mio höher ist.

      1. Ja, Kaki hat eine Verschuldung von € 10 Mio für die neue Feuerwache. Das ist aber eine vertretbare und überschaubare Investtion für die Zukunft, die der Fortentwicklung der Stadt Rechnung trägt. Und in H-U – was wurde da an großen Summen investiert seitens der Gemeinde mit Zukunftsperspektive ? Auch hier hat so mancher „Häuslebauer“ eine Verschuldung für die nächsten 20 – 30 Jahre mit Hinblicke auf Zukunft und Alter. Hier wurde viel Geld für div. Gutachten ausgegeben – und dafür wurde umgesetzt ??????……
        Ein Argument der Gegner der Stadtwerdung war doch hier in H-U immer die Kosten für den ersten Stadtrat…..schon vergessen ? Das stammt von sehr einflußreichen Personen einer Partei !

  7. Nach meiner Meinung gleitet man viel zu schnell auf Nebenschauplätze ab.

    Wenn Herr Daberkow moniert, dass die „Radweg-Benutzungspflicht“ an allen ungeeigneten Radwegen aufgehoben werden soll, dann kommt es doch nicht darauf an, wie viele Mitglieder der ADFC in HU hat, sondern , ob diese Forderung berechtigt ist.
    Und wenn das der Fall ist, warum wird es nicht umgesetzt? Dann darf man sich ggf. auch nicht über Anträge und den Klageweg wundern.
    P.S.: Seit Jahren wartet man darauf, dass der Schilderwald in HU abgebaut wird. In Kaltenkirchen hat man dieses in wenigen Monaten hinbekommen. Ist Kaltenkirchen besser aufgestellt als HU?

  8. Bürger aus H-U fahren nach meinem Wissensstand per Rad nicht in Kolonne nach Bad Oldesloe, und schon überhaupt nicht per Fahrrad oder von dort hier in den Ort zur Arbeit etc.. Bürger starten hier (per PKW) überwiegend in Richtung Glashütte, Poppenbüttel, Sasel, Ahrensburg etc. gen Westen und in alle anderen Himmelsrichtungen auch.
    Ochsen (auf 4 Beinen) wurden hier auf dem Teilstück des Ochsenweges schon lange nicht mehr gesehen. Auch in anderen Wegstrecken der mittelalterlichen Trasse nicht. Das hat sich im 20. und 21. Jahrhundert doch sehr verändert. Zu Verkehrsstaus auf den Radwegen kommt es m.E. bisher nicht, schon überhauptnicht im Winter oder bei schlechtem Wetter, besonders auf dem Ochsenweg. Aber auf den Straßen Kolonnen von Autos (keine Ochsen am Steuer).
    Wir leben im „heute“ und nicht im gestern und nicht in Holland oder asiatischen Ländern.
    So sollte man sich mit den Gegenheiten abfinden und sich anpassen.
    Es gibt einen alten weisen Spruch: entweder man geht mit der Zeit oder man muß bei Zeiten gehen. Wer im Berufsleben ist und um seinen Job kämpfen muss weiß wie ich das meine.
    Der Blick gehr nach vorn, egal ob auf den Rad, zu Fuß oder per Auto. Wer nach hinten blickt in die gute alte Zeit strauchelt oder landet dort, wo er nicht hin wollte.
    Hoch lebe der techn. Flortschritt im Beruf, Medizin und an vielen anderen Bereichen.
    Zur Not mal im Internet sich schlau machen, z.B. im Smartphone (kannten die Ochsen auch noch nicht).

  9. Man mag es kaum Glauben wir verfügen über eine sehr gut genutzte Fahrradanbindung mit Oldesloe wo auch so mancher „Fernfahrer“ sich hin verirrt man könnte diesen auch als Tourist bezeichnen“. Ebenso gibt es den sogenanten Mönchsweg der sich über mehrere 100KM erstreckt genauso wie der Ochsenweg.

  10. Was ist mit „Schritt 1“?

    – Kein Geld für die Instandhaltung der vorhandenen Radwege
    – Entscheidung hier in der kommenden Woche?:
    ? Investieren?
    ? Kostenaufwand?
    ? Finanzierung?
    ? wer soll es machen? Baubetriebshof = weiterer Personalbedarf …. oder
    Fremdfirma?

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    Und „Schritt 2“:

    – Radwege-Pläne
    – Fahrrad-Amtmann
    – Beratungsbedarf
    – Entscheidung in der kommenden Woche

    ? Kostenaufwand?
    ? Finanzierung?
    ? Man plant Radwege und stellt dann fest, was davon finanzierbar ist?
    ? Man plant nach den Mitteln, die zur Verfügung stehen oder gestellt werden sollen?

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    Das sind so einige spontane Fragen, auf die mir eine Antwort fehlt.

  11. Wie so oft im Leben – die Kleinsten machen den meisten Lärm. Die Anzahl der Radler, die man hier im Ort sieht stehen in keinem Verhältnis der Anzahl zu den Autofahrern, die sich per Fahrzeug bewegen müssen aus vielen Gründen.
    Der ADFC stellt die kleinste Gruppe der Verkehrsteilnehmer dar. Die Mehrheit ist entscheidend, nicht ein kleiner Club von Sportfreunden.
    Wem das hier nicht mehr gefällt, der sollte u.a. nach den Niederlanden ziehen oder sonstwo.
    Auch in Ländern des asiatischen Raums ist das Fahrrad beliebt. Oftmals auch dort, wo es sich die Bevölkerung nicht leisten kann ein Auto zu besitzen.
    Meckern über die Vielzahl der Kraftfahrzeuge aller Arten und Größen aber verlangen, daß Waren, Dienstleistungen, Hilfeleistungen und Besucher aller Arten und Formen hier reibungslose erfolgen müssen.
    Sollen Touristen hier nur noch per Rad hier durchfahren oder verweilen in der Gastronomie ? Möge der ADFC dafür sorgen, daß einzelne Radler nicht auf der Fahrbahn statt auf den Radwegen Straßenrennen üben und dadurch Kolonnen und Staus hervorrufen. Es wird Frühjahr und damit steigt der Zahl der Radler auf der Fahrbahn für die Fahrzeuge. Außerdem wäre eine Kennzeichnung der Fahrräder sinnvoll, damit man die Radler identivizieren kann, die sich rigoros über die Gesetze hinwegsetzen und durch Raserei aurf den Radwegen sich und andere gefährden.
    Man kann das Rad der Geschiche und der Technik nicht zurückdrehen. Radler mit Smartphone während der Fahrt sind ja auch oftmals zu sehen, besonders jüngere Menschen auf dem Weg von der Schule nach Hause. Und es gibt genügend Radfahrer, die über kein verkehrsicheres Gefährt verfügen und keine Klingel haben und alte Leute, Mütter mit Kleinkinder zu Fuß oder im Kinderwagen und Hundebesitzer erschrecken. Radfahrer zu zwei auf den Radwegen kennt man auch.
    Also, bevor die Radler über die Autofahrer sich beschweren, erst einmal in den eigenen Reihen für Gesetzeseinhaltung, Rücksicht und Ordnung sorgen.

    1. Auch wenn die überwiegende Mehrheit aller Fahrradnutzer nicht Mitglied im ADFC ist, nimmt der ADFC auch deren Interessen wahr. Und wir brauchen uns nicht vormachen, nahezu jeder besitzt ein Fahrrad, dass er mehr oder minder auch nutzt.
      Wenn nun der ADFC eine Verbesserung der Radwegestruktur fordert, kommt dies allen zu Gute. Sei es den Radfahrern, wie aber auch den Fussgängern und Autofahrern.

      Sollte es nicht in unserer aller Interesse sein, über eine deutlich verbesserte Radwegestruktur zu verfügen? Wie wäre es z.B. mit einer Verbreiterung der teilweise erschreckend schmalen Fuss- und Radwege, um „Kollisionen“ zu vermeiden?

      Das kontrollierte Abstellen der teilweise mangelhaften Verkehrssicherheit genutzter Fahrräder ist nicht Aufgabe des ADFC. Vielmehr sind es unsere Ordnungsbehörden, in derden Aufgabengebiet es fällt.

      1. Zumal jede Minderheit das Recht hat, gehört zu werden und Forderungen zu stellen. Es ist aus der Mode gekommen, aber man nennt sowas ja auch „Solidargemeinschaft“.

        1. Nein, MInderheiten dürfen nicht nur gehört werden, sondern auch mitbestimmen. Das erleben wir im Landtag, wohl aber die Ausnahme.
          Doch sonst gilt in der Politik 5 %. Doch wieviel Radfahrer gibt es hier im Ort ? Bald sind es 30.000. Doch davon 5 % – habe ich noch nie hier im Ort gesehen, ehe im Promille-Bereich. Und wieviele Mitglieder hader ADFC ? Keine 5 % der Mitbürger.
          Was nützt ein Radfahrbeauftragter im Rathaus wenn die Gelder für die Sanierung fehlen ? Keine Sanierung aber Ausbau – wie geht das bitte ?
          Personalkosten im Rathaus aber draußen keine Aktivitäten möglich.
          Neue Wege finden und planen – kosten Geldmittel, aber Realisierung ?
          Umgehungsstraße – viel Gerede aber keine Taten.
          Einst regierte hier lt den Geschichtsbüchern der Ritter Olzeborg von fürstenlichen Gnaden. Haben wir hier noch Fürsten – mir nicht bekannt – evtl. in der hiesigen Finanzwelt ?
          Wird hier noch von oben regiert – ach, darüber kann man sich bestimmt stundenlang köstlich unterhalten. .

    2. „Sollen Touristen hier nur noch per Rad hier durchfahren oder verweilen in der Gastronomie ?“

      Es würde jedenfalls hart für die Hotels an den Pinnaustränden oder Institutionen wie das Deutsche Reihenhausmuseum ohne Ferntourismus nach Henstedt-Ulzburg. Da bräche praktisch ein ganzer Wirtschaftszweig weg. Das Ortszentrum würde verdürren, die vielen lebendigen Restaurants und Cafés rund um das pittoreske Wiking-Hotel und die bekannte Einkaufsstraße Kirchweg mit ihren vielen kleinen Geschäften müssten bald zumachen.

    3. Nach H-U verirren sich Touristen? Naja, am Autohof zum Tanken höchstens, denke ich mal… aber da kommt man ja problemlos mit dem Auto hin. Müssen die ADFC-Jünger ihre Burger halt beim gelben M futtern, wenn ihnen die Autos dort nicht gefallen, sie werden es verschmerzen.

  12. Die neue Poststation an der Kisdorfer Straße ( Warkotsch ) ist ein Glücksfall, die Zulieferer (DHL etc ) parken vor der Bäckerei und sorgen für Staus , auch so kann die Geschwindigkeit reduziert werden , auf einen teuren Kreisel kann man glatt verzichten. 🙂 .

    1. Vertrauen Sie nicht Herrn Daberkow. Vertrauen Sie der Straßenverkehrsordnung:

      § 2 (1) StVO: Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

      § 24 (1) StVO: […] Kinderwagen [..] sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.

      1. Richtig. dem ADFC kann man nicht vertrauen. Haben immer nur irrsinnige Forderungen, allen vorran Herr Daberkow als ADFC-Mitglied.
        Radfahrer haben sich nun mal genauso an die StVO zu halten, was diese aber in den seltensten Fällen machen. Kann man jeden Tag auf unseren Strassen im ganzen Land erleben, wie Radfahrer die StVO ignorieren, auch hier in H-U. Da wird auf der falschen Seite gefahren oder der Fussweg benutz obwohl auf der anderen Strassenseite der vorgeschriebene Radweg ist, z.B. nördlicher Bereich der Hamburger am Bahntrog.

        1. Autofahrer haben sich nun mal genauso an die StVO zu halten, was diese aber in den seltensten Fällen machen. Kann man jeden Tag auf unseren Strassen im ganzen Land erleben, wie Autofahrer die StVO ignorieren, auch hier in H-U.

      2. Ich habe nicht gesagt das Kinderwagen Fahrzeuge sind. Fahrräder sind es schon sagt ja eigentlich der Name schon.
        Und bei den Ampeln sind sie nicht ganz auf dem laufenden aber das hatten wir ja schon. Seit diesem Jahr gilt für den Radfahrer die Ampel für den Fahrverkehr auch auf Radwegen. Es sei den es sind für den Radverkehr besondere Ampeln oder umgerüstete Ampeln mit kombinierten Streuscheiben das aber nur am Rande.

  13. Henstedt-Ulzburg Hamburgstr.15.00 Uhr nichts geht mehr.Da will man doch tatsächlich erzählen das Radfahrer den Verkehr aus bremsen.😯

    Auch Radfahrer sind Fahrzeuge und Fahrzeuge gehören auf die Fahrbahn.
    Esnervt mich als Radfahrer ebenso in einem von Autos erzeugten Stau zu stehen.

    1. Herr Daberkow, die Staus enstehen durch die irrsinnige Ampelschaltung auf der Hamburger. Zu dem sind auf einem sehr kurzen Abschnitt mehrere Ampelanlagen. Das hatten Sie ja schon mal bemängelt. Auch mir als Autofahrer missfallen diese Anlagen, da diese nciht richtig auf einander abgestimmt sind.

      1. Hallo Herr Böhm,
        die Ampelschaltungen auf der Hamburger Straße sind bereits optimiert. Wenn ich mich recht entsinne hat dies unserer Gemeinde über EUR 100.000,– gekostet.
        Was hat es uns gebracht? Noch mehr Verkehr und höhere Wartezeiten bei der Ampelquerung für Fussgänger und Radfahrer, sowie höhere Wartezeiten für den einfliessenden Verkehr aus den örtlichen Querstrassen.

        Gehen wir nun einen Schritt weiter, und stellen uns vor, die Grünphasen auf der Hamburger Straße werden nochmals verlängert.
        Vorgenannte Wartezeiten verlängern sich analog und längere Rückstaus aus den Nebenstraßen wären vorprogrammiert. Zusätzlicher Durchgangsverkehr wird den dann entstehenden „neuen“ Verkehrsfluss auf der Hamburger Straße verstärkt nutzen. So z.B. auch mautumgehender LKW-Verkehr von der Autobahn.

        Das führt zu weiterem Auweichverkehr des innerörtlichen Quell- Zielverkehrs über alle Nebenstrecken, d.h. auch verkehrsberuhigte Bereiche, Wohn- und Spielstraßen.

        Fazit: Eine Verbesserung des Verkehrsflusses der Hamburger Straße würde nur mehr Verkehr auf selbiger und in allen Ortsteilen generieren.

  14. Die ADFC Ortsgruppe wird gegen die Radweg Benutzungspflicht Anträge zur Aufhebung stellen,das gilt für alle ungeeigneten Radwegen .Aus Sicht unserer Mitglieder ist es nicht weiter hinnehmbar auf Fußwegen fahren zu müssen die ein erhöhtes Gefährdungspotential gegenüber der regulären Fahrbahn haben. Die Gemeinde hat es in der Hand das seit 1997 bestehende Gesetzt zur Radweg Benutzungspflicht umzusetzen tut Sie dieses nicht von sich aus werden Wir die Gemeinde mit Anträgen überhäufen und auch den Klageweg beschreiten. Es reicht

    1. Na dann willkommen ihr Radfahrer auf der Straße! In kürzester Zeit wird kein Auto mehr vorwärts kommen und das nur, weil eine Interessengruppe mit „Verwaltungskrieg“ droht. Viele unserer Straßen sind auch in keinem besseren Zustand. Das heißt aber nicht, daß ich mit meinem Auto z.B. in der Wilstedter Str. auf dem Fußweg fahre.

      Müssen wir Autofahrer jetzt den ADAC einschalten?

      1. „Müssen wir Autofahrer jetzt den ADAC einschalten?“

        Sie verstehen das Problem nicht. In H-U gibt es eine _rechtswidrige_ Benutzungspflicht. Es gibt rechtliche Anforderungen an Radwege, die benutzt werden müssen. Die erfüllen die „Radwege“ nicht. Die Anforderungen haben ja auch ihren Sinn. Auf einem 1 m breiten Fuß-/Radweg, der an kaum einsehbaren Einfahrten vorbeiführt, Schlaglöcher hat und manchmal auch noch zugeparkt ist, können Sie nicht viel mehr als Schritttempo fahren. Gefährlich ist es obendrein.

        Wenn Sie solch krasse Wegeverhältnisse mit dem Auto hätten, würden Sie die Polizei einschalten, nicht den ADAC.

        „In kürzester Zeit wird kein Auto mehr vorwärts kommen und das nur, weil eine Interessengruppe mit „Verwaltungskrieg“ droht. “

        Beruhigen Sie sich. In Hamburg wurde bereits 2014 die Benutzungspflicht auf Hauptstraßen wie der Hoheluftchaussee aufgehoben. Straßen, gegen die selbst die Hamburger Straße wie ein Spielplatz wirkt. Die Autos fahren immer noch.

        http://www.abendblatt.de/hamburg/article131960609/Radfahren-auf-Hoheluftchaussee-wieder-erlaubt.html

        „An der Hoheluftchaussee, Eppendorfer Baum, Nedderfeld und Lokstedter Weg wird die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben. Ein Radfahrer hatte dagegen geklagt, dass die Polizei ihn auf seiner Meinung nach ‚unbenutzbare, gefährliche Radwege‘ zwingen wollte. Vor dem Hamburger Verwaltungsgericht einigten sich die Parteien am Freitag darauf, dass alle vier Straßenzüge von der Radwegebenutzungspflicht befreit und die entsprechenden blauen Hinweisschilder abgebaut werden.“

        Die Gemeindeverwaltung sollte sich schlicht bemühen, ohne Gerichtsverfahren zumindest die evident unhaltbaren Benutzungspflichten aufzuheben und ggf. ein Konzept entwickeln, wie die Sicherheit an Engstellen für alle Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden kann.

    2. Hallo Herr Daberkow, für wieviele Mitglieder treten Sie hier ein? Anders gefragt: Wie viele Mitglieder sind in der Ortsgruppe H-U organisiert?

      Viele Grüße
      S. Gläsener

    3. Herr Daberkow, ich hab in unserer Gemeinde noch keine Radwege gefunden, die nicht befahrbar sind. Vielmehr passe ich meine Fahrweise den Gegebenheiten an. Dafür braucht man keine neuen Radwege. Die bestehenden Radwege und Strassen müssen von der Gemeinde nur besser Instand gehalten werden. Aber es muss ja lieber unsinnig Geld für irgendwelche Gutachten ausgegeben werden. Dies gilt für Radfahrer auf Radwegen , sowie für Autofahrer auf den Strassen.

      @ AxelG, vielleicht sollten wir Autofahrer zusammen mit dem ADAC auch Anträge stellen, damit sich die Situation der Strassen in der Gemeinde verbessert. „Ironie on- Alle Strassen zu Autorennenstrecken umbauen-Ironie off“.

    4. Da Herr Daberkow als Leiter und Sprecher der ADFC Ortsgruppe Henstedt-Ulzburg im Landesverband Schleswig-Holstein wohl gerade nicht kurzfristig auf meine Frage zur Mitgliederzahl reagieren kann, versuche ich mir die Frage vereinfacht per Dreisatz selber zu beantworten. Sollte meine Antwort falsch sein, wäre ich sehr an einer richtigen Information interessiert.

      Der ADFC-Bundesverband hat 160.000 Mitglieder. Das entspricht bei 82 Millionen Einwohnern ca. 0,2% der Bevölkerung. Bei einer Einwohnerzahl von ca. 30.000 in Henstedt-Ulzburg vertritt Herr Daberkow in seiner Rolle als ADFC-Sprechers somit 60 Mitbürger, die „die Gemeinde mit Anträgen überhäufen und auch den Klageweg beschreiten“ will.

      Ich als auf das Auto Angewiesener halte so eine Aussage für unangemessen.

      1. Wie der ADAC für Autofahrer und deren Sicherheit sich in der Gesamtheit einsetzt so tun Wir es für den Radverkehr.
        Das geht über sichere Technik,ordentliche Abstellplätze, Pannenservice ,Reisetourenplanung ,natürlich auch Radtouren usw.
        Im Gegensatz zum großen Bruder wird der größte Teil im Ehrenamt geleistet. Um dieses Ehrenamtliche Engagement gerecht zu werden
        gibt es zahlreiche Seminare zu verschiedensten Themen.
        Mitglieder in der OG Henstedt-Ulzburg knapp 90 darunter auch zahlreiche Mitglieder im(Un) Ruhestand und Familien.Die OG Henstedt-Ulzburg gibt es seit Ende 2014 in dieser doch sehr kurzen Zeit so viele Mitgliede in der OG zeigt uns das der Bedarf an mehr Fahrrad Infrastruktur gegeben ist
        mit freundlichen Grüßen
        Jens Daberkow

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