Der Tierschutz-Vorstand will jetzt vor Gericht ziehen!

Es wird wohl noch einige Zeit dauern, bis Ruhe einkehrt rund um das Tierheim in Henstedt-Ulzburg. Zwar hat der Zweckverband Fundtiere Segeberg West – wir berichteten – dem Tierschutz Westerwohld fristlos gekündigt, aber ein Ende der internen und externen Querelen ist damit nicht in Sicht. Der Vereinsvorstand denkt offensichtlich nicht daran zurückzutreten, wie von einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen. Vielmehr erklärt er die Zusammenkunft für unrechtmäßig und droht damit, die jüngsten Ereignisse „gerichtlich klären“ zu lassen.

In einer Stellungnahme rechtfertigt der Vorstand vom Tierschutz Westerwohld den Abbruch der außerordentlichen Mitgliederversammlung damit, dass die „Stimmung eskalierte“. Die verbliebenen Mitglieder aber hätten keine Versammlung abhalten dürfen, da dazu eigens hätte eingeladen werden müssen. Somit seien auch sämtliche gefassten Beschlüsse unwirksam. Zudem hat der stellvertretende Vorsitzende Timo Haupt, der sich gerne auch einmal mit akademischen Titeln schmückt, eine Bittschrift ins Internet gestellt, in der er (ehemaligen?) Tierheim-Mitarbeitern vorwirft, sie hätten „nichts unversucht gelassen, um den Tierschutzverein und dessen Vorstand in der Öffentlichkeit zu diffamieren.“ Haupt weiter: „Sie scheuten nicht vor Lügen und Intrigen zurück.“

Die Petition ist inzwischen von 54 Unterstützern unterschrieben worden. Auch Tierschutz-Vorsitzende Sylvia Rückert gehört zu den Unterzeichnern. Sie wird darin mit den Worten zitiert: „Verbrecher werden besser behandelt, denen gibt man die Möglickeit sich sachlich zu äußern. Bei Tierschützern macht man kurzen Prozess!“

Schwere Vorwürfe erhebt der Tierschutz-Vize auch gegen Kaltenkirchens Bürgermeister Hanno Krause, der Vorsteher im Zweckverband Fundtiere ist; Timo Haupt sieht offenbar eine gezielte Verschwörung gegen seine Tierschützer: In Hanno Krause habe „man“ einen „willigen Verbündeten gefunden“. Erst seitdem Hanno Krause „an der Macht“ sei, gebe es diese Probleme.

Das eigentliche Problem – so sehen es die Henstedt-Ulzburger Nachrichten – ist, dass der Vorstand unter Sylvia Rückert so einfach und schnell nicht abzusetzen ist. Der Rechtsweg muss schon eingehalten werden, so schwer es auch fallen mag. Auch wenn die Querelen weitergehen und unhaltbare Zustände herrschen. Der Zweckverband tut gut daran, im Sinne der Sache einen kühlen Kopf zu behalten. Und am Ende sollte wohl eine professionelle Lösung her, wenn man bedenkt, dass es immer wieder Probleme rund um das Tierheim und den Tierschutz gegeben hat.

Jörg Schlömann

29. Oktober 2013

Die Petition gibt es hier!

 

4 thoughts on "Der Tierschutz-Vorstand will jetzt vor Gericht ziehen!"

  1. Genau dieses Vorgehen ist typisch für Frau Rückert.
    Sie lebt im Glauben, das der Verein ihr Eigentum ist.
    Anders lässt sich ihr Verhalten nicht erklären.

    “ Wenn nun jene, deren Thesen sie anzweifeln, die Wahrheit auf ihrer Seite haben, werden sie alle Fragen gelassen hinnehmen und geduldig beantworten. Und sie werden ihre Beweise und ihre Akten nicht länger verbergen.

    Wenn jene aber lügen, dann werden sie nach dem Richter rufen!

    Daran wird man sie erkennen!

    Wahrheit ist stets gelassen, Lüge aber schreit nach irdischem Gericht! “

    Sollten zum Fehlverhalten des Vorstands unter Frau Rückert Beweise nebst Zeugen benötigt werden, können einige Dinge bei mir eingesehen und auch zur Verfügung gestellt werden.

  2. Die Gegner des Vorstandes könnten ebenso gut nicht austreten und verlangen, den Vorstand abzuberufen. Für einen dementsprechenden Vereinsbeschluss benötigt man die entsprechenden Mehrheiten in einer Mitgliederversammlung, zu der man erst mal einladen können muss. Die Mitglieder haben ein Recht auf Einsichtnahme in die Mitgliederliste, das zur Not auch gerichtlich durchzusetzen ist.
    So einfach einen Teil der Mitglieder fernhalten und gar ausschließen kann ein Vereinsvorstand nicht. Es gibt schließlich auch noch die Rechte aus § 37 BGB.
    Alles unerfreulich und dem Tierschutz überhaupt nicht dienlich, aber offensichtlich Realität,

    1. „Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt.
      Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf
      und wählte ein anderes?“
      (Bertolt Brecht)

  3. Na, ist doch super. Alles vor Gericht beleuchten und gut. Man würde vermuten, der Zweckverband hat nicht nur fristlos, sondern zusätzlich auch hilfsweise fristgerecht gekündigt. Dann würde schlimmstenfalls nur die ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten sein, selbst wenn sich die Pflichtverletzungen nicht exakt genug beweisen lassen (z.B. weil man nur „den Betrieb des Tierheims“ beauftragt hat, und nicht etwa eine präzise Liste an Pflichten, Tätigkeiten und deren Ausführungsqualität und Frequenz nebst Rechenschaftspflichten).
    Ärgerlich ist ja wirklich, dass ja anscheinend Spenden/Erbschaften an den e.V. geflossen sind. Wobei man vermuten könnte, den Erblassern wird es um die Tiere gegangen sein, und nicht um den Verein als rechtliches Vehikel für den Tierheimbetrieb. Dann hätten sie wohl eher eine Stiftung machen müssen, mit dem Zweck, den jeweiligen Betreiber im Auftrag des Zweckverbands zu begünstigen. Das wäre dann zuletzt zwar auch der e.V. gewesen, aber der Mittelzufluss wäre ja mit der Kündigung dann obsolet und das vererbte Kapital sicher.
    Jetzt könnten zwar alle Gegner des Vorstands schlicht austreten und denen die e.V.-Hülse „schenken“, aber das Vermögen nicht in einen neuen Verein überführen.

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