Der Weg für Elisabeth von Bressensdorf ist aufgezeigt – Der Anfang vom Ende?

Ein Kommentar in eigener Sache

Die Henstedt-Ulzburger Nachrichten werden also wieder zu den Pressekonferenzen ins Rathaus eingeladen. Damit dürften die Auseinandersetzungen mit der stellvertretenden Bürgermeisterin Elisabeth von Bressensdorf (CDU) erledigt sein, sollte man meinen. Sind sie aber nicht!

Die Verwaltungschefin auf Zeit hat nämlich ihre Ankündigung, dass Fragen von uns an die Verwaltung nur schriftlich gestellt werden dürfen und auf diesem Weg schnellstmöglich – was ist das konkret? – beantwortet werden, nicht zurückgenommen. Das werden wir nicht hinnehmen! Wir sehen in diesem Verfahren eine Behinderung unserer Arbeit, eine Bevorzugung von Kollegen, die Fragen telefonisch stellen können und beantwortet bekommen, und einen Verstoß gegen die Informationspflicht von Behörden gegenüber Journalisten.

Das einhellige Bekenntnis aller Fraktionen der Gemeindevertretung zur Pressefreiheit muss mehr sein als Sonntagsreden am Dienstagabend! Derzeit lenkt die Geschicke der Gemeinde Henstedt-Ulzburg eine Frau, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes (Artikel fünf) steht, solange sie die auch am Dienstag wiederholten Restriktionen gegen die Henstedt-Ulzburger Nachrichten bestehen läßt. Das darf die Gemeindevertretung nicht sehenden Auges hinnehmen, wenn die politische Kultur in dieser Gemeinde nicht Schaden nehmen soll.

Ein Weg ist aufgezeigt: Die FDP hat der stellvertretenden Bürgermeisterin den Rücktritt nahegelegt, einen solchen Schritt ließ auch die SPD durchblicken. Die BFB-Fraktion hatte wenigstens eine (nicht erfolgte) Entschuldigung von der Verwaltungschefin auf Abruf erwartet, die WHU nahm die Henstedt-Ulzburger Nachrichten gegen ungerechtfertigte Anschuldigungen der CDU-Politikerin in Schutz. Und deren Parteifreunde schließlich zeigten ihr ganz offenkundig die dunkelgelbe Karte. Der aufgezeigte Weg muss wohl gegangen werden, wenn Frau von Bressensdorf weiter uneinsichtig bleibt…

Und Bürgervorsteher Carsten Schäfer (BFB) gefiel sich einmal mehr in der Rolle des Nibelungen-Treuen: Statt ein klares Bekenntnis zur Pressefreiheit abzulegen, machte er die Henstedt-Ulzburger Nachrichten für eine „Fehlentwicklung der Presse“ verantwortlich, die „eine Kultur des Misstrauens“ gesät habe. Haben sich da womöglich zwei gesucht und gefunden?

Jörg Schlömann

22. August 2012

13 thoughts on "Der Weg für Elisabeth von Bressensdorf ist aufgezeigt – Der Anfang vom Ende?"

  1. Bitte nicht vergessen: Die Medien sind nur die Transporteure, es geht um die Unterrichtung der Öffentlichkeit. Deshalb ist es auch völlig inakzeptabel, ein Medium auszuschließen oder nur eingeschränkt zu unterrichten, und damit auch den Nutzer(Leser)kreis. Einzige Ausnahme: Wenn ein Medium von sich aus zu einem Thema recherchiert, dann sollte es die Informationen bis zu Veröffentlichung auch exklusiv erhalten.
    Mit der Unterrichtung der Medien ist kein Anspruch auf Veröffentlichung verbunden! Wer sich falsch zitiert fühlt, kann seinen Anspruch auf Richtigstellung notfalls gerichtlich durchsetzen. Allerdings gilt das nicht für ein pauschales Gemäkel über die Tonlage oder die vermutete Stoßrichtung eines Mediums. Wer sich da als Ehren- oder auch Hauptamtler nicht sicher fühlt: Es gibt Seminare über Presse- und Öffentlichkeitsarbeit en masse. Auch über das Presserecht.
    Die amtierende Bürgermeisterin und auch der Bürgervorsteher von CDU-Gnaden haben ein peinliches Beispiel an Inkompetenz und Selbstherrlichkeit geliefert. Eine Politposse aus der Provinz. Ein erfahrener Journalist weiß: Wenn die Angesprochenen besonders laut aufheulen, war es eine Punktlandung!

  2. Die alte Garde der CDU in H.-Ulzburg hat nichts dazu gelernt. Was bin ich froh, diesen Haufen verlassen zu haben.
    15 Jahre CDU Henstedt-Ulzburg – ich habe es überlebt.

  3. Wahl der hauptamtlichen Bürgermeister

    Hauptamtliche Bürgermeister – sie amtieren vor allem in größeren und mittelgroßen Gemeinden – werden direkt gewählt. Wahlberechtigt sind auch Bürger aus der Europäischen Union sowie Jugendliche ab 16 Jahre. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, also die absolute Mehrheit, bekommt. Gelingt das keinem der Kandidaten im ersten Wahlgang, gibt es spätestens 28 Tage später eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen. Wer dann die meisten gültigen Stimmen erhält, ist neuer Bürgermeister. Steht nur eine Person zur Wahl, wird mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt. Die hauptamtlichen Bürgermeister werden für eine Amtszeit von mindestens sechs und höchstens acht Jahren gewählt. Genaueres bestimmt die jeweilige Hauptsatzung. Die Bürger können einen direkt gewählten Bürgermeister auch wieder abwählen, wenn mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten den Abwahlantrag unterzeichnen. Bei der anschließenden Abstimmung ist die Abwahl erfolgreich, wenn die Mehrheit für die Abwahl stimmt und diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten beträgt. (Quelle Innenministerium Schleswig-Holstein)

  4. @Hr Rerop: gegen Bürgermeister Thormählen gibt es ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren und er ist vom Dienst suspendiert. Es ist bislang keine Anklage erhoben. Nach allem rechtsstaatlichem Verständnis gilt „im Zweifel für den Angeklagten“.

    Die FDP-Fraktion hat bereits deutlich gemacht, daß sie im Falle der Erhebung einer Anklage (erst damit wird die Anklageschrift einschließlich der gefundenen Beweise öffentlich) umgehend die Abwahl beantragen wird. S

    Schlechte Nachrichten: Die Durchführung der Abwahl, die Neuausschreibung der Stelle und die Neuwahl nehmen auch mehrere Monate in Anspruch.

    Leider läßt sich die Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen derzeit viel Zeit – bei denen hat wohl insbesondere die Rockerkriminalität eine weit höhere Priorität. In der Zwischenzeit müssen wir nicht nur einem/r ehrenamtlichen Bürgermeister/in leben, sondern vor allem auch das Gehalt des suspendierten Bürgermeisters weiter zahlen 🙁

  5. Wann dürfen wir endlich einen neuen hauptamtlichen Bürgermeister wählen? Auf was wird hier eigentlich gewartet?

  6. Auch ich äussere mich streng unabhängig und überparteilich.

    Agressive, hämische, polemische Berichte???
    Ich bin froh, das es hier wenigstens ein Organ gibt, das sich nicht als Sprachrohr der Gemeinde und deren Verwaltung gibt, sondern betont kritisch über die Vorgänge hier berichtet.

  7. Verantwortung heißt auf der Grundlage der bestehenden Gesetze dem Wählerwillen zu folgen. Dies gilt für alle demokratischen Kräfte und ebenso für ausführende Organe in der öffentlichen Verwaltung.

    Eine rosarote Brille aufzusetzen und Gesetzesverstösse zu tolerieren oder kleinzureden, hilft hierbei überhaupt nicht. Mir persönlich ist es egal, wer welcher Partei oder Gruppierung zugehörig ist, es müssen sich alle an den gleichen Maßstäben messen lassen. Vor allem gilt dies aber für die Repräsentanten unserer Gemeinde.

  8. Nicht nur, dass ich die Berichte der Ulzburger Nachrichten oft für aggressiv, hämisch und polemisch halte – gerade auch in diesem Falle – so empfinde ich auch die Kommentare als unsachlich und verletztend. Was soll der Angriff auf Herrn Schäfer, sollen da persönliche Animositäten ausgetragen werden? Sind die Kommentatoren etwa von der WHU.
    Außerdem ist verantwortungslos reden/schreiben leichter als verantwortungsbewußt handeln, was ich sowohl der stellvertr. Bürgermeisterin, als auch dem Bürgervorsteher jederzeit zuschreibe.

    1. Liebe Frau Bolte,

      Sie sind CDU-Mitglied , kirchlich engagiert und nach eigenen Worten
      „gläubige Christin“ .

      Von einer „gläubigen Christin“ – wenn Sie es tatsächlich sind – erwarte ich etwas mehr Toleranz und Distanz.

      1. Sie werfen Frau Bolte vor, keine Toleranz und Distanz zu den Dingen zu haben? Soll sie nur beten und sonst den Mund halten? Es darf ja wohl noch jeder eine eigene Meinung haben und sie auch sagen.

  9. Sie bettelt um Erlösung vom Amt. Einfach zurücktreten darf sie offensichtlich nicht.
    Respekt Frau von Bressensdorf, so löst man gekonnt die Daumenschrauben!

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