Bäume werden in Henstedt-Ulzburg wieder besser geschützt als bisher. Das hat der Umwelt- und Planungsausschuss in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Jetzt muss der Satzung am kommenden Dienstag noch die Gemeindevertretung zustimmen – eine Formsache angesichts der Mehrheitsverhältnisse. Unter Schutz stehen künftig Bäume mit einem Stammumfang von 80 Zentimetern und mehr, gemessen in einer Höhe von einem Meter über dem Erdreich. Die Vorschriften gelten auch für private Grundstücke.
Geschützt sind jetzt Ahorn, Buche, Eberesche, Mehlbeere, Eibe, Eiche, Esche, Ginkgo-Baum, Hainbuche, Kastanie, Lärche, Linde, Platane, Robinie, Ulme, Walnuss und Weißdorn. Laut Satzung wird der Baumbestand in der Gemeinde geschützt „zur Sicherung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen, wegen seiner Bedeutung als Lebensraum von Flora und Fauna, zur Erhaltung seines Artenreichtums und aus Gründen des Naturerlebnisses“.
Laut Satzung ist es künftig verboten, „geschützte Bäume zu beseitigen, zu zerstören, zu schädigen oder zu verändern“. Danach sind Schädigungen „Einwirkungen im Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich, die zum Absterben des Baumes führen oder nachhaltig seine Lebensqualität beeinträchtigen können“. Zulässig sind fachgerechte Schutz-, Pflege-, Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen an den geschützten Bäumen. Sie dürfen jeweils zwischen dem 1. Oktober und dem 1. März vorgenommen werden.
Schon vor der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses waren sich SPD und WHU weitgehend einig über den Erlass einer Baumschutzsatzung gewesen. Nur die CDU tat sich schwer damit, selbst als am Bürgerpark sechs alte Eichen auf einem privaten Grundstück gefällt worden waren, was zu massiven Protesten von aufgebrachten Anwohnern geführt hatte. Die Christdemokraten betonten auch dann noch die „Eigenverantwortung der mündigen Bürger“ in Sachen Baumschutz.
In der jüngsten Sitzung lobte zwar CDU-Ausschussmitglied Jens Müller den Satzungsentwurf der Verwaltung in besonders salbungsvollen Tönen, aber nur um schließlich zu beantragen, dass auf Privatgrundstücken stehende Bäume nur mit Zustimmung des Eigentümers unter den Schutz der Vorschriften fallen sollten. Er fand nur Gehör bei seinen Parteifreunden und der FDP. Die „Satzung zum Schutze des Baumbestandes im Innenbereich der Gemeinde Henstedt-Ulzburg“ wurde von WHU und SPD gegen die Stimmen der CDU beschlossen.
Jörg Schlömann
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