Es liegt schon seit Jahren brach und daran wird sich so schnell auch nichts ändern. Gemeint ist das Filetgrundstück gegenüber dem Bahnhof in Ulzburg-Mitte. Er warte den Gerichtstermin ab, kündigte Grundstückseigentümer Horst Beckmann vergangene Woche gegenüber den HU-Nachrichten an. Beckmann klagt in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses an der Ecke Hamburger Straße/Gartenstraße. Die war ihm versagt worden, nachdem die Gemeinde das Gelände in letzter Minute mit einer Änderungssperre belegt hatte. Den Ortsentscheidern war nämlich aufgefallen, dass nach dem zu dem Zeitpunkt gültigen Bebauungsplan, das von Beckmann geplante Gebäude direkt an den schmalen Fußweg hätte dran gebaut werden müssen. Mittlerweile ist nach gut vier Jahren Bearbeitungszeit der Bebauungsplan geändert worden, die Änderungssperre ist ebenfalls vom Tisch und im Rahmen der neu gefassten Bebauungsregeln dürfte Beckmann nun loslegen.
Das macht er allerdings nicht, er fühlt sich ungerecht behandelt, will, dass die Justiz Recht spricht. Wann das aber sein wird, steht in den Sternen, einen Termin für die Verhandlung gibt es noch nicht und Beckmann glaubt auch nicht, dass das noch in diesem Jahr der Fall sein wird.
Wichtig zu wissen: Dem Geschäftsmann geht es ganz offenbar bei seinem Rechtsgang mehr ums Prinzip, und weniger darum, stoisch eigene Pläne durchzusetzen. Sollte er vor Gericht gewinnen, werde er auf die Gemeinde zugehen, sagt Beckmann. Der von den Ortsentscheidern gewünschte breitere Fußweg an der Stelle ist also auch dann noch hinzubekommen. Wenige Meter weiter nördlich ist die Promenaden-Idee allerdings für zig Jahrzehnte nicht mehr durchzusetzen. Dort ist bereits ein Wohnhaus dem Gehweg zu weit auf die Pelle gerückt.
Christian Meeder
25. Oktober 2017
Eine einheitliche Bauflucht war und ist aus meiner Sicht für diese eigentlich sehr exponierte Gegend eine gute Idee. Henstedt-Ulzburg hat bald 30.000 Einwohner, hatte in den 90ern schon die Ausmaße eine mittelgroßen Stadt, und allein daraus ergibt sich, dass der Ort bei aller Ernsthaftigkeit nicht auf dem Erscheinungsniveaus eines holsteinischen Weilers verbleiben sollte.
Wie man aber wiederum auf die Idee kommen konnte, die Bauflucht angesichts des immer schon zu schmalen Seitenstreifens genau auf die bestehende Grundstücksgrenze an einer schmalen Straße zu legen, ist ein Rätsel. Dass das damals durch sämtliche Gremien rutschte, spricht nicht eben für sie. Zur Erinnerung: Die Mindestbreite eines kombinierten Geh- und Radweges liegt bei „geringer Nutzungsintensität“ laut geltenden Normen bei 2,50 Meter. Das würde die Planung der 90er mit Ach und Krach vielleicht noch schaffen. Es ist aber natürlich absurd, direkt gegenüber vom Bahnhof im Ortszentrum eines 30.000-Einwohner-Dorfes an einer Hauptstraße eine „geringe Nutzung“ anzunehmen. Es fällt mir auch partout keine sinnvolle Alternative ein, die man sich damals vielleicht gedacht haben könnte.