Der „Fall Thormählen“: Gemeinde und Kreis ratlos – ein Fachanwalt wird eingeschaltet

„Wir müssen jetzt ganz sauber agieren“, sagte Karin Honerlah, Vorsitzende des Hauptausschusses der Gemeindevertretung, nach ihrer Rückkehr von der Kreisverwaltung in Bad Segeberg den Henstedt-Ulzburger Nachrichten. Zusammen mit Jens Richter, Leiter des Hauptamtes der Gemeindeverwaltung, hatte sie mit der Kommunalaufsicht des Kreises den „Fall Thormählen“ erörtert. Und der liege „sehr kompliziert“, habe man übereinstimmend festgestellt. Deshalb wird sich die Gemeinde Henstedt-Ulzburg fachlichen Rat bei einem externen erfahrenen Fachanwalt holen.

Das soll am Montag geschehen, so dass der Hauptausschuss sich am Dienstag mit möglichen Schritten gegen Bürgermeister Torsten Thormählen beschäftigen kann, nachdem die Staatsanwaltschaft gegen den Verwaltungschef wegen des Verdachts auf Bestechung und Bestechlichkeit sowie auf gemeinschaftliche und gewerbsmäßige Untreue in besonders schweren Fällen ermittelt. Ein eventuelles Vorgehen gegen Thormählen ist deswegen schwierig, weil der Hauptausschuss zwar oberster Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters ist, er aber disziplinarrechtlich der Landrätin untersteht.

Die Chefin der Kreisverwaltung hat laut Karin Honerlah noch kein Disziplinarverfahren gegen Thormählen eingeleitet. Sie wolle wohl die weiteren Ermittlungen der Kieler Staatsanwaltschaft abwarten. Und die können, wie zu erfahren war, bis zu sechs Monate andauern. „Aber schon jetzt ist der Imageschaden enorm“, beklagt WHU-Fraktionsvorsitzende Karin Honerlah. Sie bezeichnet die Notwendigkeit von Ermittlungen gegen den Bürgermeister als „trauriges Kapitel für Henstedt-Ulzburg – für das Ehrenamt und für die Verwaltung“.

In der Tat, denn wenn die Verdachtsmomente der Staatsanwaltschaft sich erhärten sollten, würde Thormählen wohl nicht nur seinen Job im Rathaus verlieren, sondern könnte auch für lange Zeit hinter schwedischen Gardinen landen: Die Straftatbestände von Bestechung und Bestechlichkeit sowie gemeinschaftliche und gewerbsmäßige Untreue in besonders schweren Fällen regeln im Strafgesetzbuch unter anderem die Paragraphen 332 und 266 in Verbindung mit dem Paragraphen 263. Bei besonders schweren Fällen ist hier eine Freiheitsstrafe vorgeschrieben.

Aber am Vorabend von Karin Honerlahs und Jens Richters Besuch bei der Kreisverwaltung hatten Kommunalpolitiker und Besucher einer turnusmäßigen Sitzung des Sozialausschusses im Henstedt-Ulzburger Rathaus nicht den Eindruck, zusammen mit einem korrupten Beamten im Raum zu sitzen: Der Bürgermeister erweckte keineswegs den Anschein, erdrückt von den schweren Anschuldigungen um den Schlaf gebracht zu werden: Er saß wie immer direkt neben dem Ausschussvorsitzenden Kai Schmidt (SPD), ging wie selbstverständlich seinen Amtsgeschäften nach. Vielleicht ja, so die Hoffnung nicht nur von Bürgervorsteher Carsten Schäfer, weil er weiß, dass der gegen ihn bestehende Verdacht völlig haltlos ist. Aber er zieht es vor zu schweigen. Sein Anwalt habe dazu geraten.

Jörg Schlömann / Christian Meeder

10. Februar 2012

2 thoughts on "Der „Fall Thormählen“: Gemeinde und Kreis ratlos – ein Fachanwalt wird eingeschaltet"

  1. Egal wie, das Problem der Eignung für die Position ist gleich. Entweder war die Handlung ein Delikt, was bestätigt werden müßte oder aber die Handlungen waren dümmlich und fahrlässig. Also egal welches Ergebnis, beides zeigt, daß die jeweilige Person für das jeweilige Amt ungeeignet ist.

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